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Sozial-, Armuts- und Reichtumsberichte - bei der ...

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sellschaftliche Prozesse, für welche die Gesellschaften Verantwortung<br />

haben <strong>und</strong> übernehmen müssen.<br />

Mit dem Jahr 2000 wurde die Bekämpfung von Armut <strong>und</strong> Ausgrenzung<br />

9 außerdem ein Element <strong>der</strong> „Lissabon-Strategie“. Diese zielt auf<br />

einen „Wirtschaftsraum, <strong>der</strong> fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum<br />

mit mehr <strong>und</strong> besseren Ar<strong>bei</strong>tsplätzen <strong>und</strong> einem größeren<br />

sozialen Zusammenhalt zu erzielen“ (Europäischer Rat 2000a). Während<br />

das Ziel <strong>der</strong> größeren Wettbewerbsfähigkeit durch die regulative<br />

Politik <strong>der</strong> EU mit hoher Verbindlichkeit verfolgt wird, sollen die nationalen<br />

<strong>Sozial</strong>modelle <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten mit Hilfe <strong>der</strong> „Offenen Koordinierungsmethode“<br />

erst allmählich harmonisiert werden (Rat <strong>der</strong> EU<br />

2001, Hauser 2002). Gleichwohl hat die <strong>Sozial</strong>politik <strong>der</strong> EU durch die<br />

Einführung <strong>der</strong> Methode <strong>der</strong> offenen Koordinierung zur Bekämpfung von<br />

Exklusion ihren bisher stärksten Impuls erhalten (Bernhard 2006: 2).<br />

Es handelt sich <strong>bei</strong> dieser Methode um eine Art von strukturiertem<br />

Lernprozess zur Optimierung von Politikstrategien. Die europäischen<br />

Mitgliedsstaaten haben sich dazu auf gemeinsame Ziele geeinigt, die sie<br />

eigenverantwortlich anstreben, in Form von nationalen Aktionsplänen.<br />

Nach zwei o<strong>der</strong> drei Jahren findet ein Austausch über die erzielten Fortschritte<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Eindämmung von sozialer Exklusion in den einzelnen<br />

Mitgliedsstaaten statt. Zur Flankierung dieses Prozesses legte <strong>der</strong> Rat<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union 2001 einen ersten gemeinsamen EU-Bericht<br />

über die soziale Einglie<strong>der</strong>ung vor. Auf seiner Sitzung in Laeken beschloss<br />

<strong>der</strong> Rat außerdem einen Satz von 18 Indikatoren 10 zur Beobachtung<br />

sozialer Integration (Rat <strong>der</strong> EU 2001b, Atkinson 2002,<br />

2002a). Sieben dieser ausgewählten Indikatoren sollen im System <strong>der</strong><br />

9 Als „Ausgrenzungsfaktoren“ werden Langzeitar<strong>bei</strong>tslosigkeit, <strong>der</strong> erzwungene<br />

Rückzug vom Ar<strong>bei</strong>tsmarkt, <strong>der</strong> häufige Wechsel zwischen Zeiten von Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit<br />

o<strong>der</strong> Nichterwerbstätigkeit <strong>und</strong> Zeiten niedriger Erwerbseinkommen bzw.<br />

ungesicherter Ar<strong>bei</strong>tsverhältnisse genannt (EU-Kommission 2000, 2000a).<br />

10 Von den 18 primären <strong>und</strong> sek<strong>und</strong>ären Indikatoren sozialer Integration, betreffen<br />

neun die Einkommensverteilung, fünf den Erwerbsstatus, zwei den Bildungsstatus<br />

<strong>und</strong> zwei den Ges<strong>und</strong>heitsstatus (Zur Kritik: Hanesch, Jung:<br />

2003).

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