Deutsche Zukunft statt Volkstod - NPD-Fraktion im Sächsischen ...
Deutsche Zukunft statt Volkstod - NPD-Fraktion im Sächsischen ...
Deutsche Zukunft statt Volkstod - NPD-Fraktion im Sächsischen ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Minderheitenvotum der<br />
<strong>NPD</strong> zum Kapitel 8 des<br />
Berichts der Enquetekommission:„Gesundheit<br />
und soziale Sicherungssysteme“<br />
Minderheitenvotum<br />
Vorschlag einer familien- und<br />
demographiegerechten Rentenbeitragsverteilung<br />
Die Unterzeichner des Minderheitenvotums<br />
regen eine familien- und demographiegerechte<br />
Verteilung des erforderlichen<br />
Rentenbeitragsaufkommens auf einerseits<br />
ermäßigte Beiträge für kinderreiche<br />
Familien und andererseits etwas höhere<br />
Beiträge für andere Beitragszahler an. Es<br />
ist den Unterzeichnern bewußt, daß die<br />
vorgeschlagene Reform nur auf Bundesebene<br />
durchgeführt werden könnte. Sachsen<br />
könnte aber eine entsprechende Gesetzesinitiative<br />
<strong>im</strong> Bundesrat einbringen.<br />
Zur Begründung der Empfehlung wird<br />
zunächst auf die Entwicklung der deutschen<br />
Rentenversicherung, insbesondere<br />
auf ihre Folgen für die Bevölkerungsentwicklung<br />
eingegangen.<br />
Die Entstehung der<br />
deutschen Rentenversicherung<br />
Bis in die zweite Hälfte des neunzehnten<br />
Jahrhunderts bestand ein klarer Zusammenhang<br />
zwischen Familie, Nachwuchs,<br />
materiellem Besitz, laufender sozioökonomischer<br />
Arbeit und Altersvorsorge. Wenn<br />
ein Bauer, Bürger, Häusler oder sonstwer<br />
ein best<strong>im</strong>mtes Alter erreichte und die Relation<br />
seiner eigenen Arbeitsfähigkeit zu<br />
der seiner Kinder auf einen best<strong>im</strong>mten<br />
Punkt zusteuerte, über den zu entscheiden jeder<br />
seinen eigenen Ermessenspielraum hatte,<br />
dann wurden Kinder und Schwiegerkinder vor<br />
dem Dorf- oder Stadtrichter zusammengerufen<br />
und dem ältesten oder jüngsten Sohn (oder<br />
Schwiegersohn) wurde, je nach Erbrecht der<br />
Landschaft, Haus und Hof übergeben. Dabei<br />
wurden Zahlungen an die Geschwister und<br />
Zahlungen und weitergehende Teilnutzungen,<br />
etwa eines Gartens, für das Elternpaar festgelegt,<br />
das sich auf das Altenteil begab. Diejenigen,<br />
die ohne Besitz und Angehörige waren,<br />
fielen den öffentlichen Armenkassen zur Last,<br />
für welche die jeweiligen He<strong>im</strong>atgemeinden<br />
zuständig waren.<br />
Gegen Ende des neunzehnten Jahrhunderts<br />
kam es aber zu einem solchen Zustrom von<br />
Menschen in die Städte, daß dieses System zusammenbrach.<br />
Die He<strong>im</strong>atgemeinden waren<br />
nicht mehr <strong>im</strong>stande, die sehr große Zahl von<br />
abgewanderten Personen in hohem Lebensalter<br />
zurückzunehmen oder zu versorgen, die<br />
städtischen Armenkassen waren aber ebenso<br />
überfordert. Dementsprechend wurde in den<br />
1880er Jahren die Forderung der Bevölkerung<br />
<strong>im</strong> <strong>Deutsche</strong>n Reich nach sozialen Sicherungssystemen<br />
<strong>im</strong>mer stärker, so daß es <strong>im</strong> Jahre 1891<br />
unter Reichskanzler Otto von Bismarck zur Einführung<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
zusammen mit anderen Sozialversicherungen<br />
kam. Dabei wurde zwar zunächst davon ausgegangen,<br />
daß die Familien nach wie vor den<br />
wesentlichen Teil des Lebensunterhaltes der<br />
Älteren tragen sollten, dennoch bedeutete die<br />
Bismarcksche Rentenversicherung einen fundamentalen<br />
und, angesichts der sozialen und<br />
ökonomischen Entwicklung, notwendigen Systemwechsel.<br />
Verlust des Zusammenhangs Familiennachwuchs-Alterssicherung<br />
Daß damit auch ein gefährlicher system<strong>im</strong>manenter<br />
Fehler, nämlich die Entkopplung von<br />
Familienbildung, Nachwuchs, lebensnaher so-<br />
Die Standpunkte der anderen<br />
Ablenkung von der existentiellen Notwendigkeit einer deutschen<br />
Bevölkerungspolitik durch verlogene Hinweise auf die angeblich<br />
„menschenverachtende“ Familienpolitik des Dritten Reiches und<br />
Suggerierung der Gefahr einer nicht einmal in Ansätzen existierenden<br />
„moralischen Diskr<strong>im</strong>inierung von kinderlosen Paaren“.<br />
Aus dem Mehrheitsbericht:<br />
„Eine explizite Bevölkerungspolitik, welche darauf zielt, die demografische<br />
Entwicklung zu beeinflussen, ist in Deutschland aufgrund der menschenverachtenden<br />
Bevölkerungspolitik der Nationalsozialisten umstritten.“<br />
„Eine moralische Diskr<strong>im</strong>inierung von kinderlosen Paaren ist nicht mit den<br />
Grundsätzen der freiheitlichen Gesellschaft vereinbar. Die Landespolitik<br />
muß – auch vor dem Hintergrund der menschenverachtenden Familienpolitik<br />
des Dritten Reiches – die Balance zwischen einer legit<strong>im</strong>en und grundgesetzlich<br />
verankerten Förderung von Familien und dem Respekt vor der<br />
familiären Entscheidung jeder Einzelnen bzw. jedes Einzelnen wahren.“<br />
zioökonomischer Arbeit und Alterssicherung<br />
in Kauf genommen wurde, war zu Bismarcks<br />
Zeiten wahrscheinlich kaum erkennbar, und<br />
auch das Dritte Reich kam in seinen sechs Friedensjahren<br />
– trotz einiger wesentlicher Rentenversicherungsreformen,<br />
z.B. der Einführung<br />
der Krankenversicherung für Rentner und des<br />
automatischen Lohnabszugsverfahrens – leider<br />
nicht dazu, diesen grundlegenden Fehler zu<br />
beseitigen. Als 1957 die Rentenversicherung<br />
tiefgreifend reformiert wurde, wollte der Erfinder<br />
der damals eingeführten Rentendynamisierung,<br />
Wilfried Schreiber, ursprünglich ein aus<br />
zwei zusammenhängenden Teilen bestehendes<br />
soziales Lastenausgleichssystem einführen, und<br />
zwar einerseits aus der dynamischen Rentenformel<br />
und andererseits aus einer „Kindheits- und<br />
Jugendrente“, wie Schreiber den Familienleistungsausgleich<br />
bezeichnete. Dahinter steckten<br />
zwei fundamentale Erkenntnisse, nämlich erstens,<br />
daß die Versorgung der unproduktiven<br />
Jahrgänge nur aus der Arbeit der produktiven<br />
Jahrgänge erfolgen kann, und zweitens, daß<br />
die Lasten für die Versorgung von Kindern und<br />
Jugendlichen einerseits und Rentnern andererseits<br />
in einem gemeinsamen Zusammenhang<br />
gesehen werden müssen.<br />
Diese Einsichten sind in Schreibers Werk<br />
„Existenzsicherheit in der industriellen Gesellschaft.<br />
Vorschläge des Bundes Katholischer<br />
Unternehmer zur Reform der Sozialversicherungen“<br />
(1955) dokumentiert.<br />
Darin heißt es: „Die Altersrenten (...) der<br />
Bevölkerung können <strong>im</strong>mer nur aus dem<br />
laufenden Sozialprodukt aufgebraucht<br />
werden. Eine andere Möglichkeit ist praktisch<br />
nicht gegeben. Wir folgern: eine<br />
Reservebildung wäre sowohl überflüssig<br />
wie schädlich.“ (S. 20) Und weiter: „Mit<br />
der Einrichtung der Altersrente ist das<br />
Problem der Repartierung des Lebenseinkommens<br />
auch auf die ‘unproduktiven’<br />
Lebensphasen Alter und Kindheit erst zur<br />
Hälfte gelöst.“ (S. 31)<br />
Damals in den fünfziger Jahren wurde<br />
allerdings der Kinder- und Jugendteil der<br />
Rentenreform wegen angeblicher Abst<strong>im</strong>mungsschwierigkeiten<br />
vertagt und sollte