sichere Kindertageseinrichtung - Unfallkasse NRW
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Rechtliche Anforderungen an <strong>Kindertageseinrichtung</strong>en<br />
1 Rechtliche Anforderungen an <strong>Kindertageseinrichtung</strong>en<br />
1.1 Rechtsgrundlagen<br />
Die Rechtsgrundlagen für die baulich-technische Gestaltung von <strong>sichere</strong>n und gesundheitsgerechten<br />
<strong>Kindertageseinrichtung</strong>en ordnen sich in ein hierarchisches System ein. Grundlegende<br />
Anforderungen an den sicherheits- und gesundheitsgerechten Bau und die Ausstattung<br />
von <strong>Kindertageseinrichtung</strong>en stellen in Deutschland der Bundesgesetzgeber<br />
(z. B. im Arbeitsschutzgesetz) und die einzelnen Länder (z. B. in der Landesbauordnung <strong>NRW</strong>).<br />
Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz haben Arbeitgeber<br />
• die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer<br />
möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird<br />
• Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen<br />
• bei allen Maßnahmen den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie<br />
sonstige gesicherte arbeitswissenschaft liche Erkenntnisse zu berücksichtigen<br />
• Technik, Arbeitsorganisation und sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen sowie<br />
Einflüsse der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen<br />
• nachrangig zu anderen Maßnahmen individuelle Schutzmaßnahmen zu ergreifen<br />
• spezielle Gefahren für besonders schutzbedürft ige Beschäft igtengruppen in ihre Überlegungen<br />
einzubeziehen<br />
Die gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen, Schutzziele und abstrakten Rechtsbegriff e<br />
erfordern vielfach eine konkretisierende Auslegung. Dies geschieht in ergänzenden Verordnungen,<br />
etwa in der Arbeitsstättenverordnung.<br />
Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger legen darüber hinaus in Unfallverhütungsvorschrift<br />
en spezielle Maßnahmen zum Schutz ihrer Versicherten fest. Im vorgegebenen thematischen<br />
Zusammenhang ist hier insbesondere die von der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>NRW</strong> erlassene und<br />
zum 1. April 2009 in Kraft getretene Unfallverhütungsvorschrift <strong>Kindertageseinrichtung</strong>en<br />
(GUV-V S2) zu nennen, die verbindliche Schutzziele für den Bau und die Ausstattung von<br />
<strong>Kindertageseinrichtung</strong>en formuliert.<br />
Staatliche Verordnungen und Unfallverhütungsvorschrift en enthalten zwar Regelungen, allerdings<br />
sind diese ebenfalls überwiegend bloß allgemein als Schutzziele formuliert. Die praktische<br />
Umsetzung dieser Ziele wird in Regeln (z. B. Arbeitsstättenrichtlinien/Tech nische<br />
Regeln zur Arbeitsstättenverordnung, Regel <strong>Kindertageseinrichtung</strong>en BG/GUV-SR S2),<br />
Informationen (z. B. Außenspielflächen und Spielplatzgeräte GUV-SI 8017), DIN-Normen<br />
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