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GZ: BRÜSSEL-ÖV/BKA/0061/2013<br />

Von: BR Mag. Regina KOTHMAYR<br />

Tel: +32 2 2345-197<br />

e-mail: regina.kothmayr@bmeia.gv.at<br />

An: BKA – III/4<br />

ANS-Verteiler<br />

Datum: 26. Februar 2013<br />

Ständige Vertretung<br />

Österreichs bei der EU<br />

Ave. de Cortenbergh 30<br />

B-1040 Bruxelles<br />

e-mail: sne.brussels-ov@bmeia.gv.at<br />

Betreff : Bekanntgabe der vakanten Positionen für abgeordnete nationale Sachverständige<br />

(ANS) in den Generaldirektionen der Europäischen Kommission für Februar 2013<br />

Die Ständige Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union teilt mit, dass die<br />

Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit der Europäischen Kommission die Vakanzen<br />

von ANS-Stellen für Februar 2013 laut beiliegender Liste bekanntgegeben hat.<br />

Es werden NUR jene Bewerbungen, welche durch die Ständige Vertretung eingereicht werden,<br />

berücksichtigt. Interessenten werden ersucht, ihre Bewerbungsunterlagen (Europa-CV,<br />

Motivationsschreiben und Erklärung über Zustimmung des Arbeitgebers) bis 21. März 2013 bzw.<br />

23. <strong>April</strong> 2013 per Email an sne.bruessel-ov@bmeia.gv.at zu übermitteln. Die angegebene<br />

Bewerbungsfrist muss streng eingehalten werden.<br />

Für die Erstellung des Lebenslaufs ist ausschließlich das “Europass-Lebenslauf“-Formular,<br />

welches unter http://europass.cedefop.europa.eu/europass/home/hornav/Introduction.csp?loc=de_DE in<br />

Deutsch, Französisch und Englisch zu finden ist, zu verwenden. Die Bewerber haben in allen<br />

übermittelten Unterlagen die genaue Bezeichnung der Stelle, für die sie sich bewerben (z.B.<br />

HOME.A.1.), anzugeben.<br />

Die Vertretung macht darauf aufmerksam, dass abgeordnete nationale Sachverständige (ANS)<br />

der Kommission zur Verfügung gestellte Bedienstete einer österreichischen kommunalen,<br />

regionalen oder nationalen Verwaltung oder einer zwischenstaatlichen Organisation, auf deren<br />

Sachverstand die Kommission in einem bestimmten Bereich zurückgreift, sind. Personen, die<br />

unter diese Regelung fallen, müssen bei ihrer Entsendung seit mindestens zwölf Monaten in<br />

einem dienst- oder vertragsrechtlichen Verhältnis mit ihrem Arbeitgeber stehen und verbleiben<br />

während der Abordnung in Diensten dieses Arbeitgebers. Der ANS erhält seine Bezüge<br />

weiterhin von seinem Arbeitgeber, der das Dienstverhältnis oder die vertragsrechtliche<br />

Beziehung zu ihm während der gesamten Dauer der Abordnung aufrecht erhält (siehe<br />

Beschluss der Kommission vom 12. November 2008 C(2008) 6866 final).<br />

KOTHMAYR m.p.


STELLENAUSSCHREIBUNG<br />

ZUR EUROPÄISCHEN KOMMISSION ABGEORDNETE(R) NATIONALE(R)<br />

SACHVERSTÄNDIGE(R)<br />

Generaldirektion: Klimapolitik<br />

Direktion:<br />

Referat:<br />

Referatsleiter: Philip Owen<br />

Telefon: +32 229-65562<br />

Einbindung der Anpassung an den Klimawandel und<br />

kohlenstoffarme Technologien<br />

Verkehr und Ozon<br />

Formular GD.1 (DE)<br />

Anzahl der zu besetzenden Ste 1<br />

Gewünschter Dienstantritt: 1. November 2013<br />

Gewünschte Dauer der 1. Abo 2 Jahre<br />

Dienstort: Brüssel<br />

Besonderheiten: Keine<br />

Auf diese Stellenausschreibung können sich nationale Sachverständige a<br />

Mitgliedstaaten bewerben.<br />

1 Art der Tätigkeit:<br />

Entwicklung und Umsetzung der EU-Politik im Hinblick auf die Verringerung der CO2-<br />

Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge.<br />

Hierzu gehört Folgendes:<br />

• Unterstützung bei der Vorbereitung von Simulationstechnologie für CO2-Emissionen<br />

schwerer Nutzfahrzeuge;<br />

• Ausarbeitung geeigneter Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser<br />

Simulationstechnologie, so dass CO2-Emissionen überwacht und überprüft werden<br />

können;<br />

• Beitrag zum Ausbau der Kenntnisse über die schwere Nutzfahrzeugindustrie im<br />

Referat;<br />

• enge Zusammenarbeit mit der Industrie und anderen Interessenvertretern wie den<br />

Behörden der Mitgliedstaaten und NRO;<br />

• Verwaltung eines oder mehrerer von der Kommission finanzierten/finanzierter<br />

Projekts/Projekte in Verbindung mit diesen Aufgaben;<br />

• Ausarbeitung von Briefings, Schreiben usw.;<br />

• Teilnahme an Sitzungen und Halten von Präsentationen.<br />

2 Erforderliche Qualifikationen:


a) Zulassungskriterien<br />

Nationale Sachverständige können zur Kommission abgeordnet werden, wenn sie die folgenden<br />

Zulassungskriterien erfüllen. Folglich werden Bewerberinnen und Bewerber, die eines oder mehrere<br />

dieser Kriterien nicht erfüllen, automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.<br />

• Berufserfahrung: Bewerberinnen und Bewerber müssen über mindestens dreijährige<br />

Berufserfahrung mit Aufgaben im administrativen, justiziellen, wissenschaftlichen oder technischen<br />

Bereich in beratender oder leitender Funktion verfügen, die mit den Tätigkeiten der<br />

Funktionsgruppe Administration (AD) vergleichbar ist.<br />

• Dienstalter: Bewerberinnen und Bewerber müssen ein Dienstalter von mindestens einem Jahr bei<br />

ihrem Arbeitgeber nachweisen, d. h. seit mindestens einem Jahr in einem dienst- oder<br />

vertragsrechtlichen Verhältnis mit einem Arbeitgeber im Sinne von Artikel 1 des ANS-Beschlusses<br />

stehen;<br />

• Sprachkenntnisse: Bewerberinnen und Bewerber müssen gründliche Kenntnisse in einer Sprache der<br />

Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Sprache der Europäischen<br />

Union in dem für die Wahrnehmung ihrer Funktion erforderlichen Maße besitzen. Ein abgeordneter<br />

nationaler Sachverständiger (ANS) aus einem Drittland muss nachweisen, dass er über gründliche<br />

Kenntnisse in einer zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Sprache der Europäischen Union<br />

verfügt.<br />

b) Auswahlkriterien:<br />

• Bildungsabschluss: Ingenieur Technik/Maschinenbau<br />

• Berufserfahrung: technische Arbeiten in Verbindung mit der Entwicklung oder<br />

Durchführung der Umweltpolitik; Arbeit und Kommunikation mit der Industrie und<br />

anderen Interessenvertretern; Projektmanagement; Verhandlungserfahrung; Analyse<br />

und Zusammenfassung komplexer technischer Fragen.<br />

• Zur Ausübung der Tätigkeit erforderliche Sprachkenntnisse: EN; Kenntnisse weiterer<br />

Sprachen wären von Vorteil.<br />

3 Bewerbung und Auswahlverfahren<br />

Die Bewerberinnen und Bewerber senden ihren Lebenslauf im Europass-Format<br />

(http://europass.cedefop.europa.eu/de/documents/curriculum-vitae) ausschließlich an die Ständige<br />

Vertretung ihres Landes bei der Europäischen Union. Diese leitet die Bewerbungen innerhalb der <strong>Frist</strong>en<br />

für das Auswahlverfahren an die zuständigen Kommissionsdienststellen weiter. Bei Nichteinhaltung<br />

dieses Verfahrens oder der <strong>Frist</strong>en wird die Bewerbung automatisch ungültig.<br />

Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihrer Bewerbung keine anderen Dokumente<br />

beizufügen (wie Kopien des Personalausweises, Kopien von Abschlusszeugnissen, Nachweise der<br />

Berufserfahrung usw.). Diese Dokumente sind gegebenenfalls in einem späteren Stadium des<br />

Auswahlverfahrens vorzulegen.<br />

Die Bewerberinnen und Bewerber werden von dem einstellenden Referat über den Stand ihrer Bewerbung<br />

informiert.<br />

4 Bedingungen für die Abordnung nationaler Sachverständiger<br />

Abordnungen fallen unter den Beschluss C(2008)6866 der Kommission vom 12. November 2008 über<br />

die Regelung für zur Kommission abgeordnete oder sich zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung bei<br />

der Kommission aufhaltende nationale Sachverständige (ANS-Beschluss). Der Wortlaut dieses<br />

Formular GD.1 (DE)


Beschlusses ist unter folgender Adresse abrufbar:<br />

http://ec.europa.eu/civil_service/job/sne/index_de.htm.<br />

Der ANS bleibt während der gesamten Dauer der Abordnung bei seinem/ihrem Arbeitgeber angestellt und<br />

erhält seine/ihre Bezüge von diesem. Zudem ist er/sie während der Abordnung auch weiterhin<br />

seinem/ihren nationalen Sozialversicherungssystem angeschlossen.<br />

Mit Ausnahme der unentgeltlich abgeordneten Sachverständigen können den ANS, die die Bedingungen<br />

nach Artikel 17 des ANS-Beschlusses erfüllen, Tagegelder gezahlt werden.<br />

Während der Abordnung unterliegen die ANS den in den Artikeln 6 und 7 des ANS-Beschlusses<br />

vorgesehenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit, zur Loyalität und zum Nichtbestehen von<br />

Interessenkonflikten.<br />

5 Verarbeitung personenbezogener Daten<br />

Bei der Durchführung des Auswahlverfahrens, der Abordnung und der Beendigung der Abordnung der<br />

ANS verarbeiten die zuständigen Dienststellen der GD HR, der GD BUDG, der PMO und der von dieser<br />

Ausschreibung betroffenen GD personenbezogene Daten der ANS unter der Verantwortung des Leiters<br />

des Referats HR.B2. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage des ANS-Beschlusses der<br />

Kommission und unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten<br />

durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr.<br />

Die Daten der ANS werden für die Dauer von zehn Jahren ab dem Ende der Abordnung aufbewahrt (zwei<br />

Jahre bei ANS, deren Bewerbung zurückgezogen oder nicht berücksichtigt wurde). Bei unvollständigen<br />

oder falschen Angaben kann die Bewerbung abgelehnt werden.<br />

Gemäß Artikel 13 der Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung<br />

personenbezogener Daten hat die betroffene Person das Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen<br />

Auskünfte über die sie betreffenden Daten zu erhalten, und zu verlangen, dass unrichtige<br />

personenbezogene Daten berichtigt werden. Die Bewerberinnen und Bewerber können sich jederzeit per<br />

E-Mail an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden (edps@edps.europa.eu).<br />

Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber aus Drittländern: Ihre personenbezogenen Daten können für<br />

erforderliche Überprüfungen herangezogen werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender<br />

Adresse: http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm<br />

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Gemeinsamen Forschungsstelle<br />

(JRC) finden Sie unter folgender Adresse (in englischer Sprache):<br />

http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=6270<br />

Formular GD.1 (DE)


STELLENAUSSCHREIBUNG<br />

Formblatt DG.1 (DE)<br />

ABGEORDNETE(R) NATIONALE(R) SACHVERSTÄNDIGE(R)<br />

1. Generaldirektion : DIGIT<br />

- EU Task Force : CERT-EU (Computer Emergency<br />

Response Team)<br />

- Dienstort : Brüssel<br />

- Referatsleiter + Tel. : Freddy Dezeure - Tel. 59805<br />

- Gewünschter Dienstantritt : Zweites Quartal 2013<br />

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Abordnung unter den Beschluss der<br />

Kommission vom 12.11.2008 über die Regelung für zur Kommission abgeordnete<br />

oder sich zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung bei der Kommission<br />

aufhaltende nationale Sachverständige fallen wird. Der Text dieses Beschlusses<br />

ist auf http://ec.europa.eu/civil_service/job/sne/index_de.htm verfügbar.<br />

2. Hauptzuständigkeitsbereiche :<br />

Die/der nationale Sachverständige unterstützt das inter-institutionelle Computer<br />

Emergency Response Team (CERT-EU). Insbesondere wird die/der Kandidat(in),<br />

unter der Aufsicht eines Beamten der Kommission, das Team unterstützen:<br />

- bei Aufbau und Betrieb der Fähigkeiten hinsichtlich Alarmierung und<br />

Warnung, Vorfallsbehandlung, Koordinierung der Reaktion auf Vorfälle sowie<br />

Meldungen zu technischen Informationen für den Schutz von Systemen und Netzen;<br />

- bei der Zusammenarbeit mit den IT-Sicherheitsmitarbeitern der EU-<br />

Institutionen, -Körperschaften und -Agenturen sowie den Mitarbeitern der EU-<br />

Mitgliedstaaten-CERTs.<br />

Von der/dem Kandidaten/in wird erwartet, ihre/seine Kenntnisse über<br />

Sicherheitsbedrohungen und entsprechende Gegenmaßnahmen kontinuierlich auf den<br />

neuesten Stand zu bringen.<br />

3. Wichtigste Qualifikationen :<br />

Die/der Bewerber/in sollte<br />

- einen höheren Bildungsabschluss haben, nachgewiesen durch ein Diplom, das<br />

für die beschriebenen Aufgaben relevant ist;<br />

- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Informationssicherheit haben.<br />

Erfahrung in einem EU-Mitgliedstaaten-CERT wäre von Vorteil;<br />

- praktische Erfahrung mit Windows- und Linux-Sicherheit haben;<br />

- idealerweise praktische Erfahrung in der Analyse von Malware-Artefakten<br />

und/oder der Erkennung von Eindringversuchen in Netzwerke haben;<br />

- Erfahrung in der Anwendung von Skriptsprache wie z.B. mit Python haben;<br />

Bemerkung an Kandidaten aus Drittländern: Ihre persönlichen Daten könnten für eventuelle<br />

Überprüfungen benutzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse:<br />

http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm


Formblatt DG.1 (DE)<br />

- gründliche Kenntnisse in einer Gemeinschaftssprache sowie ausreichende<br />

Kenntnisse in einer zweiten Sprache haben, die für die Erfüllung dieser Aufgaben<br />

benötigt wird. In der Praxis ist eine sorgfältige schriftliche Beherrschung der<br />

englischen Sprache erforderlich, da insbesondere die Fähigkeit zur Erstellung und<br />

Bearbeiten von Texten für die Erfüllung der Aufgaben benötigt wird;<br />

- bereits eine nationale Sicherheitsüberprüfung für die Stufe SECRET UE/EU<br />

SECRET erfolgreich durchlaufen haben oder bereit sein, sich einer solchen<br />

Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Die Sicherheitsüberprüfung der/des<br />

Kandidatin/en soll von der zuständigen nationalen Behörde durchgeführt werden.<br />

Nach der Zuteilung muss das entsprechende Zertifikat für die verbleibende Dauer der<br />

Abordnung gültig bleiben. Falls keine Sicherheitsüberprüfung vorliegt oder für den<br />

Fall, dass eine Sicherheitsüberprüfung nicht erfolgreich durchgeführt werden kann,<br />

behält sich das Generalsekretariat das Recht vor, die Abordnung des nationalen<br />

Sachverständigen abzulehnen.<br />

Bemerkung an Kandidaten aus Drittländern: Ihre persönlichen Daten könnten für eventuelle<br />

Überprüfungen benutzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse:<br />

http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm


EMPL-G4-DE Formulaire DG1 DE<br />

STELLENAUSSCHREIBUNG<br />

ZUR EUROPÄISCHEN KOMMISSION<br />

ABGEORDNETE(R) NATIONALE(R) SACHVERSTÄNDIGE(R)<br />

Generaldirektion: GD Beschäftigung, Soziales und Integration<br />

Direktion:<br />

Referat:<br />

Referatsleiter:<br />

Telefon:<br />

G - Ressourcen, Kommunikation<br />

G.4 - Informationstechnologie<br />

Octavian Purcarea<br />

+32 2 2987704<br />

Anzahl der zu besetzenden Stellen: 1<br />

Kategorie:<br />

Gewünschter Dienstantritt:<br />

Gewünschte Dauer der 1. Abordnung:<br />

Administration (AD)<br />

3tes Quartal 2013 1<br />

2 Jahr(e) 1<br />

Dienstort: Brüssel<br />

Besonderheiten: Keine<br />

Um diese Stellenausschreibung können sich nur Staatsbürger<br />

der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bewerben<br />

1 Art der Tätigkeit:<br />

Das Referat Informationstechnologie der GD Beschäftigung, Soziales und Integration sucht eine(n)<br />

nationale(n) Sachverständige(n). Als IT Technischer Experte wird er/sie für die Entwicklung von<br />

Informationssystemen zur Unterstützung der geteilten Mittelverwaltung der Europäischen Fonds<br />

(hauptsächlich Strukturfonds) zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten zuständig<br />

sein.<br />

Die Aufgaben des IT Technischen Experten bestehen aus (i) der Vermittlung zwischen den<br />

Interessengruppen und den in der Durchführung von IT Projekten beteiligten Parteien, (ii) der Assistenz bei<br />

der Leitung von Software-Entwicklungsteams, (iii) der Ausbildung und Coaching, (iv) der<br />

Geschäftsmodellierung und Geschäftsanforderungsanalyse, (v) der Vorbereitung einer<br />

Systemdokumentation, (vi) der Assistenz bei der Definierung einer Projektstrategie, (vii) der Gewährleistung<br />

einer entsprechenden Berichterstattung.<br />

Der/die nationale Sachverständige wird ebenfalls an der Definierung und Einführung von Initiativen im<br />

Rahmen der Zuständigkeit der GD Beschäftigung, Soziales und Integration und des Programms ISA<br />

(Interoperability Solutions for European Public Administrations) beteiligt sein. In diesem Zusammenhang<br />

sollte die ausgewählte Person an der Ausarbeitung von Vorschlägen und Vision Dokuments mitwirken,<br />

sowie bei der Ausführung von Tätigkeiten die notwendig sind um effiziente und wirkungsvolle elektronische<br />

grenzüberschreitende öffentliche Dienste zu schaffen und dies zum Nutzen der Bürger und der Unternehmen<br />

in den Mitgliedstaaten und im Rahmen von Beschäftigung, Sozialem und Integration. Er/sie wird zur<br />

Schaffung von elektronischen Diensten zur Verbesserung der grenzüberschreitenden<br />

Verwaltungszusammenarbeit (interoperable elektronische öffentliche Dienste) beitragen. Diese Tätigkeit<br />

erfordert eine unmittelbare Zusammenarbeit mit anderen Generaldirektionen innerhalb der Kommission (GD<br />

REGIO und DIGIT) sowie gegebenenfalls mit den Mitgliedstaaten.<br />

Darüber hinaus wird die ausgewählte Person an der Definierung, Entwicklung und dem Entwurf von anderen<br />

1<br />

Die Angaben zum Datum des Dienstantritts und zur Dauer der Abordnung sind unverbindlich (Art. 4 des<br />

ANS-Beschlusses).


EMPL-G4-DE Formulaire DG1 DE<br />

Systemen beteiligt sein, unter anderem DEFIS (ein umfassendes Informationssystem zur Verwaltung von<br />

Ausschreibungen, Beihilfen, Bewertungen, Budgets und Verträgen) und EESSI (das neue<br />

Sozialversicherungsnetzwerk das tausende von zuständigen Institutionen in Europa miteinander verknüpft).<br />

2 Erforderliche Qualifikationen:<br />

a) Zulassungskriterien<br />

Nationale Sachverständige können zur Kommission abgeordnet werden, wenn sie alle Zulassungskriterien<br />

erfüllen. Bewerberinnen und Bewerber, die eines oder mehrere dieser Kriterien nicht erfüllen, werden<br />

automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.<br />

• Berufserfahrung: Bewerberinnen und Bewerber müssen über mindestens dreijährige Berufserfahrung<br />

mit Aufgaben im administrativen, justiziellen, wissenschaftlichen oder technischen Bereich in<br />

beratender oder leitender Funktion verfügen, die mit den Tätigkeiten der Funktionsgruppe<br />

Administration (AD) vergleichbar ist.<br />

• Dienstalter: Bewerberinnen und Bewerber müssen ein Dienstalter von mindestens einem Jahr bei<br />

ihrem Arbeitgeber nachweisen, das heißt seit mindestens einem Jahr in einem dienst- oder<br />

vertragsrechtlichen Verhältnis mit einem Arbeitgeber im Sinne von Artikel 1 des ANS-Beschlusses<br />

stehen.<br />

• Sprachkenntnisse: Bewerberinnen und Bewerber müssen gründliche Kenntnisse in einer Sprache der<br />

Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Sprache der Europäischen<br />

Union in dem für die Wahrnehmung ihrer Funktion erforderlichen Maße besitzen. Ein abgeordneter<br />

nationaler Sachverständiger (ANS) aus einem Drittland muss nachweisen, dass er über gründliche<br />

Kenntnisse in einer zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Sprache der Europäischen Union<br />

verfügt.<br />

b) Auswahlkriterien<br />

- Bildungsabschluss:<br />

Universitäts- oder gleichwertiger Abschluss im Fachgebiet Informationssysteme und IT-<br />

Projektmanagement: Software-, Telekommunikations-, Informatik–Entwicklung (oder eine<br />

benachbarte Wissenschaft)<br />

- Berufserfahrung:<br />

Eine Erfahrung im IT-Projektmanagement sowie eine Erfahrung im Projektmanagement im<br />

Bereich elektronischer Verwaltung innerhalb einer öffentlichen Einrichtung ist notwendig.<br />

Eine Erfahrung als Verantwortlicher für die Koordinierung, Arbeitszuordnung und<br />

Bewertung im Bereich Team-Management sowie eine Erfahrung in der Anwendung von<br />

Strukturfonds-Verfahren und Regeln im Hinblick auf die Einhaltung der Zertifizierung und<br />

der geltenden EU-Rechtsvorschriften von IT-Projekten, innerhalb einer öffentlichen<br />

Einrichtung werden als Vorteil angesehen.<br />

- Zur Ausübung der Tätigkeit erforderliche Sprachkenntnisse:<br />

gründliche Kenntnisse einer Sprache der Europäische Union und ausreichende Kenntnisse der englischen<br />

oder französischen Sprache<br />

3 Bewerbung und Auswahlverfahren<br />

Die Bewerberinnen und Bewerber senden ihren Lebenslauf im Europass-Format<br />

(http://europass.cedefop.europa.eu/de/documents/curriculum-vitae) ausschließlich an die Ständige<br />

Vertretung ihres Landes bei der Europäischen Union. Diese leitet die Bewerbungen innerhalb der <strong>Frist</strong>en<br />

für das Auswahlverfahren an die zuständigen Kommissionsdienststellen weiter. Bei Nichteinhaltung<br />

dieses Verfahrens oder der <strong>Frist</strong>en wird die Bewerbung automatisch ungültig. Die Bewerberinnen<br />

und Bewerber werden gebeten, ihrer Bewerbung keine anderen Dokumente (wie Kopien des<br />

Personalausweises, Kopien von Abschlusszeugnissen, Nachweise der Berufserfahrung usw.) beizufügen.<br />

Diese Dokumente sind gegebenenfalls in einem späteren Stadium des Auswahlverfahrens vorzulegen.


EMPL-G4-DE Formulaire DG1 DE<br />

Die Bewerberinnen und Bewerber werden von dem einstellenden Referat über den Stand ihrer Bewerbung<br />

informiert.<br />

4 Bedingungen für die Abordnung nationaler Sachverständiger<br />

Abordnungen fallen unter den Beschluss C(2008) 6866 der Kommission vom 12.11.2008 über die<br />

Regelung für zur Kommission abgeordnete oder sich zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung bei der<br />

Kommission aufhaltende nationale Sachverständige (ANS-Beschluss). Der Wortlaut dieses Beschlusses ist<br />

unter folgender Adresse abrufbar: http://ec.europa.eu/civil_service/job/sne/index_de.htm.<br />

Der ANS bleibt während der gesamten Dauer der Abordnung bei seinem Arbeitgeber angestellt und erhält<br />

seine Bezüge von diesem. Zudem ist er während der Abordnung auch weiterhin seinem nationalen<br />

Sozialversicherungssystem angeschlossen.<br />

Mit Ausnahme der unentgeltlich abgeordneten Sachverständigen können den ANS, die die Bedingungen<br />

nach Artikel 17 des ANS-Beschlusses erfüllen, Tagegelder gezahlt werden.<br />

Während der Abordnung unterliegen die ANS den in den Artikeln 6 und 7 des ANS-Beschlusses<br />

vorgesehenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit, zur Loyalität und zum Nichtbestehen von<br />

Interessenkonflikten.<br />

5 Verarbeitung personenbezogener Daten:<br />

Bei der Durchführung des Auswahlverfahrens, der Abordnung und des Endes der Abordnung der ANS<br />

verarbeiten die zuständigen Dienststellen der GD HR, des PMO, der GD BUDG und der von dieser<br />

Ausschreibung betroffenen GD personenbezogene Daten der ANS unter der Verantwortung des Leiters des<br />

Referats HR.B2. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage des ANS-Beschlusses der<br />

Kommission und unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten<br />

durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr.<br />

Die Daten der ANS werden für die Dauer von zehn Jahren ab dem Ende der Abordnung aufbewahrt (zwei<br />

Jahre bei ANS, deren Bewerbung zurückgezogen oder nicht berücksichtigt wurde). Bei unvollständigen<br />

oder falschen Angaben kann die Bewerbung abgelehnt werden.<br />

Gemäß Artikel 13 der Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung<br />

personenbezogener Daten hat die betroffene Person das Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen<br />

Auskünfte über die sie betreffenden Daten zu erhalten, und zu verlangen, dass unrichtige<br />

personenbezogene Daten berichtigt werden. Die Bewerberinnen und Bewerber können sich jederzeit per<br />

E-Mail an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden (edps@edps.europa.eu).<br />

Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber aus Drittländern: Ihre personenbezogenen Daten können für<br />

erforderliche Überprüfungen herangezogen werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender<br />

Adresse: http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm<br />

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Gemeinsamen Forschungsstelle<br />

(JRC) finden Sie unter folgender Adresse (in englischer Sprache):<br />

http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=6270


STELLENAUSSCHREIBUNG<br />

ZUR EUROPÄISCHEN KOMMISSION<br />

ABGEORDNETE(R) NATIONALE(R) SACHVERSTÄNDIGE(R)<br />

Generaldirektion: UMWELT<br />

Direktion:<br />

C- Nachhaltiges Management von Ressourcen,<br />

Industrie & Luft<br />

Referat:<br />

Referatsleiter:<br />

Telefon:<br />

C3 - Industrieemissionen Luftqualität & Lärm<br />

Thomas Verheye<br />

+32 2 295.96.39<br />

Anzahl der zu besetzenden Stellen: 1<br />

Kategorie:<br />

Gewünschter Dienstantritt:<br />

Gewünschte Dauer der 1. Abordnung:<br />

Administration (AD)<br />

3. Quartal 2013 1<br />

2 Jahr(e) 1<br />

Formulaire DG.1 (DE)<br />

Dienstort: Brüssel<br />

Besonderheiten: Keine (oder UNENTGELTLICH ABGEORDNET)<br />

Auf diese Stellenausschreibung können sich nur Staatsbürger<br />

der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Staats-<br />

angehörige folgender Länder/Mitglieder folgender z<br />

Organisationen bewerben: EWR, EFTA, ESA, WBG<br />

1 Art der Tätigkeit:<br />

Das Referat C.3 von der GD Umwelt ist verantwortlich für eine Reihe von Bereichen<br />

welche die Vermeidung und Verminderung industrieller Emissionen (Luft-, Wasser- und<br />

Bodenemissionen) Industrieunfälle, sowie Luftverschmutzung, Luftqualität und<br />

Umgebungslärm umfassen. Das Referat hat eine offene Stelle für einen abgeordneten<br />

nationalen Experten, welche spätestens bis zum 1. September 2013 besetzt werden soll.<br />

Der Hauptverantwortungsbereich wird darin bestehen, die Umsetzung der Richtlinie<br />

2010/75/EU über Industrieemissionen (IE RL) zu unterstützen. Die für den Stelleninhaber<br />

vorgesehenen spezifischen Arbeitsbereiche sind wie folgt:<br />

• Unterstützung und Einbringen der politischen Sichtweise der GD Umwelt in die durch<br />

das IVU Büro koordinierten Arbeit, welche darin besteht, ausgewählte Merkblätter über<br />

beste verfügbare Technologien (BVT-Merkblätter) zu entwerfen und zu überarbeiten;<br />

• Unterstützung der Vorbereitung der BVT Schlussfolgerungen für ausgewählte BVT-<br />

Merkblättern und deren Annahme durch die Kommission;<br />

• Mitarbeit an der Vorbereitung der Sitzungen des nach Artikel 13 der IE RL<br />

eingerichteten Forums und des nach Artikel 75 eingerichteten Ausschusses, sowie an<br />

der Abfassung von Dokumenten für diese Sitzungen;<br />

• Abfassung von Briefings und Reden über Gesetzgebung aus dem Bereich der<br />

Industrieemissionen für leitende Kommissionsmitarbeiter;<br />

• Mitarbeit an Durchführung der IE RL im dem Bereich der Abfallbehandlung,<br />

Bodenkontamination und agro-industriellen Tätigkeiten (Intensivtierhaltung);<br />

1<br />

Die Angaben zum Datum des Dienstantritts und zur Dauer der Abordnung sind unverbindlich (Art. 4 des<br />

ANS-Beschlusses).


• Teilnahme an weiteren Arbeiten zur Durchführung der IE RL, unter anderem die<br />

Erarbeitung von Durchführungsmaßnahmen und Leitlinien sowie die Durchführung von<br />

Studien die von den Revisionsklauseln in der Richtlinie vorgeschrieben sind;<br />

• Beiträge zu Interservice-Gruppen der Kommission auf dem Bereich der Gesetzgebung<br />

über Industrieemissionen<br />

• Erledigung der Verwaltungsangelegenheiten für Verträge, die aus dem Rahmenvertrag<br />

über Industrieemissionen dieses Referats entstehen.<br />

Der Stelleninhaber kann auch, abhängig von seinen/ihren Fähigkeiten und dienstlichen<br />

Erfordernissen, an anderen Arbeitsbereichen des Referats beteiligt werden. Häufige<br />

Dienstreisen können erforderlich sein. Die Stelle erfordert flexible Arbeitszeiten, um der<br />

hohen Arbeitsbelastung gerecht zu werden<br />

2 Erforderliche Qualifikationen:<br />

a) Zulassungskriterien<br />

Nationale Sachverständige können zur Kommission abgeordnet werden, wenn sie alle Zulassungskriterien<br />

erfüllen. Bewerberinnen und Bewerber, die eines oder mehrere dieser Kriterien nicht erfüllen, werden<br />

automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.<br />

• Berufserfahrung: Bewerberinnen und Bewerber müssen über mindestens dreijährige Berufserfahrung<br />

mit Aufgaben im administrativen, justiziellen, wissenschaftlichen oder technischen Bereich in<br />

beratender oder leitender Funktion verfügen, die mit den Tätigkeiten der Funktionsgruppe<br />

Administration (AD) vergleichbar ist.<br />

• Dienstalter: Bewerberinnen und Bewerber müssen ein Dienstalter von mindestens einem Jahr bei<br />

ihrem Arbeitgeber nachweisen, das heißt seit mindestens einem Jahr in einem dienst- oder<br />

vertragsrechtlichen Verhältnis mit einem Arbeitgeber im Sinne von Artikel 1 des ANS-Beschlusses<br />

stehen.<br />

• Sprachkenntnisse: Bewerberinnen und Bewerber müssen gründliche Kenntnisse in einer Sprache der<br />

Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Sprache der Europäischen Union<br />

in dem für die Wahrnehmung ihrer Funktion erforderlichen Maße besitzen. Ein abgeordneter<br />

nationaler Sachverständiger (ANS) aus einem Drittland muss nachweisen, dass er über gründliche<br />

Kenntnisse in einer zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Sprache der Europäischen Union<br />

verfügt.<br />

b) Auswahlkriterien<br />

• Starker akademischer Hintergrund ist erforderlich, vorzugsweise ingenieurtechnisch<br />

oder wissenschaftlich; ein vergleichbarer Abschluss kann akzeptiert werden, wenn<br />

angemessene Erfahrung vorliegt. Zusätzliche Erfahrung im abfassen und interpretieren<br />

von Gestezestexten wäre von Vorteil.<br />

• Gute Kenntnis bestehender EU-Politiken und Maßnahmen im Bereich der Vermeidung<br />

und Verminderung industrieller Emissionen und besonders Erfahrung in der<br />

Durchführung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der<br />

Umweltverschmutzung sowie der damit verbundenen Richtlinien ist erforderlich.<br />

• Gute analytische Fertigkeiten sowie Kommunikationsfähigkeiten sind eine<br />

Voraussetzung, einschließlich der Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge zu erfassen,<br />

praktische Lösungen zu entwickeln und effizient mit Fachfremden zu kommunizieren.<br />

• Von Vorteil sind Erfahrung in öffentlicher Verwaltung, in Teamarbeit, im Umgang mit<br />

Interessenvertretern sowie gute Verhandlungsfertigkeiten, vorzugsweise auf<br />

europäischer Ebene.<br />

• Fähigkeit mehrere Vorgänge parallel zu bearbeiten und qualitativ hochwertigen Output<br />

häufig innerhalb von kurzen <strong>Frist</strong>en zu produzieren.<br />

• Teamgeist, Eigenständigkeit und ausgeprägte organisatorische Fertigkeiten sind<br />

wichtige Voraussetzungen, sowie die Fähigkeit, sich schnell an eine neue<br />

Arbeitsumwelt anzupassen und in einer vielsprachigen und multikulturellen Umgebung<br />

Formulaire DG.1 (DE)


zu gedeihen<br />

• Eine sehr gute Beherrschung der Englischen Sprache in Wort und Schrift ist<br />

erforderlich. Darüber hinaus sind gute Kenntnisse einer weiteren EU Amtssprache<br />

notwendig. Weitere Sprachkenntnisse wären von Vorteil.<br />

3 Bewerbung und Auswahlverfahren<br />

Die Bewerberinnen und Bewerber senden ihren Lebenslauf im Europass-Format<br />

(http://europass.cedefop.europa.eu/de/documents/curriculum-vitae) ausschließlich an die Ständige<br />

Vertretung ihres Landes bei der Europäischen Union. Diese leitet die Bewerbungen innerhalb der <strong>Frist</strong>en<br />

für das Auswahlverfahren an die zuständigen Kommissionsdienststellen weiter. Bei Nichteinhaltung<br />

dieses Verfahrens oder der <strong>Frist</strong>en wird die Bewerbung automatisch ungültig. Die Bewerberinnen<br />

und Bewerber werden gebeten, ihrer Bewerbung keine anderen Dokumente (wie Kopien des<br />

Personalausweises, Kopien von Abschlusszeugnissen, Nachweise der Berufserfahrung usw.) beizufügen.<br />

Diese Dokumente sind gegebenenfalls in einem späteren Stadium des Auswahlverfahrens vorzulegen.<br />

Die Bewerberinnen und Bewerber werden von dem einstellenden Referat über den Stand ihrer Bewerbung<br />

informiert.<br />

4 Bedingungen für die Abordnung nationaler Sachverständiger<br />

Abordnungen fallen unter den Beschluss C(2008) 6866 der Kommission vom 12.11.2008 über die<br />

Regelung für zur Kommission abgeordnete oder sich zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung bei der<br />

Kommission aufhaltende nationale Sachverständige (ANS-Beschluss). Der Wortlaut dieses Beschlusses ist<br />

unter folgender Adresse abrufbar: http://ec.europa.eu/civil_service/job/sne/index_de.htm.<br />

Der ANS bleibt während der gesamten Dauer der Abordnung bei seinem Arbeitgeber angestellt und erhält<br />

seine Bezüge von diesem. Zudem ist er während der Abordnung auch weiterhin seinem nationalen<br />

Sozialversicherungssystem angeschlossen.<br />

Mit Ausnahme der unentgeltlich abgeordneten Sachverständigen können den ANS, die die Bedingungen<br />

nach Artikel 17 des ANS-Beschlusses erfüllen, Tagegelder gezahlt werden.<br />

Während der Abordnung unterliegen die ANS den in den Artikeln 6 und 7 des ANS-Beschlusses<br />

vorgesehenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit, zur Loyalität und zum Nichtbestehen von<br />

Interessenkonflikten.<br />

5 Verarbeitung personenbezogener Daten:<br />

Bei der Durchführung des Auswahlverfahrens, der Abordnung und des Endes der Abordnung der ANS<br />

verarbeiten die zuständigen Dienststellen der GD HR, des PMO, der GD BUDG und der von dieser<br />

Ausschreibung betroffenen GD personenbezogene Daten der ANS unter der Verantwortung des Leiters des<br />

Referats HR.B2. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage des ANS-Beschlusses der<br />

Kommission und unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten<br />

durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr.<br />

Die Daten der ANS werden für die Dauer von zehn Jahren ab dem Ende der Abordnung aufbewahrt (zwei<br />

Jahre bei ANS, deren Bewerbung zurückgezogen oder nicht berücksichtigt wurde). Bei unvollständigen<br />

oder falschen Angaben kann die Bewerbung abgelehnt werden.<br />

Gemäß Artikel 13 der Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung<br />

personenbezogener Daten hat die betroffene Person das Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen<br />

Auskünfte über die sie betreffenden Daten zu erhalten, und zu verlangen, dass unrichtige<br />

personenbezogene Daten berichtigt werden. Die Bewerberinnen und Bewerber können sich jederzeit per<br />

E-Mail an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden (edps@edps.europa.eu).<br />

Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber aus Drittländern: Ihre personenbezogenen Daten können für<br />

erforderliche Überprüfungen herangezogen werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender<br />

Adresse: http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm<br />

Formulaire DG.1 (DE)


Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Gemeinsamen Forschungsstelle<br />

(JRC) finden Sie unter folgender Adresse (in englischer Sprache):<br />

http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=6270<br />

Formulaire DG.1 (DE)


STELLENAUSSCHREIBUNG<br />

Formblatt DG.1 (DE)<br />

ABGEORDNETE(R) NATIONALE(R) SACHVERSTÄNDIGE(R)<br />

1. Generaldirektion : Gemeinsame Forschungsstelle<br />

- Direktion : Institut für Energie und Verkehr<br />

- Referat : Auslegungssicherheit von<br />

Nuklearanlagen (F.5)<br />

- Dienstort : Petten, Niederlande<br />

- Referatsleiter : Michel Bièth<br />

Tel. 0031224565157<br />

- Gewünschter Dienstantritt : Erstes Quartal 2013… □<br />

Zweites Quartal 2013… □<br />

Drittes Quartal 2013 ■<br />

Viertes Quartal 2013 □<br />

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Abordnung unter den Beschluss der<br />

Kommission vom 12.11.2008 über die Regelung für zur Kommission abgeordnete<br />

oder sich zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung bei der Kommission<br />

aufhaltende nationale Sachverständige fallen wird. Der Text dieses Beschlusses<br />

ist auf http://ec.europa.eu/civil_service/job/sne/index_de.htm verfügbar.<br />

2. Hauptzuständigkeitsbereiche :<br />

Wir suchen einen dynamischen, erfahrenen und motivierten wissenschaftlichen<br />

Mitarbeiter für den Bereich Auswertung von Betriebserfahrungen von<br />

Kernkraftwerken. Die Arbeit umfasst die Sammlung, Auswertung und Bewertung von<br />

Betriebserfahrungen der Kernkraftwerke. Bei der Beurteilung der<br />

sicherheitsrelevanten, ausgewählten Ereignisse werden computerunterstützte<br />

Methoden die dem Stand der Technik entsprechen angewandt.<br />

Die Tätigkeit beinhaltet auch eine umfassende Zusammenarbeit mit den nationalen<br />

Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit und deren technische<br />

Hilfsorganisationen in der Europäischen Union. Der erfolgreiche Kandidat soll auch<br />

zur Entwicklung von Methoden beitragen welche die Durchführung wichtiger Lehren,<br />

die aus Betriebserfahrungen der NPPs in der EU gezogen werden, fördern und<br />

erleichtern.<br />

Informationen bezüglich der Handhabung persönlicher Daten am JRC stehen Ihnen auf der<br />

folgenden Webseite zur Verfügung:<br />

http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=6270<br />

Bemerkung an Kandidaten aus Drittländern: Ihre persönlichen Daten könnten für eventuelle<br />

Überprüfungen benutzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse:<br />

http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm


Formblatt DG.1 (DE)<br />

3. Wichtigste Qualifikationen :<br />

Bewerber sollen einen Studienabschluss oder gleichwertige Erfahrungen im Bereich<br />

Kernenergietechnik, Maschinenbau/Ingenieurwissenschaften oder Kernphysik haben.<br />

Kenntnisse und Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in der Kerntechnik und/oder<br />

Überwachung von Kraftwerksanlagen in den folgenden Bereichen sind wesentlich:<br />

Kernreaktorbetrieb, Sicherheitsbewertung. Kenntnisse von internationalen<br />

Ereigniserfassungssystemen sowie der verschiedenen europäischen Reaktorbauarten<br />

wären von Vorteil.<br />

Eigeninitiative, gute Kommunikations- und Teamarbeitsfähigkeiten in einer<br />

multikulturellen Umwelt sind von entscheidender Bedeutung, wie auch sehr gute<br />

Kenntnisse von EDV-Anwendungen.<br />

4. Sprachen:<br />

Sehr gute Kenntnisse in Englisch und gute Kenntnisse in mindestens 1 weiteren<br />

Gemeinschaftssprache sind gefordert.<br />

Informationen bezüglich der Handhabung persönlicher Daten am JRC stehen Ihnen auf der<br />

folgenden Webseite zur Verfügung:<br />

http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=6270<br />

Bemerkung an Kandidaten aus Drittländern: Ihre persönlichen Daten könnten für eventuelle<br />

Überprüfungen benutzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse:<br />

http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm


STELLENAUSSCHREIBUNG<br />

Formblatt DG.1 (DE)<br />

ABGEORDNETE(R) NATIONALE(R) SACHVERSTÄNDIGE(R)<br />

1. Generaldirektion : Gemeinsame Forschungsstelle (JRC)<br />

- Direktion : Institut für Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz<br />

- Referat : I.01 (Chemische Analyse und<br />

Bewertung)<br />

- Dienstort : Ispra, Italien<br />

- Referatsleiter : Pilar Maria Aguar Fernandez<br />

Tel. 0039 0332 785950<br />

- Gewünschter Dienstantritt : Erstes Quartal 2013 x<br />

Zweites Quartal 20… □<br />

Drittes Quartal 20… □<br />

Viertes Quartal 20… □<br />

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Abordnung unter den Beschluss der<br />

Kommission vom 12.11.2008 über die Regelung für zur Kommission abgeordnete<br />

oder sich zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung bei der Kommission<br />

aufhaltende nationale Sachverständige fallen wird. Der Text dieses Beschlusses<br />

ist auf http://ec.europa.eu/civil_service/job/sne/index_de.htm verfügbar.<br />

2. Hauptzuständigkeitsbereiche : Der ANS wird im Bereich der Entwicklung und<br />

Validierung von Methoden für die künftige Gesetzgebung der Europäischen Union<br />

zur Lebensmittelsicherheit und der Produkte, die mit Lebensmitteln in Berührung<br />

kommen (wie Kunststoffverpackungen), arbeiten. Die Erhebung von soliden<br />

wissenschaftlichen Daten und analytischen Methoden zur Erfassung der nicht<br />

absichtlich hinzugefügten Substanzen (NIAS) und Nanomaterialien in<br />

Lebensmitteln und Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, ist für<br />

die Entwicklung neuer EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich erforderlich.<br />

Diese Arbeiten werden auch für Kontrollen, die durch amtliche Laboratorien<br />

durchgeführt werden, benötigt. Als analytische Methoden werden<br />

Massenspektrometrie und Kernresonanzspektroskopie verwendet. Diese<br />

analytische Methoden werden zum Nachweis und zur Quantifizierung von NIAS<br />

in Lebensmitteln und / oder Simulanzlösemittel zur Ermittlung von Migration aus<br />

beispielsweise Verpackungsmaterial entwickelt. Dabei soll das Zusammenwirken<br />

von Nanomaterialien mit Proteinen und Metaboliten untersucht werden.<br />

Informationen bezüglich der Handhabung persönlicher Daten am JRC stehen Ihnen auf der<br />

folgenden Webseite zur Verfügung:<br />

http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=6270<br />

Bemerkung an Kandidaten aus Drittländern: Ihre persönlichen Daten könnten für eventuelle<br />

Überprüfungen benutzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse:<br />

http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm


Formblatt DG.1 (DE)<br />

3. Wichtigste Qualifikationen : Der/die ANS sollte praktische Berufserfahrung in<br />

analytischen Labors wie auch praktische Kenntnisse in Chromatographie und<br />

Massenspektrometrie haben. Kenntnisse in anderen spektrometrischen Techniken<br />

(z. B. NMR, ICP-MS, EPR) wären von Vorteil. Der/die Kandidat/in sollte in der<br />

Lage sein Berichte der wissenschaftlichen Forschungsergebnisse zu verfassen.<br />

Persönliche Qualitäten, wie Vision, Entschlossenheit, Engagement, sowie die<br />

Fähigkeit, in einem multikulturellen Umfeld und im Team zu arbeiten sollten<br />

gegeben sein.<br />

4. Sprachen: Sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache in Schrift und Sprache ist<br />

erforderlich, und darüber hinaus die Fähigkeit, zu arbeiten und zu kommunizieren<br />

in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union.<br />

Informationen bezüglich der Handhabung persönlicher Daten am JRC stehen Ihnen auf der<br />

folgenden Webseite zur Verfügung:<br />

http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=6270<br />

Bemerkung an Kandidaten aus Drittländern: Ihre persönlichen Daten könnten für eventuelle<br />

Überprüfungen benutzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse:<br />

http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm


STELLENAUSSCHREIBUNG<br />

Formblatt DG.1 (DE)<br />

ABGEORDNETE(R) NATIONALE(R) SACHVERSTÄNDIGE(R)<br />

1. Generaldirektion :Gemeinsame Forschungszentren<br />

(JRC)<br />

- Direktion : Institut für Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz<br />

- Referat : I.05 (System Toxikologie)<br />

- Dienstort : Ispra, Italien<br />

- Referatsleiter : Maurice WHELAN<br />

Tel. 0039 (0)332786234<br />

- Gewünschter Dienstantritt : Erstes Quartal 20 13 … x<br />

Zweites Quartal 20… □<br />

Drittes Quartal 20… □<br />

Viertes Quartal 20… □<br />

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Abordnung unter den Beschluss der<br />

Kommission vom 12.11.2008 über die Regelung für zur Kommission abgeordnete<br />

oder sich zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung bei der Kommission<br />

aufhaltende nationale Sachverständige fallen wird. Der Text dieses Beschlusses<br />

ist auf http://ec.europa.eu/civil_service/job/sne/index_de.htm verfügbar.<br />

2. Hauptzuständigkeitsbereiche: Der ANS wird einen Beitrag leisten zu<br />

Aufgaben, die im Politikbereich der Europäischen Kommission, betreff des<br />

kombinierten Kontakts mit Chemikalien, ausgeführt werden.<br />

Informationen bezüglich der Handhabung persönlicher Daten am JRC stehen Ihnen auf der<br />

folgenden Webseite zur Verfügung:<br />

http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=6270<br />

Bemerkung an Kandidaten aus Drittländern: Ihre persönlichen Daten könnten für eventuelle<br />

Überprüfungen benutzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse:<br />

http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm


Formblatt DG.1 (DE)<br />

3. Wichtigste Qualifikationen: Die Abteilung System Toxikologie sucht eine(n)<br />

Mitarbeiter(in) auf dem Gebiet der Gefahreneinschätzung von chemischen<br />

Gemischen und der kombinierten Exposition gegenüber chemischen<br />

Verbindungen. Der (die) ANS sollte über einen Hintergrund in Toxikologie,<br />

Biologie und Chemie verfügen, ebenso wie über Erfahrung im Bereich der<br />

Risiko- und Gefahreneinschätzung von chemischen Substanzen und der<br />

Chemikaliengesetzgebung der Europäischen Union. Es wird als Vorteil<br />

gesehen, wenn der(die) Kandidat(in) ebenfalls Erfahrung im Gebrauch/<br />

Anwendung von Alternativmethoden, InVitro Tests und/ oder InSilico<br />

Modeling vorweisen kann. Außerdem sollte der(die) Kandidat(in) in der Lage<br />

sein selbständig zu arbeiten, muss über organisatorische Fähigkeiten, eine<br />

positive Einstellung und die Fähigkeit im Team zu arbeiten verfügen.<br />

Berufserfahrung in einem internationalen Umfeld wäre von Vorteil.<br />

4. Sprachen: Ausgezeichnete Kenntnisse in Englisch, sowohl geschrieben als<br />

auch gesprochen, werden vorausgesetzt. Außerdem sollte der(die)erfolgreiche<br />

Kandidat(in) in der Lage sein in einer anderen offiziellen Sprache der EU zu<br />

arbeiten und zu kommunizieren.<br />

Informationen bezüglich der Handhabung persönlicher Daten am JRC stehen Ihnen auf der<br />

folgenden Webseite zur Verfügung:<br />

http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=6270<br />

Bemerkung an Kandidaten aus Drittländern: Ihre persönlichen Daten könnten für eventuelle<br />

Überprüfungen benutzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse:<br />

http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/security_de.htm

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