Deutsche Zukunft statt Volkstod - NPD-Fraktion im Sächsischen ...
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Die Standpunkte der anderen<br />
0<br />
1<br />
Gezieltes Verstellen der Perspektive, unter anderem durch Verwendung<br />
von falschen Vergleichen: weg vom Generationendenken,<br />
hin zur bevölkerungspolitischen Resignation wegen fehlender<br />
kurzfristiger Effekte.<br />
Aus dem Mehrheitsbericht:<br />
„Auch wenn die gegenwärtig positive Tendenz der Geburtenentwicklung<br />
1 anhalten sollte, werden aller Wahrscheinlichkeit nach <strong>im</strong> Jahre<br />
2020 mit etwa 26.400 Kindern nur noch etwa halb so viele Kinder geboren<br />
wie 1 0 (Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 00 ).<br />
Auch ein noch so kinder- und familienfreundliches Sachsen kann daher<br />
eine Stabilisierung der Bevölkerungszahlen durch steigende Geburtenraten<br />
in naher <strong>Zukunft</strong> kaum erreichen.“<br />
1 Hinweis: In Wirklichkeit ist die leichte Zunahme der absoluten Geburtenzahlen keineswegs auf eine höhere Geburtenziffer<br />
pro Frau, sondern allein auf die vorübergehend etwas größere Anzahl von Müttern, bedingt durch den<br />
sogenannten „Honecker-Knick“ in den siebziger und frühen achtziger Jahren, zurückzuführen.<br />
gung hätte. Alternativ könnte man es als<br />
Beitragsermäßigung für das Großziehen<br />
künftiger Beitragszahler interpretieren,<br />
was auf ungefähr das Gleiche hinausliefe.<br />
Vor allem hätte es aber einen Anreizeffekt<br />
für mehr Kinder, und zwar in doppelter<br />
Hinsicht: Erstens würden die Eltern selbst<br />
weniger Beiträge zahlen, zweitens ihre<br />
Arbeitgeber weniger Lohnnebenkosten.<br />
Letzteres wäre ein wirksamer Anreiz zur<br />
bevorzugten Einstellung von Eltern in den<br />
Betrieben, einer der Standardforderungen<br />
des Bielefelder Professors Herwig Birg in<br />
der bevölkerungspolitischen Debatte.<br />
Zur Kompensation der Beitragsermäßigung<br />
für Kinderreiche müßten die übrigen<br />
Beitragszahler selbstverständlich<br />
einen höheren Beitrag zahlen, damit das<br />
zur Auszahlung der Renten erforderliche<br />
Gesamtbeitragsaufkommen gleich bliebe.<br />
Obwohl die Detailgestaltung einer derartigen<br />
Reform sicherlich eine sehr komplexe<br />
Aufgabe für Rentenexperten wäre,<br />
könnte es sich lohnen, anhand einer schematischen<br />
Betrachtung zu einer gewissen<br />
Vorstellung von der Art der Umverteilung zu<br />
gelangen. Das soll hier abschließend versucht<br />
werden:<br />
Es sei von einem erforderlichen Rentenaufkommen<br />
von A Euro und von N Beitragszahlern<br />
ausgegangen. Diese seien in diesem schematischen<br />
Beispiel als Äquivalenzbeitragszahler<br />
angenommen, d.h. sie zahlen alle den Durchschnittsbeitrag.<br />
Dieser beträgt A/N Euro. Des<br />
weiteren sei von einem relativen Anteil der zu<br />
begünstigenden kinderreichen Beitragszahler<br />
von q Prozent der gesamten Beitragszahler ausgegangen.<br />
(In der Praxis würde wahrscheinlich<br />
ein mehrstufiges Model zur Anwendung kommen,<br />
aber hier soll es der Einfachheit halber bei<br />
der Zweiteilung bleiben.) Da der ermäßigte Beitrag<br />
0,65 x A/N Euro betragen soll, ergibt sich<br />
die Summe aller ermäßigten Beiträge zu<br />
q/100 x N x 0,65 x A/N =<br />
q/100 x 0,65 x A Euro.<br />
Zur Kompensation der dadurch entstehenden<br />
Mindereinnahmen müssen die restlichen<br />
100-q Prozent der Beitragszahler mit einem<br />
Beitragsaufschlag belastet werden. Dieser sei<br />
hier einheitlich als D Euro angenommen. Die<br />
Beiträge der höher belasteten Beitragszahler<br />
summieren sich demzufolge zu:<br />
(1 - q/100) x N x (A/N + D) Euro.<br />
Da diese beiden Gesamtbeitragssummen nach<br />
wie vor zusammen das erforderliche Gesamtbeitragsaufkommen<br />
(A Euro) ergeben müssen,<br />
läßt sich hieraus ein Faktor r best<strong>im</strong>men, der bei<br />
Multiplikation mit dem derzeitigen Rentensatz<br />
den neuen Rentensatz der 100-q Prozent höher<br />
belasteten Beitragszahler ergibt:<br />
r = 1 + D 100 - 0,65 x q<br />
=<br />
A / N 100 - q<br />
Geht man z.B. von einem Anreizsystem aus,<br />
von dem zunächst 20 Prozent kinderreicher<br />
Beitragszahler profitieren sollen, so ergibt sich<br />
r zu 1,0875. Multipliziert man diesen Faktor mit<br />
dem derzeitigen Betragssatz von 19,9 Prozent,<br />
so erhält man 21,64 Prozent als neuen Beitrags-<br />
satz für die Höherbelasteten, also 1,74<br />
Prozentpunkte mehr als jetzt. Erhöht man<br />
q auf 30 Prozent, so ergibt sich der neue<br />
Beitragssatz für die Höherbelasteten zu<br />
22,88 Prozent, also 2,98 Prozentpunkte<br />
mehr als jetzt.<br />
Wenn man bedenkt, daß unter der Hand<br />
über Beitragssätze für das Jahr 2030 von<br />
bis zu 30 Prozent gesprochen wird, und<br />
daß die Bundesbank nach einer aktuellen<br />
Meldung nur ein Jahr nach der Erhöhung<br />
des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre eine<br />
erneute Erhöhung auf 68 ½ Jahre fordert,<br />
weil sonst die Rentenversicherung „nicht<br />
mehr finanzierbar“ sei, so erscheint der<br />
hier angesprochene Ausgleichsmechanismus<br />
auch für die dadurch Belasteten<br />
nicht dramatisch. Er könnte aber einen<br />
Beitrag dazu leisten, die katastrophale<br />
Bevölkerungs<strong>im</strong>plosion in Deutschland zu<br />
stoppen und wenigstens in ein bis zwei<br />
Generationen zu einem ausgewogenen<br />
Verhältnis zwischen den Generationen<br />
zurückkehren.<br />
Die <strong>NPD</strong>-<strong>Fraktion</strong> <strong>im</strong> <strong>Sächsischen</strong> Landtag