Frist April
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GZ: BRÜSSEL-ÖV/BKA/0061/2013<br />
Von: BR Mag. Regina KOTHMAYR<br />
Tel: +32 2 2345-197<br />
e-mail: regina.kothmayr@bmeia.gv.at<br />
An: BKA – III/4<br />
ANS-Verteiler<br />
Datum: 26. Februar 2013<br />
Ständige Vertretung<br />
Österreichs bei der EU<br />
Ave. de Cortenbergh 30<br />
B-1040 Bruxelles<br />
e-mail: sne.brussels-ov@bmeia.gv.at<br />
Betreff : Bekanntgabe der vakanten Positionen für abgeordnete nationale Sachverständige<br />
(ANS) in den Generaldirektionen der Europäischen Kommission für Februar 2013<br />
Die Ständige Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union teilt mit, dass die<br />
Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit der Europäischen Kommission die Vakanzen<br />
von ANS-Stellen für Februar 2013 laut beiliegender Liste bekanntgegeben hat.<br />
Es werden NUR jene Bewerbungen, welche durch die Ständige Vertretung eingereicht werden,<br />
berücksichtigt. Interessenten werden ersucht, ihre Bewerbungsunterlagen (Europa-CV,<br />
Motivationsschreiben und Erklärung über Zustimmung des Arbeitgebers) bis 21. März 2013 bzw.<br />
23. <strong>April</strong> 2013 per Email an sne.bruessel-ov@bmeia.gv.at zu übermitteln. Die angegebene<br />
Bewerbungsfrist muss streng eingehalten werden.<br />
Für die Erstellung des Lebenslaufs ist ausschließlich das “Europass-Lebenslauf“-Formular,<br />
welches unter http://europass.cedefop.europa.eu/europass/home/hornav/Introduction.csp?loc=de_DE in<br />
Deutsch, Französisch und Englisch zu finden ist, zu verwenden. Die Bewerber haben in allen<br />
übermittelten Unterlagen die genaue Bezeichnung der Stelle, für die sie sich bewerben (z.B.<br />
HOME.A.1.), anzugeben.<br />
Die Vertretung macht darauf aufmerksam, dass abgeordnete nationale Sachverständige (ANS)<br />
der Kommission zur Verfügung gestellte Bedienstete einer österreichischen kommunalen,<br />
regionalen oder nationalen Verwaltung oder einer zwischenstaatlichen Organisation, auf deren<br />
Sachverstand die Kommission in einem bestimmten Bereich zurückgreift, sind. Personen, die<br />
unter diese Regelung fallen, müssen bei ihrer Entsendung seit mindestens zwölf Monaten in<br />
einem dienst- oder vertragsrechtlichen Verhältnis mit ihrem Arbeitgeber stehen und verbleiben<br />
während der Abordnung in Diensten dieses Arbeitgebers. Der ANS erhält seine Bezüge<br />
weiterhin von seinem Arbeitgeber, der das Dienstverhältnis oder die vertragsrechtliche<br />
Beziehung zu ihm während der gesamten Dauer der Abordnung aufrecht erhält (siehe<br />
Beschluss der Kommission vom 12. November 2008 C(2008) 6866 final).<br />
KOTHMAYR m.p.
STELLENAUSSCHREIBUNG<br />
ZUR EUROPÄISCHEN KOMMISSION ABGEORDNETE(R) NATIONALE(R)<br />
SACHVERSTÄNDIGE(R)<br />
Generaldirektion: Klimapolitik<br />
Direktion:<br />
Referat:<br />
Referatsleiter: Philip Owen<br />
Telefon: +32 229-65562<br />
Einbindung der Anpassung an den Klimawandel und<br />
kohlenstoffarme Technologien<br />
Verkehr und Ozon<br />
Formular GD.1 (DE)<br />
Anzahl der zu besetzenden Ste 1<br />
Gewünschter Dienstantritt: 1. November 2013<br />
Gewünschte Dauer der 1. Abo 2 Jahre<br />
Dienstort: Brüssel<br />
Besonderheiten: Keine<br />
Auf diese Stellenausschreibung können sich nationale Sachverständige a<br />
Mitgliedstaaten bewerben.<br />
1 Art der Tätigkeit:<br />
Entwicklung und Umsetzung der EU-Politik im Hinblick auf die Verringerung der CO2-<br />
Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge.<br />
Hierzu gehört Folgendes:<br />
• Unterstützung bei der Vorbereitung von Simulationstechnologie für CO2-Emissionen<br />
schwerer Nutzfahrzeuge;<br />
• Ausarbeitung geeigneter Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser<br />
Simulationstechnologie, so dass CO2-Emissionen überwacht und überprüft werden<br />
können;<br />
• Beitrag zum Ausbau der Kenntnisse über die schwere Nutzfahrzeugindustrie im<br />
Referat;<br />
• enge Zusammenarbeit mit der Industrie und anderen Interessenvertretern wie den<br />
Behörden der Mitgliedstaaten und NRO;<br />
• Verwaltung eines oder mehrerer von der Kommission finanzierten/finanzierter<br />
Projekts/Projekte in Verbindung mit diesen Aufgaben;<br />
• Ausarbeitung von Briefings, Schreiben usw.;<br />
• Teilnahme an Sitzungen und Halten von Präsentationen.<br />
2 Erforderliche Qualifikationen:
a) Zulassungskriterien<br />
Nationale Sachverständige können zur Kommission abgeordnet werden, wenn sie die folgenden<br />
Zulassungskriterien erfüllen. Folglich werden Bewerberinnen und Bewerber, die eines oder mehrere<br />
dieser Kriterien nicht erfüllen, automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.<br />
• Berufserfahrung: Bewerberinnen und Bewerber müssen über mindestens dreijährige<br />
Berufserfahrung mit Aufgaben im administrativen, justiziellen, wissenschaftlichen oder technischen<br />
Bereich in beratender oder leitender Funktion verfügen, die mit den Tätigkeiten der<br />
Funktionsgruppe Administration (AD) vergleichbar ist.<br />
• Dienstalter: Bewerberinnen und Bewerber müssen ein Dienstalter von mindestens einem Jahr bei<br />
ihrem Arbeitgeber nachweisen, d. h. seit mindestens einem Jahr in einem dienst- oder<br />
vertragsrechtlichen Verhältnis mit einem Arbeitgeber im Sinne von Artikel 1 des ANS-Beschlusses<br />
stehen;<br />
• Sprachkenntnisse: Bewerberinnen und Bewerber müssen gründliche Kenntnisse in einer Sprache der<br />
Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Sprache der Europäischen<br />
Union in dem für die Wahrnehmung ihrer Funktion erforderlichen Maße besitzen. Ein abgeordneter<br />
nationaler Sachverständiger (ANS) aus einem Drittland muss nachweisen, dass er über gründliche<br />
Kenntnisse in einer zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Sprache der Europäischen Union<br />
verfügt.<br />
b) Auswahlkriterien:<br />
• Bildungsabschluss: Ingenieur Technik/Maschinenbau<br />
• Berufserfahrung: technische Arbeiten in Verbindung mit der Entwicklung oder<br />
Durchführung der Umweltpolitik; Arbeit und Kommunikation mit der Industrie und<br />
anderen Interessenvertretern; Projektmanagement; Verhandlungserfahrung; Analyse<br />
und Zusammenfassung komplexer technischer Fragen.<br />
• Zur Ausübung der Tätigkeit erforderliche Sprachkenntnisse: EN; Kenntnisse weiterer<br />
Sprachen wären von Vorteil.<br />
3 Bewerbung und Auswahlverfahren<br />
Die Bewerberinnen und Bewerber senden ihren Lebenslauf im Europass-Format<br />
(http://europass.cedefop.europa.eu/de/documents/curriculum-vitae) ausschließlich an die Ständige<br />
Vertretung ihres Landes bei der Europäischen Union. Diese leitet die Bewerbungen innerhalb der <strong>Frist</strong>en<br />
für das Auswahlverfahren an die zuständigen Kommissionsdienststellen weiter. Bei Nichteinhaltung<br />
dieses Verfahrens oder der <strong>Frist</strong>en wird die Bewerbung automatisch ungültig.<br />
Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihrer Bewerbung keine anderen Dokumente<br />
beizufügen (wie Kopien des Personalausweises, Kopien von Abschlusszeugnissen, Nachweise der<br />
Berufserfahrung usw.). Diese Dokumente sind gegebenenfalls in einem späteren Stadium des<br />
Auswahlverfahrens vorzulegen.<br />
Die Bewerberinnen und Bewerber werden von dem einstellenden Referat über den Stand ihrer Bewerbung<br />
informiert.<br />
4 Bedingungen für die Abordnung nationaler Sachverständiger<br />
Abordnungen fallen unter den Beschluss C(2008)6866 der Kommission vom 12. November 2008 über<br />
die Regelung für zur Kommission abgeordnete oder sich zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung bei<br />
der Kommission aufhaltende nationale Sachverständige (ANS-Beschluss). Der Wortlaut dieses<br />
Formular GD.1 (DE)
Beschlusses ist unter folgender Adresse abrufbar:<br />
http://ec.europa.eu/civil_service/job/sne/index_de.htm.<br />
Der ANS bleibt während der gesamten Dauer der Abordnung bei seinem/ihrem Arbeitgeber angestellt und<br />
erhält seine/ihre Bezüge von diesem. Zudem ist er/sie während der Abordnung auch weiterhin<br />
seinem/ihren nationalen Sozialversicherungssystem angeschlossen.<br />
Mit Ausnahme der unentgeltlich abgeordneten Sachverständigen können den ANS, die die Bedingungen<br />
nach Artikel 17 des ANS-Beschlusses erfüllen, Tagegelder gezahlt werden.<br />
Während der Abordnung unterliegen die ANS den in den Artikeln 6 und 7 des ANS-Beschlusses<br />
vorgesehenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit, zur Loyalität und zum Nichtbestehen von<br />
Interessenkonflikten.<br />
5 Verarbeitung personenbezogener Daten<br />
Bei der Durchführung des Auswahlverfahrens, der Abordnung und der Beendigung der Abordnung der<br />
ANS verarbeiten die zuständigen Dienststellen der GD HR, der GD BUDG, der PMO und der von dieser<br />
Ausschreibung betroffenen GD personenbezogene Daten der ANS unter der Verantwortung des Leiters<br />
des Referats HR.B2. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage des ANS-Beschlusses der<br />
Kommission und unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten<br />
durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr.<br />
Die Daten der ANS werden für die Dauer von zehn Jahren ab dem Ende der Abordnung aufbewahrt (zwei<br />
Jahre bei ANS, deren Bewerbung zurückgezogen oder nicht berücksichtigt wurde). Bei unvollständigen<br />
oder falschen Angaben kann die Bewerbung abgelehnt werden.<br />
Gemäß Artikel 13 der Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung<br />
personenbezogener Daten hat die betroffene Person das Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen<br />
Auskünfte über die sie betreffenden Daten zu erhalten, und zu verlangen, dass unrichtige<br />
personenbezogene Daten berichtigt werden. Die Bewerberinnen und Bewerber können sich jederzeit per<br />
E-Mail an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden (edps@edps.europa.eu).<br />
Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber aus Drittländern: Ihre personenbezogenen Daten können für<br />
erforderliche Überprüfungen herangezogen werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender<br />
Adresse: http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm<br />
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Gemeinsamen Forschungsstelle<br />
(JRC) finden Sie unter folgender Adresse (in englischer Sprache):<br />
http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=6270<br />
Formular GD.1 (DE)
STELLENAUSSCHREIBUNG<br />
Formblatt DG.1 (DE)<br />
ABGEORDNETE(R) NATIONALE(R) SACHVERSTÄNDIGE(R)<br />
1. Generaldirektion : DIGIT<br />
- EU Task Force : CERT-EU (Computer Emergency<br />
Response Team)<br />
- Dienstort : Brüssel<br />
- Referatsleiter + Tel. : Freddy Dezeure - Tel. 59805<br />
- Gewünschter Dienstantritt : Zweites Quartal 2013<br />
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Abordnung unter den Beschluss der<br />
Kommission vom 12.11.2008 über die Regelung für zur Kommission abgeordnete<br />
oder sich zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung bei der Kommission<br />
aufhaltende nationale Sachverständige fallen wird. Der Text dieses Beschlusses<br />
ist auf http://ec.europa.eu/civil_service/job/sne/index_de.htm verfügbar.<br />
2. Hauptzuständigkeitsbereiche :<br />
Die/der nationale Sachverständige unterstützt das inter-institutionelle Computer<br />
Emergency Response Team (CERT-EU). Insbesondere wird die/der Kandidat(in),<br />
unter der Aufsicht eines Beamten der Kommission, das Team unterstützen:<br />
- bei Aufbau und Betrieb der Fähigkeiten hinsichtlich Alarmierung und<br />
Warnung, Vorfallsbehandlung, Koordinierung der Reaktion auf Vorfälle sowie<br />
Meldungen zu technischen Informationen für den Schutz von Systemen und Netzen;<br />
- bei der Zusammenarbeit mit den IT-Sicherheitsmitarbeitern der EU-<br />
Institutionen, -Körperschaften und -Agenturen sowie den Mitarbeitern der EU-<br />
Mitgliedstaaten-CERTs.<br />
Von der/dem Kandidaten/in wird erwartet, ihre/seine Kenntnisse über<br />
Sicherheitsbedrohungen und entsprechende Gegenmaßnahmen kontinuierlich auf den<br />
neuesten Stand zu bringen.<br />
3. Wichtigste Qualifikationen :<br />
Die/der Bewerber/in sollte<br />
- einen höheren Bildungsabschluss haben, nachgewiesen durch ein Diplom, das<br />
für die beschriebenen Aufgaben relevant ist;<br />
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Informationssicherheit haben.<br />
Erfahrung in einem EU-Mitgliedstaaten-CERT wäre von Vorteil;<br />
- praktische Erfahrung mit Windows- und Linux-Sicherheit haben;<br />
- idealerweise praktische Erfahrung in der Analyse von Malware-Artefakten<br />
und/oder der Erkennung von Eindringversuchen in Netzwerke haben;<br />
- Erfahrung in der Anwendung von Skriptsprache wie z.B. mit Python haben;<br />
Bemerkung an Kandidaten aus Drittländern: Ihre persönlichen Daten könnten für eventuelle<br />
Überprüfungen benutzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse:<br />
http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm
Formblatt DG.1 (DE)<br />
- gründliche Kenntnisse in einer Gemeinschaftssprache sowie ausreichende<br />
Kenntnisse in einer zweiten Sprache haben, die für die Erfüllung dieser Aufgaben<br />
benötigt wird. In der Praxis ist eine sorgfältige schriftliche Beherrschung der<br />
englischen Sprache erforderlich, da insbesondere die Fähigkeit zur Erstellung und<br />
Bearbeiten von Texten für die Erfüllung der Aufgaben benötigt wird;<br />
- bereits eine nationale Sicherheitsüberprüfung für die Stufe SECRET UE/EU<br />
SECRET erfolgreich durchlaufen haben oder bereit sein, sich einer solchen<br />
Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Die Sicherheitsüberprüfung der/des<br />
Kandidatin/en soll von der zuständigen nationalen Behörde durchgeführt werden.<br />
Nach der Zuteilung muss das entsprechende Zertifikat für die verbleibende Dauer der<br />
Abordnung gültig bleiben. Falls keine Sicherheitsüberprüfung vorliegt oder für den<br />
Fall, dass eine Sicherheitsüberprüfung nicht erfolgreich durchgeführt werden kann,<br />
behält sich das Generalsekretariat das Recht vor, die Abordnung des nationalen<br />
Sachverständigen abzulehnen.<br />
Bemerkung an Kandidaten aus Drittländern: Ihre persönlichen Daten könnten für eventuelle<br />
Überprüfungen benutzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse:<br />
http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm
EMPL-G4-DE Formulaire DG1 DE<br />
STELLENAUSSCHREIBUNG<br />
ZUR EUROPÄISCHEN KOMMISSION<br />
ABGEORDNETE(R) NATIONALE(R) SACHVERSTÄNDIGE(R)<br />
Generaldirektion: GD Beschäftigung, Soziales und Integration<br />
Direktion:<br />
Referat:<br />
Referatsleiter:<br />
Telefon:<br />
G - Ressourcen, Kommunikation<br />
G.4 - Informationstechnologie<br />
Octavian Purcarea<br />
+32 2 2987704<br />
Anzahl der zu besetzenden Stellen: 1<br />
Kategorie:<br />
Gewünschter Dienstantritt:<br />
Gewünschte Dauer der 1. Abordnung:<br />
Administration (AD)<br />
3tes Quartal 2013 1<br />
2 Jahr(e) 1<br />
Dienstort: Brüssel<br />
Besonderheiten: Keine<br />
Um diese Stellenausschreibung können sich nur Staatsbürger<br />
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bewerben<br />
1 Art der Tätigkeit:<br />
Das Referat Informationstechnologie der GD Beschäftigung, Soziales und Integration sucht eine(n)<br />
nationale(n) Sachverständige(n). Als IT Technischer Experte wird er/sie für die Entwicklung von<br />
Informationssystemen zur Unterstützung der geteilten Mittelverwaltung der Europäischen Fonds<br />
(hauptsächlich Strukturfonds) zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten zuständig<br />
sein.<br />
Die Aufgaben des IT Technischen Experten bestehen aus (i) der Vermittlung zwischen den<br />
Interessengruppen und den in der Durchführung von IT Projekten beteiligten Parteien, (ii) der Assistenz bei<br />
der Leitung von Software-Entwicklungsteams, (iii) der Ausbildung und Coaching, (iv) der<br />
Geschäftsmodellierung und Geschäftsanforderungsanalyse, (v) der Vorbereitung einer<br />
Systemdokumentation, (vi) der Assistenz bei der Definierung einer Projektstrategie, (vii) der Gewährleistung<br />
einer entsprechenden Berichterstattung.<br />
Der/die nationale Sachverständige wird ebenfalls an der Definierung und Einführung von Initiativen im<br />
Rahmen der Zuständigkeit der GD Beschäftigung, Soziales und Integration und des Programms ISA<br />
(Interoperability Solutions for European Public Administrations) beteiligt sein. In diesem Zusammenhang<br />
sollte die ausgewählte Person an der Ausarbeitung von Vorschlägen und Vision Dokuments mitwirken,<br />
sowie bei der Ausführung von Tätigkeiten die notwendig sind um effiziente und wirkungsvolle elektronische<br />
grenzüberschreitende öffentliche Dienste zu schaffen und dies zum Nutzen der Bürger und der Unternehmen<br />
in den Mitgliedstaaten und im Rahmen von Beschäftigung, Sozialem und Integration. Er/sie wird zur<br />
Schaffung von elektronischen Diensten zur Verbesserung der grenzüberschreitenden<br />
Verwaltungszusammenarbeit (interoperable elektronische öffentliche Dienste) beitragen. Diese Tätigkeit<br />
erfordert eine unmittelbare Zusammenarbeit mit anderen Generaldirektionen innerhalb der Kommission (GD<br />
REGIO und DIGIT) sowie gegebenenfalls mit den Mitgliedstaaten.<br />
Darüber hinaus wird die ausgewählte Person an der Definierung, Entwicklung und dem Entwurf von anderen<br />
1<br />
Die Angaben zum Datum des Dienstantritts und zur Dauer der Abordnung sind unverbindlich (Art. 4 des<br />
ANS-Beschlusses).
EMPL-G4-DE Formulaire DG1 DE<br />
Systemen beteiligt sein, unter anderem DEFIS (ein umfassendes Informationssystem zur Verwaltung von<br />
Ausschreibungen, Beihilfen, Bewertungen, Budgets und Verträgen) und EESSI (das neue<br />
Sozialversicherungsnetzwerk das tausende von zuständigen Institutionen in Europa miteinander verknüpft).<br />
2 Erforderliche Qualifikationen:<br />
a) Zulassungskriterien<br />
Nationale Sachverständige können zur Kommission abgeordnet werden, wenn sie alle Zulassungskriterien<br />
erfüllen. Bewerberinnen und Bewerber, die eines oder mehrere dieser Kriterien nicht erfüllen, werden<br />
automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.<br />
• Berufserfahrung: Bewerberinnen und Bewerber müssen über mindestens dreijährige Berufserfahrung<br />
mit Aufgaben im administrativen, justiziellen, wissenschaftlichen oder technischen Bereich in<br />
beratender oder leitender Funktion verfügen, die mit den Tätigkeiten der Funktionsgruppe<br />
Administration (AD) vergleichbar ist.<br />
• Dienstalter: Bewerberinnen und Bewerber müssen ein Dienstalter von mindestens einem Jahr bei<br />
ihrem Arbeitgeber nachweisen, das heißt seit mindestens einem Jahr in einem dienst- oder<br />
vertragsrechtlichen Verhältnis mit einem Arbeitgeber im Sinne von Artikel 1 des ANS-Beschlusses<br />
stehen.<br />
• Sprachkenntnisse: Bewerberinnen und Bewerber müssen gründliche Kenntnisse in einer Sprache der<br />
Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Sprache der Europäischen<br />
Union in dem für die Wahrnehmung ihrer Funktion erforderlichen Maße besitzen. Ein abgeordneter<br />
nationaler Sachverständiger (ANS) aus einem Drittland muss nachweisen, dass er über gründliche<br />
Kenntnisse in einer zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Sprache der Europäischen Union<br />
verfügt.<br />
b) Auswahlkriterien<br />
- Bildungsabschluss:<br />
Universitäts- oder gleichwertiger Abschluss im Fachgebiet Informationssysteme und IT-<br />
Projektmanagement: Software-, Telekommunikations-, Informatik–Entwicklung (oder eine<br />
benachbarte Wissenschaft)<br />
- Berufserfahrung:<br />
Eine Erfahrung im IT-Projektmanagement sowie eine Erfahrung im Projektmanagement im<br />
Bereich elektronischer Verwaltung innerhalb einer öffentlichen Einrichtung ist notwendig.<br />
Eine Erfahrung als Verantwortlicher für die Koordinierung, Arbeitszuordnung und<br />
Bewertung im Bereich Team-Management sowie eine Erfahrung in der Anwendung von<br />
Strukturfonds-Verfahren und Regeln im Hinblick auf die Einhaltung der Zertifizierung und<br />
der geltenden EU-Rechtsvorschriften von IT-Projekten, innerhalb einer öffentlichen<br />
Einrichtung werden als Vorteil angesehen.<br />
- Zur Ausübung der Tätigkeit erforderliche Sprachkenntnisse:<br />
gründliche Kenntnisse einer Sprache der Europäische Union und ausreichende Kenntnisse der englischen<br />
oder französischen Sprache<br />
3 Bewerbung und Auswahlverfahren<br />
Die Bewerberinnen und Bewerber senden ihren Lebenslauf im Europass-Format<br />
(http://europass.cedefop.europa.eu/de/documents/curriculum-vitae) ausschließlich an die Ständige<br />
Vertretung ihres Landes bei der Europäischen Union. Diese leitet die Bewerbungen innerhalb der <strong>Frist</strong>en<br />
für das Auswahlverfahren an die zuständigen Kommissionsdienststellen weiter. Bei Nichteinhaltung<br />
dieses Verfahrens oder der <strong>Frist</strong>en wird die Bewerbung automatisch ungültig. Die Bewerberinnen<br />
und Bewerber werden gebeten, ihrer Bewerbung keine anderen Dokumente (wie Kopien des<br />
Personalausweises, Kopien von Abschlusszeugnissen, Nachweise der Berufserfahrung usw.) beizufügen.<br />
Diese Dokumente sind gegebenenfalls in einem späteren Stadium des Auswahlverfahrens vorzulegen.
EMPL-G4-DE Formulaire DG1 DE<br />
Die Bewerberinnen und Bewerber werden von dem einstellenden Referat über den Stand ihrer Bewerbung<br />
informiert.<br />
4 Bedingungen für die Abordnung nationaler Sachverständiger<br />
Abordnungen fallen unter den Beschluss C(2008) 6866 der Kommission vom 12.11.2008 über die<br />
Regelung für zur Kommission abgeordnete oder sich zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung bei der<br />
Kommission aufhaltende nationale Sachverständige (ANS-Beschluss). Der Wortlaut dieses Beschlusses ist<br />
unter folgender Adresse abrufbar: http://ec.europa.eu/civil_service/job/sne/index_de.htm.<br />
Der ANS bleibt während der gesamten Dauer der Abordnung bei seinem Arbeitgeber angestellt und erhält<br />
seine Bezüge von diesem. Zudem ist er während der Abordnung auch weiterhin seinem nationalen<br />
Sozialversicherungssystem angeschlossen.<br />
Mit Ausnahme der unentgeltlich abgeordneten Sachverständigen können den ANS, die die Bedingungen<br />
nach Artikel 17 des ANS-Beschlusses erfüllen, Tagegelder gezahlt werden.<br />
Während der Abordnung unterliegen die ANS den in den Artikeln 6 und 7 des ANS-Beschlusses<br />
vorgesehenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit, zur Loyalität und zum Nichtbestehen von<br />
Interessenkonflikten.<br />
5 Verarbeitung personenbezogener Daten:<br />
Bei der Durchführung des Auswahlverfahrens, der Abordnung und des Endes der Abordnung der ANS<br />
verarbeiten die zuständigen Dienststellen der GD HR, des PMO, der GD BUDG und der von dieser<br />
Ausschreibung betroffenen GD personenbezogene Daten der ANS unter der Verantwortung des Leiters des<br />
Referats HR.B2. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage des ANS-Beschlusses der<br />
Kommission und unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten<br />
durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr.<br />
Die Daten der ANS werden für die Dauer von zehn Jahren ab dem Ende der Abordnung aufbewahrt (zwei<br />
Jahre bei ANS, deren Bewerbung zurückgezogen oder nicht berücksichtigt wurde). Bei unvollständigen<br />
oder falschen Angaben kann die Bewerbung abgelehnt werden.<br />
Gemäß Artikel 13 der Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung<br />
personenbezogener Daten hat die betroffene Person das Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen<br />
Auskünfte über die sie betreffenden Daten zu erhalten, und zu verlangen, dass unrichtige<br />
personenbezogene Daten berichtigt werden. Die Bewerberinnen und Bewerber können sich jederzeit per<br />
E-Mail an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden (edps@edps.europa.eu).<br />
Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber aus Drittländern: Ihre personenbezogenen Daten können für<br />
erforderliche Überprüfungen herangezogen werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender<br />
Adresse: http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm<br />
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Gemeinsamen Forschungsstelle<br />
(JRC) finden Sie unter folgender Adresse (in englischer Sprache):<br />
http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=6270
STELLENAUSSCHREIBUNG<br />
ZUR EUROPÄISCHEN KOMMISSION<br />
ABGEORDNETE(R) NATIONALE(R) SACHVERSTÄNDIGE(R)<br />
Generaldirektion: UMWELT<br />
Direktion:<br />
C- Nachhaltiges Management von Ressourcen,<br />
Industrie & Luft<br />
Referat:<br />
Referatsleiter:<br />
Telefon:<br />
C3 - Industrieemissionen Luftqualität & Lärm<br />
Thomas Verheye<br />
+32 2 295.96.39<br />
Anzahl der zu besetzenden Stellen: 1<br />
Kategorie:<br />
Gewünschter Dienstantritt:<br />
Gewünschte Dauer der 1. Abordnung:<br />
Administration (AD)<br />
3. Quartal 2013 1<br />
2 Jahr(e) 1<br />
Formulaire DG.1 (DE)<br />
Dienstort: Brüssel<br />
Besonderheiten: Keine (oder UNENTGELTLICH ABGEORDNET)<br />
Auf diese Stellenausschreibung können sich nur Staatsbürger<br />
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Staats-<br />
angehörige folgender Länder/Mitglieder folgender z<br />
Organisationen bewerben: EWR, EFTA, ESA, WBG<br />
1 Art der Tätigkeit:<br />
Das Referat C.3 von der GD Umwelt ist verantwortlich für eine Reihe von Bereichen<br />
welche die Vermeidung und Verminderung industrieller Emissionen (Luft-, Wasser- und<br />
Bodenemissionen) Industrieunfälle, sowie Luftverschmutzung, Luftqualität und<br />
Umgebungslärm umfassen. Das Referat hat eine offene Stelle für einen abgeordneten<br />
nationalen Experten, welche spätestens bis zum 1. September 2013 besetzt werden soll.<br />
Der Hauptverantwortungsbereich wird darin bestehen, die Umsetzung der Richtlinie<br />
2010/75/EU über Industrieemissionen (IE RL) zu unterstützen. Die für den Stelleninhaber<br />
vorgesehenen spezifischen Arbeitsbereiche sind wie folgt:<br />
• Unterstützung und Einbringen der politischen Sichtweise der GD Umwelt in die durch<br />
das IVU Büro koordinierten Arbeit, welche darin besteht, ausgewählte Merkblätter über<br />
beste verfügbare Technologien (BVT-Merkblätter) zu entwerfen und zu überarbeiten;<br />
• Unterstützung der Vorbereitung der BVT Schlussfolgerungen für ausgewählte BVT-<br />
Merkblättern und deren Annahme durch die Kommission;<br />
• Mitarbeit an der Vorbereitung der Sitzungen des nach Artikel 13 der IE RL<br />
eingerichteten Forums und des nach Artikel 75 eingerichteten Ausschusses, sowie an<br />
der Abfassung von Dokumenten für diese Sitzungen;<br />
• Abfassung von Briefings und Reden über Gesetzgebung aus dem Bereich der<br />
Industrieemissionen für leitende Kommissionsmitarbeiter;<br />
• Mitarbeit an Durchführung der IE RL im dem Bereich der Abfallbehandlung,<br />
Bodenkontamination und agro-industriellen Tätigkeiten (Intensivtierhaltung);<br />
1<br />
Die Angaben zum Datum des Dienstantritts und zur Dauer der Abordnung sind unverbindlich (Art. 4 des<br />
ANS-Beschlusses).
• Teilnahme an weiteren Arbeiten zur Durchführung der IE RL, unter anderem die<br />
Erarbeitung von Durchführungsmaßnahmen und Leitlinien sowie die Durchführung von<br />
Studien die von den Revisionsklauseln in der Richtlinie vorgeschrieben sind;<br />
• Beiträge zu Interservice-Gruppen der Kommission auf dem Bereich der Gesetzgebung<br />
über Industrieemissionen<br />
• Erledigung der Verwaltungsangelegenheiten für Verträge, die aus dem Rahmenvertrag<br />
über Industrieemissionen dieses Referats entstehen.<br />
Der Stelleninhaber kann auch, abhängig von seinen/ihren Fähigkeiten und dienstlichen<br />
Erfordernissen, an anderen Arbeitsbereichen des Referats beteiligt werden. Häufige<br />
Dienstreisen können erforderlich sein. Die Stelle erfordert flexible Arbeitszeiten, um der<br />
hohen Arbeitsbelastung gerecht zu werden<br />
2 Erforderliche Qualifikationen:<br />
a) Zulassungskriterien<br />
Nationale Sachverständige können zur Kommission abgeordnet werden, wenn sie alle Zulassungskriterien<br />
erfüllen. Bewerberinnen und Bewerber, die eines oder mehrere dieser Kriterien nicht erfüllen, werden<br />
automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.<br />
• Berufserfahrung: Bewerberinnen und Bewerber müssen über mindestens dreijährige Berufserfahrung<br />
mit Aufgaben im administrativen, justiziellen, wissenschaftlichen oder technischen Bereich in<br />
beratender oder leitender Funktion verfügen, die mit den Tätigkeiten der Funktionsgruppe<br />
Administration (AD) vergleichbar ist.<br />
• Dienstalter: Bewerberinnen und Bewerber müssen ein Dienstalter von mindestens einem Jahr bei<br />
ihrem Arbeitgeber nachweisen, das heißt seit mindestens einem Jahr in einem dienst- oder<br />
vertragsrechtlichen Verhältnis mit einem Arbeitgeber im Sinne von Artikel 1 des ANS-Beschlusses<br />
stehen.<br />
• Sprachkenntnisse: Bewerberinnen und Bewerber müssen gründliche Kenntnisse in einer Sprache der<br />
Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Sprache der Europäischen Union<br />
in dem für die Wahrnehmung ihrer Funktion erforderlichen Maße besitzen. Ein abgeordneter<br />
nationaler Sachverständiger (ANS) aus einem Drittland muss nachweisen, dass er über gründliche<br />
Kenntnisse in einer zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Sprache der Europäischen Union<br />
verfügt.<br />
b) Auswahlkriterien<br />
• Starker akademischer Hintergrund ist erforderlich, vorzugsweise ingenieurtechnisch<br />
oder wissenschaftlich; ein vergleichbarer Abschluss kann akzeptiert werden, wenn<br />
angemessene Erfahrung vorliegt. Zusätzliche Erfahrung im abfassen und interpretieren<br />
von Gestezestexten wäre von Vorteil.<br />
• Gute Kenntnis bestehender EU-Politiken und Maßnahmen im Bereich der Vermeidung<br />
und Verminderung industrieller Emissionen und besonders Erfahrung in der<br />
Durchführung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der<br />
Umweltverschmutzung sowie der damit verbundenen Richtlinien ist erforderlich.<br />
• Gute analytische Fertigkeiten sowie Kommunikationsfähigkeiten sind eine<br />
Voraussetzung, einschließlich der Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge zu erfassen,<br />
praktische Lösungen zu entwickeln und effizient mit Fachfremden zu kommunizieren.<br />
• Von Vorteil sind Erfahrung in öffentlicher Verwaltung, in Teamarbeit, im Umgang mit<br />
Interessenvertretern sowie gute Verhandlungsfertigkeiten, vorzugsweise auf<br />
europäischer Ebene.<br />
• Fähigkeit mehrere Vorgänge parallel zu bearbeiten und qualitativ hochwertigen Output<br />
häufig innerhalb von kurzen <strong>Frist</strong>en zu produzieren.<br />
• Teamgeist, Eigenständigkeit und ausgeprägte organisatorische Fertigkeiten sind<br />
wichtige Voraussetzungen, sowie die Fähigkeit, sich schnell an eine neue<br />
Arbeitsumwelt anzupassen und in einer vielsprachigen und multikulturellen Umgebung<br />
Formulaire DG.1 (DE)
zu gedeihen<br />
• Eine sehr gute Beherrschung der Englischen Sprache in Wort und Schrift ist<br />
erforderlich. Darüber hinaus sind gute Kenntnisse einer weiteren EU Amtssprache<br />
notwendig. Weitere Sprachkenntnisse wären von Vorteil.<br />
3 Bewerbung und Auswahlverfahren<br />
Die Bewerberinnen und Bewerber senden ihren Lebenslauf im Europass-Format<br />
(http://europass.cedefop.europa.eu/de/documents/curriculum-vitae) ausschließlich an die Ständige<br />
Vertretung ihres Landes bei der Europäischen Union. Diese leitet die Bewerbungen innerhalb der <strong>Frist</strong>en<br />
für das Auswahlverfahren an die zuständigen Kommissionsdienststellen weiter. Bei Nichteinhaltung<br />
dieses Verfahrens oder der <strong>Frist</strong>en wird die Bewerbung automatisch ungültig. Die Bewerberinnen<br />
und Bewerber werden gebeten, ihrer Bewerbung keine anderen Dokumente (wie Kopien des<br />
Personalausweises, Kopien von Abschlusszeugnissen, Nachweise der Berufserfahrung usw.) beizufügen.<br />
Diese Dokumente sind gegebenenfalls in einem späteren Stadium des Auswahlverfahrens vorzulegen.<br />
Die Bewerberinnen und Bewerber werden von dem einstellenden Referat über den Stand ihrer Bewerbung<br />
informiert.<br />
4 Bedingungen für die Abordnung nationaler Sachverständiger<br />
Abordnungen fallen unter den Beschluss C(2008) 6866 der Kommission vom 12.11.2008 über die<br />
Regelung für zur Kommission abgeordnete oder sich zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung bei der<br />
Kommission aufhaltende nationale Sachverständige (ANS-Beschluss). Der Wortlaut dieses Beschlusses ist<br />
unter folgender Adresse abrufbar: http://ec.europa.eu/civil_service/job/sne/index_de.htm.<br />
Der ANS bleibt während der gesamten Dauer der Abordnung bei seinem Arbeitgeber angestellt und erhält<br />
seine Bezüge von diesem. Zudem ist er während der Abordnung auch weiterhin seinem nationalen<br />
Sozialversicherungssystem angeschlossen.<br />
Mit Ausnahme der unentgeltlich abgeordneten Sachverständigen können den ANS, die die Bedingungen<br />
nach Artikel 17 des ANS-Beschlusses erfüllen, Tagegelder gezahlt werden.<br />
Während der Abordnung unterliegen die ANS den in den Artikeln 6 und 7 des ANS-Beschlusses<br />
vorgesehenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit, zur Loyalität und zum Nichtbestehen von<br />
Interessenkonflikten.<br />
5 Verarbeitung personenbezogener Daten:<br />
Bei der Durchführung des Auswahlverfahrens, der Abordnung und des Endes der Abordnung der ANS<br />
verarbeiten die zuständigen Dienststellen der GD HR, des PMO, der GD BUDG und der von dieser<br />
Ausschreibung betroffenen GD personenbezogene Daten der ANS unter der Verantwortung des Leiters des<br />
Referats HR.B2. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage des ANS-Beschlusses der<br />
Kommission und unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten<br />
durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr.<br />
Die Daten der ANS werden für die Dauer von zehn Jahren ab dem Ende der Abordnung aufbewahrt (zwei<br />
Jahre bei ANS, deren Bewerbung zurückgezogen oder nicht berücksichtigt wurde). Bei unvollständigen<br />
oder falschen Angaben kann die Bewerbung abgelehnt werden.<br />
Gemäß Artikel 13 der Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung<br />
personenbezogener Daten hat die betroffene Person das Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen<br />
Auskünfte über die sie betreffenden Daten zu erhalten, und zu verlangen, dass unrichtige<br />
personenbezogene Daten berichtigt werden. Die Bewerberinnen und Bewerber können sich jederzeit per<br />
E-Mail an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden (edps@edps.europa.eu).<br />
Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber aus Drittländern: Ihre personenbezogenen Daten können für<br />
erforderliche Überprüfungen herangezogen werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender<br />
Adresse: http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm<br />
Formulaire DG.1 (DE)
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Gemeinsamen Forschungsstelle<br />
(JRC) finden Sie unter folgender Adresse (in englischer Sprache):<br />
http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=6270<br />
Formulaire DG.1 (DE)
STELLENAUSSCHREIBUNG<br />
Formblatt DG.1 (DE)<br />
ABGEORDNETE(R) NATIONALE(R) SACHVERSTÄNDIGE(R)<br />
1. Generaldirektion : Gemeinsame Forschungsstelle<br />
- Direktion : Institut für Energie und Verkehr<br />
- Referat : Auslegungssicherheit von<br />
Nuklearanlagen (F.5)<br />
- Dienstort : Petten, Niederlande<br />
- Referatsleiter : Michel Bièth<br />
Tel. 0031224565157<br />
- Gewünschter Dienstantritt : Erstes Quartal 2013… □<br />
Zweites Quartal 2013… □<br />
Drittes Quartal 2013 ■<br />
Viertes Quartal 2013 □<br />
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Abordnung unter den Beschluss der<br />
Kommission vom 12.11.2008 über die Regelung für zur Kommission abgeordnete<br />
oder sich zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung bei der Kommission<br />
aufhaltende nationale Sachverständige fallen wird. Der Text dieses Beschlusses<br />
ist auf http://ec.europa.eu/civil_service/job/sne/index_de.htm verfügbar.<br />
2. Hauptzuständigkeitsbereiche :<br />
Wir suchen einen dynamischen, erfahrenen und motivierten wissenschaftlichen<br />
Mitarbeiter für den Bereich Auswertung von Betriebserfahrungen von<br />
Kernkraftwerken. Die Arbeit umfasst die Sammlung, Auswertung und Bewertung von<br />
Betriebserfahrungen der Kernkraftwerke. Bei der Beurteilung der<br />
sicherheitsrelevanten, ausgewählten Ereignisse werden computerunterstützte<br />
Methoden die dem Stand der Technik entsprechen angewandt.<br />
Die Tätigkeit beinhaltet auch eine umfassende Zusammenarbeit mit den nationalen<br />
Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit und deren technische<br />
Hilfsorganisationen in der Europäischen Union. Der erfolgreiche Kandidat soll auch<br />
zur Entwicklung von Methoden beitragen welche die Durchführung wichtiger Lehren,<br />
die aus Betriebserfahrungen der NPPs in der EU gezogen werden, fördern und<br />
erleichtern.<br />
Informationen bezüglich der Handhabung persönlicher Daten am JRC stehen Ihnen auf der<br />
folgenden Webseite zur Verfügung:<br />
http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=6270<br />
Bemerkung an Kandidaten aus Drittländern: Ihre persönlichen Daten könnten für eventuelle<br />
Überprüfungen benutzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse:<br />
http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm
Formblatt DG.1 (DE)<br />
3. Wichtigste Qualifikationen :<br />
Bewerber sollen einen Studienabschluss oder gleichwertige Erfahrungen im Bereich<br />
Kernenergietechnik, Maschinenbau/Ingenieurwissenschaften oder Kernphysik haben.<br />
Kenntnisse und Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in der Kerntechnik und/oder<br />
Überwachung von Kraftwerksanlagen in den folgenden Bereichen sind wesentlich:<br />
Kernreaktorbetrieb, Sicherheitsbewertung. Kenntnisse von internationalen<br />
Ereigniserfassungssystemen sowie der verschiedenen europäischen Reaktorbauarten<br />
wären von Vorteil.<br />
Eigeninitiative, gute Kommunikations- und Teamarbeitsfähigkeiten in einer<br />
multikulturellen Umwelt sind von entscheidender Bedeutung, wie auch sehr gute<br />
Kenntnisse von EDV-Anwendungen.<br />
4. Sprachen:<br />
Sehr gute Kenntnisse in Englisch und gute Kenntnisse in mindestens 1 weiteren<br />
Gemeinschaftssprache sind gefordert.<br />
Informationen bezüglich der Handhabung persönlicher Daten am JRC stehen Ihnen auf der<br />
folgenden Webseite zur Verfügung:<br />
http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=6270<br />
Bemerkung an Kandidaten aus Drittländern: Ihre persönlichen Daten könnten für eventuelle<br />
Überprüfungen benutzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse:<br />
http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm
STELLENAUSSCHREIBUNG<br />
Formblatt DG.1 (DE)<br />
ABGEORDNETE(R) NATIONALE(R) SACHVERSTÄNDIGE(R)<br />
1. Generaldirektion : Gemeinsame Forschungsstelle (JRC)<br />
- Direktion : Institut für Gesundheit und<br />
Verbraucherschutz<br />
- Referat : I.01 (Chemische Analyse und<br />
Bewertung)<br />
- Dienstort : Ispra, Italien<br />
- Referatsleiter : Pilar Maria Aguar Fernandez<br />
Tel. 0039 0332 785950<br />
- Gewünschter Dienstantritt : Erstes Quartal 2013 x<br />
Zweites Quartal 20… □<br />
Drittes Quartal 20… □<br />
Viertes Quartal 20… □<br />
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Abordnung unter den Beschluss der<br />
Kommission vom 12.11.2008 über die Regelung für zur Kommission abgeordnete<br />
oder sich zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung bei der Kommission<br />
aufhaltende nationale Sachverständige fallen wird. Der Text dieses Beschlusses<br />
ist auf http://ec.europa.eu/civil_service/job/sne/index_de.htm verfügbar.<br />
2. Hauptzuständigkeitsbereiche : Der ANS wird im Bereich der Entwicklung und<br />
Validierung von Methoden für die künftige Gesetzgebung der Europäischen Union<br />
zur Lebensmittelsicherheit und der Produkte, die mit Lebensmitteln in Berührung<br />
kommen (wie Kunststoffverpackungen), arbeiten. Die Erhebung von soliden<br />
wissenschaftlichen Daten und analytischen Methoden zur Erfassung der nicht<br />
absichtlich hinzugefügten Substanzen (NIAS) und Nanomaterialien in<br />
Lebensmitteln und Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, ist für<br />
die Entwicklung neuer EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich erforderlich.<br />
Diese Arbeiten werden auch für Kontrollen, die durch amtliche Laboratorien<br />
durchgeführt werden, benötigt. Als analytische Methoden werden<br />
Massenspektrometrie und Kernresonanzspektroskopie verwendet. Diese<br />
analytische Methoden werden zum Nachweis und zur Quantifizierung von NIAS<br />
in Lebensmitteln und / oder Simulanzlösemittel zur Ermittlung von Migration aus<br />
beispielsweise Verpackungsmaterial entwickelt. Dabei soll das Zusammenwirken<br />
von Nanomaterialien mit Proteinen und Metaboliten untersucht werden.<br />
Informationen bezüglich der Handhabung persönlicher Daten am JRC stehen Ihnen auf der<br />
folgenden Webseite zur Verfügung:<br />
http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=6270<br />
Bemerkung an Kandidaten aus Drittländern: Ihre persönlichen Daten könnten für eventuelle<br />
Überprüfungen benutzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse:<br />
http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm
Formblatt DG.1 (DE)<br />
3. Wichtigste Qualifikationen : Der/die ANS sollte praktische Berufserfahrung in<br />
analytischen Labors wie auch praktische Kenntnisse in Chromatographie und<br />
Massenspektrometrie haben. Kenntnisse in anderen spektrometrischen Techniken<br />
(z. B. NMR, ICP-MS, EPR) wären von Vorteil. Der/die Kandidat/in sollte in der<br />
Lage sein Berichte der wissenschaftlichen Forschungsergebnisse zu verfassen.<br />
Persönliche Qualitäten, wie Vision, Entschlossenheit, Engagement, sowie die<br />
Fähigkeit, in einem multikulturellen Umfeld und im Team zu arbeiten sollten<br />
gegeben sein.<br />
4. Sprachen: Sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache in Schrift und Sprache ist<br />
erforderlich, und darüber hinaus die Fähigkeit, zu arbeiten und zu kommunizieren<br />
in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union.<br />
Informationen bezüglich der Handhabung persönlicher Daten am JRC stehen Ihnen auf der<br />
folgenden Webseite zur Verfügung:<br />
http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=6270<br />
Bemerkung an Kandidaten aus Drittländern: Ihre persönlichen Daten könnten für eventuelle<br />
Überprüfungen benutzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse:<br />
http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm
STELLENAUSSCHREIBUNG<br />
Formblatt DG.1 (DE)<br />
ABGEORDNETE(R) NATIONALE(R) SACHVERSTÄNDIGE(R)<br />
1. Generaldirektion :Gemeinsame Forschungszentren<br />
(JRC)<br />
- Direktion : Institut für Gesundheit und<br />
Verbraucherschutz<br />
- Referat : I.05 (System Toxikologie)<br />
- Dienstort : Ispra, Italien<br />
- Referatsleiter : Maurice WHELAN<br />
Tel. 0039 (0)332786234<br />
- Gewünschter Dienstantritt : Erstes Quartal 20 13 … x<br />
Zweites Quartal 20… □<br />
Drittes Quartal 20… □<br />
Viertes Quartal 20… □<br />
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Abordnung unter den Beschluss der<br />
Kommission vom 12.11.2008 über die Regelung für zur Kommission abgeordnete<br />
oder sich zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung bei der Kommission<br />
aufhaltende nationale Sachverständige fallen wird. Der Text dieses Beschlusses<br />
ist auf http://ec.europa.eu/civil_service/job/sne/index_de.htm verfügbar.<br />
2. Hauptzuständigkeitsbereiche: Der ANS wird einen Beitrag leisten zu<br />
Aufgaben, die im Politikbereich der Europäischen Kommission, betreff des<br />
kombinierten Kontakts mit Chemikalien, ausgeführt werden.<br />
Informationen bezüglich der Handhabung persönlicher Daten am JRC stehen Ihnen auf der<br />
folgenden Webseite zur Verfügung:<br />
http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=6270<br />
Bemerkung an Kandidaten aus Drittländern: Ihre persönlichen Daten könnten für eventuelle<br />
Überprüfungen benutzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse:<br />
http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm
Formblatt DG.1 (DE)<br />
3. Wichtigste Qualifikationen: Die Abteilung System Toxikologie sucht eine(n)<br />
Mitarbeiter(in) auf dem Gebiet der Gefahreneinschätzung von chemischen<br />
Gemischen und der kombinierten Exposition gegenüber chemischen<br />
Verbindungen. Der (die) ANS sollte über einen Hintergrund in Toxikologie,<br />
Biologie und Chemie verfügen, ebenso wie über Erfahrung im Bereich der<br />
Risiko- und Gefahreneinschätzung von chemischen Substanzen und der<br />
Chemikaliengesetzgebung der Europäischen Union. Es wird als Vorteil<br />
gesehen, wenn der(die) Kandidat(in) ebenfalls Erfahrung im Gebrauch/<br />
Anwendung von Alternativmethoden, InVitro Tests und/ oder InSilico<br />
Modeling vorweisen kann. Außerdem sollte der(die) Kandidat(in) in der Lage<br />
sein selbständig zu arbeiten, muss über organisatorische Fähigkeiten, eine<br />
positive Einstellung und die Fähigkeit im Team zu arbeiten verfügen.<br />
Berufserfahrung in einem internationalen Umfeld wäre von Vorteil.<br />
4. Sprachen: Ausgezeichnete Kenntnisse in Englisch, sowohl geschrieben als<br />
auch gesprochen, werden vorausgesetzt. Außerdem sollte der(die)erfolgreiche<br />
Kandidat(in) in der Lage sein in einer anderen offiziellen Sprache der EU zu<br />
arbeiten und zu kommunizieren.<br />
Informationen bezüglich der Handhabung persönlicher Daten am JRC stehen Ihnen auf der<br />
folgenden Webseite zur Verfügung:<br />
http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=6270<br />
Bemerkung an Kandidaten aus Drittländern: Ihre persönlichen Daten könnten für eventuelle<br />
Überprüfungen benutzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse:<br />
http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm