MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
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Internet, Medien & Telekommunikation:<br />
0190/0900: Neue Preisansagepflicht<br />
<strong>MANDANTENBRIEF</strong> SEPTEMBER 2004<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
(Val) Vom 1. August 2004 an besteht eine Preisansagepflicht für die Anwahl von (0)190er- und (0)900er<br />
Rufnummern auch aus Mobilfunknetzen. Darauf macht die Regulierungsbehörde für Telekommunikation<br />
und Post (Reg TP) aufmerksam.<br />
Bisher galt die Preisansagepflicht für die (0)190er/(0)900er Rufnummern nur aus dem Festnetz. Diese<br />
Verbesserung ermöglicht dem mündigen Mobilfunkkunden endlich die gleiche Kostentransparenz, wie sie<br />
der Festnetzkunde schon seit langem besitzt. Damit sind die Regelungen des<br />
Missbrauchsbekämpfungsgesetzes nun vollständig in Kraft getreten.<br />
Die Ansage bei (0)190er- und (0)900er Rufnummern muss folgende Kriterien erfüllen:<br />
- die Preisansage muss kostenlos sein und spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit<br />
erfolgt sein,<br />
- auf den Beginn der Entgeltpflichtigkeit muss hingewiesen werden,<br />
- aus der Ansage muss hervorgehen, ob sich der Preis auf jede angefangene Minute oder auf jede<br />
Einwahl bezieht,<br />
- der angesagte Preis muss die Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteile enthalten.<br />
Ändert sich der Preis während der Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes, so ist wiederum vor Beginn<br />
des neuen Tarifabschnitts der nach der Änderung zu zahlende Preis in gleicher Weise anzusagen.<br />
Wie bisher gilt die gesetzliche Preisansagepflicht auch bei der Weitervermittlung von einer Rufnummer -<br />
z. B. von Auskunftsdiensten - zu einer (0)190er- oder (0)900er Rufnummer.<br />
Die Reg TP weist darauf hin, dass nach dem Telekommunikationsgesetz ein Anspruch auf Zahlung des<br />
vereinbarten Entgelts nur besteht, wenn der Kunde vor Beginn der Dienstleistung in der beschriebenen<br />
Weise über den Preis informiert wurde.<br />
Internet, Medien & Telekommunikation:<br />
Literatur: Prozess um Biller-Roman<br />
Köln/München (dpa) - Das juristische Tauziehen um den Roman «Esra» des Schriftstellers Maxim Biller<br />
soll nach den Worten von Verleger Helge Malchow eine «Grundsatzentscheidung» bringen. «Wir wollen<br />
die Entscheidung herbeiführen, weil wir der Auffassung sind, dass in der Öffentlichkeit Unklarheit darüber<br />
besteht, welche historische Errungenschaft die Freiheit der Literatur in unserem Verfassungssystem<br />
darstellt», sagte der Verleger von Kiepenheuer & Witsch in einem dpa-Gespräch in Köln. «Wir glauben,<br />
dass es sich bei dem Thema nicht nur um Maxim Biller und "Esra" dreht, sondern um eine<br />
Grundsatzentscheidung. Und die wird Auswirkungen auf das gesamte literarische Verlagswesen und die<br />
Literatur haben.»<br />
Der stark autobiografisch geprägte Liebesroman ist seit Erscheinen im Frühjahr 2003 verboten. Über den<br />
Roman war bislang in zwei Instanzen in München verhandelt worden. Er blieb verboten, weil die Richter<br />
die Persönlichkeitsrechte von Billers Ex-Freundin und deren Mutter verletzt sahen. Gegen dieses Urteil<br />
hatte der Verlag Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Malchow erwartet Anfang<br />
kommenden Jahres eine Entscheidung in Karlsruhe. Bei dem Roman handelt es sich nach den Worten<br />
Malchows um Kunst und Literatur: «Und die kann nicht verboten werden.» Beim Oberverwaltungsgericht<br />
in München habe der Verlag zahlreiche Änderungen des Buches vorgeschlagen. «Wir wollten damit<br />
unterstreichen, dass es uns nicht darauf ankommt, bei einer Privatperson die Privatsphäre zu verletzen.»<br />
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