MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern
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Staat & Verwaltung:<br />
<strong>MANDANTENBRIEF</strong> SEPTEMBER 2004<br />
BAfÖG: Kann bei Fachwechsel wegfallen<br />
STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />
Frankfurt/Main (dpa) - Studenten können bei einem Wechsel des Studienfachs und der Hochschule ihren<br />
Anspruch auf BaföG-Leistungen verlieren. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt<br />
hervor. Die Richter wiesen die Klage eines Studenten gegen eine Entscheidung des für die Bearbeitung<br />
von BaföG-Anträgen zuständige Studentenwerk Frankfurt zurück (Az: 10 E 3164/00).<br />
Ein Abiturient hatte nach einer erfolglosen Aufnahmeprüfung an der European Business School (EBS) in<br />
Geisenheim (Rheingau) ein Anglistik-Studium an der Kasseler Gesamthochschule begonnen. Nach zwei<br />
Semestern brach er diesen Studiengang jedoch ohne irgendwelche Leistungsnachweise ab, um nach<br />
erfolgreicher zweiter Prüfung doch an der EBS Betriebswirtschaftslehre zu studieren. Für dieses Studium<br />
beantragte er BaföG-Leistungen, die ihm jedoch unter Hinweis auf den Hochschul- und<br />
Studienfachwechsel verweigert wurden.<br />
Laut Urteil bestehen bei einem EBS-Studium zwar grundsätzlich Ansprüche auf BaföG-Leistungen. Wenn<br />
aber zuvor ein anderes Studium an einer Hochschule ohne Leistungsnachweis abgebrochen worden,<br />
entfalle dieser Anspruch. Bei einem Fachrichtungswechsel bleibe der BaföG-Anspruch nur dann<br />
bestehen, wenn aus «wichtigem Grund» gewechselt worden sei. Ein wegen zunächst nicht bestandener<br />
EBS-Aufnahmeprüfung woanders ohne ernsthafte Absichten aufgenommenes Studium falle nicht unter<br />
diese Ausnahmeregelung, so die Richter.<br />
Staat & Verwaltung:<br />
Besatzungskinder: Einbürgerung erforderlich<br />
Kassel (dpa) - Kinder aus Beziehungen deutscher Frauen mit amerikanischen Soldaten während der US-<br />
Besatzungszeit haben nicht automatisch ein Anrecht auf einen deutschen Pass. Wenn sie nach den<br />
Regelungen der Nachkriegsjahre die amerikanische Nationalität ihrer Väter hätten, könnten sie die<br />
deutsche Staatsangehörigkeit heute nur noch erhalten, wenn sie in Deutschland lebten und sich<br />
einbürgern ließen, urteilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag in Kassel. Auf eine in den<br />
siebziger Jahren vorübergehend eingeräumte Wahlmöglichkeit könne sich heute niemand mehr berufen<br />
(AZ.: 12 UE 339/04).<br />
Ein Anrecht auf einen deutschen Pass hätten Besatzungskinder auch dann nicht, wenn sie die deutsche<br />
Staatsangehörigkeit - wie im verhandelten Fall - zunächst als nichteheliches Kind automatisch durch<br />
Geburt erworben und mit der späteren Heirat ihrer Eltern verloren hätten. Geklagt hatte eine im Raum<br />
Darmstadt lebende Frau mit deutscher Mutter und amerikanischem Vater.<br />
Staat & Verwaltung:<br />
Prüfungsangst: Keine Entschuldigung für Fehlen<br />
Münster (dpa) - Auch ärztlich attestierte Prüfungsangst ist keine ausreichende Entschuldigung für das<br />
Fernbleiben von einem Examen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden<br />
(Az.: 14 A 3057/03). Eine Studentin hatte argumentiert, dass sie an einer «Examenspsychose» leide und<br />
vor Prüfungen stets von Erbrechen und Durchfall geplagt sei. Mediziner bestätigten dies. Solche<br />
Prüfungsangst müsse als Leistungsdefizit gewertet werden, befand das Gericht nach Angaben der<br />
«Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht».<br />
Staat & Verwaltung:<br />
EU-Ausländer: Ausweisung Straffälliger erschwert<br />
Leipzig (dpa) - Die Ausweisung von straffällig gewordenen EU- Ausländern ist nur noch unter strengen<br />
Voraussetzungen möglich. Das hat am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.<br />
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