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GUV-R 190 - GUV-Regel „Benutzung von Atemschutzgeräten

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<strong>GUV</strong>-R <strong>190</strong><br />

3.3.5 Filtergeräte mit Gebläse<br />

3.3.5.1 Allgemeines<br />

Filtergeräte mit Gebläse sind <strong>von</strong> der Umgebungsatmosphäre abhängig wirkende<br />

Atemschutzgeräte. Sie werden entsprechend dem Einsatzzweck und dem verwendeten<br />

Atemanschluss in folgende Hauptgruppen unterteilt:<br />

– Filtergeräte mit Gebläse und Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske nach DIN<br />

EN 147 „Atemschutzgeräte; Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken mit Partikelfilter<br />

und Gebläse; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ mit Partikelfilter,<br />

Gasfilter oder Kombinationsfilter;<br />

– Filtergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube nach DIN EN 146 „Atemschutzgeräte;<br />

Atemschutzhelme oder Atemschutzhauben mit Partikelfilter und Gebläse;<br />

Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ mit Partikelfilter, Gasfilter oder Kombinationsfilter.<br />

Zur Zeit befinden sich beide Normen in Überarbeitung. Es existieren bereits Entwürfe:<br />

prEN 146 REV. und prEN 147 REV. Ziel der Revision ist die Erweiterung jeweils auf Gasfilter,<br />

Kombinationsfilter und Partikelfilter.<br />

Filtergeräte mit Gebläse bestehen aus einem Atemanschluss, einem batteriebetriebenen<br />

Gebläse, welches gefilterte Luft zum Atemanschluss fördert und einem oder mehreren<br />

Filtern zur Reinigung der Atemluft <strong>von</strong> Partikeln oder Gasen und Dämpfen. Das<br />

Gebläse ist entweder direkt oder über einen Atemschlauch mit dem Atemanschluss<br />

verbunden. Ausatemluft und überschüssige Luft strömen durch Ausatemventile oder<br />

andere Vorrichtungen ab. Die Energieversorgung des Gebläses kann vom Gerätträger<br />

mitgeführt werden (Batterie) oder auf andere Weise erfolgen, z.B. auf einem Fahrzeug<br />

durch die Fahrzeugbatterie.<br />

Vor jedem Einsatz des Gerätes muss nach der vom Hersteller angegebenen Methode<br />

geprüft werden, ob der Mindest-Nennvolumenstrom des Gebläses überschritten wird.<br />

Bei voll aufgeladener Batterie und neuen Filtern beträgt die Gebläselaufzeit wenigstens<br />

4 Stunden. Je nach Einsatzbedingungen kann es jedoch erforderlich sein, bereits<br />

vorher die Filter zu wechseln.<br />

Die in den Tabellen 9 bis 12 genannten Vielfachen des Grenzwertes (GW) gelten nur<br />

bei bestimmungsgemäß funktionierendem Gerät (Gebläse eingeschaltet) für die vom<br />

Gerätehersteller in der Benutzerinformation (Gebrauchsanleitung) vorgegebenen Kombinationen<br />

<strong>von</strong> Atemanschluss, Gebläse und Filtertyp einschließlich der vorgegebenen<br />

Anzahl <strong>von</strong> gleichzeitig einzusetzenden Filtern.<br />

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