AGBs - ECON Werkzeuge
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Allgemeine Allgemeine Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Geschäftsbedingungen<br />
I I Allgemeines<br />
Allgemeines<br />
1. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedigungen sind Bestandteil sämtlicher Geschäftsbeziehungen zwischen der <strong>ECON</strong> Werkstattausrüstungs-GmbH (nachstehend Auftragnehmer genannt) und<br />
dem Besteller und Abnehmer (nachfolgend: Besteller) der von dem Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen und Warenlieferungen. Sie gelten für alle Kauf-, Tausch-, Dienst-,<br />
Werklieferungs-, Werk- und ähnliche Verträge, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Besteller abgeschlossen werden oder hinsichtlich der beabsichtigt ist, sie abzuschließen.<br />
2. 2. Der Einbeziehung anderer Allgemeiner Vertragsbedingungen, insbesondere solcher des Bestellers, wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn diese in einem<br />
Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt worden sind.<br />
II II Angebot Angebot und und und Vertragsschluss<br />
Vertragsschluss<br />
1. 1. Sämtlich schriftlichen Angebote des Auftragnehmers sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Mündlich erteilte Auskünfte von Mitarbeitern des Auftragnehmers<br />
sind nur dann bindend, wenn diese von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.<br />
2. 2. In Angeboten und Prospekten Bilder können zusätzlich zu dem beworbenen Produkt auch Anwendungsdarstellungen und Optionen zeigen; diese gehören nur dann zum Lieferumfang,<br />
wenn in der Produktbeschreibung hierauf ausdrücklich hingewiesen wird. Die Produktbeschreibung, das Aussehen sowie die Farbe entsprechen immer dem Zeitpunkt der Drucklegung.<br />
3. 3. Mit Erteilung des Auftrages verpflichtet sich der Besteller, die bestellte Ware oder Dienstleistung anzunehmen. Fernmündlich oder den Außendienstmitarbeitern des Auftragnehmers erteilte<br />
Aufträge gelten nur dann als angenommen, wenn sie entweder unverzüglich ausgeführt oder innerhalb einer Frist von 15 Arbeitstagen schriftlich bestätigt werden. Der Besteller ist berechtigt,<br />
dem Auftragnehmer schriftlich eine kürzere, mindestens drei Arbeitstage betragende Frist zur Auftragsbestätigung zu setzen, nach deren unerwidertem Ablauf sein Angebot als wirksam<br />
zurückgenommen gilt. Bei unverzüglicher Lieferung verzichtet der Besteller auf eine schriftliche Bestätigung.<br />
III III Lieferung<br />
Lieferung<br />
1. 1. Teillieferungen sind zulässig.<br />
2. 2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Massenartikeln 10% mehr oder weniger, bei technischen Artikeln nach dem Stand der Technik im Lieferzeitpunkt, bei angepassten Artikeln die<br />
handelsüblichen Verpackungseinheiten zu liefern oder Verschnitt- oder Mindermengen-Zuschläge zu berechnen.<br />
3. 3. Von dem Auftragnehmer getätigte Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie von diesem nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Im<br />
Falle der Verbindlichkeit hat der Besteller unter den Voraussetzungen des § 326 BGB das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten.<br />
4. 4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in Fällen Höhere Gewalt, sonstiger, besonderer und unvorhersehbarer Ereignisse, die eine ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrages unmöglich oder<br />
unvorhersehbar werden lassen, wie z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder Werkstoffmangel, von Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung<br />
hinauszuschieben. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn sich der Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Eintritts des unvorhersehbaren Ereignisses in Verzug befunden hat;<br />
Schadensersatzansprüche des Bestellers bleiben hiervon unberührt.<br />
IV IV Versand Versand und und Verpackung<br />
Verpackung<br />
1. 1. Ist der Besteller Unternehmer i.S.d. § 14 BGB oder Kaufmann i.S.d. § 1 HGB erfolgt der Versand der Waren (auch etwaiger Rücksendungen) auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Das gilt<br />
auch dann, wenn der Auftragnehmer die Waren mit eigenen Fahrzeugen zustellt. Der Auftragnehmer ist im Falle der Zustellung durch eigene Fahrzeuge berechtigt, Transportkosten bis zur<br />
Höhe der Kosten zu erheben, die bei Wahl einer anderen Versandart entstanden wären.<br />
2. 2. 2. Soweit der Besteller nichts anderes bestimmt, steht die Versandart im pflichtgemäßen Ermessen des Auftragnehmers. Eine Verpflichtung, den günstigsten Versandanbieter zu wählen,<br />
besteht nicht.<br />
3. 3. 3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Versand anstatt von dem regulären Erfüllungsort auch von einem anderen Ort seiner Wahl vorzunehmen.<br />
4. 4. 4. Die Verpackung wird (zu Selbstkosten) gesondert berechnet. Für Verpackungen, die auf der Rechnung als "rücksendungsfähig" bezeichnet werden, werden 2/3 des berechneten Wertes<br />
vergütet, wenn diese innerhalb einer Frist von einem Monats frei Haus zurückgesandt werden,<br />
V. V. V. Preise Preise<br />
Preise<br />
1. 1. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />
2. 2. Listen- und Katalogpreise sind grundsätzlich unverbindlich. Gegenstand der Beauftragung sind stets die am Tage der Bestellung gültigen Preise.<br />
3. 3. Bei Aufträgen, deren Gesamtwert Euro 50,-- (ausschließlich Mehrwertsteuer) nicht überschreitet, behält sich der Auftragnehmer vor, eine Berechnungsgebühr bis zu Euro 5,-- zu erheben.<br />
VI VI Eigentumsvorbehalt<br />
Eigentumsvorbehalt<br />
Eigentumsvorbehalt<br />
1. 1. 1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält der Auftragnehmer das Eigentum an allen von ihm gelieferten gelieferten Waren.<br />
2. 2. Dem Besteller ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung<br />
darf nur gegen Barzahlung oder Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere die Rechte des Auftragnehmers beeinträchtigenden Verfügungen sind<br />
dem Besteller nicht gestattet. Der Besteller tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden<br />
Forderungen sicherheitshalber an den dies annehmenden Auftragnehmer ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf den Auftragnehmer übergegangenen Forderungen<br />
einzusenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Der Besteller ist ermächtigt, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen<br />
Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an den Auftragnehmer abzuführen, solange diesem fällige Forderungen gegen den<br />
Besteller zustehen.<br />
3. 3. Im Falle der Verarbeitung der Ware oder deren Verbindung mit anderen Erzeugnissen erwirbt der Auftragnehmer an den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden<br />
Gegenständen Miteigentum, welches von dem Besitzer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für den Auftragnehmer zu verwahren ist. Der Miteigentumsanteil des Auftragnehmers<br />
bestimmt sich nach dem Bruchteil, der dem Rechnungsbetrag der Ware im Verhältnis zum Wert des entstandenen Gegenstandes entspricht. Für die Weiterveräußerung gilt Ziffer 2.<br />
entsprechend, die aus Weiterveräußerung oder sonstigem Rechtsgrund entstehende Forderung wird schon jetzt in Höhe des oben genannten Bruchteils an den Auftragnehmer abgetreten.<br />
4. 4. Übersteigen die Sicherungen nach Ziff. 1 - 3 die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 25%, so kann der Besteller hinsichtlich des überschießenden Betrags eine Freigabe von<br />
Sicherungsgegenständen verlangen.<br />
5. 5. Jeden Zugriff eines Dritten auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, die daraus hergestellten Gegenstände oder auf die gem. Ziff 2 und 3 abgetretenen Forderungen hat der<br />
Besteller dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.<br />
6. 6. Die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und aus dessen vorstehend genannten Sonderformen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventual-Verbindlichkeiten fort, die der<br />
Auftragnehmer im Interesse des Bestellers eingegangen ist.<br />
VII VII Beanstandung Beanstandung und und Gewährleistung<br />
Gewährleistung<br />
1. 1. Ist der Besteller Unternehmer i.S.d. § 14 BGB oder Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, sind Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer<br />
Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung<br />
als genehmigt.<br />
2. 2. 2. Der Auftragnehmer leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in Konstruktion oder Ausführung, die<br />
der Auftragnehmer oder dessen Zulieferer nach Vertragsabschluss allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung, sofern diese dem jeweiligen Stand der Technik<br />
entsprechen.<br />
3. Ist der Besteller Unternehmer i.S.d. § 14 BGB oder Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, wird darüber hinaus hinsichtlich der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen folgendes vereinbart:<br />
a.) Für den Fall der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl entweder die gelieferten Teile, bzw. erbrachte<br />
Leistungen, zurücknehmen oder neu liefern. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn der Mangel nicht behoben werden kann.<br />
b.) Die Gewährleistung umfasst nicht den Ersatz von Nebenaufwendungen wie Ein- und Ausbaukosten, Transport und Folgekosten etc.<br />
c.) Beanstandete Ware ist stets frachtfrei an den Auftragnehmer einzusenden. Mitgelieferte Pack- und Kontrollzettel sind beizufügen. Erweist sich eine Beanstandung als<br />
zutreffend, liefert der Auftragnehmer die ausgetauschten oder instandgesetzten Teile frachtfrei an.<br />
4. 4. Die Gewährleistung erlischt unabhängig von der Eigenschaft des Bestellers als Unternehmer oder Verbraucher, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen<br />
fremder Herkunft verändert wird und der geltend gemachte Mangel oder Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn<br />
gesetzliche oder von dem Auftragnehmer bzw. dessen Zulieferern erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden; Gewährleistungsansprüche die auf einer fehlerhaften<br />
Montageanleitung i.S.d. § 434 Abs. 2 S. 2 BGB beruhen, bleiben hiervon unberührt.<br />
VIII VIII Rückgabe<br />
Rückgabe<br />
1. 1. Eine Rücknahme ordnungsgemäß bestellter und gelieferter Ware erfolgt grundsätzlich nicht. Bei frachtfreien Rücksendungen, die mit Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen, ist dieser<br />
berechtigt, für den Verwaltungsaufwand und den entgangenen Gewinn bis zu 20% des Nettowertes der Ware zu berechnen.<br />
2. 2. Ziff. 1 findet keine Anwendung, wenn der Besteller Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist und ihm ein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht zusteht, z.B. weil es sich bei der Bestellung um<br />
ein Haustürgeschäft i.S.d. § 312 BGB oder einen Fernabsatzvertrag i.S.d. § 312b BGB handelt.<br />
IX IX Verjä Verjährung<br />
Verjä hrung<br />
Ist der Besteller Unternehmer i.S.d. § 14 BGB oder Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, verjähren sämtliche Gewährleistungs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche innerhalb einer Frist von<br />
12 Monaten. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche des Bestellers wegen vorsätzlichen bzw. arglistigen Verhaltens, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche auf<br />
Schadensersatz wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.<br />
X X Haftung Haftung<br />
Haftung<br />
1. 1. 1. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer, dessen Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen und keine Verletzung von Leben,<br />
Körper oder Gesundheit zum Gegenstand haben, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.<br />
2. 2. Im übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, soweit nicht eine Verletzung von Leben, Körper oder<br />
Gesundheit vorliegt.
XI XI XI Zahlungen<br />
Zahlungen<br />
1. 1. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; leistet der Besteller innerhalb einer Frist von 10 Tagen aber<br />
Rechnungsdatum, ist er berechtigt, von dem Rechnungsbetrag 2% Skonto in Abzug zu bringen. Dies gilt nicht für Rechnungsbeträge unter 50,-- Euro und Rechnungen, die durch Verrechnung<br />
mit Gutschriften ausgeglichen werden.<br />
2. 2. 2. Der Auftragnehmer ist für Fall einer ohne Tilgungsbestimmung versehenen Zahlung berechtigt, diese auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.<br />
3. 3. 3. Im Falle des Verzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, den ihm durch den Verzug entstandenen Schaden geltend zu machen und Verzugszinsen zu fordern. Ist der Besteller Verbrauchern<br />
i.S.d. § 13 BGB, ist die Forderung ab Fälligkeit mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 % zu verzinsen; handelt es sich bei dem Besteller um einen<br />
Unternehmer i.S.d. § 14 BGB oder Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, ist die Forderung mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 9 % zu verzinsen.<br />
4. 4. Die Entgegennahme von Wechseln und Schecks erfolgt ausschließlich erfüllungshalber und nach vorheriger Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Besteller eventuelle<br />
Wechselkosten und Diskontspesen nach den Sätzen der Privatbanken in Rechnung zu stellen.<br />
5. 5. 5. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage wesentlich, werden sämtliche zu diesem Zeitpunkt fälligen und zur Zahlung lediglich<br />
zurückgestellten Forderungen (z.B. durch Stundung, Kontokorrentabrede, Ratenzahlungsvereinbarung, Scheck- und Wechselfristen, etc.) des Auftragnehmers aus der Geschäftsverbindung zur<br />
sofortigen Zahlung fällig.<br />
6. 6. 6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die geschuldete Leistung von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die<br />
Voraussetzungen nach Ziff. 5 gegeben sind.<br />
XII XII Erfüllungsort Erfüllungsort und und Gerichtsstand<br />
Gerichtsstand<br />
1. 1. Für sämtliche Vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
2. 2. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für<br />
alle sich aus den Verträgen zwischen Besteller und Auftragnehmer ergebenden Streitigkeiten und Ansprüche Neuwied.<br />
XIII XIII Schlussbestimmungen<br />
Schlussbestimmungen<br />
1. 1. 1. Sämtliche Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch dann, wenn auf die Einhaltung<br />
der Schriftform künftig verzichtetet werden soll.<br />
2. 2. Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unwirksam sein oder infolge von Gesetzesänderungen unwirksam werden, berührt dies nicht<br />
die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt insoweit die gesetzliche Regelung.<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird –<br />
auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden<br />
Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz<br />
1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des<br />
Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:<br />
<strong>ECON</strong> Werkstattausrüstungs GmbH<br />
Märkerstr. 15<br />
56307 Dernbach<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die<br />
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt<br />
dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie<br />
die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in<br />
Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.<br />
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und<br />
wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die<br />
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.<br />
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der<br />
Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.<br />
Datenschutz<br />
Datenschutz<br />
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(BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet.<br />
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