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sichere Kindertageseinrichtung - Unfallkasse NRW

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Rechtliche Anforderungen an <strong>Kindertageseinrichtung</strong>en<br />

1 Rechtliche Anforderungen an <strong>Kindertageseinrichtung</strong>en<br />

1.1 Rechtsgrundlagen<br />

Die Rechtsgrundlagen für die baulich-technische Gestaltung von <strong>sichere</strong>n und gesundheitsgerechten<br />

<strong>Kindertageseinrichtung</strong>en ordnen sich in ein hierarchisches System ein. Grundlegende<br />

Anforderungen an den sicherheits- und gesundheitsgerechten Bau und die Ausstattung<br />

von <strong>Kindertageseinrichtung</strong>en stellen in Deutschland der Bundesgesetzgeber<br />

(z. B. im Arbeitsschutzgesetz) und die einzelnen Länder (z. B. in der Landesbauordnung <strong>NRW</strong>).<br />

Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz haben Arbeitgeber<br />

• die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer<br />

möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird<br />

• Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen<br />

• bei allen Maßnahmen den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie<br />

sonstige gesicherte arbeitswissenschaft liche Erkenntnisse zu berücksichtigen<br />

• Technik, Arbeitsorganisation und sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen sowie<br />

Einflüsse der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen<br />

• nachrangig zu anderen Maßnahmen individuelle Schutzmaßnahmen zu ergreifen<br />

• spezielle Gefahren für besonders schutzbedürft ige Beschäft igtengruppen in ihre Überlegungen<br />

einzubeziehen<br />

Die gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen, Schutzziele und abstrakten Rechtsbegriff e<br />

erfordern vielfach eine konkretisierende Auslegung. Dies geschieht in ergänzenden Verordnungen,<br />

etwa in der Arbeitsstättenverordnung.<br />

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger legen darüber hinaus in Unfallverhütungsvorschrift<br />

en spezielle Maßnahmen zum Schutz ihrer Versicherten fest. Im vorgegebenen thematischen<br />

Zusammenhang ist hier insbesondere die von der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>NRW</strong> erlassene und<br />

zum 1. April 2009 in Kraft getretene Unfallverhütungsvorschrift <strong>Kindertageseinrichtung</strong>en<br />

(GUV-V S2) zu nennen, die verbindliche Schutzziele für den Bau und die Ausstattung von<br />

<strong>Kindertageseinrichtung</strong>en formuliert.<br />

Staatliche Verordnungen und Unfallverhütungsvorschrift en enthalten zwar Regelungen, allerdings<br />

sind diese ebenfalls überwiegend bloß allgemein als Schutzziele formuliert. Die praktische<br />

Umsetzung dieser Ziele wird in Regeln (z. B. Arbeitsstättenrichtlinien/Tech nische<br />

Regeln zur Arbeitsstättenverordnung, Regel <strong>Kindertageseinrichtung</strong>en BG/GUV-SR S2),<br />

Informationen (z. B. Außenspielflächen und Spielplatzgeräte GUV-SI 8017), DIN-Normen<br />

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