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Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am ... - Altrip

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<strong>Bericht</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>am</strong> 31.10.2012:<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass nach den Vorschriften der Gemeindeordnung zu<br />

Tagesordnungspunkt 1 das älteste Ratsmitglied den Vorsitz führt. Da das älteste<br />

Ratsmitglied zur heutigen <strong>Sitzung</strong> verhindert ist und das in der gesetzlichen Reihenfolge<br />

nächste älteste Ratsmitglied auf das Amt <strong>des</strong> Vorsitzenden verzichtet, hat der Gemeinderat<br />

aus seiner Mitte einen Vorsitzenden zu wählen.<br />

Der Vorsitzende schlägt Herrn Ralf Kissel vor, da <strong>die</strong>ser in der Reihenfolge das nächste<br />

älteste Ratsmitglied wäre.<br />

Weitere Vorschläge werden nicht eingereicht. Gegen eine Wahl per Akkl<strong>am</strong>ation werden<br />

keine Einwände erhoben.<br />

Das Ratsmitglied Ralf Kissel wird für Tagesordnungspunkt 1 der heutigen <strong>Sitzung</strong> zum<br />

Vorsitzenden gewählt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 14<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 01<br />

Bürgermeister Jacob hat gem. § 36 Abs. 3 GemO an der Wahl nicht teilgenommen.<br />

Bürgermeister Jürgen Jacob <strong>über</strong>gibt den Vorsitz an RM Ralf Kissel.<br />

TOP-Nummer: 1<br />

Prüfung der Jahresrechnung 2011<br />

Gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO beschließt der Gemeinderat <strong>über</strong> <strong>die</strong> Feststellung <strong>des</strong><br />

geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember <strong>des</strong> auf das Haushaltsjahr<br />

folgenden Jahres.<br />

Die Prüfung <strong>des</strong> Jahresabschlusses obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss der<br />

Gemeinde. Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 GemO ist der Jahresabschluss dahin gehend zu<br />

prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen<strong>des</strong> Bild der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung vermittelt.<br />

Nach Abs. 2 der Vorschrift ist der Rechenschaftsbericht (Anlage zum Jahresabschluss)<br />

darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen<br />

Erkenntnissen in Einklang steht und ob <strong>die</strong> sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung<br />

von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde erwecken. Es ist auch zu<br />

prüfen, ob <strong>die</strong> Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat jeweils <strong>über</strong> Art und Umfang sowie <strong>über</strong> das<br />

Ergebnis seiner Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der<br />

Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis seiner Prüfung jeweils zum Ende <strong>des</strong><br />

Prüfungsberichts zus<strong>am</strong>menzufassen. In der Zus<strong>am</strong>menfassung sind insbesondere<br />

Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben, ferner ist eine abschließende<br />

Bewertung <strong>des</strong> Ergebnisses der Prüfung vorzunehmen. Nach Stellungnahme <strong>des</strong><br />

Bürgermeisters zum Prüfbericht gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfbericht und<br />

<strong>die</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> Bürgermeisters beim Gemeinderat ab.


Vorsitzender <strong>des</strong> Rechnungsprüfungsausschusses und somit auch Unterzeichner <strong>des</strong><br />

Prüfberichts ist Ratsmitglied Markus Hofacker.<br />

Herr Hofacker trägt seinen <strong>Bericht</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Rechnungsprüfung vor.<br />

a) Das Ergebnis der Rechnungsprüfung sowie <strong>die</strong> abschließende Bewertung werden zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

b) Das Rechnungsergebnis wird entsprechend den Feststellungen <strong>des</strong> Prüfberichts<br />

festgestellt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 13<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

c) Dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird für das Rechnungsjahr 2011 Entlastung<br />

erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 13<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

Der Bürgermeister und <strong>die</strong> Beigeordneten haben an der Beratung und Beschlussfassung<br />

nicht mitgewirkt und sich in den für <strong>die</strong> Zuhörer vorgesehenen Teil <strong>des</strong> <strong>Sitzung</strong>ssaales<br />

begeben.<br />

Bürgermeister Jürgen Jacob bedankt sich bei RM Ralf Kissel und <strong>über</strong>nimmt wieder den<br />

Vorsitz.<br />

TOP-Nummer: 2<br />

Bebauungsplan Karpfenzug I - Neuaufstellung;<br />

Sachstandsmitteilung Bestandserfassung<br />

Der Gemeinderat hat <strong>am</strong> 16.12.2010 <strong>die</strong> Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplans Karpfenzug I –<br />

Neuaufstellung beschlossen.<br />

Die Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes “Karpfenzug I – Neuaufstellung“ sollen sich an den<br />

Festsetzungen <strong>des</strong> bisherigen Bebauungsplanes, sowie der C<strong>am</strong>ping- und<br />

Wochenendplatzverordung Rheinland-Pfalz orientieren.<br />

Hierfür war es zunächst erforderlich, im Rahmen der Abwägung eine Bestandsaufnahme<br />

vorzunehmen. Das Ergebnis der umfangreichen Bestandsaufnahme liegt der Verwaltung nun<br />

vor und wird den Ratsmitgliedern zu Kenntnis gegeben.<br />

Es ist erschreckend festzustellen, dass 94% der Grundstückseigentümer sich nicht an <strong>die</strong><br />

Vorgaben <strong>des</strong> Bebauungsplans halten und immerhin noch 57% der Grundstückseigentümer<br />

<strong>die</strong> Bestimmungen der C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatzverordung Rheinland-Pfalz<br />

missachten.<br />

Zur weiteren Vorgehensweise wird <strong>die</strong> Verwaltung mit den <strong>über</strong>geordneten Behörden Rhein-<br />

Pfalz-Kreis und SGD Süd Gespräche aufnehmen, um für <strong>die</strong> Zukunft eine rechtssichere<br />

Ordnung in <strong>die</strong>sem Gebiet zu erhalten, <strong>die</strong> sich auch auf <strong>die</strong> Erschließung der Grundstücke<br />

auswirkt.


Die Auswertung der aktuellen baurechtlichen Situation im Bebauungsplangebiet<br />

„Karpfenzug“ <strong>des</strong> Ingenieurbüros S+A Fischer, Mannheim, wird zur Kenntnis genommen. Ein<br />

Beschluss ist nicht zu fassen.<br />

TOP-Nummer: 3<br />

Aufhebung der Satzung vom 28.09.1989 <strong>über</strong> <strong>die</strong> förmliche Festlegung <strong>des</strong><br />

Sanierungsgebietes -Ortskern <strong>Altrip</strong>-, Aufhebungssatzung<br />

Das Ministerium <strong>des</strong> Innern, für Sport und Infrastruktur hat festgelegt, dass alle Gemeinden,<br />

<strong>die</strong> Sanierungsgebiete zwischen 1981 bis 1991 festgelegt haben, <strong>die</strong> Ges<strong>am</strong>tmaßnahmen<br />

grundsätzlich bis zum 31.12.2012 abschließen und abrechnen müssen. Da der<br />

Satzungsbeschluss in <strong>Altrip</strong> im Jahr 1990 stattgefunden hat, ist der vorgenannte<br />

Abschlusstermin für <strong>die</strong> Ortskernsanierung in <strong>Altrip</strong> maßgeblich.<br />

Die städtebauliche Sanierung im Ortskern ist beendet. Weitere Maßnahmen sind nicht<br />

beabsichtigt. Um das Sanierungsgebiet „Ortskern <strong>Altrip</strong>“ nunmehr fristgerecht zu beenden,<br />

ist <strong>die</strong> Aufhebung der Sanierungssatzung erforderlich. Hierzu ist wiederum eine Satzung<br />

erforderlich (siehe Anlage).<br />

Die Verwaltung empfiehlt <strong>die</strong> Beschlussfassung der Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Aufhebung der<br />

Satzung vom 28.09.1989 <strong>über</strong> <strong>die</strong> förmliche Festlegung <strong>des</strong> Sanierungsgebietes „Ortskern<br />

<strong>Altrip</strong>“ in der von der Verwaltung vorgelegten Form.<br />

Der Vorsitzende bezieht sich auf <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong>svorlage und gibt den Sachverhalt bekannt.<br />

Ohne Aussprache wird wie folgt beschlossen:<br />

Die Satzung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Aufhebung der Satzung vom 28.09.1989 <strong>über</strong> <strong>die</strong> förmliche Festlegung<br />

<strong>des</strong> Sanierungsgebietes „Ortskern <strong>Altrip</strong>“ wird in der von der Verwaltung vorgelegten Form<br />

beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 16<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 4<br />

notwendige Investitionen im Rahmen der Unterhaltung <strong>des</strong> Wasserwerks <strong>Altrip</strong>;<br />

Erneuerung Netzpumpen; Auftragsvergabe an TWL AG<br />

Im Rahmen der der technischen Betriebsführung hat uns <strong>die</strong> TWL AG <strong>über</strong> notwendige<br />

Unterhaltungsmaßnahmen im Wasserwerk <strong>Altrip</strong> unterrichtet und zwar<br />

a) Generalsanierung der Filter 1 und 2 und<br />

b) Erneuerung der Netzpumpen.<br />

In der <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> 15.02.2012 hat der Gemeinderat auf Vorschlag <strong>des</strong> Bau-, Werks- und<br />

Umweltausschuss beschlossen, <strong>die</strong> 4 Netzpumpen im Wasserwerk zu erneuern.<br />

Die TWL AG hat mittlerweile <strong>die</strong> Untersuchungen und Planungen abgeschlossen. Die 4<br />

vorhandenen Pumpen können durch Anpassung der Pumpensteuerung durch 3 neue<br />

Pumpen ersetzt werden, was eine Reduzierung der Betriebskosten erwirkt, ohne <strong>die</strong><br />

Betriebssicherheit zu beeinträchtigen.


Unabhängig von der Reduzierung der Pumpenanzahl ist es jedoch erforderlich, <strong>am</strong><br />

Pumpengebäude Umbaumaßnahmen durchzuführen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> ursprüngliche Kostenschätzung<br />

von rund 32 T€ um 20 T€ <strong>über</strong>steigt. Um Korrosionen zu vermeiden, müssen <strong>die</strong><br />

vorhandenen Leitungen gegen Edelstahlleitungen ersetzt werden. Ebenso sind <strong>die</strong><br />

vorhandenen Fund<strong>am</strong>ente zu erweitern.<br />

Der Ges<strong>am</strong>taufwand für <strong>die</strong>se Maßnahme beläuft sich nun auf 56.128,49 € netto. Die<br />

Werkleitung schlägt vor, der TWL AG den Auftrag zu erteilen.<br />

In Abstimmung mit der TWL AG werden <strong>die</strong> Arbeiten im 1. Quartal 2013 durchgeführt. Die<br />

Haushaltsmittel werden im Wirtschaftsplan 2013 neu bereitgestellt<br />

Der Vorsitzende bezieht sich auf <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong>svorlage und gibt den Sachverhalt bekannt.<br />

Ohne Aussprache ergeht folgender Beschluss:<br />

Die TWL AG wird beauftragt, <strong>die</strong> Erneuerung der Netzpumpen im Rahmen <strong>des</strong><br />

Betriebsführungsvertrags auszuführen. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan 2013<br />

bereitgestellt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 16<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 5<br />

Kommunaler Entschuldungsfond Rheinland-Pfalz (KEF-RP);<br />

Beschluss <strong>über</strong> den Konsoli<strong>die</strong>rungsvertrag<br />

Der Gemeinderat hat <strong>am</strong> 21.03.2012 <strong>die</strong> Teilnahme <strong>am</strong> Kommunalen Entschuldungsfond<br />

Rheinland-Pfalz (KEF-RP) beschlossen. Gleichzeitig wurde ein Beschluss <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

Aufbringung <strong>des</strong> Konsoli<strong>die</strong>rungsbeitrages gefasst (Erhöhung der Hebesätze der<br />

Grundsteuer A und B auf <strong>die</strong> lan<strong>des</strong>einheitlichen Nivellierungssätze ab dem 01.01.2013):<br />

Grundsteuer A = Von 269% auf 285%<br />

Grundsteuer B = Von 317% auf 338%<br />

Die aktuellen Fakten:<br />

Die Teilnahme <strong>am</strong> Fond erfolgt zum 01.01.2013.<br />

Das Entschuldungsprogr<strong>am</strong>m endet nach 14 Jahren <strong>am</strong> 31.12.2026.<br />

Die Gemeinde <strong>Altrip</strong> kann im Rahmen <strong>des</strong> Fond bis zum Jahr 2026 insges<strong>am</strong>t<br />

939.120 € tilgen.<br />

Der jährlich aufzubringende Anteil der Gemeinde <strong>Altrip</strong> inkl. Zinsen<br />

(Konsoli<strong>die</strong>rungsbeitrag) beträgt 27.950 €.<br />

Der restliche jährliche Betrag wird vom Land und dem kommunalen Finanzausgleich<br />

in Höhe von 55.900 € beigesteuert.<br />

Das Land wird beim Abschluss <strong>des</strong> Konsoli<strong>die</strong>rungsvertrages durch <strong>die</strong> zuständige<br />

Aufsichtsbehörde vertreten.<br />

Aufgrund der Anhebung der Grundsteuerhebesätze ab dem 01.01.2013 ist <strong>die</strong> Aufbringung<br />

<strong>des</strong> jährlichen Konsoli<strong>die</strong>rungsbeitrages deutlich gesichert. So wird alleine im Bereich der<br />

Grundsteuer B ab dem 01.01.2013 mit Mehrerträgen von rund 60.000 € gerechnet.<br />

Der Vorsitzende bezieht sich auf <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong>svorlage und gibt den Sachverhalt bekannt.


RM Uwe Peter Schreiner begrüßt <strong>die</strong> Teilnahme <strong>am</strong> KEF-RP und hebt <strong>des</strong>sen Nachhaltigkeit<br />

hervor. Er stellt auch klar, dass sich <strong>die</strong> FWG-Fraktion nach wie vor gegen<br />

Steuererhöhungen ausspricht.<br />

Der Vorsitzende informiert <strong>über</strong> <strong>die</strong> laufenden Bemühungen der Verwaltung, einen Teil der<br />

bestehenden Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) in langfristige Kredite<br />

umzuwandeln. Die Angelegenheit wird insoweit auch mit der Kommunalaufsicht geklärt. Ziel<br />

der Verwaltung ist es, das derzeit günstige Zinsniveau auszunutzen und der<br />

Haushaltswirtschaft der Gemeinde eine verlässliche Planungsbasis zu geben. Diesbezüglich<br />

wird der Gemeinderat auf dem Laufenden gehalten.<br />

Es ergeht folgender Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Konsoli<strong>die</strong>rungsvertrag in vorliegender Form zu.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 16<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 6<br />

Zuschuss für <strong>die</strong> Neuanlage <strong>des</strong> Außengelän<strong>des</strong> der Kath. Kita "St. Regino"<br />

Im Zuge der Erweiterungsmaßnahmen der kath. Kindertagesstätte „St. Regino“ zur<br />

Sicherstellung <strong>des</strong> Rechtsanspruches für 2 und 1 jährige Kinder (ab 2013) ist das<br />

Außengelände stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Derzeit besteht das Außengelände<br />

zum <strong>über</strong>wiegenden Teil aus einer reinen Sandwüste, was aus Hygienegründen und<br />

hinsichtlich der zwangsläufig entstehenden Staubemission nicht mehr länger zu<br />

verantworten ist. Gemeins<strong>am</strong> mit dem Verein Naturspur e.V., Erzieherinnen und Eltern<br />

wurde ein Plan zur Neugestaltung <strong>des</strong> Außengelän<strong>des</strong> erstellt, der den<br />

sicherheitstechnischen sowie pädagogischen Anforderungen genügt und den Kindern einen<br />

ansprechenden Spielraum bietet. Die Ges<strong>am</strong>tkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd.<br />

76.500,-- €. Durch <strong>die</strong> Arbeitsbereitschaft und -kraft der Eltern können <strong>die</strong> Kosten um 8.000,-<br />

€ gesenkt werden. Die Kath. Kirchengemeinde bittet um einen wohlwollenden Zuschuss.<br />

Gemäß den geltenden Richtlinien für Sanierungsmaßnahmen und bausubstanz-erhaltende<br />

Maßnahmen an Kindergärten freier Träger der Gemeinde <strong>Altrip</strong> vom 08.12.2000, geändert<br />

<strong>am</strong> 12.11.2009, werden Maßnahmen gemäß Ziffer 1.1.5 der Richtlinie mit 10 % der<br />

förderfähigen Kosten bezuschusst. Eigenleistungen können nicht bezuschusst werden. Die<br />

Maßnahme wurde vor Baubeginn schriftlich angekündigt.<br />

Insofern ergibt sich folgende Zuschusshöhe:<br />

Ges<strong>am</strong>tkosten: 76.500,-- €<br />

abzgl. Eigenleistungen: 8.000,-- €<br />

verbleiben = 68.500,-- €<br />

davon 10 % = 6.850,-- €<br />

Die Verwaltung schlägt vor, der Kath. Kirchengemeinde für <strong>die</strong> Neugestaltung der<br />

Außenanlagen einen Zuschuss von 6.850,-- € zu gewähren.<br />

Der Vorsitzende bezieht sich auf <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong>svorlage und gibt den Sachverhalt bekannt. Er<br />

unterrichtet den Gemeinderat <strong>über</strong> das letzte Gespräch mit Kirchenvertretern. Demnach<br />

besteht Einvernehmen, wenn <strong>die</strong> Zuwendung im Rahmen <strong>des</strong> Haushalts 2013 zur<br />

Auszahlung kommt.<br />

Es ergeht folgender Beschluss:


Zur Neugestaltung der Außenanlagen der Kath. Kindertagesstätte „St. Regino“ wird der Kath.<br />

Kirchengemeinde ein Zuschuss in Höhe von 6.850,-- € gewährt. Die Auszahlung der<br />

Zuwendung erfolgt zum Zuge <strong>des</strong> Haushalts 2013.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 16<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 7<br />

Auszahlung von Baukostenzuschüssen für Sanierungs- und bausubstanzerhaltende<br />

Maßnahmen an der Protestantischen Kindertagesstätte<br />

Der Gemeinderat hat in seiner <strong>Sitzung</strong> vom 12.11.2009 <strong>die</strong> Richtlinie für<br />

Sanierungsmaßnahmen und bausubstanzerhaltende Maßnahmen an Kindertagesstätten<br />

freier Träger neu gefasst.<br />

Demnach beträgt der Zuschuss für Maßnahmen nach den Ziffern 1.1.1 – 1.1.4 der Richtlinie<br />

70 % der förderfähigen Kosten, ohne Berücksichtigung von Eigenleistungen.<br />

Die Protestantische Kirchengemeinde beantragt mit Schreiben vom 08.10.2012 <strong>die</strong><br />

Auszahlung <strong>des</strong> Zuschusses in Höhe von 68.800,-- € (1. Abschlagszahlung) für <strong>die</strong><br />

Instandsetzung der Protestantischen Kindertagesstätte.<br />

Der Gemeinderat beschließt den Zuschuss (1. Abschlagszahlung) in Höhe von 68.800,-- €<br />

zu gewähren und an <strong>die</strong> Protestantische Kirchengemeinde auszuzahlen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 15<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 8<br />

Nachwahl von Ausschussmitgliedern<br />

Mit Umsetzung der Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz<br />

wurde zum 01.09.2012 das Vermessungs- und Kataster<strong>am</strong>t (VermKA) Rheinpfalz aus dem<br />

VermKA Landau und dem VermKA Vorderpfalz gebildet. Die reformbedingten personellen<br />

Veränderungen bei den Ämtern führen zu Neuwahlen der Vorsitzenden und deren<br />

Stellvertreter für den Umlegungsausschuss.<br />

Das Vermessungs- und Kataster<strong>am</strong>t Rheinpfalz schlägt daher vor,<br />

den Abteilungsleiter 3 <strong>des</strong> Vermessungs- und Kataster<strong>am</strong>tes Rheinpfalz,<br />

Herrn Vermessungsdirektor Willi Matz, zum Vorsitzenden<br />

und<br />

den Fachgruppenleiter 3.2, Herrn Vermessungsdirektor Klaus Theuer, zum<br />

stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen.<br />

Der bisherige 2. stellvertretende Vorsitzende entfällt.<br />

Per Akkl<strong>am</strong>ation wird ohne Aussprache wie folgt gewählt:


Herr Vermessungsdirektor Willi Matz wird zum Vorsitzenden und Herr Vermessungsdirektor<br />

Klaus Theuer zum stellvertretenden Vorsitzenden <strong>des</strong> Umlegungsausschusses gewählt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 15<br />

Nein-Stimmen 00<br />

Enthaltungen 00<br />

TOP-Nummer: 9<br />

<strong>Bericht</strong> <strong>über</strong> abschließende Entscheidungen der Ausschüsse<br />

Der Vorsitzende informiert, dass der Haupt- und Finanzausschuss in seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong><br />

16.10.2012 den Auftrag zum turnusmäßigen Hydraulikölwechsel in den Aufzügen der<br />

Maxschule erteilt hat. Er nimmt Bezug auf <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong>svorlage Nr. 2012/110.<br />

Weitere Beschlüsse sind nicht bekannt zu geben.<br />

TOP-Nummer: 10<br />

Mitteilungen und Anfragen<br />

a) Der Vorsitzende gibt bekannt, dass <strong>die</strong> Haushaltsberatungen in Kürze beginnen werden.<br />

Die Verwaltung beabsichtigt den Haushaltsentwurf 2013 noch in <strong>die</strong>sem Jahr in den<br />

Gemeinderat einzubringen. Die <strong>Sitzung</strong>stermine werden noch bekanntgegeben.<br />

b) Der Vorsitzende informiert, dass <strong>am</strong> 07.11.2012 in Prüm eine Veranstaltung <strong>des</strong><br />

Gemeinde- und Städtebun<strong>des</strong> zur Kommunal- und Verwaltungsreform stattfindet. Die<br />

Gemeinde wird dort durch den geschäftsführenden Be<strong>am</strong>ten, Herrn Loch, vertreten.<br />

Sollte <strong>die</strong> Veranstaltung zu für <strong>die</strong> Gemeinde greifbaren Ergebnissen führen, wird der<br />

Gemeinderat hier<strong>über</strong> informiert.<br />

c) RM Alexander Klauer spricht <strong>die</strong> Parksituation in der Speyerer Straße an. Hierzu führt<br />

der Vorsitzende aus, dass sich <strong>die</strong> Maßnahme derzeit noch in der Erprobungsphase<br />

befindet. Bislang ist eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit noch nicht im<br />

gewünschten Ausmaß erfolgt, weswegen möglicherweise noch Alternativen zum<br />

alternierenden Parken erprobt werden.<br />

d) RM Ilona Klauer merkt zur Verkehrssituation in der Speyerer Straße an, dass auch der<br />

Schwerlastverkehr Probleme hat. Der Vorsitzende nimmt <strong>die</strong>s zur Kenntnis.<br />

e) RM Uwe Peter Schreiner verweist auf <strong>die</strong> jüngsten Presseberichte zu den Einnahmen<br />

der Kommunen und fragt an, inwieweit denn <strong>die</strong> Gemeinde <strong>Altrip</strong> Anteil an <strong>die</strong>sen<br />

Mehreinnahmen haben wird. Finanzabteilungsleiter Herr Fassott nimmt hierzu Stellung<br />

und gibt bekannt, dass <strong>die</strong> Planzahlen 2012 voraussichtlich erreicht werden.<br />

Weitergehende Prognosen sind erst möglich, wenn <strong>die</strong> Ergebnisse der November-<br />

Steuerschätzung vorliegen.<br />

f) RM Dr. Grau fragt nach dem Sachstand im Polderverfahren. Der Vorsitzende wird den<br />

Gemeinderat hierzu in Kürze informieren.<br />

g) RM Reiber erfragt den aktuellen Sachstand im Bebauungsplanverfahren<br />

„Junkergewann“. Die Anfrage wird vom Vorsitzenden beantwortet.<br />

h) RM Schunk erkundigt sich nach den Gründen für den regelmäßigen Verkehrsrückstau bis<br />

in den Kreisel auf der Mannheimer Rheinseite. Der Vorsitzende informiert <strong>über</strong> <strong>die</strong>


erkennbaren Ursachen. So ist in den letzten Wochen ein zunehmender Schiffsverkehr zu<br />

registrieren, der sich letztendlich auch auf <strong>die</strong> Querung der Fähre Einfluss nimmt.<br />

Keinesfalls stellt Nebel für <strong>die</strong> Fähre ein Hindernis dar, da sie mit modernster<br />

Radartechnik ausgestattet ist. Der regelmäßige Rückstau bis in den Kreisel geht auf <strong>die</strong><br />

Straßenplanung der Stadt Mannheim zurück. Hier hatte <strong>die</strong> Rheinfähre <strong>Altrip</strong> GmbH<br />

leider kein Mitspracherecht.<br />

TOP-Nummer: 11<br />

Fragestunde für <strong>die</strong> Einwohner der Gemeinde <strong>Altrip</strong><br />

Aus der Mitte der Einwohnerschaft werden Fragen zur Kommunal- und Verwaltungsreform<br />

gestellt. Die Fragen werden vom Vorsitzenden beantwortet. Hierbei nimmt er ausführlich<br />

Bezug zur Historie der Reform und informiert <strong>über</strong> den aktuellen Sachstand. Er betont<br />

insbesondere, dass sich <strong>die</strong> Gemeinde <strong>Altrip</strong> niemals gegen eine Mitgliedschaft der<br />

Gemeinde Neuhofen in der neu zu bildenden Verbandsgemeinde wenden wird,<br />

insbesondere nicht gegen <strong>die</strong> Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neuhofen.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende den<br />

<strong>öffentliche</strong>n <strong>Sitzung</strong>steil und verabschiedet <strong>die</strong> Zuhörer und <strong>die</strong> Presse aus dem<br />

<strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

<strong>Altrip</strong>, den 07.11.2012<br />

Gemeindeverwaltung <strong>Altrip</strong><br />

Jacob, Bürgermeister

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