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Deutsche Zukunft statt Volkstod - NPD-Fraktion im Sächsischen ...

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Die Standpunkte der anderen<br />

0<br />

1<br />

Gezieltes Verstellen der Perspektive, unter anderem durch Verwendung<br />

von falschen Vergleichen: weg vom Generationendenken,<br />

hin zur bevölkerungspolitischen Resignation wegen fehlender<br />

kurzfristiger Effekte.<br />

Aus dem Mehrheitsbericht:<br />

„Auch wenn die gegenwärtig positive Tendenz der Geburtenentwicklung<br />

1 anhalten sollte, werden aller Wahrscheinlichkeit nach <strong>im</strong> Jahre<br />

2020 mit etwa 26.400 Kindern nur noch etwa halb so viele Kinder geboren<br />

wie 1 0 (Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 00 ).<br />

Auch ein noch so kinder- und familienfreundliches Sachsen kann daher<br />

eine Stabilisierung der Bevölkerungszahlen durch steigende Geburtenraten<br />

in naher <strong>Zukunft</strong> kaum erreichen.“<br />

1 Hinweis: In Wirklichkeit ist die leichte Zunahme der absoluten Geburtenzahlen keineswegs auf eine höhere Geburtenziffer<br />

pro Frau, sondern allein auf die vorübergehend etwas größere Anzahl von Müttern, bedingt durch den<br />

sogenannten „Honecker-Knick“ in den siebziger und frühen achtziger Jahren, zurückzuführen.<br />

gung hätte. Alternativ könnte man es als<br />

Beitragsermäßigung für das Großziehen<br />

künftiger Beitragszahler interpretieren,<br />

was auf ungefähr das Gleiche hinausliefe.<br />

Vor allem hätte es aber einen Anreizeffekt<br />

für mehr Kinder, und zwar in doppelter<br />

Hinsicht: Erstens würden die Eltern selbst<br />

weniger Beiträge zahlen, zweitens ihre<br />

Arbeitgeber weniger Lohnnebenkosten.<br />

Letzteres wäre ein wirksamer Anreiz zur<br />

bevorzugten Einstellung von Eltern in den<br />

Betrieben, einer der Standardforderungen<br />

des Bielefelder Professors Herwig Birg in<br />

der bevölkerungspolitischen Debatte.<br />

Zur Kompensation der Beitragsermäßigung<br />

für Kinderreiche müßten die übrigen<br />

Beitragszahler selbstverständlich<br />

einen höheren Beitrag zahlen, damit das<br />

zur Auszahlung der Renten erforderliche<br />

Gesamtbeitragsaufkommen gleich bliebe.<br />

Obwohl die Detailgestaltung einer derartigen<br />

Reform sicherlich eine sehr komplexe<br />

Aufgabe für Rentenexperten wäre,<br />

könnte es sich lohnen, anhand einer schematischen<br />

Betrachtung zu einer gewissen<br />

Vorstellung von der Art der Umverteilung zu<br />

gelangen. Das soll hier abschließend versucht<br />

werden:<br />

Es sei von einem erforderlichen Rentenaufkommen<br />

von A Euro und von N Beitragszahlern<br />

ausgegangen. Diese seien in diesem schematischen<br />

Beispiel als Äquivalenzbeitragszahler<br />

angenommen, d.h. sie zahlen alle den Durchschnittsbeitrag.<br />

Dieser beträgt A/N Euro. Des<br />

weiteren sei von einem relativen Anteil der zu<br />

begünstigenden kinderreichen Beitragszahler<br />

von q Prozent der gesamten Beitragszahler ausgegangen.<br />

(In der Praxis würde wahrscheinlich<br />

ein mehrstufiges Model zur Anwendung kommen,<br />

aber hier soll es der Einfachheit halber bei<br />

der Zweiteilung bleiben.) Da der ermäßigte Beitrag<br />

0,65 x A/N Euro betragen soll, ergibt sich<br />

die Summe aller ermäßigten Beiträge zu<br />

q/100 x N x 0,65 x A/N =<br />

q/100 x 0,65 x A Euro.<br />

Zur Kompensation der dadurch entstehenden<br />

Mindereinnahmen müssen die restlichen<br />

100-q Prozent der Beitragszahler mit einem<br />

Beitragsaufschlag belastet werden. Dieser sei<br />

hier einheitlich als D Euro angenommen. Die<br />

Beiträge der höher belasteten Beitragszahler<br />

summieren sich demzufolge zu:<br />

(1 - q/100) x N x (A/N + D) Euro.<br />

Da diese beiden Gesamtbeitragssummen nach<br />

wie vor zusammen das erforderliche Gesamtbeitragsaufkommen<br />

(A Euro) ergeben müssen,<br />

läßt sich hieraus ein Faktor r best<strong>im</strong>men, der bei<br />

Multiplikation mit dem derzeitigen Rentensatz<br />

den neuen Rentensatz der 100-q Prozent höher<br />

belasteten Beitragszahler ergibt:<br />

r = 1 + D 100 - 0,65 x q<br />

=<br />

A / N 100 - q<br />

Geht man z.B. von einem Anreizsystem aus,<br />

von dem zunächst 20 Prozent kinderreicher<br />

Beitragszahler profitieren sollen, so ergibt sich<br />

r zu 1,0875. Multipliziert man diesen Faktor mit<br />

dem derzeitigen Betragssatz von 19,9 Prozent,<br />

so erhält man 21,64 Prozent als neuen Beitrags-<br />

satz für die Höherbelasteten, also 1,74<br />

Prozentpunkte mehr als jetzt. Erhöht man<br />

q auf 30 Prozent, so ergibt sich der neue<br />

Beitragssatz für die Höherbelasteten zu<br />

22,88 Prozent, also 2,98 Prozentpunkte<br />

mehr als jetzt.<br />

Wenn man bedenkt, daß unter der Hand<br />

über Beitragssätze für das Jahr 2030 von<br />

bis zu 30 Prozent gesprochen wird, und<br />

daß die Bundesbank nach einer aktuellen<br />

Meldung nur ein Jahr nach der Erhöhung<br />

des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre eine<br />

erneute Erhöhung auf 68 ½ Jahre fordert,<br />

weil sonst die Rentenversicherung „nicht<br />

mehr finanzierbar“ sei, so erscheint der<br />

hier angesprochene Ausgleichsmechanismus<br />

auch für die dadurch Belasteten<br />

nicht dramatisch. Er könnte aber einen<br />

Beitrag dazu leisten, die katastrophale<br />

Bevölkerungs<strong>im</strong>plosion in Deutschland zu<br />

stoppen und wenigstens in ein bis zwei<br />

Generationen zu einem ausgewogenen<br />

Verhältnis zwischen den Generationen<br />

zurückkehren.<br />

Die <strong>NPD</strong>-<strong>Fraktion</strong> <strong>im</strong> <strong>Sächsischen</strong> Landtag

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