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Deutsche Zukunft statt Volkstod - NPD-Fraktion im Sächsischen ...

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Minderheitenvotum der<br />

<strong>NPD</strong> zum Kapitel 8 des<br />

Berichts der Enquetekommission:„Gesundheit<br />

und soziale Sicherungssysteme“<br />

Minderheitenvotum<br />

Vorschlag einer familien- und<br />

demographiegerechten Rentenbeitragsverteilung<br />

Die Unterzeichner des Minderheitenvotums<br />

regen eine familien- und demographiegerechte<br />

Verteilung des erforderlichen<br />

Rentenbeitragsaufkommens auf einerseits<br />

ermäßigte Beiträge für kinderreiche<br />

Familien und andererseits etwas höhere<br />

Beiträge für andere Beitragszahler an. Es<br />

ist den Unterzeichnern bewußt, daß die<br />

vorgeschlagene Reform nur auf Bundesebene<br />

durchgeführt werden könnte. Sachsen<br />

könnte aber eine entsprechende Gesetzesinitiative<br />

<strong>im</strong> Bundesrat einbringen.<br />

Zur Begründung der Empfehlung wird<br />

zunächst auf die Entwicklung der deutschen<br />

Rentenversicherung, insbesondere<br />

auf ihre Folgen für die Bevölkerungsentwicklung<br />

eingegangen.<br />

Die Entstehung der<br />

deutschen Rentenversicherung<br />

Bis in die zweite Hälfte des neunzehnten<br />

Jahrhunderts bestand ein klarer Zusammenhang<br />

zwischen Familie, Nachwuchs,<br />

materiellem Besitz, laufender sozioökonomischer<br />

Arbeit und Altersvorsorge. Wenn<br />

ein Bauer, Bürger, Häusler oder sonstwer<br />

ein best<strong>im</strong>mtes Alter erreichte und die Relation<br />

seiner eigenen Arbeitsfähigkeit zu<br />

der seiner Kinder auf einen best<strong>im</strong>mten<br />

Punkt zusteuerte, über den zu entscheiden jeder<br />

seinen eigenen Ermessenspielraum hatte,<br />

dann wurden Kinder und Schwiegerkinder vor<br />

dem Dorf- oder Stadtrichter zusammengerufen<br />

und dem ältesten oder jüngsten Sohn (oder<br />

Schwiegersohn) wurde, je nach Erbrecht der<br />

Landschaft, Haus und Hof übergeben. Dabei<br />

wurden Zahlungen an die Geschwister und<br />

Zahlungen und weitergehende Teilnutzungen,<br />

etwa eines Gartens, für das Elternpaar festgelegt,<br />

das sich auf das Altenteil begab. Diejenigen,<br />

die ohne Besitz und Angehörige waren,<br />

fielen den öffentlichen Armenkassen zur Last,<br />

für welche die jeweiligen He<strong>im</strong>atgemeinden<br />

zuständig waren.<br />

Gegen Ende des neunzehnten Jahrhunderts<br />

kam es aber zu einem solchen Zustrom von<br />

Menschen in die Städte, daß dieses System zusammenbrach.<br />

Die He<strong>im</strong>atgemeinden waren<br />

nicht mehr <strong>im</strong>stande, die sehr große Zahl von<br />

abgewanderten Personen in hohem Lebensalter<br />

zurückzunehmen oder zu versorgen, die<br />

städtischen Armenkassen waren aber ebenso<br />

überfordert. Dementsprechend wurde in den<br />

1880er Jahren die Forderung der Bevölkerung<br />

<strong>im</strong> <strong>Deutsche</strong>n Reich nach sozialen Sicherungssystemen<br />

<strong>im</strong>mer stärker, so daß es <strong>im</strong> Jahre 1891<br />

unter Reichskanzler Otto von Bismarck zur Einführung<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

zusammen mit anderen Sozialversicherungen<br />

kam. Dabei wurde zwar zunächst davon ausgegangen,<br />

daß die Familien nach wie vor den<br />

wesentlichen Teil des Lebensunterhaltes der<br />

Älteren tragen sollten, dennoch bedeutete die<br />

Bismarcksche Rentenversicherung einen fundamentalen<br />

und, angesichts der sozialen und<br />

ökonomischen Entwicklung, notwendigen Systemwechsel.<br />

Verlust des Zusammenhangs Familiennachwuchs-Alterssicherung<br />

Daß damit auch ein gefährlicher system<strong>im</strong>manenter<br />

Fehler, nämlich die Entkopplung von<br />

Familienbildung, Nachwuchs, lebensnaher so-<br />

Die Standpunkte der anderen<br />

Ablenkung von der existentiellen Notwendigkeit einer deutschen<br />

Bevölkerungspolitik durch verlogene Hinweise auf die angeblich<br />

„menschenverachtende“ Familienpolitik des Dritten Reiches und<br />

Suggerierung der Gefahr einer nicht einmal in Ansätzen existierenden<br />

„moralischen Diskr<strong>im</strong>inierung von kinderlosen Paaren“.<br />

Aus dem Mehrheitsbericht:<br />

„Eine explizite Bevölkerungspolitik, welche darauf zielt, die demografische<br />

Entwicklung zu beeinflussen, ist in Deutschland aufgrund der menschenverachtenden<br />

Bevölkerungspolitik der Nationalsozialisten umstritten.“<br />

„Eine moralische Diskr<strong>im</strong>inierung von kinderlosen Paaren ist nicht mit den<br />

Grundsätzen der freiheitlichen Gesellschaft vereinbar. Die Landespolitik<br />

muß – auch vor dem Hintergrund der menschenverachtenden Familienpolitik<br />

des Dritten Reiches – die Balance zwischen einer legit<strong>im</strong>en und grundgesetzlich<br />

verankerten Förderung von Familien und dem Respekt vor der<br />

familiären Entscheidung jeder Einzelnen bzw. jedes Einzelnen wahren.“<br />

zioökonomischer Arbeit und Alterssicherung<br />

in Kauf genommen wurde, war zu Bismarcks<br />

Zeiten wahrscheinlich kaum erkennbar, und<br />

auch das Dritte Reich kam in seinen sechs Friedensjahren<br />

– trotz einiger wesentlicher Rentenversicherungsreformen,<br />

z.B. der Einführung<br />

der Krankenversicherung für Rentner und des<br />

automatischen Lohnabszugsverfahrens – leider<br />

nicht dazu, diesen grundlegenden Fehler zu<br />

beseitigen. Als 1957 die Rentenversicherung<br />

tiefgreifend reformiert wurde, wollte der Erfinder<br />

der damals eingeführten Rentendynamisierung,<br />

Wilfried Schreiber, ursprünglich ein aus<br />

zwei zusammenhängenden Teilen bestehendes<br />

soziales Lastenausgleichssystem einführen, und<br />

zwar einerseits aus der dynamischen Rentenformel<br />

und andererseits aus einer „Kindheits- und<br />

Jugendrente“, wie Schreiber den Familienleistungsausgleich<br />

bezeichnete. Dahinter steckten<br />

zwei fundamentale Erkenntnisse, nämlich erstens,<br />

daß die Versorgung der unproduktiven<br />

Jahrgänge nur aus der Arbeit der produktiven<br />

Jahrgänge erfolgen kann, und zweitens, daß<br />

die Lasten für die Versorgung von Kindern und<br />

Jugendlichen einerseits und Rentnern andererseits<br />

in einem gemeinsamen Zusammenhang<br />

gesehen werden müssen.<br />

Diese Einsichten sind in Schreibers Werk<br />

„Existenzsicherheit in der industriellen Gesellschaft.<br />

Vorschläge des Bundes Katholischer<br />

Unternehmer zur Reform der Sozialversicherungen“<br />

(1955) dokumentiert.<br />

Darin heißt es: „Die Altersrenten (...) der<br />

Bevölkerung können <strong>im</strong>mer nur aus dem<br />

laufenden Sozialprodukt aufgebraucht<br />

werden. Eine andere Möglichkeit ist praktisch<br />

nicht gegeben. Wir folgern: eine<br />

Reservebildung wäre sowohl überflüssig<br />

wie schädlich.“ (S. 20) Und weiter: „Mit<br />

der Einrichtung der Altersrente ist das<br />

Problem der Repartierung des Lebenseinkommens<br />

auch auf die ‘unproduktiven’<br />

Lebensphasen Alter und Kindheit erst zur<br />

Hälfte gelöst.“ (S. 31)<br />

Damals in den fünfziger Jahren wurde<br />

allerdings der Kinder- und Jugendteil der<br />

Rentenreform wegen angeblicher Abst<strong>im</strong>mungsschwierigkeiten<br />

vertagt und sollte

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