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GUV-R 190 - GUV-Regel „Benutzung von Atemschutzgeräten

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1 Haube (verschiedene Formen) 6 Filter<br />

2 Geräteanschlussstück 7 Gebläse<br />

3 Atemschlauch (soweit vorhanden)*) 8 Batterie<br />

4 Verbindungsstück 9Leibgurt oder Tragegurt<br />

5 Filteraufnahme 10 Batteriekabel<br />

*) Filter und Gebläse können in die Haube integriert sein, dann entfällt der Atemschlauch.<br />

Bild 10: Filtergerät mit Gebläse und Haube<br />

<strong>GUV</strong>-R <strong>190</strong><br />

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