Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am ... - Altrip
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<strong>Bericht</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>am</strong> 31.10.2012:<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass nach den Vorschriften der Gemeindeordnung zu<br />
Tagesordnungspunkt 1 das älteste Ratsmitglied den Vorsitz führt. Da das älteste<br />
Ratsmitglied zur heutigen <strong>Sitzung</strong> verhindert ist und das in der gesetzlichen Reihenfolge<br />
nächste älteste Ratsmitglied auf das Amt <strong>des</strong> Vorsitzenden verzichtet, hat der Gemeinderat<br />
aus seiner Mitte einen Vorsitzenden zu wählen.<br />
Der Vorsitzende schlägt Herrn Ralf Kissel vor, da <strong>die</strong>ser in der Reihenfolge das nächste<br />
älteste Ratsmitglied wäre.<br />
Weitere Vorschläge werden nicht eingereicht. Gegen eine Wahl per Akkl<strong>am</strong>ation werden<br />
keine Einwände erhoben.<br />
Das Ratsmitglied Ralf Kissel wird für Tagesordnungspunkt 1 der heutigen <strong>Sitzung</strong> zum<br />
Vorsitzenden gewählt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 14<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 01<br />
Bürgermeister Jacob hat gem. § 36 Abs. 3 GemO an der Wahl nicht teilgenommen.<br />
Bürgermeister Jürgen Jacob <strong>über</strong>gibt den Vorsitz an RM Ralf Kissel.<br />
TOP-Nummer: 1<br />
Prüfung der Jahresrechnung 2011<br />
Gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO beschließt der Gemeinderat <strong>über</strong> <strong>die</strong> Feststellung <strong>des</strong><br />
geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember <strong>des</strong> auf das Haushaltsjahr<br />
folgenden Jahres.<br />
Die Prüfung <strong>des</strong> Jahresabschlusses obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss der<br />
Gemeinde. Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 GemO ist der Jahresabschluss dahin gehend zu<br />
prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen<strong>des</strong> Bild der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung vermittelt.<br />
Nach Abs. 2 der Vorschrift ist der Rechenschaftsbericht (Anlage zum Jahresabschluss)<br />
darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen<br />
Erkenntnissen in Einklang steht und ob <strong>die</strong> sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung<br />
von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde erwecken. Es ist auch zu<br />
prüfen, ob <strong>die</strong> Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat jeweils <strong>über</strong> Art und Umfang sowie <strong>über</strong> das<br />
Ergebnis seiner Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der<br />
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis seiner Prüfung jeweils zum Ende <strong>des</strong><br />
Prüfungsberichts zus<strong>am</strong>menzufassen. In der Zus<strong>am</strong>menfassung sind insbesondere<br />
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben, ferner ist eine abschließende<br />
Bewertung <strong>des</strong> Ergebnisses der Prüfung vorzunehmen. Nach Stellungnahme <strong>des</strong><br />
Bürgermeisters zum Prüfbericht gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfbericht und<br />
<strong>die</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> Bürgermeisters beim Gemeinderat ab.
Vorsitzender <strong>des</strong> Rechnungsprüfungsausschusses und somit auch Unterzeichner <strong>des</strong><br />
Prüfberichts ist Ratsmitglied Markus Hofacker.<br />
Herr Hofacker trägt seinen <strong>Bericht</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Rechnungsprüfung vor.<br />
a) Das Ergebnis der Rechnungsprüfung sowie <strong>die</strong> abschließende Bewertung werden zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
b) Das Rechnungsergebnis wird entsprechend den Feststellungen <strong>des</strong> Prüfberichts<br />
festgestellt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 13<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
c) Dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird für das Rechnungsjahr 2011 Entlastung<br />
erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 13<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
Der Bürgermeister und <strong>die</strong> Beigeordneten haben an der Beratung und Beschlussfassung<br />
nicht mitgewirkt und sich in den für <strong>die</strong> Zuhörer vorgesehenen Teil <strong>des</strong> <strong>Sitzung</strong>ssaales<br />
begeben.<br />
Bürgermeister Jürgen Jacob bedankt sich bei RM Ralf Kissel und <strong>über</strong>nimmt wieder den<br />
Vorsitz.<br />
TOP-Nummer: 2<br />
Bebauungsplan Karpfenzug I - Neuaufstellung;<br />
Sachstandsmitteilung Bestandserfassung<br />
Der Gemeinderat hat <strong>am</strong> 16.12.2010 <strong>die</strong> Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplans Karpfenzug I –<br />
Neuaufstellung beschlossen.<br />
Die Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes “Karpfenzug I – Neuaufstellung“ sollen sich an den<br />
Festsetzungen <strong>des</strong> bisherigen Bebauungsplanes, sowie der C<strong>am</strong>ping- und<br />
Wochenendplatzverordung Rheinland-Pfalz orientieren.<br />
Hierfür war es zunächst erforderlich, im Rahmen der Abwägung eine Bestandsaufnahme<br />
vorzunehmen. Das Ergebnis der umfangreichen Bestandsaufnahme liegt der Verwaltung nun<br />
vor und wird den Ratsmitgliedern zu Kenntnis gegeben.<br />
Es ist erschreckend festzustellen, dass 94% der Grundstückseigentümer sich nicht an <strong>die</strong><br />
Vorgaben <strong>des</strong> Bebauungsplans halten und immerhin noch 57% der Grundstückseigentümer<br />
<strong>die</strong> Bestimmungen der C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatzverordung Rheinland-Pfalz<br />
missachten.<br />
Zur weiteren Vorgehensweise wird <strong>die</strong> Verwaltung mit den <strong>über</strong>geordneten Behörden Rhein-<br />
Pfalz-Kreis und SGD Süd Gespräche aufnehmen, um für <strong>die</strong> Zukunft eine rechtssichere<br />
Ordnung in <strong>die</strong>sem Gebiet zu erhalten, <strong>die</strong> sich auch auf <strong>die</strong> Erschließung der Grundstücke<br />
auswirkt.
Die Auswertung der aktuellen baurechtlichen Situation im Bebauungsplangebiet<br />
„Karpfenzug“ <strong>des</strong> Ingenieurbüros S+A Fischer, Mannheim, wird zur Kenntnis genommen. Ein<br />
Beschluss ist nicht zu fassen.<br />
TOP-Nummer: 3<br />
Aufhebung der Satzung vom 28.09.1989 <strong>über</strong> <strong>die</strong> förmliche Festlegung <strong>des</strong><br />
Sanierungsgebietes -Ortskern <strong>Altrip</strong>-, Aufhebungssatzung<br />
Das Ministerium <strong>des</strong> Innern, für Sport und Infrastruktur hat festgelegt, dass alle Gemeinden,<br />
<strong>die</strong> Sanierungsgebiete zwischen 1981 bis 1991 festgelegt haben, <strong>die</strong> Ges<strong>am</strong>tmaßnahmen<br />
grundsätzlich bis zum 31.12.2012 abschließen und abrechnen müssen. Da der<br />
Satzungsbeschluss in <strong>Altrip</strong> im Jahr 1990 stattgefunden hat, ist der vorgenannte<br />
Abschlusstermin für <strong>die</strong> Ortskernsanierung in <strong>Altrip</strong> maßgeblich.<br />
Die städtebauliche Sanierung im Ortskern ist beendet. Weitere Maßnahmen sind nicht<br />
beabsichtigt. Um das Sanierungsgebiet „Ortskern <strong>Altrip</strong>“ nunmehr fristgerecht zu beenden,<br />
ist <strong>die</strong> Aufhebung der Sanierungssatzung erforderlich. Hierzu ist wiederum eine Satzung<br />
erforderlich (siehe Anlage).<br />
Die Verwaltung empfiehlt <strong>die</strong> Beschlussfassung der Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Aufhebung der<br />
Satzung vom 28.09.1989 <strong>über</strong> <strong>die</strong> förmliche Festlegung <strong>des</strong> Sanierungsgebietes „Ortskern<br />
<strong>Altrip</strong>“ in der von der Verwaltung vorgelegten Form.<br />
Der Vorsitzende bezieht sich auf <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong>svorlage und gibt den Sachverhalt bekannt.<br />
Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />
Die Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Aufhebung der Satzung vom 28.09.1989 <strong>über</strong> <strong>die</strong> förmliche Festlegung<br />
<strong>des</strong> Sanierungsgebietes „Ortskern <strong>Altrip</strong>“ wird in der von der Verwaltung vorgelegten Form<br />
beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 16<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
TOP-Nummer: 4<br />
notwendige Investitionen im Rahmen der Unterhaltung <strong>des</strong> Wasserwerks <strong>Altrip</strong>;<br />
Erneuerung Netzpumpen; Auftragsvergabe an TWL AG<br />
Im Rahmen der der technischen Betriebsführung hat uns <strong>die</strong> TWL AG <strong>über</strong> notwendige<br />
Unterhaltungsmaßnahmen im Wasserwerk <strong>Altrip</strong> unterrichtet und zwar<br />
a) Generalsanierung der Filter 1 und 2 und<br />
b) Erneuerung der Netzpumpen.<br />
In der <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> 15.02.2012 hat der Gemeinderat auf Vorschlag <strong>des</strong> Bau-, Werks- und<br />
Umweltausschuss beschlossen, <strong>die</strong> 4 Netzpumpen im Wasserwerk zu erneuern.<br />
Die TWL AG hat mittlerweile <strong>die</strong> Untersuchungen und Planungen abgeschlossen. Die 4<br />
vorhandenen Pumpen können durch Anpassung der Pumpensteuerung durch 3 neue<br />
Pumpen ersetzt werden, was eine Reduzierung der Betriebskosten erwirkt, ohne <strong>die</strong><br />
Betriebssicherheit zu beeinträchtigen.
Unabhängig von der Reduzierung der Pumpenanzahl ist es jedoch erforderlich, <strong>am</strong><br />
Pumpengebäude Umbaumaßnahmen durchzuführen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> ursprüngliche Kostenschätzung<br />
von rund 32 T€ um 20 T€ <strong>über</strong>steigt. Um Korrosionen zu vermeiden, müssen <strong>die</strong><br />
vorhandenen Leitungen gegen Edelstahlleitungen ersetzt werden. Ebenso sind <strong>die</strong><br />
vorhandenen Fund<strong>am</strong>ente zu erweitern.<br />
Der Ges<strong>am</strong>taufwand für <strong>die</strong>se Maßnahme beläuft sich nun auf 56.128,49 € netto. Die<br />
Werkleitung schlägt vor, der TWL AG den Auftrag zu erteilen.<br />
In Abstimmung mit der TWL AG werden <strong>die</strong> Arbeiten im 1. Quartal 2013 durchgeführt. Die<br />
Haushaltsmittel werden im Wirtschaftsplan 2013 neu bereitgestellt<br />
Der Vorsitzende bezieht sich auf <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong>svorlage und gibt den Sachverhalt bekannt.<br />
Ohne Aussprache ergeht folgender Beschluss:<br />
Die TWL AG wird beauftragt, <strong>die</strong> Erneuerung der Netzpumpen im Rahmen <strong>des</strong><br />
Betriebsführungsvertrags auszuführen. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan 2013<br />
bereitgestellt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 16<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
TOP-Nummer: 5<br />
Kommunaler Entschuldungsfond Rheinland-Pfalz (KEF-RP);<br />
Beschluss <strong>über</strong> den Konsoli<strong>die</strong>rungsvertrag<br />
Der Gemeinderat hat <strong>am</strong> 21.03.2012 <strong>die</strong> Teilnahme <strong>am</strong> Kommunalen Entschuldungsfond<br />
Rheinland-Pfalz (KEF-RP) beschlossen. Gleichzeitig wurde ein Beschluss <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />
Aufbringung <strong>des</strong> Konsoli<strong>die</strong>rungsbeitrages gefasst (Erhöhung der Hebesätze der<br />
Grundsteuer A und B auf <strong>die</strong> lan<strong>des</strong>einheitlichen Nivellierungssätze ab dem 01.01.2013):<br />
Grundsteuer A = Von 269% auf 285%<br />
Grundsteuer B = Von 317% auf 338%<br />
Die aktuellen Fakten:<br />
Die Teilnahme <strong>am</strong> Fond erfolgt zum 01.01.2013.<br />
Das Entschuldungsprogr<strong>am</strong>m endet nach 14 Jahren <strong>am</strong> 31.12.2026.<br />
Die Gemeinde <strong>Altrip</strong> kann im Rahmen <strong>des</strong> Fond bis zum Jahr 2026 insges<strong>am</strong>t<br />
939.120 € tilgen.<br />
Der jährlich aufzubringende Anteil der Gemeinde <strong>Altrip</strong> inkl. Zinsen<br />
(Konsoli<strong>die</strong>rungsbeitrag) beträgt 27.950 €.<br />
Der restliche jährliche Betrag wird vom Land und dem kommunalen Finanzausgleich<br />
in Höhe von 55.900 € beigesteuert.<br />
Das Land wird beim Abschluss <strong>des</strong> Konsoli<strong>die</strong>rungsvertrages durch <strong>die</strong> zuständige<br />
Aufsichtsbehörde vertreten.<br />
Aufgrund der Anhebung der Grundsteuerhebesätze ab dem 01.01.2013 ist <strong>die</strong> Aufbringung<br />
<strong>des</strong> jährlichen Konsoli<strong>die</strong>rungsbeitrages deutlich gesichert. So wird alleine im Bereich der<br />
Grundsteuer B ab dem 01.01.2013 mit Mehrerträgen von rund 60.000 € gerechnet.<br />
Der Vorsitzende bezieht sich auf <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong>svorlage und gibt den Sachverhalt bekannt.
RM Uwe Peter Schreiner begrüßt <strong>die</strong> Teilnahme <strong>am</strong> KEF-RP und hebt <strong>des</strong>sen Nachhaltigkeit<br />
hervor. Er stellt auch klar, dass sich <strong>die</strong> FWG-Fraktion nach wie vor gegen<br />
Steuererhöhungen ausspricht.<br />
Der Vorsitzende informiert <strong>über</strong> <strong>die</strong> laufenden Bemühungen der Verwaltung, einen Teil der<br />
bestehenden Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) in langfristige Kredite<br />
umzuwandeln. Die Angelegenheit wird insoweit auch mit der Kommunalaufsicht geklärt. Ziel<br />
der Verwaltung ist es, das derzeit günstige Zinsniveau auszunutzen und der<br />
Haushaltswirtschaft der Gemeinde eine verlässliche Planungsbasis zu geben. Diesbezüglich<br />
wird der Gemeinderat auf dem Laufenden gehalten.<br />
Es ergeht folgender Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Konsoli<strong>die</strong>rungsvertrag in vorliegender Form zu.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 16<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
TOP-Nummer: 6<br />
Zuschuss für <strong>die</strong> Neuanlage <strong>des</strong> Außengelän<strong>des</strong> der Kath. Kita "St. Regino"<br />
Im Zuge der Erweiterungsmaßnahmen der kath. Kindertagesstätte „St. Regino“ zur<br />
Sicherstellung <strong>des</strong> Rechtsanspruches für 2 und 1 jährige Kinder (ab 2013) ist das<br />
Außengelände stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Derzeit besteht das Außengelände<br />
zum <strong>über</strong>wiegenden Teil aus einer reinen Sandwüste, was aus Hygienegründen und<br />
hinsichtlich der zwangsläufig entstehenden Staubemission nicht mehr länger zu<br />
verantworten ist. Gemeins<strong>am</strong> mit dem Verein Naturspur e.V., Erzieherinnen und Eltern<br />
wurde ein Plan zur Neugestaltung <strong>des</strong> Außengelän<strong>des</strong> erstellt, der den<br />
sicherheitstechnischen sowie pädagogischen Anforderungen genügt und den Kindern einen<br />
ansprechenden Spielraum bietet. Die Ges<strong>am</strong>tkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd.<br />
76.500,-- €. Durch <strong>die</strong> Arbeitsbereitschaft und -kraft der Eltern können <strong>die</strong> Kosten um 8.000,-<br />
€ gesenkt werden. Die Kath. Kirchengemeinde bittet um einen wohlwollenden Zuschuss.<br />
Gemäß den geltenden Richtlinien für Sanierungsmaßnahmen und bausubstanz-erhaltende<br />
Maßnahmen an Kindergärten freier Träger der Gemeinde <strong>Altrip</strong> vom 08.12.2000, geändert<br />
<strong>am</strong> 12.11.2009, werden Maßnahmen gemäß Ziffer 1.1.5 der Richtlinie mit 10 % der<br />
förderfähigen Kosten bezuschusst. Eigenleistungen können nicht bezuschusst werden. Die<br />
Maßnahme wurde vor Baubeginn schriftlich angekündigt.<br />
Insofern ergibt sich folgende Zuschusshöhe:<br />
Ges<strong>am</strong>tkosten: 76.500,-- €<br />
abzgl. Eigenleistungen: 8.000,-- €<br />
verbleiben = 68.500,-- €<br />
davon 10 % = 6.850,-- €<br />
Die Verwaltung schlägt vor, der Kath. Kirchengemeinde für <strong>die</strong> Neugestaltung der<br />
Außenanlagen einen Zuschuss von 6.850,-- € zu gewähren.<br />
Der Vorsitzende bezieht sich auf <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong>svorlage und gibt den Sachverhalt bekannt. Er<br />
unterrichtet den Gemeinderat <strong>über</strong> das letzte Gespräch mit Kirchenvertretern. Demnach<br />
besteht Einvernehmen, wenn <strong>die</strong> Zuwendung im Rahmen <strong>des</strong> Haushalts 2013 zur<br />
Auszahlung kommt.<br />
Es ergeht folgender Beschluss:
Zur Neugestaltung der Außenanlagen der Kath. Kindertagesstätte „St. Regino“ wird der Kath.<br />
Kirchengemeinde ein Zuschuss in Höhe von 6.850,-- € gewährt. Die Auszahlung der<br />
Zuwendung erfolgt zum Zuge <strong>des</strong> Haushalts 2013.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 16<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
TOP-Nummer: 7<br />
Auszahlung von Baukostenzuschüssen für Sanierungs- und bausubstanzerhaltende<br />
Maßnahmen an der Protestantischen Kindertagesstätte<br />
Der Gemeinderat hat in seiner <strong>Sitzung</strong> vom 12.11.2009 <strong>die</strong> Richtlinie für<br />
Sanierungsmaßnahmen und bausubstanzerhaltende Maßnahmen an Kindertagesstätten<br />
freier Träger neu gefasst.<br />
Demnach beträgt der Zuschuss für Maßnahmen nach den Ziffern 1.1.1 – 1.1.4 der Richtlinie<br />
70 % der förderfähigen Kosten, ohne Berücksichtigung von Eigenleistungen.<br />
Die Protestantische Kirchengemeinde beantragt mit Schreiben vom 08.10.2012 <strong>die</strong><br />
Auszahlung <strong>des</strong> Zuschusses in Höhe von 68.800,-- € (1. Abschlagszahlung) für <strong>die</strong><br />
Instandsetzung der Protestantischen Kindertagesstätte.<br />
Der Gemeinderat beschließt den Zuschuss (1. Abschlagszahlung) in Höhe von 68.800,-- €<br />
zu gewähren und an <strong>die</strong> Protestantische Kirchengemeinde auszuzahlen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 15<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
TOP-Nummer: 8<br />
Nachwahl von Ausschussmitgliedern<br />
Mit Umsetzung der Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz<br />
wurde zum 01.09.2012 das Vermessungs- und Kataster<strong>am</strong>t (VermKA) Rheinpfalz aus dem<br />
VermKA Landau und dem VermKA Vorderpfalz gebildet. Die reformbedingten personellen<br />
Veränderungen bei den Ämtern führen zu Neuwahlen der Vorsitzenden und deren<br />
Stellvertreter für den Umlegungsausschuss.<br />
Das Vermessungs- und Kataster<strong>am</strong>t Rheinpfalz schlägt daher vor,<br />
den Abteilungsleiter 3 <strong>des</strong> Vermessungs- und Kataster<strong>am</strong>tes Rheinpfalz,<br />
Herrn Vermessungsdirektor Willi Matz, zum Vorsitzenden<br />
und<br />
den Fachgruppenleiter 3.2, Herrn Vermessungsdirektor Klaus Theuer, zum<br />
stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen.<br />
Der bisherige 2. stellvertretende Vorsitzende entfällt.<br />
Per Akkl<strong>am</strong>ation wird ohne Aussprache wie folgt gewählt:
Herr Vermessungsdirektor Willi Matz wird zum Vorsitzenden und Herr Vermessungsdirektor<br />
Klaus Theuer zum stellvertretenden Vorsitzenden <strong>des</strong> Umlegungsausschusses gewählt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 15<br />
Nein-Stimmen 00<br />
Enthaltungen 00<br />
TOP-Nummer: 9<br />
<strong>Bericht</strong> <strong>über</strong> abschließende Entscheidungen der Ausschüsse<br />
Der Vorsitzende informiert, dass der Haupt- und Finanzausschuss in seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong><br />
16.10.2012 den Auftrag zum turnusmäßigen Hydraulikölwechsel in den Aufzügen der<br />
Maxschule erteilt hat. Er nimmt Bezug auf <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong>svorlage Nr. 2012/110.<br />
Weitere Beschlüsse sind nicht bekannt zu geben.<br />
TOP-Nummer: 10<br />
Mitteilungen und Anfragen<br />
a) Der Vorsitzende gibt bekannt, dass <strong>die</strong> Haushaltsberatungen in Kürze beginnen werden.<br />
Die Verwaltung beabsichtigt den Haushaltsentwurf 2013 noch in <strong>die</strong>sem Jahr in den<br />
Gemeinderat einzubringen. Die <strong>Sitzung</strong>stermine werden noch bekanntgegeben.<br />
b) Der Vorsitzende informiert, dass <strong>am</strong> 07.11.2012 in Prüm eine Veranstaltung <strong>des</strong><br />
Gemeinde- und Städtebun<strong>des</strong> zur Kommunal- und Verwaltungsreform stattfindet. Die<br />
Gemeinde wird dort durch den geschäftsführenden Be<strong>am</strong>ten, Herrn Loch, vertreten.<br />
Sollte <strong>die</strong> Veranstaltung zu für <strong>die</strong> Gemeinde greifbaren Ergebnissen führen, wird der<br />
Gemeinderat hier<strong>über</strong> informiert.<br />
c) RM Alexander Klauer spricht <strong>die</strong> Parksituation in der Speyerer Straße an. Hierzu führt<br />
der Vorsitzende aus, dass sich <strong>die</strong> Maßnahme derzeit noch in der Erprobungsphase<br />
befindet. Bislang ist eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit noch nicht im<br />
gewünschten Ausmaß erfolgt, weswegen möglicherweise noch Alternativen zum<br />
alternierenden Parken erprobt werden.<br />
d) RM Ilona Klauer merkt zur Verkehrssituation in der Speyerer Straße an, dass auch der<br />
Schwerlastverkehr Probleme hat. Der Vorsitzende nimmt <strong>die</strong>s zur Kenntnis.<br />
e) RM Uwe Peter Schreiner verweist auf <strong>die</strong> jüngsten Presseberichte zu den Einnahmen<br />
der Kommunen und fragt an, inwieweit denn <strong>die</strong> Gemeinde <strong>Altrip</strong> Anteil an <strong>die</strong>sen<br />
Mehreinnahmen haben wird. Finanzabteilungsleiter Herr Fassott nimmt hierzu Stellung<br />
und gibt bekannt, dass <strong>die</strong> Planzahlen 2012 voraussichtlich erreicht werden.<br />
Weitergehende Prognosen sind erst möglich, wenn <strong>die</strong> Ergebnisse der November-<br />
Steuerschätzung vorliegen.<br />
f) RM Dr. Grau fragt nach dem Sachstand im Polderverfahren. Der Vorsitzende wird den<br />
Gemeinderat hierzu in Kürze informieren.<br />
g) RM Reiber erfragt den aktuellen Sachstand im Bebauungsplanverfahren<br />
„Junkergewann“. Die Anfrage wird vom Vorsitzenden beantwortet.<br />
h) RM Schunk erkundigt sich nach den Gründen für den regelmäßigen Verkehrsrückstau bis<br />
in den Kreisel auf der Mannheimer Rheinseite. Der Vorsitzende informiert <strong>über</strong> <strong>die</strong>
erkennbaren Ursachen. So ist in den letzten Wochen ein zunehmender Schiffsverkehr zu<br />
registrieren, der sich letztendlich auch auf <strong>die</strong> Querung der Fähre Einfluss nimmt.<br />
Keinesfalls stellt Nebel für <strong>die</strong> Fähre ein Hindernis dar, da sie mit modernster<br />
Radartechnik ausgestattet ist. Der regelmäßige Rückstau bis in den Kreisel geht auf <strong>die</strong><br />
Straßenplanung der Stadt Mannheim zurück. Hier hatte <strong>die</strong> Rheinfähre <strong>Altrip</strong> GmbH<br />
leider kein Mitspracherecht.<br />
TOP-Nummer: 11<br />
Fragestunde für <strong>die</strong> Einwohner der Gemeinde <strong>Altrip</strong><br />
Aus der Mitte der Einwohnerschaft werden Fragen zur Kommunal- und Verwaltungsreform<br />
gestellt. Die Fragen werden vom Vorsitzenden beantwortet. Hierbei nimmt er ausführlich<br />
Bezug zur Historie der Reform und informiert <strong>über</strong> den aktuellen Sachstand. Er betont<br />
insbesondere, dass sich <strong>die</strong> Gemeinde <strong>Altrip</strong> niemals gegen eine Mitgliedschaft der<br />
Gemeinde Neuhofen in der neu zu bildenden Verbandsgemeinde wenden wird,<br />
insbesondere nicht gegen <strong>die</strong> Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neuhofen.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende den<br />
<strong>öffentliche</strong>n <strong>Sitzung</strong>steil und verabschiedet <strong>die</strong> Zuhörer und <strong>die</strong> Presse aus dem<br />
<strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
<strong>Altrip</strong>, den 07.11.2012<br />
Gemeindeverwaltung <strong>Altrip</strong><br />
Jacob, Bürgermeister