Mandantenbrief - Valuenet Recht & Steuern
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<strong>Mandantenbrief</strong> der Kanzlei KWB Treuhand- und Stb-Ges. mbH Januar 2010<br />
Verbraucher, Versicherung &<br />
Haftung<br />
Öffentlicher Personenverkehr:<br />
Neue Schlichtungsstelle nimmt<br />
Arbeit auf<br />
Reisende können sich ab sofort bei Problemen mit den<br />
öffentlichen Verkehrsmitteln an die Schlichtungsstelle für<br />
den öffentlichen Personenverkehr e.V. wenden. Der<br />
neue Verein, der am 30.11.2009 in Berlin seine Arbeit<br />
aufgenommen hat, löst die Schlichtungsstelle Mobilität<br />
beim Verkehrsclub Deutschland e.V. ab. Kritiker<br />
befürchten, dass Fluggäste mit ihren Anliegen nun allein<br />
dastehen.<br />
Denn die neue Schlichtungsstelle wird anders als ihre<br />
Vorgängerin von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs<br />
finanziert. Diese sind Mitglieder des Trägervereins der<br />
Schlichtungsstelle. Keine Mitglieder sind indes die<br />
Fluggesellschaften, die dem Verein nicht beitreten hatten<br />
wollen. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums<br />
sind sie daher auch nicht verpflichtet, an der Schlichtung<br />
teilzunehmen.<br />
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger<br />
(FDP) glaubt dennoch an die neue Stelle. Sie<br />
erlaube es Reisenden, ihre Anliegen, zum Beispiel bei<br />
Verspätungen oder Unfällen, außergerichtlich, schnell,<br />
kostenlos und unabhängig prüfen zu lassen. Gerichtsverfahren<br />
würden vermieden, wovon auch die Verkehrsunternehmen<br />
profitierten. Die Vermeidung eines<br />
Verfahrens sei nämlich oft auch für sie die kostengünstigere<br />
Lösung. Auch gingen Kundenbeziehungen dann<br />
nicht in die Brüche. Leutheusser-Schnarrenberger hofft,<br />
dass diese Erkenntnis auch die Fluggesellschaften zu<br />
einem Umdenken anstößt.<br />
Bundesjustizministerium, PM vom 30.11.2009<br />
Gesetzlich krankenversichert:<br />
Lieferantenwechsel hinzunehmen<br />
Gesetzlich Krankenversicherte müssen es hinnehmen,<br />
wenn die Krankenkasse sich für einen neuen Lieferanten<br />
entschließt und ihnen deswegen Unannehmlichkeiten<br />
entstehen. Dies bekam eine an Inkontinenz leidende<br />
Frau zu spüren, die ihre Windeln weiterhin über ein von<br />
Familienangehörigen betriebenes Sanitätshaus beziehen<br />
wollte.<br />
Die Versicherte hatte geltend gemacht, dass ihr die<br />
persönliche Betreuung vor Ort sehr wichtig sei. Nur so<br />
könne sichergestellt werden, dass die Windellieferungen<br />
ihr diskret zugestellt würden, ohne dass die Nachbar-<br />
schaft es bemerke. Die Krankenkasse, die nach einer<br />
Ausschreibung Verträge mit einem anderen Lieferanten<br />
geschlossen hatte, weigerte sich, die Kosten für den<br />
Bezug der Windeln beim Sanitätshaus zu übernehmen.<br />
Zu <strong>Recht</strong>, wie das Sozialgericht (SG) Dresden<br />
entschieden hat. Wer gesetzlich krankenversichert sei,<br />
habe keinen Anspruch darauf, fortdauernd mit den<br />
gewohnten Produkten beliefert zu werden. Die Krankenkasse<br />
sei berechtigt, Verträge mit einem neuen Lieferanten<br />
über die Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln<br />
abzuschließen. Tue sie dies mit dem Gewinner einer<br />
Ausschreibung, dürfe sie ihre Versicherten künftig auch<br />
nur über diesen beliefern lassen.<br />
Das gelte auch für die Klägerin. Dass sie zunächst<br />
verschiedene konfektionierte Windeln ausprobieren<br />
müsse, bis sie das für sie passende Produkt gefunden<br />
habe, sei ihr zumutbar. Dass ihre Familienangehörigen<br />
zufällig ein Sanitätshaus betrieben, könne sich nicht zu<br />
ihren Gunsten auswirken.<br />
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 23.09.2009, S 25 KR<br />
603/08<br />
Unfall auf dem Weg zum<br />
Tanken: Berufsgenossenschaft<br />
zahlt nicht<br />
Wer auf seinem Heimweg von der Arbeit einen Umweg<br />
fährt um zu tanken und dabei einen Unfall erleidet, hat<br />
keinen Anspruch auf Leistungen der Berufsgenossenschaft.<br />
Denn der Unfall sei nicht als Arbeitsunfall zu<br />
qualifizieren, so das Sozialgericht (SG) Detmold.<br />
Geklagt hatte ein 47 Jahre alter Mann, der den Heimweg<br />
von der Arbeit mit seinem Motorrad verlassen hatte, um<br />
zu tanken. Bevor er den direkten Weg wieder erreichte,<br />
stürzte er. Dabei zog er sich verschiedene Verletzungen<br />
zu und war für drei Monate arbeitsunfähig. Nach dem die<br />
beklagte Berufsgenossenschaft nicht zahlen wollte, zog<br />
der Kläger vor Gericht - allerdings ohne Erfolg. Das SG<br />
gab der Berufsgenossenschaft <strong>Recht</strong>, dass der Unfall<br />
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