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Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag

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Verfügen Sie über keine steuerpflichtigen Einkünfte, können Sie beim Finanzamt eine<br />

direkte Auszahlung des <strong>Mehrkindzuschlag</strong>es beantragen. Verwenden Sie dafür den<br />

Vordruck E4<br />

www.bmf.gv.at – Formulare – Formulare Steuern/Beihilfen – Einkommensteuer –E4.<br />

Hinweis:<br />

Beachten Sie bitte auch hier Ihre Verpflichtung zur vollständigen und<br />

wahrheitsgemäßen Bekanntgabe Ihrer Lebensumstände.<br />

Der <strong>Mehrkindzuschlag</strong> wird im Zuge der (Arbeitnehmer-)Veranlagung ausgezahlt. Auch<br />

bei dieser Leistung ist eine Zuerkennung für höchstens fünf Jahre rückwirkend vom<br />

Beginn des Monats der Antragstellung möglich.<br />

Hinweis:<br />

Seit dem Jahr 2005 ist die Beantragung der Leistungen auch über Internet möglich<br />

(www.bmf.gv.at/ Finanz-online).<br />

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