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Hausordnung vom 25.05.2011 - Auguste-Pattberg-Gymnasium

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4. Teilnahmepflicht und Schulversäumnisse<br />

(Gemäß Schulbesuchsverordnung <strong>vom</strong> 21.März 1982 und Ergänzungen)<br />

4.1. Teilnahmepflicht<br />

Jeder Schüler/jede Schülerin ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen Veranstaltungen<br />

der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulbesuchsverordnung<br />

einzuhalten.<br />

4.2. Verhinderung der Teilnahme<br />

Ist ein Schüler/eine Schülerin aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch<br />

verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der<br />

Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.<br />

Im Fall fernmündlicher oder elektronischer Verständigung ist die schriftliche Mitteilung<br />

binnen drei Tagen nachzureichen.<br />

4.3. Befreiung <strong>vom</strong> Unterricht<br />

Von der Teilnahme am Unterricht oder von sonstigen verbindlichen Veranstaltungen können<br />

Schüler/Schülerinnen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen befreit werden<br />

(z.B. .Sportunterricht).<br />

Befreiung wird nur auf rechtzeitigen und begründeten Antrag gewährt. Zuständig sind für:<br />

eine Unterrichts(doppel)stunde: Fachlehrer/in,<br />

sonstige verbindliche Schulveranstaltung: Klassenlehrer/in bzw. Tutor/in,<br />

in übrigen Fällen: Schulleitung<br />

4.4. Beurlaubung<br />

Eine Beurlaubung <strong>vom</strong> Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten<br />

Ausnahmefällen (Heilkur, Lehrgang oder Wettbewerb, wichtiger persönlicher Grund) und nur<br />

auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen<br />

Schülers/der volljährigen Schülerin möglich.<br />

Zuständig für die Entscheidung sind Klassenlehrer/in oder Tutor/in bei bis zu zwei unmittelbar<br />

aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen, sonst die Schulleitung.<br />

Die Beurlaubung kann davon abhängig gemacht werden, dass der versäumte Unterrichtsstoff<br />

nachgeholt wird.<br />

Gemeinsame Schulkonferenz<br />

von <strong>Auguste</strong>-<strong>Pattberg</strong>-<strong>Gymnasium</strong> und <strong>Auguste</strong>-<strong>Pattberg</strong>-Hauptschule<br />

am 18.3.2002,<br />

zuletzt geändert durch APG-Schulkonferenzbeschlüsse (1.5.6 und 2.3.4)<br />

am 13.11.2006 und (1.5.10) am <strong>25.05.2011</strong>,<br />

1.5.6. ergänzt durch die APG-Schulleitung mit Wirkung <strong>vom</strong> 1.8.2007<br />

Änderung 1.3. nur für das APG durch Schulkonferenzbeschluss am 30.11.2009<br />

- <strong>Hausordnung</strong> Seite 4 -

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