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polizeiliche verfolgung rassistisch motivierter straf- und gewalttaten

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Vorwort<br />

POLIZEILICHE VERFOLGUNG RASSISTISCH MOTIVIERTER STRAF- UND GEWALTTATEN: VERGLEICHSANALYSE<br />

Rassistisch motivierte Straf- <strong>und</strong> Gewalttaten sind auch im Europa des<br />

21. Jahrh<strong>und</strong>erts noch ein ernst zu nehmendes Problem. Dieser vergleichende<br />

Bericht, der sich auf das Datenerhebungsverfahren der „raschen Reaktion“ der<br />

EUMC stützt, bietet einen Überblick über einige der Herausforderungen, denen<br />

sich die Polizeikräfte bei einer wirksamen Bekämpfung <strong>rassistisch</strong> <strong>motivierter</strong><br />

Straftaten in der EU gegenübersehen. Dieser Bericht bildet zusammen mit dem<br />

EUMC-Bericht „Rassistisch motivierte Gewalt in 15 EU-Mitgliedstaaten“ (April<br />

2005) eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage für das Verständnis <strong>polizeiliche</strong>r Maßnahmen. Sie<br />

zeichnen ein Gesamtbild der nicht oder nur teilweise vorhandenen Maßnahmen<br />

gegen <strong>rassistisch</strong> motivierte Straftaten, aus dem ersichtlich wird, wie schlecht die<br />

meisten Polizeikräfte für die Bekämpfung <strong>rassistisch</strong> <strong>motivierter</strong> Straftaten gerüstet<br />

sind.<br />

Bei der <strong>polizeiliche</strong>n Verfolgung <strong>rassistisch</strong> <strong>motivierter</strong> Straf- <strong>und</strong> Gewalttaten<br />

stehen den meisten Mitgliedstaaten nur lokale <strong>und</strong> somit begrenzte Möglichkeiten<br />

zur Verfügung, denn die Polizeikräfte sind in der Regel nicht darin ausgebildet,<br />

<strong>rassistisch</strong> motivierte Straf- <strong>und</strong> Gewalttaten zu erfassen <strong>und</strong> mit relevanten NRO<br />

zusammenzuarbeiten. Sofern „bewährte Praktiken“ überhaupt vorhanden sind,<br />

beziehen sie sich meist nicht konkret auf das Thema <strong>polizeiliche</strong> Maßnahmen<br />

gegen <strong>rassistisch</strong> motivierte Straftaten, sondern auf die allgemeine Ausbildung im<br />

Bereich Multikulturalität, Rassismus <strong>und</strong> Diskriminierung. Aus den Ergebnissen<br />

des Berichts geht zweifelsfrei hervor, dass europaweit ein echter Bedarf an<br />

umfassenden Ausbildungsprogrammen besteht, die einheitliche Vorgaben für die<br />

Polizeiarbeit in diesem Bereich vermitteln.<br />

Der Bericht verdeutlicht auf allgemeiner Ebene, dass die Polizei Straftaten nur<br />

dann als „<strong>rassistisch</strong> motiviert“ erfasst, wenn diese Straftaten ausdrücklich als<br />

„<strong>rassistisch</strong>“ oder „antisemitisch“ gelten. Infolgedessen lassen <strong>polizeiliche</strong><br />

Aufzeichnungen nicht das tatsächliche Ausmaß <strong>rassistisch</strong> <strong>motivierter</strong> Straftaten<br />

erkennen, so dass die jeweiligen Ermittlungen häufig nicht bei dem <strong>rassistisch</strong><br />

motivierten Element der Straftat ansetzen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> fordert der Bericht<br />

eine EU-weite Gesetzgebung, die die Polizeikräfte verpflichtet, im Hinblick auf<br />

weitere Ermittlungen <strong>und</strong> die Analysen von Polizeistatistiken „<strong>rassistisch</strong>e<br />

Motivation“ anzugeben. Solange Daten zu <strong>rassistisch</strong> motivierten Straftaten zu<br />

Forschungszwecken anonymisiert werden, sollten die EU-Bestimmungen zum<br />

Datenschutz eingehalten werden. Eine präzisere Erfassung <strong>rassistisch</strong> <strong>motivierter</strong><br />

Straftaten wird den Polizeikräften die Beweismittel liefern, die sie für eine<br />

wirksame Bekämpfung des Problems benötigen.<br />

Insgesamt kann der Bericht als Momentaufnahme in Bezug auf einige Probleme<br />

betrachtet werden, die mit der <strong>polizeiliche</strong>n Verfolgung <strong>rassistisch</strong> <strong>motivierter</strong><br />

Straf- <strong>und</strong> Gewalttaten in den 25 Mitgliedstaaten der EU verb<strong>und</strong>en sind. Der<br />

vorliegende Bericht ist aus dem Datenerhebungsverfahren der „raschen Reaktion“<br />

hervorgegangen, bei dem den nationalen Anlaufstellen der EUMC zunächst ein<br />

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