Das Rudolf Gutachten
Das Rudolf Gutachten
Das Rudolf Gutachten
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
ANHANG<br />
Wenn allerdings statt den Historikern unsere Strafgerichte anfangen, über<br />
die Richtigkeit historischer Thesen zu entscheiden – und mit welchem Recht<br />
beschränken sie sich dabei eigentlich auf den Holocaust? –, dann ist es endgültig<br />
aus mit dem Rechtsstaat. Es ist daher festzustellen, daß es nie die Würde<br />
eines Menschen verletzten kann, wenn man eine bestimmte historische<br />
These vertritt.<br />
Die Konsequenzen<br />
Die oben aufgezeigte Auffassung des Justizministeriums ist also klar verfassungswidrig,<br />
und es steht zu hoffen, daß sich das Bundesverfassungsgericht in<br />
der in Sachen Grundlagen zur Zeitgeschichte in unbestimmter Zukunft hoffentlich<br />
anstehenden Entscheidung dementsprechend äußern wird. <strong>Das</strong> ist freilich<br />
nach Lage der Dinge nicht zu erwarten, denn bereits in einem nicht unähnlichen<br />
Fall einer bundesdeutschen Bücherverbrennung Anfang der 80er<br />
Jahre hat das Bundesverfassungsgericht sich ganz im Sinne der obigen Darstellung<br />
des Justizministers geäußert. 466<br />
Demnach kann man nicht umhin festzustellen, daß in Deutschland gegenwärtig<br />
folgende Situation herrscht:<br />
1. Bezüglich der Kernbereiche des Holocaust – Gaskammern, Vernichtungsintention<br />
und -durchführung – darf unter Strafandrohung nur zu einem bestimmten<br />
Ergebnis gekommen werden.<br />
2. Die wichtigste Voraussetzung freier Wissenschaft ist damit aufgehoben:<br />
Jede These muß auch strengsten Widerlegungsversuchen unterworfen werden<br />
können, muß in Theorie und Praxis zumindest prinzipiell widerlegbar<br />
sein. Kein Ergebnis wissenschaftlicher Forschung darf vorgeschrieben<br />
werden (Art. 3(3) Grundgesetz).<br />
3. Die grundsätzliche Würde des Menschen, die ihn vom Tier abhebt, liegt<br />
aber zentral darin, daß er den äußeren Schein nicht als Sein hinzunehmen<br />
braucht, sondern daß er zweifeln kann und seinen Zweifeln durch geistige<br />
Tätigkeit (Forschen) Abhilfe verschaffen kann. Diese Menschenwürde ist<br />
hier aber gänzlich aufgehoben (Art. 1 Grundgesetz).<br />
Es bliebe dann nur noch die Frage offen, wie man es mit dem Artikel 20(4)<br />
des Grundgesetzes hält:<br />
»Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle<br />
Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich<br />
ist.«<br />
Mehr zum Schicksal des Dipl.-Chemikers Germar <strong>Rudolf</strong> ist nachzulesen in: H. Verbeke (Hg.),<br />
Kardinalfragen zur Zeitgeschichte, erhältlich bei Castle Hill Publishers, PO Box 118, Hastings<br />
TN34 3ZQ, England (120 S. A4, DM 25,-;<br />
online: siehe vho.org/D/Kardinal und vho.org/Authors/Germar_<strong>Rudolf</strong>.html).<br />
213