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Verwaltungs- reform im Freistaat Sachsen Verwaltungs- reform im ...

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<strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />

<strong>im</strong><br />

<strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

Schlanker Staat –<br />

bürgernahe Verwaltung –<br />

besserer Service


02<br />

Vorw Vorw ort<br />

ort<br />

„Unser Ziel ist eine mod erne, zukunftsfähige Verwaltung, die sich noch<br />

stärker an den Bedürfni ssen der Bürgerinnen und Bürger orientiert.“<br />

i<br />

Dr. Albrecht Buttolo – geboren am 1. September<br />

1947 in Langenrinne, Kreis Freiberg –<br />

ist am 24. November 2005 zum Sächsischen<br />

Staatsminister des Innern ernannt worden.<br />

Zu seinen Aufgabengebieten zählen neben<br />

der <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> u. a. die Öffentliche<br />

Sicherheit und Ordnung, Verfassungs- und<br />

Katastrophenschutz, das Kommunalwesen,<br />

die Landesentwicklung, das Vermessungswesen,<br />

das Bau- und Wohnungswesen, Fragen<br />

der Statistik und Archivfragen.<br />

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

ein modernes Land wie <strong>Sachsen</strong> braucht eine moderne Verwaltung. Eine Verwaltung,<br />

die sich durch hohe Effi zienz auszeichnet und schnell arbeitet, entscheidet<br />

und reagiert. <strong>Sachsen</strong> befi ndet sich mitten in einem demografi schen<br />

Wandel. Immer weniger Kinder werden geboren, die Menschen erreichen ein<br />

<strong>im</strong>mer höheres Alter und die Bevölkerungszahl n<strong>im</strong>mt ab. Als Folge davon werden<br />

nicht nur die Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen größer, <strong>Sachsen</strong><br />

muss auch mit weniger Einnahmen auskommen. Das wiegt umso schwerer,<br />

da unser Land vor großen Herausforderungen in der Zukunft steht und sich <strong>im</strong><br />

Wettbewerb der europäischen Regionen behaupten muss. Daher müssen wir<br />

alles tun, um <strong>Sachsen</strong> mit aller Kraft nach vorn zu bringen. Dazu brauchen wir<br />

eine kosteneffi ziente Verwaltung, die schnell und fl exibel die richtigen Entscheidungen<br />

trifft, damit sich <strong>Sachsen</strong> weiter entwickeln kann.<br />

Mit der <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> schaffen wir die notwendigen Voraussetzungen. Die<br />

sächsische Verwaltung wird dadurch noch moderner, bürgernäher und kostengünstiger.<br />

Die Kommunen werden gestärkt und können ihren Bürgern und<br />

Unternehmen mehr Dienstleistungen aus einer Hand anbieten. Die <strong>Verwaltungs</strong>-<br />

<strong>reform</strong> ist ein wichtiger Baustein, um <strong>Sachsen</strong> fi t für die Zukunft zu machen.<br />

03


04<br />

Eckp Eckp feiler<br />

feiler<br />

Die <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> ist auf dem besten Weg<br />

Ausgangslage<br />

Die Bevölkerungsentwicklung <strong>im</strong><br />

<strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> ist seit Jahren<br />

rückläufi g. <strong>Sachsen</strong> wird <strong>im</strong> Jahr<br />

2020 gegenüber 1990 fast eine Million<br />

Einwohner weniger haben. Das<br />

entspricht etwa der Einwohnerzahl<br />

von Dresden und Leipzig zusammen.<br />

Darüber hinaus wird der hohe<br />

Altersdurchschnitt der <strong>Sachsen</strong> weiter<br />

steigen. Eine schrumpfende und<br />

<strong>im</strong> Durchschnitt deutlich ältere Bevölkerung<br />

hat geringere öffentliche<br />

Einnahmen zur Folge. Daneben wird<br />

<strong>Sachsen</strong> nur noch bis zum Jahr 2019<br />

Transferzahlungen aus dem Solidarpakt<br />

II erhalten. Auch die Strukturfondsförderung<br />

der Europäischen<br />

Union wird künftig geringer ausfallen.<br />

Unter diesen Bedingungen gleicht die<br />

sächsische Verwaltung einem heute<br />

zwar guten Anzug, der dem sächsischen<br />

Bürger jedoch in Zukunft zu<br />

groß und zu teuer werden wird.<br />

Weichenstellung<br />

Eine vorausschauende Staatsregierung<br />

muss auf solche Entwicklungen<br />

frühzeitig reagieren. Die Sächsische<br />

Staatsregierung hat das gemacht<br />

und die Weichen für eine <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> gestellt.<br />

Der am 15. Mai 2007 beschlossene<br />

Regierungsentwurf verfolgt das Ziel,<br />

die sächsische Verwaltung zukunftsfähig<br />

zu machen. Die Verwaltung wird<br />

an die sinkende Einwohnerzahl und<br />

die zurückgehenden Einnahmen des<br />

<strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> angepasst, um<br />

die gestalterische Handlungsfähigkeit<br />

des Landes bei der Schaffung<br />

von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,<br />

gleichen Bildungschancen, einer zukunftsorientierten<br />

Familien- und Generationenpolitik<br />

und sozialer Gerechtigkeit<br />

zu erhalten. Leistungsfähigkeit,<br />

Wirtschaftlichkeit und Bürgernähe der<br />

Verwaltung werden steigen.<br />

Die <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> besteht aus<br />

zwei Teilen, einer Funktional- und einer<br />

Kreisgebiets<strong>reform</strong>.<br />

Funktional<strong>reform</strong><br />

Umfangreiche Aufgaben des Staates<br />

werden auf die Landkreise und Kreisfreien<br />

Städte sowie auf den Kommunalen<br />

Sozialverband übertragen. Die verbleibenden<br />

staatlichen Aufgaben werden<br />

in wenigen Behörden gebündelt.<br />

Kreisgebiets<strong>reform</strong><br />

Die Kreisgebiete werden neu gegliedert<br />

und dadurch dem gestiegenen Aufgabenumfang<br />

angemessene <strong>Verwaltungs</strong>strukturen<br />

auf der Ebene der Landkreise<br />

und Kreisfreien Städte geschaffen.<br />

Die erforderlichen Gesetze für die<br />

<strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> sollen bis Ende<br />

2007 vom Sächsischen Landtag verabschiedet<br />

werden und voraussichtlich<br />

am 1. Juli 2008 in Kraft treten.<br />

05


06<br />

Von der <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> profi tieren alle<br />

Durch die <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> wird eine<br />

moderne, bürgerfreundliche, an die veränderten<br />

Rahmenbedingungen angepasste<br />

Verwaltung mit einer effi zienten<br />

Behördenstruktur entstehen. Die wichtigsten<br />

Ziele der Reform sind dabei:<br />

1. Weniger Bürokratie<br />

2. Mehr Bürgernähe<br />

3. Niedrigere <strong>Verwaltungs</strong>ausgaben<br />

Weniger Bürokratie<br />

Die Verwaltung in <strong>Sachsen</strong> ist gegenwärtig<br />

noch in mehr als 200 Behörden<br />

zersplittert. Diese Struktur wird gestrafft,<br />

indem sie an wenigen Stellen<br />

gebündelt wird. Dadurch lassen sich<br />

zum einen Verantwortlichkeiten konzentrieren,<br />

zum anderen werden transparente<br />

Zuständigkeiten und verkürzte<br />

Wege erreicht. <strong>Verwaltungs</strong>verfahren<br />

sollen künftig vereinfacht und Entscheidungen<br />

schneller getroffen werden.<br />

Refor Refor mziele<br />

mziele<br />

Mehr Bürgernähe<br />

Wesentliches Element der geplanten<br />

<strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> ist eine umfassende<br />

Kommunalisierung der <strong>Verwaltungs</strong>aufgaben.<br />

Die <strong>Verwaltungs</strong>dienstleistungen<br />

sollen näher an die<br />

Bürgerinnen und Bürger heranrücken<br />

und die Landratsämter und Stadtverwaltungen<br />

der Kreisfreien Städte aufgewertet<br />

werden. Die Bürger haben<br />

dort künftig für alle Anliegen nur noch<br />

einen Ansprechpartner. Sie müssen<br />

nicht mehr von Behörde zu Behörde<br />

laufen. Alle Entscheidungen liegen in<br />

einer Hand vor Ort und können auf<br />

Grund des dort vorhandenen Detailwissens<br />

eigenständig und in hoher<br />

Qualität getroffen werden.<br />

Niedrigere <strong>Verwaltungs</strong>ausgaben<br />

Schlankere Strukturen und eine effi -<br />

zientere Aufgabenerfüllung bringen<br />

mittelfristig Kosteneinsparungen. Und<br />

die kommen auch dem Bürger zugute,<br />

z. B. wenn mehr Geld in Schulen und<br />

Kindergärten investiert werden kann.<br />

i<br />

www.sachsen.de<br />

Die Einrichtungen der sächsischen Verwaltung<br />

fi nden Sie auch <strong>im</strong> Internet unter<br />

www.sachsen.de (Menüpunkt Bürger und<br />

<strong>Freistaat</strong>). Kartographisch aufbereitete Informationen<br />

u. a. zu den derzeitigen räumlichen<br />

Zuständigkeitsbereichen von Behörden<br />

des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> sind <strong>im</strong><br />

<strong>Verwaltungs</strong>atlas zu bekommen. Auf diesen<br />

Seiten wird auch über die Aufgabengebiete,<br />

die Kontaktmöglichkeiten und<br />

Öffnungszeiten informiert. Mittels einer<br />

Schnellsuch-Funktion <strong>im</strong> <strong>Verwaltungs</strong>atlas<br />

kann auf 50 Einzelthemen direkt zugegriffen<br />

werden. Egal, ob Informationen zum<br />

Thema Abfallwirtschaft, Arbeitsagenturen,<br />

Gerichte, Krankenhäuser oder Schulen<br />

gesucht werden, mit nur einem Mausklick<br />

werden die gesuchten Inhalte angezeigt.<br />

Weitere Informationen zur <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />

sind <strong>im</strong> Internetauftritt des Innenministeriums<br />

abrufbar. Dorthin gelangen<br />

Sie unter www.smi.sachsen.de.<br />

07


08<br />

Schri Schri tte<br />

tte<br />

Die <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> als Prozess<br />

Die Reform der sächsischen Verwaltung<br />

ist keine einmalige Sache,<br />

sondern ein fortwährender Prozess.<br />

Bereits in den vergangenen Jahren<br />

wurden Einzelbereiche der Verwaltung<br />

in <strong>Sachsen</strong> opt<strong>im</strong>iert. Beispiele<br />

sind unter anderem die Polizei<strong>reform</strong><br />

2005 oder die Übertragung der Gewerbeaufsicht<br />

auf die drei Regierungspräsidien.<br />

Schritt 1<br />

Angestoßen wurde das jetzige Reformvorhaben<br />

durch den Koalitionsvertrag<br />

zwischen CDU und SPD<br />

vom November 2004. Die Regierungsparteien<br />

vereinbarten, dass<br />

ein Gesamtkonzept für eine Funktional-<br />

und <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> erarbeitet<br />

werden soll. Dazu wurde die<br />

unabhängige Expertenkommission<br />

„<strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong>“ berufen, die<br />

sich aus vier externen <strong>Verwaltungs</strong>spezialisten<br />

zusammensetzte.<br />

Diese Expertenkommission schlug <strong>im</strong><br />

Oktober 2005 vor, wesentliche Aufgaben<br />

der Staatsverwaltung auf die<br />

kommunale Ebene zu übertragen, Aufsichts-<br />

und Kontrollaufgaben auf der<br />

Mittelebene zu konzentrieren und diese<br />

Funktional<strong>reform</strong> mit einer Neuordnung<br />

der Kreisgebiete zu verbinden.<br />

i<br />

Die Expertenkommission<br />

Der Kommission wurde die Aufgabe übertragen,<br />

ein Gesamtkonzept und ein Leitbild<br />

für eine Funktional- und <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> zu erarbeiten.<br />

Die Kommission bestand aus:<br />

> Rechtsanwalt Wolfgang Kleine,<br />

Regierungspräsident a. D. in Halle,<br />

> dem ehemaligen Sächsischen Daten-<br />

schutzbeauftragten, Dr. Thomas Giesen,<br />

> Staatsekretär a. D. in Nordrhein-<br />

Westfalen Wolfgang Riotte,<br />

> Prof. Dr. Wolf-Uwe Sponer,<br />

Fachhochschule der Sächsischen<br />

Verwaltung in Meißen.<br />

Schritt 2<br />

Auf der Grundlage der Expertenempfehlungen<br />

beschloss die Staatsregierung<br />

<strong>im</strong> Dezember 2005 drei Eckwerte<br />

für die <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong>:<br />

Erster Eckwert:<br />

Man geht grundsätzlich davon aus,<br />

dass staatliche Aufgaben genauso<br />

gut und zweckmäßig durch kommunale<br />

Behörden wahrgenommen werden<br />

können.<br />

Diese Vermutung wird als sogenannte<br />

„Erstkompetenzvermutung auf der<br />

kommunalen Ebene“ bezeichnet. Die<br />

staatlichen Behörden müssen also<br />

begründen, warum diese Annahme<br />

für best<strong>im</strong>mte Aufgaben nicht gelten<br />

kann. Das kann verschiedene Gründe<br />

haben, z. B. wenn Bund oder Europäische<br />

Union Vorgaben für Zuständigkeiten<br />

machen.<br />

09


10<br />

Zweiter Eckwert:<br />

Wenn die verbleibenden Aufgaben der<br />

Staatsverwaltung neu geordnet werden<br />

müssen, ist zu beachten: (1) dass<br />

die Verwaltung weiterhin dreistufi g –<br />

das heißt in oberste Landesbehörden,<br />

Mittelebene und Kommunalebene –<br />

aufgebaut ist; (2) dass die Aufgaben<br />

in möglichst wenigen Behörden konzentriert<br />

werden sollen und (3) dass<br />

die Entscheidungen weitgehend aus<br />

einer Hand getroffen werden sollen.<br />

Dritter Eckwert:<br />

Eine Kreisgebiets<strong>reform</strong> kommt nur<br />

dann in Betracht, wenn ein ausreichender<br />

Aufgabenzuwachs auf der<br />

kommunalen Ebene – gemeint sind<br />

hierbei Landkreise und Kreisfreie<br />

Städte – zu verzeichnen ist.<br />

Schritt 3<br />

Die Eckwerte stellten Vorgaben für<br />

die detaillierte Konzeption der Ver-<br />

waltungs<strong>reform</strong> dar. Zunächst wurden<br />

in einer Art Bestandsaufnahme<br />

die staatlichen Aufgaben erfasst. Diese<br />

wurden dann nach best<strong>im</strong>mten<br />

Kriterien bewertet, z. B. ob Aufgaben<br />

verzichtbar bzw. privatisierbar sind<br />

und ob bzw. warum verbleibende<br />

Aufgaben zwingend weiterhin von<br />

Behörden des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong><br />

ausgeübt werden müssen.<br />

Nach dieser Bewertung wurde entschieden,<br />

welche Aufgaben den Kommunen<br />

übertragen werden können und welche<br />

Aufgaben auch künftig von staatlichen<br />

Behörden bearbeitet werden müssen.<br />

Die verbleibenden staatlichen Aufgaben<br />

wurden in möglichst einer Behörde<br />

gebündelt, um Synergieeffekte zu<br />

erschließen. So wurde schrittweise der<br />

Vorschlag zur Neuverteilung der öffentlichen<br />

Aufgaben erarbeitet. Der sich abzeichnende<br />

größere Aufgabenzuwachs<br />

bei den Landkreisen und Kreisfreien<br />

Städten machte dann schließlich auch<br />

einen Neuzuschnitt der Kreisgebiete<br />

erforderlich.<br />

Nachdem ein erster Entwurf der <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />

erarbeitet war, wurden dazu<br />

mehr als 600 Institutionen, Einrichtungen<br />

und Interessenvertretungen angehört.<br />

Davon gaben über 260 eine<br />

Stellungnahme ab. Diese Anregungen<br />

und Änderungswünsche wurden ausgewertet<br />

und – soweit sachgerecht – bei<br />

der Erarbeitung des Regierungsentwurfs<br />

zur <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> berücksichtigt,<br />

der am 15. Mai 2007 vom Sächsischen<br />

Kabinett beschlossen wurde. Der Regierungsentwurf<br />

zur <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> besteht<br />

<strong>im</strong> Einzelnen aus zwei Gesetzentwürfen,<br />

einem zur Funktional<strong>reform</strong> und<br />

einem zur Kreisgebiets<strong>reform</strong>. Diese Gesetzentwürfe<br />

wurden am 24. Mai 2007<br />

an den Landtag übergeben, der für die<br />

Beschlussfassung von Gesetzen zuständig<br />

ist.<br />

i<br />

Meilensteine der <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />

November 2004<br />

Oktober 2005<br />

Dezember 2005<br />

Dezember 2006<br />

Mai 2007<br />

Dezember 2007<br />

Juli 2008<br />

geplant<br />

Staatsregierung:<br />

Abschluss Koalitionsvertrag<br />

Vorlage Bericht<br />

Expertenkommission<br />

Staatsregierung:<br />

Eckwertebeschluss zur<br />

<strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />

> Durchführung einer Aufgabenkritik<br />

> Erarbeitung von Vorschlägen<br />

zur Neuverteilung öffentlicher<br />

Aufgaben<br />

> Erarbeitung eines Vorschlages<br />

zur Neugliederung des Gebietes<br />

der Landkreise<br />

> Erarbeitung der Referentenentwürfe<br />

der Gesetze<br />

Staatsregierung:<br />

Freigabe Gesetzentwürfe<br />

zur Anhörung<br />

Staatsregierung:<br />

Einbringung Gesetzentwürfe<br />

in den Landtag<br />

Landtag:<br />

Verabschiedung Gesetze<br />

In-Kraft-Treten<br />

11


Funktio Funktio nal- nal-<br />

nal<strong>reform</strong><br />

> 12<br />

„Bautzen will Zukunft. Das geht nur,<br />

wenn man sich für Veränderungen öffnet<br />

und lokale Kompetenz, kommunale<br />

Selbstbest<strong>im</strong>mtheit stärkt. Die Reform<br />

ist ein wichtiger neuer Schritt für solche<br />

Handlungsspielräume. Deshalb tragen<br />

wir die Reform mit. <strong>Sachsen</strong> und seine<br />

Kommunen werden besser aufgestellt<br />

sein.“ Christian Schramm, Oberbürgermeister<br />

der Stadt Bautzen<br />

Neuordnung auf allen <strong>Verwaltungs</strong>ebenen<br />

Gestraffter dreistufi ger <strong>Verwaltungs</strong>aufbau<br />

– die Veränderungen <strong>im</strong> Einzelnen<br />

Die Verwaltung soll nach den Vorstellungen<br />

der Sächsischen Staatsregierung<br />

ihren dreistufi gen Aufbau behalten,<br />

jedoch in deutlich gestraffter Form.<br />

Oberste <strong>Verwaltungs</strong>ebene werden<br />

auch künftig die Ministerien sein. Als<br />

mittlere Ebene werden drei Landesdirektionen<br />

fungieren, die <strong>im</strong> Wesentlichen<br />

aus den bisherigen Regierungspräsidien<br />

hervorgehen. Sie erhalten<br />

einen neuen Aufgabenzuschnitt. Nach<br />

der Kommunalisierung vieler bisheriger<br />

Aufgaben wird der Schwerpunkt<br />

der Landesdirektionen auf Aufgaben<br />

mit Aufsichtsfunktion und einer Bündelungsfunktion<br />

liegen. Auch Aufgaben<br />

der bisherigen Sonderbehörden<br />

werden in die neuen Landesdirektionen<br />

integriert.<br />

Alle Aufgaben der derzeitigen Regierungspräsidien,<br />

die außerhalb dieses<br />

Aufgabenspektrums liegen, werden<br />

den Landkreisen und Kreisfreien<br />

Städten übertragen, die dann grundsätzlich<br />

die untere <strong>Verwaltungs</strong>ebene<br />

darstellen.<br />

Die untere <strong>Verwaltungs</strong>ebene ist<br />

insbesondere für die Bürger da. Auf<br />

die Landkreise, die Kreisfreien Städte<br />

und den Kommunalen Sozialverband<br />

sollen umfangreiche Aufgaben übertragen<br />

werden. Dazu zählen die oben<br />

genannten Aufgaben der Regierungspräsidien,<br />

aber vor allem Aufgaben<br />

der staatlichen Sonderbehörden wie<br />

beispielsweise Aufgaben der Staatlichen<br />

Vermessungsämter, fast alle<br />

Aufgaben aus dem Sozialbereich<br />

oder die technische Verwaltung der<br />

Kreisstraßen und die Unterhaltung<br />

und Instandsetzung der Bundes- und<br />

Staatsstraßen.<br />

13


i<br />

> 14<br />

Dreistufi ger <strong>Verwaltungs</strong>aufbau<br />

Die Organisationsstruktur der sächsischen Verwaltung wird dreistufi g aufgebaut (Ministerialebene,<br />

Mittelebene und grundsätzlich Kommunalebene).<br />

Die Ministerialebene besteht aus der Sächsischen Staatskanzlei und den acht Sächsischen<br />

Staatsministerien.<br />

Die Mittelebene bilden die zukünftigen Landesdirektionen Chemnitz, Dresden und Leipzig.<br />

Die sächsischen Landkreise, die Kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte und<br />

Gemeinden bilden die Kommunalebene.<br />

Ministerialebene:<br />

Ministerien + Staatskanzlei<br />

Mittelebene:<br />

Landesdirektionen<br />

Kommunalebene:<br />

Landkreise, Kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden<br />

Die sächsischen Landkreise ihrerseits<br />

sollen einen Teil ihrer Aufgaben auf<br />

kreisangehörige Städte und Gemeinden<br />

übertragen.<br />

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden<br />

sollen insbesondere publikumsintensive<br />

Aufgaben und solche<br />

Tätigkeiten wahrnehmen, die besondere<br />

Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse<br />

erfordern.<br />

Im Ergebnis werden die Bürger nicht<br />

nur <strong>Verwaltungs</strong>dienstleistungen zumeist<br />

aus einer Hand erhalten, die<br />

Entscheidungen werden mit dem wichtigen<br />

Vor-Ort-Wissen auch schneller<br />

und mit weniger Koordinierungsaufwand<br />

getroffen werden können.<br />

15


16<br />

Kreisge Kreisge biets- bietsbiets<strong>reform</strong> „Reformen sind dann gut, wenn sie<br />

den Menschen wirklich nutzen. Die<br />

<strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> in <strong>Sachsen</strong> – ein<br />

erster Schritt – ich wünsche Mut zur<br />

Umsetzung <strong>im</strong> Sinne unserer Bürger.“<br />

Petra Köpping, Landrätin des Landkreises<br />

Leipziger Land<br />

Neugliederung der Landkreise<br />

Der Zuwachs an weiteren anspruchsvollen<br />

Aufgaben bei den Landkreisen<br />

und Kreisfreien Städten verlangt nach<br />

leistungsfähigeren Kommunalverwaltungen.<br />

Die Gebietszuschnitte sollen dabei<br />

über das Jahr 2020 hinaus noch<br />

Bestand haben können. Dies bedeutet,<br />

dass auch bei der Kreisgebiets<strong>reform</strong><br />

die demografi sche Entwicklung<br />

und die Einnahmesituation<br />

<strong>im</strong> Jahr 2020 einbezogen werden.<br />

Es geht um zukunftsfähige, moderne<br />

und effi ziente Strukturen auf der<br />

kommunalen Ebene.<br />

Der Neugliederungsvorschlag der<br />

Staatsregierung sieht dazu Folgendes<br />

vor:<br />

> Reduzierung der Landkreise von<br />

22 auf zehn,<br />

> Verringerung der Kreisfreien Städte<br />

von sieben auf drei,<br />

> die Landkreise sollen <strong>im</strong> Jahr 2020<br />

mindestens 200.000 Einwohner,<br />

<strong>im</strong> Ausnahmefall 170.000 Einwohner<br />

haben.<br />

Dieser Neugliederungsvorschlag ist<br />

eine nicht nur maßvolle, sondern<br />

die für die Bürger auch opt<strong>im</strong>ale<br />

Lösung. Die Verwaltungen der künftigen<br />

Landkreise und die kommunalen<br />

Entscheidungsträger werden<br />

den Bürgern und der Wirtschaft noch<br />

leistungsfähiger gegenüber treten.<br />

Die Landkreise werden als moderne<br />

Dienstleister und bürgernahe <strong>Verwaltungs</strong>stellen<br />

fortentwickelt. Die<br />

Landkreise werden eng mit den Segmenten<br />

Wirtschaft, Verkehr, Soziales,<br />

Ökologie, Arbeit und Leben verbunden<br />

und dadurch in die Lage versetzt,<br />

sich verstärkt als Impulsgeber<br />

der regionalen Entwicklung zu profi<br />

lieren. Von dieser Neugliederung<br />

profi tieren also alle.<br />

17


18<br />

i Neugliederungsvorschlag vom 15. Mai 2007<br />

© Sächsisches Staatsministerium des Innern (Stand: 15.05.2007)<br />

<strong>Verwaltungs</strong>grenzen: Landesvermessungsamt <strong>Sachsen</strong> 2006,<br />

Bevölkerungsdaten: Statistisches Landesamt/eigene Berechnungen<br />

i<br />

Die derzeit 22 Landkreise sollen auf zehn und die sieben kreisfreien Städte auf drei reduziert<br />

werden. Entwurf des „Gesetzes zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des <strong>Freistaat</strong>es<br />

<strong>Sachsen</strong> und zur Änderung anderer Gesetze“ vom Mai 2007 sieht die folgenden Kreisneubildungen<br />

vor:<br />

Landkreis Bisherige Landkreise/<br />

Kreisfreie Stadt<br />

Sitz des<br />

Landratsamtes<br />

Einwohnerzahl<br />

31.12.2006<br />

Prognose<br />

2020<br />

Nordsachsen Delitzsch, Torgau-Oschatz Torgau 216.904 196.000 2.020<br />

Leipzig Leipziger Land, Muldentalkreis Borna 277.113 256.600 1.647<br />

Mittelsachsen Döbeln, Freiberg, Mittweida Freiberg 344.457 297.700 2.112<br />

Zwickau Chemnitzer Land, Zwickauer<br />

Land, Stadt Zwickau<br />

Erzgebirgskreis Annaberg, Aue-Schwarzenberg,<br />

Mittl. Erzgebirgskreis, Stollberg<br />

Zwickau 356.992 308.600 949<br />

Annaberg-<br />

Buchholz<br />

387.918 334.100 1.828<br />

Vogtlandkreis Vogtlandkreis, Stadt Plauen Plauen 256.998 223.000 1.412<br />

Meißen Meißen, Riesa-Großenhain Meißen 261.695 240.900 1.452<br />

Sächsische<br />

Schweiz-<br />

Osterzgebirge<br />

Sächsische Schweiz,<br />

Weißeritzkreis<br />

Bautzen Bautzen, Kamenz,<br />

Stadt Hoyerswerda<br />

Görlitz Löbau-Zittau,<br />

Niederschlesischer<br />

Oberlausitzkreis,<br />

Stadt Görlitz<br />

Pirna 259.725 239.400 1.654<br />

Bautzen 338.056 295.800 2.391<br />

Görlitz 292.843 247.600 2.106<br />

Fläche (km²)<br />

31.12.2006<br />

19


20<br />

Wie ist die Abwägung erfolgt?<br />

Die Staatsregierung hat sich die Entscheidung<br />

zur Kreisneugliederung<br />

nicht einfach gemacht. Der Vorschlag<br />

ist das Ergebnis der Abwägung einer<br />

Vielzahl von Belangen. So wurden<br />

zum Beispiel der Umfang der zu<br />

kommunalisierenden Aufgaben, die<br />

Leistungs- und Finanzkraft der Landkreise<br />

und Kreisfreien Städte, landesplanerische<br />

und raumstrukturelle<br />

Aspekte, die demografi sche Entwicklung<br />

und nicht zuletzt etwa in Betracht<br />

kommende Alternativen abgewogen.<br />

Dieser Prozess mündete in ein neues<br />

Leitbild für die Kreisgebiets<strong>reform</strong>.<br />

Die Neugliederung strebt als Ziel eine<br />

Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung<br />

und eine bürgerfreundliche<br />

Verwaltung an. Durch Kommunalisierung<br />

wird der Aufgabenbestand nämlich<br />

deutlich erweitert und zugleich steigen<br />

die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit<br />

der kreiskommunalen Ebene.<br />

Es geht zudem um eine nachhaltige<br />

Verbesserung der Effi zienz des öffentlichen<br />

<strong>Verwaltungs</strong>handelns sowie um<br />

eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit<br />

der Landkreise.<br />

Die neuen Landkreise und Kreisfreien<br />

Städte werden nach einer Reihe wichtiger<br />

Kriterien abgegrenzt.<br />

Dazu zählen die Mindestgröße von<br />

200.000, <strong>im</strong> Ausnahmefall 170.000<br />

Einwohnern, die Flächengröße und<br />

die gemeindliche Struktur <strong>im</strong> Landkreis,<br />

raumordnerische, landesentwicklungspolitische<br />

sowie wirtschafts-<br />

und infrastrukturelle Aspekte, das landesplanerische<br />

System der Zentralen<br />

Orte, die Finanz- und Leistungskraft<br />

der Landkreise, Verkehrsanbindungen,<br />

Erreichbarkeit, die landschaftliche<br />

und topografi sche Situation, die Bürger-<br />

und Problemnähe, historische,<br />

landsmannschaftliche und religiöse<br />

Bindungen und Beziehungen sowie<br />

die Stadt-Umland-Verhältnisse.<br />

Diese Kriterien machen die Kreisneugliederung<br />

überprüf- und vergleichbar.<br />

Gleiche Landkreise werden damit<br />

aber sicher nicht geschaffen.<br />

Die Unterschiede wegen der räumlichen<br />

Lage, der Bevölkerungsdichte,<br />

der Siedlungsstruktur, der Topografi<br />

e des Landes und nicht zuletzt<br />

der wirtschaftlichen und sozialen<br />

Situation werden sich weiter auf die<br />

Landkreisstruktur auswirken. Was<br />

die Landkreisneugliederung jedoch<br />

erreicht, ist eine gewisse Einheitlichkeit<br />

der Größen und Grundstrukturen.<br />

Denn nur dann können Kompetenzen<br />

und Aufgaben gleich zugeordnet und<br />

unter Effi zienzgesichtspunkten die<br />

notwendigen <strong>Verwaltungs</strong>dienstleistungen<br />

wirtschaftlich erbracht werden.<br />

21


22<br />

So So geht’s<br />

geht’s<br />

jetzt jetzt weiter<br />

weiter<br />

Gesetzgebungsverfahren und Umsetzung<br />

Mit den Beschlüssen der Sächsischen<br />

Staatsregierung ist der Prozess<br />

noch nicht abgeschlossen. Die<br />

endgültige Entscheidung trifft der<br />

Sächsische Landtag, also die von<br />

den sächsischen Bürgerinnen und<br />

Bürgern gewählte Volksvertretung.<br />

Erst wenn ein Gesetz <strong>im</strong> Sächsischen<br />

Gesetz- und Verordnungsblatt – das<br />

ist sozusagen das offi zielle Informationsmedium<br />

– verkündet worden ist,<br />

kann es in Kraft treten.<br />

Bis dahin befassen sich die Abgeordneten<br />

des Sächsischen Landtages<br />

in mehreren Sitzungen, so<br />

genannten Lesungen, mit den Gesetzentwürfen.<br />

Außerdem werden<br />

die Vorschläge in Ausschüssen<br />

behandelt, die sich speziellen Themengebieten<br />

zuwenden und die Sitzungen<br />

des Landtages vorbereiten.<br />

Beispielsweise werden sich der Innenausschuss<br />

und der Ausschuss<br />

für Umwelt und Landwirtschaft mit<br />

den Vorschlägen der Gesetzentwürfe<br />

befassen. In der Zwischenzeit<br />

werden weitere Experten angehört.<br />

Die Behandlung durch den<br />

Sächsischen Landtag soll bis Ende<br />

2007 abgeschlossen sein.<br />

Nähere Informationen zum Gesetzgebungsvorhaben<br />

sind <strong>im</strong> Internetauftritt<br />

des Sächsischen Landtages<br />

unter www.landtag.sachsen.de abrufbar.<br />

In der Rubrik Infothek/Dokumente<br />

können sogar die Gesetzentwürfe<br />

und deren weitere Behandlung mitverfolgt<br />

werden; dazu muss nach den<br />

Drucksachennummern 4/8810 (Sächsisches<strong>Verwaltungs</strong>neuordnungsgesetz)<br />

oder 4/8811 (Sächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz)<br />

gesucht<br />

werden.<br />

Die Gesetze sollen dann am 1. Juli<br />

2008 in Kraft treten. Bis dahin ist ei-<br />

niges vorzubereiten, damit ab dem<br />

1. Juli 2008 alle <strong>Verwaltungs</strong>dienstleistungen<br />

in hoher Qualität zur Verfügung<br />

stehen. Dazu zählen z. B. die<br />

Vorbereitung und Durchführung der<br />

Wahlen der neuen Kreistage und<br />

Landräte <strong>im</strong> Juni 2008, mit denen<br />

i<br />

die neuen Landkreise einen knappen<br />

Monat später starten werden. Des<br />

Weiteren müssen Personal an die<br />

Kommunen abgegeben, Computerprogramme<br />

angepasst und weitere<br />

Details der neuen Landkreisverwaltungen<br />

organisiert werden.<br />

Das Gesetzgebungsverfahren<br />

Abgeordnete (mindestens sechs), die einzelnen Fraktionen, die Staatsregierung oder das<br />

Volk durch Volksantrag können Gesetzentwürfe ins Parlament einbringen. Der Präsident<br />

veranlasst die Drucklegung und Zuleitung des Gesetzentwurfs an alle Abgeordneten und<br />

die Aufnahme in die Tagesordnung einer Plenarsitzung. Der Einbringer stellt den Gesetzentwurf<br />

vor; eine Aussprache in der ersten Lesung erfolgt nur auf Empfehlung des Präsidiums.<br />

Der Landtag überweist den Gesetzentwurf anschließend an einen oder mehrere<br />

Ausschüsse. Es folgen die Beratung und Erarbeitung von Änderungsvorschlägen durch<br />

den Ausschuss. In dem Bericht des Ausschusses wird dem Landtag die unveränderte oder<br />

veränderte Annahme des Gesetzentwurfs oder dessen Ablehnung empfohlen.<br />

In der zweiten und dritten Lesung erfolgen nach einer Aussprache die Abst<strong>im</strong>mungen.<br />

Im Falle der Annahme übermittelt der Landtagspräsident den Gesetzesbeschluss an den<br />

Ministerpräsidenten und die zuständigen Minister zur Gegenzeichnung. Sodann fertigt er<br />

das Gesetz aus und leitet es der Staatsregierung zur Verkündung <strong>im</strong> Sächsischen Gesetz-<br />

und Verordnungsblatt zu.<br />

© Sächsischer Landtag, www.landtag.sachsen.de<br />

23


24<br />

Frage Frage n<br />

n<br />

Welche Vorteile bringt die <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong>?<br />

Durch die Neustrukturierung der<br />

Landkreise und die Umverteilung der<br />

Aufgaben können die Verwaltungen<br />

in den Landkreisen und Kommunen<br />

leistungsfähiger und kostengünstiger<br />

arbeiten.<br />

Gleichzeitig werden die Durchlaufzeiten<br />

verkürzt und weniger Abst<strong>im</strong>mungen<br />

notwendig. Die Kommunen<br />

werden in ihrer Selbstverwaltung gestärkt,<br />

weil mehr Entscheidungen vor<br />

Ort getroffen werden können.<br />

Wie läuft die <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> ab?<br />

Das Reformvorhaben wurde bereits <strong>im</strong><br />

November 2004 mit dem Abschluss<br />

der Koalitionsvereinbarung eingeläutet.<br />

Die von den beiden Koalitionsparteien<br />

eingesetzte Expertenkommission<br />

<strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> hat zunächst <strong>im</strong><br />

Oktober 2005 Vorschläge für eine<br />

Neuverteilung der Aufgaben der<br />

sächsischen Verwaltung aus externer<br />

Sicht vorgelegt. Aus diesen Vorschlägen<br />

hat das sächsische Kabinett <strong>im</strong><br />

Dezember 2005 Eckwerte für die dann<br />

zu erarbeitenden Details der <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />

abgeleitet. Seitdem beschäftigt<br />

sich eine Arbeitsgruppe <strong>im</strong><br />

sächsischen Innenministerium unter<br />

ständiger Einbeziehung der Fachbereiche<br />

der Staatsverwaltung und der<br />

kommunalen Ebene mit den Details<br />

der <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong>. So wurde<br />

eine kritische Überprüfung der staatlichen<br />

Aufgaben durchgeführt, wurden<br />

Vorschläge zur Neuzuordnung<br />

der Aufgaben auf die kommunalen<br />

und staatlichen Behörden sowie Vorschläge<br />

zur Neugliederung des Gebietes<br />

der Landkreise des <strong>Freistaat</strong>es<br />

gemacht. Alle Vorschläge wurden in<br />

Gesetzentwürfen verankert und den<br />

Betroffenen und deren Interessenvertretern<br />

zur Anhörung – also zur Meinungsäußerung<br />

– vorgelegt. So wurde<br />

sichergestellt, dass die Meinungen aller<br />

direkt oder indirekt von der <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />

Betroffenen berücksichtigt<br />

werden konnten. Zwischenzeitlich<br />

wurden die Gesetzentwürfe vom<br />

Sächsischen Kabinett an den Sächsischen<br />

Landtag übergeben, dem die<br />

abschließende Entscheidung obliegt.<br />

Der Landtag wird voraussichtlich bis<br />

Ende 2007 über die Gesetzentwürfe<br />

beraten; die Gesetze sollen zum<br />

1. Juli 2008 in Kraft treten.<br />

„Funktional<strong>reform</strong>“ – Was ist das?<br />

Mit der Funktional<strong>reform</strong> sollen <strong>im</strong><br />

<strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> die Aufgaben der<br />

Verwaltung neu verteilt werden. So<br />

sollen beispielsweise Aufgaben unter<br />

anderem vom Land auf Kreise und<br />

Kreisfreie Städte übertragen werden.<br />

25


26<br />

Durch diese Übertragung werden<br />

Verantwortungen konzentriert und<br />

Doppelzuständigkeiten min<strong>im</strong>iert. Entscheidungen<br />

sollen möglichst direkt<br />

vor Ort und aus einer Hand getroffen<br />

werden. Ziel der Funktional<strong>reform</strong> ist<br />

es, die <strong>Verwaltungs</strong>arbeit kostengünstiger<br />

und bürgernäher zu gestalten.<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

© Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong><br />

Warum ist die Neubildung der Landkreise<br />

notwendig?<br />

Die Einwohnerzahl in <strong>Sachsen</strong> ist seit<br />

1989 erheblich gesunken. Aus Gründen<br />

der Tragfähigkeit und Wirtschaftlichkeit<br />

bei der Erfüllung der erweiterten<br />

Aufgaben werden die Landkreise<br />

i Voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung bis 2020 (in 1.000 Einwohnern)<br />

Einwohnerzahl<br />

1990 2000 2006 2007 2008 2009 2010 2012 2014 2016 2018 2020<br />

Jahr<br />

und Kreisfreien Städte neu geordnet.<br />

Die sächsischen Landkreise sollen<br />

aus diesem Grund innerhalb des <strong>Freistaat</strong>es<br />

auch <strong>im</strong> Jahr 2020 wenigstens<br />

200.000 Einwohner (ausnahmsweise<br />

170.000 Einwohner) haben.<br />

Diese Einwohnermindestgröße ergibt<br />

sich aus der Notwendigkeit, dass die<br />

<strong>Verwaltungs</strong>kosten, insbesondere die<br />

Personalkosten, mit durchschnittlich<br />

über 200.000 Einwohnern pro Landkreis<br />

am günstigsten abschneiden.<br />

Durch die Neubildung der Landkreise<br />

ergeben sich so erhebliche Einsparungsmöglichkeiten.<br />

Werden die künftigen Landkreise unüberschaubar<br />

groß?<br />

Nein, die neuen Landkreise sollen<br />

in der Regel eine Flächengröße von<br />

3.000 km 2 nicht überschreiten. Aspekte<br />

wie Erreichbarkeit der Behörden für<br />

alle Bürger, die Überschaubarkeit des<br />

Landkreises oder auch die Identifi -<br />

kation der Bürger mit der jeweiligen<br />

Region sind wichtige Kriterien bei der<br />

Festlegung der neuen Kreise.<br />

Wer legt den Namen des neuen Landkreises<br />

fest?<br />

Der neue Landkreisname wird durch<br />

das Sächsische Kreisgebietsneugliederungsgesetz<br />

festgelegt. Sofern die<br />

neuen Kreise die Namensgebung ändern<br />

möchten, können sie dies jedoch<br />

mit einer Mehrheit von zwei Dritteln<br />

des neuen Kreistages und der Genehmigung<br />

des Innenministeriums tun.<br />

Habe ich künftig längere Behördenwege?<br />

Es ist geplant, <strong>im</strong>mer mehr Dienstleistungen<br />

vor Ort anzubieten. Daher sind<br />

die Gemeindeverwaltungen und Ämter<br />

27


28<br />

Ansprechpartner für viele Themen und<br />

Anliegen. Oft werden Behördenwege<br />

sogar verkürzt, weil die Mitarbeiter<br />

und Mitarbeiterinnen der Gemeindeämter<br />

die Anträge annehmen und sie<br />

an die jeweilige zuständige Behörde<br />

weiterleiten werden. Weiterhin wird<br />

<strong>Sachsen</strong>s Online-Bürgerbüro aus-<br />

i<br />

> Wir werden demnächst Eltern. Was muss<br />

ich beachten?<br />

> Wir wollen heiraten. Welche Unterlagen<br />

müssen wir vorlegen?<br />

> Mein Unternehmen möchte Waren exportieren.<br />

Bei wem kann ich mich informieren?<br />

> Wir wollen bauen. Was muss ich beachten?<br />

Muss ich auch bei einem Unterstand<br />

einen Bauantrag einreichen?<br />

Fragen zu verschiedenen Lebenslagen beantwortet<br />

Ihnen das Service-Portal unter<br />

www.amt24.sachsen.de direkt. Gehen<br />

auch Sie mal „zu Hause aufs Amt“, wenn<br />

Sie Fragen haben oder einfach nach Kontaktmöglichkeiten<br />

suchen.<br />

gebaut. Viele Informationen sind<br />

dann unter www.amt24.sachsen.de<br />

erhältlich.<br />

<strong>Sachsen</strong>s Online-Bürgerbüro? Welchen<br />

Nutzen hat das Online-Bürgerbüro für<br />

mich?<br />

Das Amt24 ist ein Service-Portal des<br />

<strong>Freistaat</strong>s <strong>Sachsen</strong> und der sächsischen<br />

Kommunen. Es richtet sich an<br />

die Bürgerinnen und Bürger, an Unternehmen,<br />

Verbände und sonstige<br />

Einrichtungen <strong>im</strong> <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong>.<br />

Unter dem Motto „zu Hause aufs Amt“<br />

fi nden Sie <strong>im</strong> Service-Portal Online-<br />

Formulare und Dienstleistungen. Aber<br />

auch die Kontaktdaten verschiedener<br />

Behörden und Ämter können abgerufen<br />

werden. Um das Auffi nden best<strong>im</strong>mter<br />

Informationen und Behördendienstleistungen<br />

zu erleichtern, sind auf<br />

dem Portal www.amt24.sachsen.de<br />

verschiedene Lebensituationen, sogenannte<br />

Lebenslagen, dargestellt.<br />

Themen wie Geburt, Heiraten, Bauen,<br />

Familie, Leben mit Behinderung oder<br />

auch Erben und Vererben, Import/Export,<br />

Innovation, Patent- und Markenrecht<br />

geben Auskunft zu den zuständigen<br />

Behörden, möglichen Anträgen<br />

oder weiteren Informationsquellen.<br />

Also brauche ich bald einen Computer,<br />

wenn ich Fragen habe oder Anträge<br />

benötige?<br />

Nein, Sie benötigen weder einen Computer<br />

noch einen Internetanschluss. Das<br />

Service-Portal des <strong>Freistaat</strong>s ist ein zusätzlicher<br />

Service. Sie können sich auch<br />

weiterhin bei Fragen und Problemen<br />

vertrauensvoll an die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter <strong>im</strong> Rathaus oder auf anderen<br />

Ämtern wenden. Diese händigen<br />

Ihnen auch gern die Formulare aus oder<br />

nehmen Ihre Anträge entgegen.<br />

Kann meine Ansprechpartnerin bzw.<br />

mein Ansprechpartner auf dem Amt<br />

oder bei der Gemeinde gleich alle Genehmigungen<br />

erteilen, die ich benötige?<br />

Nein, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

bei der Gemeinde oder auf<br />

dem Amt können vielen, aber nicht<br />

allen Anliegen nachgehen. Sie können<br />

auch nicht für alle Anträge eine<br />

Genehmigung erteilen.<br />

Die Zuständigkeiten der Behörden<br />

und Ämter sind gesetzlich geregelt.<br />

Für best<strong>im</strong>mte Anträge und Genehmigungsverfahren<br />

bedarf es speziell<br />

ausgebildeter Fachkräfte.<br />

Sie können sich dennoch an Ihre<br />

Ansprechpartner in den Gemeinden<br />

und Ämtern wenden. Diese leiten<br />

dann Ihr Anliegen oder Ihre Anträge<br />

an die zuständigen Behörden und<br />

Ämter weiter.<br />

29


30<br />

Konta Konta kt<br />

kt<br />

Sie haben Fragen oder benötigen weitere<br />

Informationen zur sächsischen<br />

<strong>Verwaltungs</strong>- und Funktional<strong>reform</strong>?<br />

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

des Sächsischen Staatsministeriums<br />

des Innern geben Ihnen gern Auskunft.<br />

Wenden Sie sich bitte an die Pressestelle<br />

des Sächsischen Staatsministeriums<br />

des Innern. Unsere Mitarbeiter<br />

erreichen Sie unter:<br />

Tel.: 0351 564 3040<br />

Fax: 0351 564 3049<br />

E-Mail: pressestelle@smi.sachsen.de<br />

Weitere Informationen zur sächsischen<br />

<strong>Verwaltungs</strong>- und Funktional<strong>reform</strong><br />

und zum weiteren Verfahren<br />

erhalten Sie auch <strong>im</strong> Internet unter<br />

www.smi.sachsen.de.<br />

i<br />

Verteilhinweis<br />

Diese kostenlose Broschüre wird vom Sächsischen Staatsministerium des Innern <strong>im</strong> Rahmen seiner<br />

verfassungsmäßigen Verpfl ichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf<br />

weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern <strong>im</strong> Zeitraum von sechs Monaten vor<br />

einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen.<br />

Missbräuchlich sind insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen<br />

der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder<br />

Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung.<br />

Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht<br />

so verwendet werden, dass sie als Parteinahme der Herausgeber zugunsten einzelner politischer<br />

Gruppen verstanden werden könnte.<br />

Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchen<br />

Wegen und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Erlaubt ist<br />

es jedoch den Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden.<br />

Wenn Sie weitere Exemplare dieser Broschüre oder andere Veröffentlichungen des Sächsischen<br />

Staatsministeriums des Innern wünschen, dann wenden Sie sich bitte an:<br />

Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung, Hammerweg 30, 01127 Dresden<br />

Telefon: 0351 210 36-71 und -72, Fax: 0351 210 36-81, E-Mail: Publikationen@sachsen.de<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Sächsisches Staatsministerium<br />

des Innern, Pressestelle<br />

Wilhelm-Buck-Straße 2,<br />

01097 Dresden<br />

Dresden, <strong>im</strong> Juli 2007<br />

Aufl age: 10.000 Exemplare, 1. Aufl age<br />

Druck: Lößnitz-Druck GmbH, Radebeul<br />

Gestaltung: He<strong>im</strong>rich & Hannot GmbH, Dresden<br />

Fotos: Sächsisches Staatsministerium des Innern;<br />

He<strong>im</strong>rich & Hannot GmbH, Dresden; Matthias Schumann;<br />

Hans-Dieter Kluge; Oliver Killig<br />

31


<strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />

<strong>Sachsen</strong><br />

Leistungsstarkes <strong>Sachsen</strong> – Ordnung für die Zukunft.

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