Präsentation Organspende
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Patientenverfügung und <strong>Organspende</strong>?<br />
Kein Widerspruch zum „3.Gesetz zur Änderung des<br />
Betreuungsrechts“ (Patientenverfügungsgesetz)<br />
• Patientenwunsch der Unterlassung oder Beendigung der<br />
intensivmedizinischen Maßnahmen<br />
• Zur Vorbereitung der Organentnahme wird der Kreislauf des<br />
verstorbenen Patienten kurzfristig* durch Maschinen künstlich<br />
aufrecht erhalten, um die Organe zu schützen und in ihrer<br />
Funktion zu halten.<br />
Diese Maßnahme darf jedoch nicht mit einer längerfristigen<br />
lebensverlängernden Intensivtherapie verwechselt werden.<br />
„Die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen bei einem hirntoten (Organ) Spender<br />
ist keine Weiterbehandlung und vor allem keine Lebensverlängerung!“ **<br />
* Durchschnittliche Dauer (in Baden-Württemberg) von Todesfeststellung bis OP Beginn: 8h<br />
** Wolfgang Putz (Rechtsanwalt für Medizinrecht, München)