21.08.2013 Aufrufe

Das Rudolf Gutachten

Das Rudolf Gutachten

Das Rudolf Gutachten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ANHANG<br />

Wenn allerdings statt den Historikern unsere Strafgerichte anfangen, über<br />

die Richtigkeit historischer Thesen zu entscheiden – und mit welchem Recht<br />

beschränken sie sich dabei eigentlich auf den Holocaust? –, dann ist es endgültig<br />

aus mit dem Rechtsstaat. Es ist daher festzustellen, daß es nie die Würde<br />

eines Menschen verletzten kann, wenn man eine bestimmte historische<br />

These vertritt.<br />

Die Konsequenzen<br />

Die oben aufgezeigte Auffassung des Justizministeriums ist also klar verfassungswidrig,<br />

und es steht zu hoffen, daß sich das Bundesverfassungsgericht in<br />

der in Sachen Grundlagen zur Zeitgeschichte in unbestimmter Zukunft hoffentlich<br />

anstehenden Entscheidung dementsprechend äußern wird. <strong>Das</strong> ist freilich<br />

nach Lage der Dinge nicht zu erwarten, denn bereits in einem nicht unähnlichen<br />

Fall einer bundesdeutschen Bücherverbrennung Anfang der 80er<br />

Jahre hat das Bundesverfassungsgericht sich ganz im Sinne der obigen Darstellung<br />

des Justizministers geäußert. 466<br />

Demnach kann man nicht umhin festzustellen, daß in Deutschland gegenwärtig<br />

folgende Situation herrscht:<br />

1. Bezüglich der Kernbereiche des Holocaust – Gaskammern, Vernichtungsintention<br />

und -durchführung – darf unter Strafandrohung nur zu einem bestimmten<br />

Ergebnis gekommen werden.<br />

2. Die wichtigste Voraussetzung freier Wissenschaft ist damit aufgehoben:<br />

Jede These muß auch strengsten Widerlegungsversuchen unterworfen werden<br />

können, muß in Theorie und Praxis zumindest prinzipiell widerlegbar<br />

sein. Kein Ergebnis wissenschaftlicher Forschung darf vorgeschrieben<br />

werden (Art. 3(3) Grundgesetz).<br />

3. Die grundsätzliche Würde des Menschen, die ihn vom Tier abhebt, liegt<br />

aber zentral darin, daß er den äußeren Schein nicht als Sein hinzunehmen<br />

braucht, sondern daß er zweifeln kann und seinen Zweifeln durch geistige<br />

Tätigkeit (Forschen) Abhilfe verschaffen kann. Diese Menschenwürde ist<br />

hier aber gänzlich aufgehoben (Art. 1 Grundgesetz).<br />

Es bliebe dann nur noch die Frage offen, wie man es mit dem Artikel 20(4)<br />

des Grundgesetzes hält:<br />

»Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle<br />

Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich<br />

ist.«<br />

Mehr zum Schicksal des Dipl.-Chemikers Germar <strong>Rudolf</strong> ist nachzulesen in: H. Verbeke (Hg.),<br />

Kardinalfragen zur Zeitgeschichte, erhältlich bei Castle Hill Publishers, PO Box 118, Hastings<br />

TN34 3ZQ, England (120 S. A4, DM 25,-;<br />

online: siehe vho.org/D/Kardinal und vho.org/Authors/Germar_<strong>Rudolf</strong>.html).<br />

213

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!