Verwaltungs- reform im Freistaat Sachsen Verwaltungs- reform im ...
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<strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />
<strong>im</strong><br />
<strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
Schlanker Staat –<br />
bürgernahe Verwaltung –<br />
besserer Service
02<br />
Vorw Vorw ort<br />
ort<br />
„Unser Ziel ist eine mod erne, zukunftsfähige Verwaltung, die sich noch<br />
stärker an den Bedürfni ssen der Bürgerinnen und Bürger orientiert.“<br />
i<br />
Dr. Albrecht Buttolo – geboren am 1. September<br />
1947 in Langenrinne, Kreis Freiberg –<br />
ist am 24. November 2005 zum Sächsischen<br />
Staatsminister des Innern ernannt worden.<br />
Zu seinen Aufgabengebieten zählen neben<br />
der <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> u. a. die Öffentliche<br />
Sicherheit und Ordnung, Verfassungs- und<br />
Katastrophenschutz, das Kommunalwesen,<br />
die Landesentwicklung, das Vermessungswesen,<br />
das Bau- und Wohnungswesen, Fragen<br />
der Statistik und Archivfragen.<br />
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
ein modernes Land wie <strong>Sachsen</strong> braucht eine moderne Verwaltung. Eine Verwaltung,<br />
die sich durch hohe Effi zienz auszeichnet und schnell arbeitet, entscheidet<br />
und reagiert. <strong>Sachsen</strong> befi ndet sich mitten in einem demografi schen<br />
Wandel. Immer weniger Kinder werden geboren, die Menschen erreichen ein<br />
<strong>im</strong>mer höheres Alter und die Bevölkerungszahl n<strong>im</strong>mt ab. Als Folge davon werden<br />
nicht nur die Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen größer, <strong>Sachsen</strong><br />
muss auch mit weniger Einnahmen auskommen. Das wiegt umso schwerer,<br />
da unser Land vor großen Herausforderungen in der Zukunft steht und sich <strong>im</strong><br />
Wettbewerb der europäischen Regionen behaupten muss. Daher müssen wir<br />
alles tun, um <strong>Sachsen</strong> mit aller Kraft nach vorn zu bringen. Dazu brauchen wir<br />
eine kosteneffi ziente Verwaltung, die schnell und fl exibel die richtigen Entscheidungen<br />
trifft, damit sich <strong>Sachsen</strong> weiter entwickeln kann.<br />
Mit der <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> schaffen wir die notwendigen Voraussetzungen. Die<br />
sächsische Verwaltung wird dadurch noch moderner, bürgernäher und kostengünstiger.<br />
Die Kommunen werden gestärkt und können ihren Bürgern und<br />
Unternehmen mehr Dienstleistungen aus einer Hand anbieten. Die <strong>Verwaltungs</strong>-<br />
<strong>reform</strong> ist ein wichtiger Baustein, um <strong>Sachsen</strong> fi t für die Zukunft zu machen.<br />
03
04<br />
Eckp Eckp feiler<br />
feiler<br />
Die <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> ist auf dem besten Weg<br />
Ausgangslage<br />
Die Bevölkerungsentwicklung <strong>im</strong><br />
<strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> ist seit Jahren<br />
rückläufi g. <strong>Sachsen</strong> wird <strong>im</strong> Jahr<br />
2020 gegenüber 1990 fast eine Million<br />
Einwohner weniger haben. Das<br />
entspricht etwa der Einwohnerzahl<br />
von Dresden und Leipzig zusammen.<br />
Darüber hinaus wird der hohe<br />
Altersdurchschnitt der <strong>Sachsen</strong> weiter<br />
steigen. Eine schrumpfende und<br />
<strong>im</strong> Durchschnitt deutlich ältere Bevölkerung<br />
hat geringere öffentliche<br />
Einnahmen zur Folge. Daneben wird<br />
<strong>Sachsen</strong> nur noch bis zum Jahr 2019<br />
Transferzahlungen aus dem Solidarpakt<br />
II erhalten. Auch die Strukturfondsförderung<br />
der Europäischen<br />
Union wird künftig geringer ausfallen.<br />
Unter diesen Bedingungen gleicht die<br />
sächsische Verwaltung einem heute<br />
zwar guten Anzug, der dem sächsischen<br />
Bürger jedoch in Zukunft zu<br />
groß und zu teuer werden wird.<br />
Weichenstellung<br />
Eine vorausschauende Staatsregierung<br />
muss auf solche Entwicklungen<br />
frühzeitig reagieren. Die Sächsische<br />
Staatsregierung hat das gemacht<br />
und die Weichen für eine <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> gestellt.<br />
Der am 15. Mai 2007 beschlossene<br />
Regierungsentwurf verfolgt das Ziel,<br />
die sächsische Verwaltung zukunftsfähig<br />
zu machen. Die Verwaltung wird<br />
an die sinkende Einwohnerzahl und<br />
die zurückgehenden Einnahmen des<br />
<strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> angepasst, um<br />
die gestalterische Handlungsfähigkeit<br />
des Landes bei der Schaffung<br />
von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,<br />
gleichen Bildungschancen, einer zukunftsorientierten<br />
Familien- und Generationenpolitik<br />
und sozialer Gerechtigkeit<br />
zu erhalten. Leistungsfähigkeit,<br />
Wirtschaftlichkeit und Bürgernähe der<br />
Verwaltung werden steigen.<br />
Die <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> besteht aus<br />
zwei Teilen, einer Funktional- und einer<br />
Kreisgebiets<strong>reform</strong>.<br />
Funktional<strong>reform</strong><br />
Umfangreiche Aufgaben des Staates<br />
werden auf die Landkreise und Kreisfreien<br />
Städte sowie auf den Kommunalen<br />
Sozialverband übertragen. Die verbleibenden<br />
staatlichen Aufgaben werden<br />
in wenigen Behörden gebündelt.<br />
Kreisgebiets<strong>reform</strong><br />
Die Kreisgebiete werden neu gegliedert<br />
und dadurch dem gestiegenen Aufgabenumfang<br />
angemessene <strong>Verwaltungs</strong>strukturen<br />
auf der Ebene der Landkreise<br />
und Kreisfreien Städte geschaffen.<br />
Die erforderlichen Gesetze für die<br />
<strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> sollen bis Ende<br />
2007 vom Sächsischen Landtag verabschiedet<br />
werden und voraussichtlich<br />
am 1. Juli 2008 in Kraft treten.<br />
05
06<br />
Von der <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> profi tieren alle<br />
Durch die <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> wird eine<br />
moderne, bürgerfreundliche, an die veränderten<br />
Rahmenbedingungen angepasste<br />
Verwaltung mit einer effi zienten<br />
Behördenstruktur entstehen. Die wichtigsten<br />
Ziele der Reform sind dabei:<br />
1. Weniger Bürokratie<br />
2. Mehr Bürgernähe<br />
3. Niedrigere <strong>Verwaltungs</strong>ausgaben<br />
Weniger Bürokratie<br />
Die Verwaltung in <strong>Sachsen</strong> ist gegenwärtig<br />
noch in mehr als 200 Behörden<br />
zersplittert. Diese Struktur wird gestrafft,<br />
indem sie an wenigen Stellen<br />
gebündelt wird. Dadurch lassen sich<br />
zum einen Verantwortlichkeiten konzentrieren,<br />
zum anderen werden transparente<br />
Zuständigkeiten und verkürzte<br />
Wege erreicht. <strong>Verwaltungs</strong>verfahren<br />
sollen künftig vereinfacht und Entscheidungen<br />
schneller getroffen werden.<br />
Refor Refor mziele<br />
mziele<br />
Mehr Bürgernähe<br />
Wesentliches Element der geplanten<br />
<strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> ist eine umfassende<br />
Kommunalisierung der <strong>Verwaltungs</strong>aufgaben.<br />
Die <strong>Verwaltungs</strong>dienstleistungen<br />
sollen näher an die<br />
Bürgerinnen und Bürger heranrücken<br />
und die Landratsämter und Stadtverwaltungen<br />
der Kreisfreien Städte aufgewertet<br />
werden. Die Bürger haben<br />
dort künftig für alle Anliegen nur noch<br />
einen Ansprechpartner. Sie müssen<br />
nicht mehr von Behörde zu Behörde<br />
laufen. Alle Entscheidungen liegen in<br />
einer Hand vor Ort und können auf<br />
Grund des dort vorhandenen Detailwissens<br />
eigenständig und in hoher<br />
Qualität getroffen werden.<br />
Niedrigere <strong>Verwaltungs</strong>ausgaben<br />
Schlankere Strukturen und eine effi -<br />
zientere Aufgabenerfüllung bringen<br />
mittelfristig Kosteneinsparungen. Und<br />
die kommen auch dem Bürger zugute,<br />
z. B. wenn mehr Geld in Schulen und<br />
Kindergärten investiert werden kann.<br />
i<br />
www.sachsen.de<br />
Die Einrichtungen der sächsischen Verwaltung<br />
fi nden Sie auch <strong>im</strong> Internet unter<br />
www.sachsen.de (Menüpunkt Bürger und<br />
<strong>Freistaat</strong>). Kartographisch aufbereitete Informationen<br />
u. a. zu den derzeitigen räumlichen<br />
Zuständigkeitsbereichen von Behörden<br />
des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> sind <strong>im</strong><br />
<strong>Verwaltungs</strong>atlas zu bekommen. Auf diesen<br />
Seiten wird auch über die Aufgabengebiete,<br />
die Kontaktmöglichkeiten und<br />
Öffnungszeiten informiert. Mittels einer<br />
Schnellsuch-Funktion <strong>im</strong> <strong>Verwaltungs</strong>atlas<br />
kann auf 50 Einzelthemen direkt zugegriffen<br />
werden. Egal, ob Informationen zum<br />
Thema Abfallwirtschaft, Arbeitsagenturen,<br />
Gerichte, Krankenhäuser oder Schulen<br />
gesucht werden, mit nur einem Mausklick<br />
werden die gesuchten Inhalte angezeigt.<br />
Weitere Informationen zur <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />
sind <strong>im</strong> Internetauftritt des Innenministeriums<br />
abrufbar. Dorthin gelangen<br />
Sie unter www.smi.sachsen.de.<br />
07
08<br />
Schri Schri tte<br />
tte<br />
Die <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> als Prozess<br />
Die Reform der sächsischen Verwaltung<br />
ist keine einmalige Sache,<br />
sondern ein fortwährender Prozess.<br />
Bereits in den vergangenen Jahren<br />
wurden Einzelbereiche der Verwaltung<br />
in <strong>Sachsen</strong> opt<strong>im</strong>iert. Beispiele<br />
sind unter anderem die Polizei<strong>reform</strong><br />
2005 oder die Übertragung der Gewerbeaufsicht<br />
auf die drei Regierungspräsidien.<br />
Schritt 1<br />
Angestoßen wurde das jetzige Reformvorhaben<br />
durch den Koalitionsvertrag<br />
zwischen CDU und SPD<br />
vom November 2004. Die Regierungsparteien<br />
vereinbarten, dass<br />
ein Gesamtkonzept für eine Funktional-<br />
und <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> erarbeitet<br />
werden soll. Dazu wurde die<br />
unabhängige Expertenkommission<br />
„<strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong>“ berufen, die<br />
sich aus vier externen <strong>Verwaltungs</strong>spezialisten<br />
zusammensetzte.<br />
Diese Expertenkommission schlug <strong>im</strong><br />
Oktober 2005 vor, wesentliche Aufgaben<br />
der Staatsverwaltung auf die<br />
kommunale Ebene zu übertragen, Aufsichts-<br />
und Kontrollaufgaben auf der<br />
Mittelebene zu konzentrieren und diese<br />
Funktional<strong>reform</strong> mit einer Neuordnung<br />
der Kreisgebiete zu verbinden.<br />
i<br />
Die Expertenkommission<br />
Der Kommission wurde die Aufgabe übertragen,<br />
ein Gesamtkonzept und ein Leitbild<br />
für eine Funktional- und <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> zu erarbeiten.<br />
Die Kommission bestand aus:<br />
> Rechtsanwalt Wolfgang Kleine,<br />
Regierungspräsident a. D. in Halle,<br />
> dem ehemaligen Sächsischen Daten-<br />
schutzbeauftragten, Dr. Thomas Giesen,<br />
> Staatsekretär a. D. in Nordrhein-<br />
Westfalen Wolfgang Riotte,<br />
> Prof. Dr. Wolf-Uwe Sponer,<br />
Fachhochschule der Sächsischen<br />
Verwaltung in Meißen.<br />
Schritt 2<br />
Auf der Grundlage der Expertenempfehlungen<br />
beschloss die Staatsregierung<br />
<strong>im</strong> Dezember 2005 drei Eckwerte<br />
für die <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong>:<br />
Erster Eckwert:<br />
Man geht grundsätzlich davon aus,<br />
dass staatliche Aufgaben genauso<br />
gut und zweckmäßig durch kommunale<br />
Behörden wahrgenommen werden<br />
können.<br />
Diese Vermutung wird als sogenannte<br />
„Erstkompetenzvermutung auf der<br />
kommunalen Ebene“ bezeichnet. Die<br />
staatlichen Behörden müssen also<br />
begründen, warum diese Annahme<br />
für best<strong>im</strong>mte Aufgaben nicht gelten<br />
kann. Das kann verschiedene Gründe<br />
haben, z. B. wenn Bund oder Europäische<br />
Union Vorgaben für Zuständigkeiten<br />
machen.<br />
09
10<br />
Zweiter Eckwert:<br />
Wenn die verbleibenden Aufgaben der<br />
Staatsverwaltung neu geordnet werden<br />
müssen, ist zu beachten: (1) dass<br />
die Verwaltung weiterhin dreistufi g –<br />
das heißt in oberste Landesbehörden,<br />
Mittelebene und Kommunalebene –<br />
aufgebaut ist; (2) dass die Aufgaben<br />
in möglichst wenigen Behörden konzentriert<br />
werden sollen und (3) dass<br />
die Entscheidungen weitgehend aus<br />
einer Hand getroffen werden sollen.<br />
Dritter Eckwert:<br />
Eine Kreisgebiets<strong>reform</strong> kommt nur<br />
dann in Betracht, wenn ein ausreichender<br />
Aufgabenzuwachs auf der<br />
kommunalen Ebene – gemeint sind<br />
hierbei Landkreise und Kreisfreie<br />
Städte – zu verzeichnen ist.<br />
Schritt 3<br />
Die Eckwerte stellten Vorgaben für<br />
die detaillierte Konzeption der Ver-<br />
waltungs<strong>reform</strong> dar. Zunächst wurden<br />
in einer Art Bestandsaufnahme<br />
die staatlichen Aufgaben erfasst. Diese<br />
wurden dann nach best<strong>im</strong>mten<br />
Kriterien bewertet, z. B. ob Aufgaben<br />
verzichtbar bzw. privatisierbar sind<br />
und ob bzw. warum verbleibende<br />
Aufgaben zwingend weiterhin von<br />
Behörden des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong><br />
ausgeübt werden müssen.<br />
Nach dieser Bewertung wurde entschieden,<br />
welche Aufgaben den Kommunen<br />
übertragen werden können und welche<br />
Aufgaben auch künftig von staatlichen<br />
Behörden bearbeitet werden müssen.<br />
Die verbleibenden staatlichen Aufgaben<br />
wurden in möglichst einer Behörde<br />
gebündelt, um Synergieeffekte zu<br />
erschließen. So wurde schrittweise der<br />
Vorschlag zur Neuverteilung der öffentlichen<br />
Aufgaben erarbeitet. Der sich abzeichnende<br />
größere Aufgabenzuwachs<br />
bei den Landkreisen und Kreisfreien<br />
Städten machte dann schließlich auch<br />
einen Neuzuschnitt der Kreisgebiete<br />
erforderlich.<br />
Nachdem ein erster Entwurf der <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />
erarbeitet war, wurden dazu<br />
mehr als 600 Institutionen, Einrichtungen<br />
und Interessenvertretungen angehört.<br />
Davon gaben über 260 eine<br />
Stellungnahme ab. Diese Anregungen<br />
und Änderungswünsche wurden ausgewertet<br />
und – soweit sachgerecht – bei<br />
der Erarbeitung des Regierungsentwurfs<br />
zur <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> berücksichtigt,<br />
der am 15. Mai 2007 vom Sächsischen<br />
Kabinett beschlossen wurde. Der Regierungsentwurf<br />
zur <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> besteht<br />
<strong>im</strong> Einzelnen aus zwei Gesetzentwürfen,<br />
einem zur Funktional<strong>reform</strong> und<br />
einem zur Kreisgebiets<strong>reform</strong>. Diese Gesetzentwürfe<br />
wurden am 24. Mai 2007<br />
an den Landtag übergeben, der für die<br />
Beschlussfassung von Gesetzen zuständig<br />
ist.<br />
i<br />
Meilensteine der <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />
November 2004<br />
Oktober 2005<br />
Dezember 2005<br />
Dezember 2006<br />
Mai 2007<br />
Dezember 2007<br />
Juli 2008<br />
geplant<br />
Staatsregierung:<br />
Abschluss Koalitionsvertrag<br />
Vorlage Bericht<br />
Expertenkommission<br />
Staatsregierung:<br />
Eckwertebeschluss zur<br />
<strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />
> Durchführung einer Aufgabenkritik<br />
> Erarbeitung von Vorschlägen<br />
zur Neuverteilung öffentlicher<br />
Aufgaben<br />
> Erarbeitung eines Vorschlages<br />
zur Neugliederung des Gebietes<br />
der Landkreise<br />
> Erarbeitung der Referentenentwürfe<br />
der Gesetze<br />
Staatsregierung:<br />
Freigabe Gesetzentwürfe<br />
zur Anhörung<br />
Staatsregierung:<br />
Einbringung Gesetzentwürfe<br />
in den Landtag<br />
Landtag:<br />
Verabschiedung Gesetze<br />
In-Kraft-Treten<br />
11
Funktio Funktio nal- nal-<br />
nal<strong>reform</strong><br />
> 12<br />
„Bautzen will Zukunft. Das geht nur,<br />
wenn man sich für Veränderungen öffnet<br />
und lokale Kompetenz, kommunale<br />
Selbstbest<strong>im</strong>mtheit stärkt. Die Reform<br />
ist ein wichtiger neuer Schritt für solche<br />
Handlungsspielräume. Deshalb tragen<br />
wir die Reform mit. <strong>Sachsen</strong> und seine<br />
Kommunen werden besser aufgestellt<br />
sein.“ Christian Schramm, Oberbürgermeister<br />
der Stadt Bautzen<br />
Neuordnung auf allen <strong>Verwaltungs</strong>ebenen<br />
Gestraffter dreistufi ger <strong>Verwaltungs</strong>aufbau<br />
– die Veränderungen <strong>im</strong> Einzelnen<br />
Die Verwaltung soll nach den Vorstellungen<br />
der Sächsischen Staatsregierung<br />
ihren dreistufi gen Aufbau behalten,<br />
jedoch in deutlich gestraffter Form.<br />
Oberste <strong>Verwaltungs</strong>ebene werden<br />
auch künftig die Ministerien sein. Als<br />
mittlere Ebene werden drei Landesdirektionen<br />
fungieren, die <strong>im</strong> Wesentlichen<br />
aus den bisherigen Regierungspräsidien<br />
hervorgehen. Sie erhalten<br />
einen neuen Aufgabenzuschnitt. Nach<br />
der Kommunalisierung vieler bisheriger<br />
Aufgaben wird der Schwerpunkt<br />
der Landesdirektionen auf Aufgaben<br />
mit Aufsichtsfunktion und einer Bündelungsfunktion<br />
liegen. Auch Aufgaben<br />
der bisherigen Sonderbehörden<br />
werden in die neuen Landesdirektionen<br />
integriert.<br />
Alle Aufgaben der derzeitigen Regierungspräsidien,<br />
die außerhalb dieses<br />
Aufgabenspektrums liegen, werden<br />
den Landkreisen und Kreisfreien<br />
Städten übertragen, die dann grundsätzlich<br />
die untere <strong>Verwaltungs</strong>ebene<br />
darstellen.<br />
Die untere <strong>Verwaltungs</strong>ebene ist<br />
insbesondere für die Bürger da. Auf<br />
die Landkreise, die Kreisfreien Städte<br />
und den Kommunalen Sozialverband<br />
sollen umfangreiche Aufgaben übertragen<br />
werden. Dazu zählen die oben<br />
genannten Aufgaben der Regierungspräsidien,<br />
aber vor allem Aufgaben<br />
der staatlichen Sonderbehörden wie<br />
beispielsweise Aufgaben der Staatlichen<br />
Vermessungsämter, fast alle<br />
Aufgaben aus dem Sozialbereich<br />
oder die technische Verwaltung der<br />
Kreisstraßen und die Unterhaltung<br />
und Instandsetzung der Bundes- und<br />
Staatsstraßen.<br />
13
i<br />
> 14<br />
Dreistufi ger <strong>Verwaltungs</strong>aufbau<br />
Die Organisationsstruktur der sächsischen Verwaltung wird dreistufi g aufgebaut (Ministerialebene,<br />
Mittelebene und grundsätzlich Kommunalebene).<br />
Die Ministerialebene besteht aus der Sächsischen Staatskanzlei und den acht Sächsischen<br />
Staatsministerien.<br />
Die Mittelebene bilden die zukünftigen Landesdirektionen Chemnitz, Dresden und Leipzig.<br />
Die sächsischen Landkreise, die Kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte und<br />
Gemeinden bilden die Kommunalebene.<br />
Ministerialebene:<br />
Ministerien + Staatskanzlei<br />
Mittelebene:<br />
Landesdirektionen<br />
Kommunalebene:<br />
Landkreise, Kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden<br />
Die sächsischen Landkreise ihrerseits<br />
sollen einen Teil ihrer Aufgaben auf<br />
kreisangehörige Städte und Gemeinden<br />
übertragen.<br />
Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden<br />
sollen insbesondere publikumsintensive<br />
Aufgaben und solche<br />
Tätigkeiten wahrnehmen, die besondere<br />
Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse<br />
erfordern.<br />
Im Ergebnis werden die Bürger nicht<br />
nur <strong>Verwaltungs</strong>dienstleistungen zumeist<br />
aus einer Hand erhalten, die<br />
Entscheidungen werden mit dem wichtigen<br />
Vor-Ort-Wissen auch schneller<br />
und mit weniger Koordinierungsaufwand<br />
getroffen werden können.<br />
15
16<br />
Kreisge Kreisge biets- bietsbiets<strong>reform</strong> „Reformen sind dann gut, wenn sie<br />
den Menschen wirklich nutzen. Die<br />
<strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> in <strong>Sachsen</strong> – ein<br />
erster Schritt – ich wünsche Mut zur<br />
Umsetzung <strong>im</strong> Sinne unserer Bürger.“<br />
Petra Köpping, Landrätin des Landkreises<br />
Leipziger Land<br />
Neugliederung der Landkreise<br />
Der Zuwachs an weiteren anspruchsvollen<br />
Aufgaben bei den Landkreisen<br />
und Kreisfreien Städten verlangt nach<br />
leistungsfähigeren Kommunalverwaltungen.<br />
Die Gebietszuschnitte sollen dabei<br />
über das Jahr 2020 hinaus noch<br />
Bestand haben können. Dies bedeutet,<br />
dass auch bei der Kreisgebiets<strong>reform</strong><br />
die demografi sche Entwicklung<br />
und die Einnahmesituation<br />
<strong>im</strong> Jahr 2020 einbezogen werden.<br />
Es geht um zukunftsfähige, moderne<br />
und effi ziente Strukturen auf der<br />
kommunalen Ebene.<br />
Der Neugliederungsvorschlag der<br />
Staatsregierung sieht dazu Folgendes<br />
vor:<br />
> Reduzierung der Landkreise von<br />
22 auf zehn,<br />
> Verringerung der Kreisfreien Städte<br />
von sieben auf drei,<br />
> die Landkreise sollen <strong>im</strong> Jahr 2020<br />
mindestens 200.000 Einwohner,<br />
<strong>im</strong> Ausnahmefall 170.000 Einwohner<br />
haben.<br />
Dieser Neugliederungsvorschlag ist<br />
eine nicht nur maßvolle, sondern<br />
die für die Bürger auch opt<strong>im</strong>ale<br />
Lösung. Die Verwaltungen der künftigen<br />
Landkreise und die kommunalen<br />
Entscheidungsträger werden<br />
den Bürgern und der Wirtschaft noch<br />
leistungsfähiger gegenüber treten.<br />
Die Landkreise werden als moderne<br />
Dienstleister und bürgernahe <strong>Verwaltungs</strong>stellen<br />
fortentwickelt. Die<br />
Landkreise werden eng mit den Segmenten<br />
Wirtschaft, Verkehr, Soziales,<br />
Ökologie, Arbeit und Leben verbunden<br />
und dadurch in die Lage versetzt,<br />
sich verstärkt als Impulsgeber<br />
der regionalen Entwicklung zu profi<br />
lieren. Von dieser Neugliederung<br />
profi tieren also alle.<br />
17
18<br />
i Neugliederungsvorschlag vom 15. Mai 2007<br />
© Sächsisches Staatsministerium des Innern (Stand: 15.05.2007)<br />
<strong>Verwaltungs</strong>grenzen: Landesvermessungsamt <strong>Sachsen</strong> 2006,<br />
Bevölkerungsdaten: Statistisches Landesamt/eigene Berechnungen<br />
i<br />
Die derzeit 22 Landkreise sollen auf zehn und die sieben kreisfreien Städte auf drei reduziert<br />
werden. Entwurf des „Gesetzes zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des <strong>Freistaat</strong>es<br />
<strong>Sachsen</strong> und zur Änderung anderer Gesetze“ vom Mai 2007 sieht die folgenden Kreisneubildungen<br />
vor:<br />
Landkreis Bisherige Landkreise/<br />
Kreisfreie Stadt<br />
Sitz des<br />
Landratsamtes<br />
Einwohnerzahl<br />
31.12.2006<br />
Prognose<br />
2020<br />
Nordsachsen Delitzsch, Torgau-Oschatz Torgau 216.904 196.000 2.020<br />
Leipzig Leipziger Land, Muldentalkreis Borna 277.113 256.600 1.647<br />
Mittelsachsen Döbeln, Freiberg, Mittweida Freiberg 344.457 297.700 2.112<br />
Zwickau Chemnitzer Land, Zwickauer<br />
Land, Stadt Zwickau<br />
Erzgebirgskreis Annaberg, Aue-Schwarzenberg,<br />
Mittl. Erzgebirgskreis, Stollberg<br />
Zwickau 356.992 308.600 949<br />
Annaberg-<br />
Buchholz<br />
387.918 334.100 1.828<br />
Vogtlandkreis Vogtlandkreis, Stadt Plauen Plauen 256.998 223.000 1.412<br />
Meißen Meißen, Riesa-Großenhain Meißen 261.695 240.900 1.452<br />
Sächsische<br />
Schweiz-<br />
Osterzgebirge<br />
Sächsische Schweiz,<br />
Weißeritzkreis<br />
Bautzen Bautzen, Kamenz,<br />
Stadt Hoyerswerda<br />
Görlitz Löbau-Zittau,<br />
Niederschlesischer<br />
Oberlausitzkreis,<br />
Stadt Görlitz<br />
Pirna 259.725 239.400 1.654<br />
Bautzen 338.056 295.800 2.391<br />
Görlitz 292.843 247.600 2.106<br />
Fläche (km²)<br />
31.12.2006<br />
19
20<br />
Wie ist die Abwägung erfolgt?<br />
Die Staatsregierung hat sich die Entscheidung<br />
zur Kreisneugliederung<br />
nicht einfach gemacht. Der Vorschlag<br />
ist das Ergebnis der Abwägung einer<br />
Vielzahl von Belangen. So wurden<br />
zum Beispiel der Umfang der zu<br />
kommunalisierenden Aufgaben, die<br />
Leistungs- und Finanzkraft der Landkreise<br />
und Kreisfreien Städte, landesplanerische<br />
und raumstrukturelle<br />
Aspekte, die demografi sche Entwicklung<br />
und nicht zuletzt etwa in Betracht<br />
kommende Alternativen abgewogen.<br />
Dieser Prozess mündete in ein neues<br />
Leitbild für die Kreisgebiets<strong>reform</strong>.<br />
Die Neugliederung strebt als Ziel eine<br />
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung<br />
und eine bürgerfreundliche<br />
Verwaltung an. Durch Kommunalisierung<br />
wird der Aufgabenbestand nämlich<br />
deutlich erweitert und zugleich steigen<br />
die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit<br />
der kreiskommunalen Ebene.<br />
Es geht zudem um eine nachhaltige<br />
Verbesserung der Effi zienz des öffentlichen<br />
<strong>Verwaltungs</strong>handelns sowie um<br />
eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit<br />
der Landkreise.<br />
Die neuen Landkreise und Kreisfreien<br />
Städte werden nach einer Reihe wichtiger<br />
Kriterien abgegrenzt.<br />
Dazu zählen die Mindestgröße von<br />
200.000, <strong>im</strong> Ausnahmefall 170.000<br />
Einwohnern, die Flächengröße und<br />
die gemeindliche Struktur <strong>im</strong> Landkreis,<br />
raumordnerische, landesentwicklungspolitische<br />
sowie wirtschafts-<br />
und infrastrukturelle Aspekte, das landesplanerische<br />
System der Zentralen<br />
Orte, die Finanz- und Leistungskraft<br />
der Landkreise, Verkehrsanbindungen,<br />
Erreichbarkeit, die landschaftliche<br />
und topografi sche Situation, die Bürger-<br />
und Problemnähe, historische,<br />
landsmannschaftliche und religiöse<br />
Bindungen und Beziehungen sowie<br />
die Stadt-Umland-Verhältnisse.<br />
Diese Kriterien machen die Kreisneugliederung<br />
überprüf- und vergleichbar.<br />
Gleiche Landkreise werden damit<br />
aber sicher nicht geschaffen.<br />
Die Unterschiede wegen der räumlichen<br />
Lage, der Bevölkerungsdichte,<br />
der Siedlungsstruktur, der Topografi<br />
e des Landes und nicht zuletzt<br />
der wirtschaftlichen und sozialen<br />
Situation werden sich weiter auf die<br />
Landkreisstruktur auswirken. Was<br />
die Landkreisneugliederung jedoch<br />
erreicht, ist eine gewisse Einheitlichkeit<br />
der Größen und Grundstrukturen.<br />
Denn nur dann können Kompetenzen<br />
und Aufgaben gleich zugeordnet und<br />
unter Effi zienzgesichtspunkten die<br />
notwendigen <strong>Verwaltungs</strong>dienstleistungen<br />
wirtschaftlich erbracht werden.<br />
21
22<br />
So So geht’s<br />
geht’s<br />
jetzt jetzt weiter<br />
weiter<br />
Gesetzgebungsverfahren und Umsetzung<br />
Mit den Beschlüssen der Sächsischen<br />
Staatsregierung ist der Prozess<br />
noch nicht abgeschlossen. Die<br />
endgültige Entscheidung trifft der<br />
Sächsische Landtag, also die von<br />
den sächsischen Bürgerinnen und<br />
Bürgern gewählte Volksvertretung.<br />
Erst wenn ein Gesetz <strong>im</strong> Sächsischen<br />
Gesetz- und Verordnungsblatt – das<br />
ist sozusagen das offi zielle Informationsmedium<br />
– verkündet worden ist,<br />
kann es in Kraft treten.<br />
Bis dahin befassen sich die Abgeordneten<br />
des Sächsischen Landtages<br />
in mehreren Sitzungen, so<br />
genannten Lesungen, mit den Gesetzentwürfen.<br />
Außerdem werden<br />
die Vorschläge in Ausschüssen<br />
behandelt, die sich speziellen Themengebieten<br />
zuwenden und die Sitzungen<br />
des Landtages vorbereiten.<br />
Beispielsweise werden sich der Innenausschuss<br />
und der Ausschuss<br />
für Umwelt und Landwirtschaft mit<br />
den Vorschlägen der Gesetzentwürfe<br />
befassen. In der Zwischenzeit<br />
werden weitere Experten angehört.<br />
Die Behandlung durch den<br />
Sächsischen Landtag soll bis Ende<br />
2007 abgeschlossen sein.<br />
Nähere Informationen zum Gesetzgebungsvorhaben<br />
sind <strong>im</strong> Internetauftritt<br />
des Sächsischen Landtages<br />
unter www.landtag.sachsen.de abrufbar.<br />
In der Rubrik Infothek/Dokumente<br />
können sogar die Gesetzentwürfe<br />
und deren weitere Behandlung mitverfolgt<br />
werden; dazu muss nach den<br />
Drucksachennummern 4/8810 (Sächsisches<strong>Verwaltungs</strong>neuordnungsgesetz)<br />
oder 4/8811 (Sächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz)<br />
gesucht<br />
werden.<br />
Die Gesetze sollen dann am 1. Juli<br />
2008 in Kraft treten. Bis dahin ist ei-<br />
niges vorzubereiten, damit ab dem<br />
1. Juli 2008 alle <strong>Verwaltungs</strong>dienstleistungen<br />
in hoher Qualität zur Verfügung<br />
stehen. Dazu zählen z. B. die<br />
Vorbereitung und Durchführung der<br />
Wahlen der neuen Kreistage und<br />
Landräte <strong>im</strong> Juni 2008, mit denen<br />
i<br />
die neuen Landkreise einen knappen<br />
Monat später starten werden. Des<br />
Weiteren müssen Personal an die<br />
Kommunen abgegeben, Computerprogramme<br />
angepasst und weitere<br />
Details der neuen Landkreisverwaltungen<br />
organisiert werden.<br />
Das Gesetzgebungsverfahren<br />
Abgeordnete (mindestens sechs), die einzelnen Fraktionen, die Staatsregierung oder das<br />
Volk durch Volksantrag können Gesetzentwürfe ins Parlament einbringen. Der Präsident<br />
veranlasst die Drucklegung und Zuleitung des Gesetzentwurfs an alle Abgeordneten und<br />
die Aufnahme in die Tagesordnung einer Plenarsitzung. Der Einbringer stellt den Gesetzentwurf<br />
vor; eine Aussprache in der ersten Lesung erfolgt nur auf Empfehlung des Präsidiums.<br />
Der Landtag überweist den Gesetzentwurf anschließend an einen oder mehrere<br />
Ausschüsse. Es folgen die Beratung und Erarbeitung von Änderungsvorschlägen durch<br />
den Ausschuss. In dem Bericht des Ausschusses wird dem Landtag die unveränderte oder<br />
veränderte Annahme des Gesetzentwurfs oder dessen Ablehnung empfohlen.<br />
In der zweiten und dritten Lesung erfolgen nach einer Aussprache die Abst<strong>im</strong>mungen.<br />
Im Falle der Annahme übermittelt der Landtagspräsident den Gesetzesbeschluss an den<br />
Ministerpräsidenten und die zuständigen Minister zur Gegenzeichnung. Sodann fertigt er<br />
das Gesetz aus und leitet es der Staatsregierung zur Verkündung <strong>im</strong> Sächsischen Gesetz-<br />
und Verordnungsblatt zu.<br />
© Sächsischer Landtag, www.landtag.sachsen.de<br />
23
24<br />
Frage Frage n<br />
n<br />
Welche Vorteile bringt die <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong>?<br />
Durch die Neustrukturierung der<br />
Landkreise und die Umverteilung der<br />
Aufgaben können die Verwaltungen<br />
in den Landkreisen und Kommunen<br />
leistungsfähiger und kostengünstiger<br />
arbeiten.<br />
Gleichzeitig werden die Durchlaufzeiten<br />
verkürzt und weniger Abst<strong>im</strong>mungen<br />
notwendig. Die Kommunen<br />
werden in ihrer Selbstverwaltung gestärkt,<br />
weil mehr Entscheidungen vor<br />
Ort getroffen werden können.<br />
Wie läuft die <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> ab?<br />
Das Reformvorhaben wurde bereits <strong>im</strong><br />
November 2004 mit dem Abschluss<br />
der Koalitionsvereinbarung eingeläutet.<br />
Die von den beiden Koalitionsparteien<br />
eingesetzte Expertenkommission<br />
<strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> hat zunächst <strong>im</strong><br />
Oktober 2005 Vorschläge für eine<br />
Neuverteilung der Aufgaben der<br />
sächsischen Verwaltung aus externer<br />
Sicht vorgelegt. Aus diesen Vorschlägen<br />
hat das sächsische Kabinett <strong>im</strong><br />
Dezember 2005 Eckwerte für die dann<br />
zu erarbeitenden Details der <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />
abgeleitet. Seitdem beschäftigt<br />
sich eine Arbeitsgruppe <strong>im</strong><br />
sächsischen Innenministerium unter<br />
ständiger Einbeziehung der Fachbereiche<br />
der Staatsverwaltung und der<br />
kommunalen Ebene mit den Details<br />
der <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong>. So wurde<br />
eine kritische Überprüfung der staatlichen<br />
Aufgaben durchgeführt, wurden<br />
Vorschläge zur Neuzuordnung<br />
der Aufgaben auf die kommunalen<br />
und staatlichen Behörden sowie Vorschläge<br />
zur Neugliederung des Gebietes<br />
der Landkreise des <strong>Freistaat</strong>es<br />
gemacht. Alle Vorschläge wurden in<br />
Gesetzentwürfen verankert und den<br />
Betroffenen und deren Interessenvertretern<br />
zur Anhörung – also zur Meinungsäußerung<br />
– vorgelegt. So wurde<br />
sichergestellt, dass die Meinungen aller<br />
direkt oder indirekt von der <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />
Betroffenen berücksichtigt<br />
werden konnten. Zwischenzeitlich<br />
wurden die Gesetzentwürfe vom<br />
Sächsischen Kabinett an den Sächsischen<br />
Landtag übergeben, dem die<br />
abschließende Entscheidung obliegt.<br />
Der Landtag wird voraussichtlich bis<br />
Ende 2007 über die Gesetzentwürfe<br />
beraten; die Gesetze sollen zum<br />
1. Juli 2008 in Kraft treten.<br />
„Funktional<strong>reform</strong>“ – Was ist das?<br />
Mit der Funktional<strong>reform</strong> sollen <strong>im</strong><br />
<strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> die Aufgaben der<br />
Verwaltung neu verteilt werden. So<br />
sollen beispielsweise Aufgaben unter<br />
anderem vom Land auf Kreise und<br />
Kreisfreie Städte übertragen werden.<br />
25
26<br />
Durch diese Übertragung werden<br />
Verantwortungen konzentriert und<br />
Doppelzuständigkeiten min<strong>im</strong>iert. Entscheidungen<br />
sollen möglichst direkt<br />
vor Ort und aus einer Hand getroffen<br />
werden. Ziel der Funktional<strong>reform</strong> ist<br />
es, die <strong>Verwaltungs</strong>arbeit kostengünstiger<br />
und bürgernäher zu gestalten.<br />
6.000<br />
5.000<br />
4.000<br />
3.000<br />
2.000<br />
1.000<br />
0<br />
© Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong><br />
Warum ist die Neubildung der Landkreise<br />
notwendig?<br />
Die Einwohnerzahl in <strong>Sachsen</strong> ist seit<br />
1989 erheblich gesunken. Aus Gründen<br />
der Tragfähigkeit und Wirtschaftlichkeit<br />
bei der Erfüllung der erweiterten<br />
Aufgaben werden die Landkreise<br />
i Voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung bis 2020 (in 1.000 Einwohnern)<br />
Einwohnerzahl<br />
1990 2000 2006 2007 2008 2009 2010 2012 2014 2016 2018 2020<br />
Jahr<br />
und Kreisfreien Städte neu geordnet.<br />
Die sächsischen Landkreise sollen<br />
aus diesem Grund innerhalb des <strong>Freistaat</strong>es<br />
auch <strong>im</strong> Jahr 2020 wenigstens<br />
200.000 Einwohner (ausnahmsweise<br />
170.000 Einwohner) haben.<br />
Diese Einwohnermindestgröße ergibt<br />
sich aus der Notwendigkeit, dass die<br />
<strong>Verwaltungs</strong>kosten, insbesondere die<br />
Personalkosten, mit durchschnittlich<br />
über 200.000 Einwohnern pro Landkreis<br />
am günstigsten abschneiden.<br />
Durch die Neubildung der Landkreise<br />
ergeben sich so erhebliche Einsparungsmöglichkeiten.<br />
Werden die künftigen Landkreise unüberschaubar<br />
groß?<br />
Nein, die neuen Landkreise sollen<br />
in der Regel eine Flächengröße von<br />
3.000 km 2 nicht überschreiten. Aspekte<br />
wie Erreichbarkeit der Behörden für<br />
alle Bürger, die Überschaubarkeit des<br />
Landkreises oder auch die Identifi -<br />
kation der Bürger mit der jeweiligen<br />
Region sind wichtige Kriterien bei der<br />
Festlegung der neuen Kreise.<br />
Wer legt den Namen des neuen Landkreises<br />
fest?<br />
Der neue Landkreisname wird durch<br />
das Sächsische Kreisgebietsneugliederungsgesetz<br />
festgelegt. Sofern die<br />
neuen Kreise die Namensgebung ändern<br />
möchten, können sie dies jedoch<br />
mit einer Mehrheit von zwei Dritteln<br />
des neuen Kreistages und der Genehmigung<br />
des Innenministeriums tun.<br />
Habe ich künftig längere Behördenwege?<br />
Es ist geplant, <strong>im</strong>mer mehr Dienstleistungen<br />
vor Ort anzubieten. Daher sind<br />
die Gemeindeverwaltungen und Ämter<br />
27
28<br />
Ansprechpartner für viele Themen und<br />
Anliegen. Oft werden Behördenwege<br />
sogar verkürzt, weil die Mitarbeiter<br />
und Mitarbeiterinnen der Gemeindeämter<br />
die Anträge annehmen und sie<br />
an die jeweilige zuständige Behörde<br />
weiterleiten werden. Weiterhin wird<br />
<strong>Sachsen</strong>s Online-Bürgerbüro aus-<br />
i<br />
> Wir werden demnächst Eltern. Was muss<br />
ich beachten?<br />
> Wir wollen heiraten. Welche Unterlagen<br />
müssen wir vorlegen?<br />
> Mein Unternehmen möchte Waren exportieren.<br />
Bei wem kann ich mich informieren?<br />
> Wir wollen bauen. Was muss ich beachten?<br />
Muss ich auch bei einem Unterstand<br />
einen Bauantrag einreichen?<br />
Fragen zu verschiedenen Lebenslagen beantwortet<br />
Ihnen das Service-Portal unter<br />
www.amt24.sachsen.de direkt. Gehen<br />
auch Sie mal „zu Hause aufs Amt“, wenn<br />
Sie Fragen haben oder einfach nach Kontaktmöglichkeiten<br />
suchen.<br />
gebaut. Viele Informationen sind<br />
dann unter www.amt24.sachsen.de<br />
erhältlich.<br />
<strong>Sachsen</strong>s Online-Bürgerbüro? Welchen<br />
Nutzen hat das Online-Bürgerbüro für<br />
mich?<br />
Das Amt24 ist ein Service-Portal des<br />
<strong>Freistaat</strong>s <strong>Sachsen</strong> und der sächsischen<br />
Kommunen. Es richtet sich an<br />
die Bürgerinnen und Bürger, an Unternehmen,<br />
Verbände und sonstige<br />
Einrichtungen <strong>im</strong> <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong>.<br />
Unter dem Motto „zu Hause aufs Amt“<br />
fi nden Sie <strong>im</strong> Service-Portal Online-<br />
Formulare und Dienstleistungen. Aber<br />
auch die Kontaktdaten verschiedener<br />
Behörden und Ämter können abgerufen<br />
werden. Um das Auffi nden best<strong>im</strong>mter<br />
Informationen und Behördendienstleistungen<br />
zu erleichtern, sind auf<br />
dem Portal www.amt24.sachsen.de<br />
verschiedene Lebensituationen, sogenannte<br />
Lebenslagen, dargestellt.<br />
Themen wie Geburt, Heiraten, Bauen,<br />
Familie, Leben mit Behinderung oder<br />
auch Erben und Vererben, Import/Export,<br />
Innovation, Patent- und Markenrecht<br />
geben Auskunft zu den zuständigen<br />
Behörden, möglichen Anträgen<br />
oder weiteren Informationsquellen.<br />
Also brauche ich bald einen Computer,<br />
wenn ich Fragen habe oder Anträge<br />
benötige?<br />
Nein, Sie benötigen weder einen Computer<br />
noch einen Internetanschluss. Das<br />
Service-Portal des <strong>Freistaat</strong>s ist ein zusätzlicher<br />
Service. Sie können sich auch<br />
weiterhin bei Fragen und Problemen<br />
vertrauensvoll an die Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter <strong>im</strong> Rathaus oder auf anderen<br />
Ämtern wenden. Diese händigen<br />
Ihnen auch gern die Formulare aus oder<br />
nehmen Ihre Anträge entgegen.<br />
Kann meine Ansprechpartnerin bzw.<br />
mein Ansprechpartner auf dem Amt<br />
oder bei der Gemeinde gleich alle Genehmigungen<br />
erteilen, die ich benötige?<br />
Nein, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
bei der Gemeinde oder auf<br />
dem Amt können vielen, aber nicht<br />
allen Anliegen nachgehen. Sie können<br />
auch nicht für alle Anträge eine<br />
Genehmigung erteilen.<br />
Die Zuständigkeiten der Behörden<br />
und Ämter sind gesetzlich geregelt.<br />
Für best<strong>im</strong>mte Anträge und Genehmigungsverfahren<br />
bedarf es speziell<br />
ausgebildeter Fachkräfte.<br />
Sie können sich dennoch an Ihre<br />
Ansprechpartner in den Gemeinden<br />
und Ämtern wenden. Diese leiten<br />
dann Ihr Anliegen oder Ihre Anträge<br />
an die zuständigen Behörden und<br />
Ämter weiter.<br />
29
30<br />
Konta Konta kt<br />
kt<br />
Sie haben Fragen oder benötigen weitere<br />
Informationen zur sächsischen<br />
<strong>Verwaltungs</strong>- und Funktional<strong>reform</strong>?<br />
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
des Sächsischen Staatsministeriums<br />
des Innern geben Ihnen gern Auskunft.<br />
Wenden Sie sich bitte an die Pressestelle<br />
des Sächsischen Staatsministeriums<br />
des Innern. Unsere Mitarbeiter<br />
erreichen Sie unter:<br />
Tel.: 0351 564 3040<br />
Fax: 0351 564 3049<br />
E-Mail: pressestelle@smi.sachsen.de<br />
Weitere Informationen zur sächsischen<br />
<strong>Verwaltungs</strong>- und Funktional<strong>reform</strong><br />
und zum weiteren Verfahren<br />
erhalten Sie auch <strong>im</strong> Internet unter<br />
www.smi.sachsen.de.<br />
i<br />
Verteilhinweis<br />
Diese kostenlose Broschüre wird vom Sächsischen Staatsministerium des Innern <strong>im</strong> Rahmen seiner<br />
verfassungsmäßigen Verpfl ichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf<br />
weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern <strong>im</strong> Zeitraum von sechs Monaten vor<br />
einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen.<br />
Missbräuchlich sind insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen<br />
der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder<br />
Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung.<br />
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Staatsministeriums des Innern wünschen, dann wenden Sie sich bitte an:<br />
Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung, Hammerweg 30, 01127 Dresden<br />
Telefon: 0351 210 36-71 und -72, Fax: 0351 210 36-81, E-Mail: Publikationen@sachsen.de<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Sächsisches Staatsministerium<br />
des Innern, Pressestelle<br />
Wilhelm-Buck-Straße 2,<br />
01097 Dresden<br />
Dresden, <strong>im</strong> Juli 2007<br />
Aufl age: 10.000 Exemplare, 1. Aufl age<br />
Druck: Lößnitz-Druck GmbH, Radebeul<br />
Gestaltung: He<strong>im</strong>rich & Hannot GmbH, Dresden<br />
Fotos: Sächsisches Staatsministerium des Innern;<br />
He<strong>im</strong>rich & Hannot GmbH, Dresden; Matthias Schumann;<br />
Hans-Dieter Kluge; Oliver Killig<br />
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<strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />
<strong>Sachsen</strong><br />
Leistungsstarkes <strong>Sachsen</strong> – Ordnung für die Zukunft.