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Antrag auf vorläufige Anerkennung einer Studienleistung - Institut AIFB

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<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>vorläufige</strong> <strong>Anerkennung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Studienleistung</strong><br />

Dieser <strong>Antrag</strong> kann online ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie die Hinweise <strong>auf</strong> der zweiten Seite dieses <strong>Antrag</strong>s!<br />

ALLGEMEINE ANGABEN:<br />

Name(n): Vorname(n):<br />

ePost: Matrikelnummer: Fachsemester:<br />

Studienrichtung: WiIng TVWL Infowirt WiMa TechMa<br />

Datum / Unterschrift des <strong>Antrag</strong>sstellers:<br />

ANGABEN ZUM GEPLANTEN AUSLANDSAUFENTHALT:<br />

Name der ausländischen Hochschule:<br />

Land: Zeitraum des Auslands<strong>auf</strong>enthaltes:<br />

Austauschprogramm:<br />

VORAUSSICHTLICHE ANERKENNUNGEN:<br />

1<br />

1<br />

Die im Ausland geplante Prüfungsleistung<br />

Leistung 1: SWS: LP/ECTS:<br />

Leistung 2: SWS: LP/ECTS:<br />

Leistung 3: SWS: LP/ECTS:<br />

… wird voraussichtlich als folgende studienplanmäßige Leistung anerkannt:<br />

Titel: Modul:<br />

Name des Prüfers:<br />

Datum / Unterschrift des Prüfers:<br />

Die im Ausland geplante Prüfungsleistung<br />

Leistung 1: SWS: LP/ECTS:<br />

Leistung 2: SWS: LP/ECTS:<br />

Leistung 3: SWS: LP/ECTS:<br />

… wird voraussichtlich als folgende studienplanmäßige Leistung anerkannt:<br />

Titel: Modul:<br />

Name des Prüfers:<br />

Datum / Unterschrift des Prüfers:<br />

<strong>AIFB</strong>


HINWEISE:<br />

<strong>Studienleistung</strong>en, die an <strong>einer</strong> Universität im Ausland erbracht werden, können im Pflicht- oder Wahlpflichtfach<br />

Informatik angerechnet werden, sofern sie vom zuständigen Prüfer als adäquate <strong>Studienleistung</strong><br />

anerkannt werden. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:<br />

Wer einen Teil der zu erbringenden <strong>Studienleistung</strong>en im Ausland absolvieren möchte, sollte sich vor<br />

Antritt des Auslands<strong>auf</strong>enthaltes vom zuständigen Prüfer der gewählten Veranstaltung über eine<br />

sinnvolle Planung des Auslandsstudiums beraten lassen.<br />

Der Prüfer befindet über die <strong>Anerkennung</strong>swürdigkeit anhand von Inhalt und Umfang der geplanten<br />

<strong>Studienleistung</strong>en und protokolliert <strong>auf</strong> dem Formblatt die Entscheidung über eine voraussichtliche<br />

<strong>Anerkennung</strong> bei Nachweis der erforderlichen <strong>Studienleistung</strong> unter Vorbehalt mit. Die endgültige Zusage<br />

über die <strong>Anerkennung</strong> erfolgt erst nach Beendigung des Auslands<strong>auf</strong>enthaltes.<br />

Nach Rückkehr aus dem Ausland muss dem Prüfer ein schriftlicher Nachweis über die erbrachten Auslands-<strong>Studienleistung</strong>en<br />

einschließlich <strong>einer</strong> detaillierten Beschreibung des absolvierten Lehrstoffes<br />

und des Credit-Systems der besuchten Universität vorgelegt werden. Ebenfalls vorgelegt werden<br />

muss das vom Prüfungssekretariat der Fakultät vorgesehene Formular für die finale <strong>Anerkennung</strong><br />

ausländischer. Der Prüfer vermerkt dort das Ergebnis des <strong>Anerkennung</strong>sprozesses und leitet das Formular<br />

anschließend direkt an das Prüfungssekretariat weiter. Das Formular finden Sie im WWW unter:<br />

http://www.wiwi.uni-karlsruhe.de/studium/hinweise/pruefung/formulare.<br />

Die im Rahmen des Diplomstudiums des Wirtschaftsingenieurwesens im Fach Informatik zu erbringenden<br />

<strong>Studienleistung</strong>en können im Pflicht- und im Wahlpflichtfach jeweils zu höchstens 60% (im Gesamtfach)<br />

bzw. 2/3 (im Teilfach) im Ausland absolviert werden.<br />

Pro Gesamtfach könne im Diplomstudiengang maximal 13,5 Credits (3 Lehrveranstaltungen) durch<br />

ausländische <strong>Studienleistung</strong>en abgedeckt werden. In diesem Fall müssen die restlichen 9 Credits (2<br />

Lehrveranstaltungen) in Form von Klausuren bzw. Prüfungen (keine Praktika) am <strong>Institut</strong> <strong>AIFB</strong> abgelegt<br />

werden.<br />

Pro Teilfach können im Diplomstudiengang maximal 9 Credits (2 Lehrveranstaltungen) durch ausländische<br />

<strong>Studienleistung</strong>en abgedeckt werden. In diesem Fall müssen die restlichen 4,5 Credits (1 Lehrveranstaltung)<br />

in Form <strong>einer</strong> Klausur bzw. Prüfung (kein Praktikum) am <strong>AIFB</strong> abgelegt werden.<br />

Für die Vertiefungsrichtung Unternehmensplanung nach der alten Prüfungsordnung müssen im<br />

Pflichtfach die drei Klausuren Informatik A, B und C bzw. die zwei Klausuren Informatik I und II am <strong>Institut</strong><br />

<strong>AIFB</strong> erbracht werden.<br />

Eine <strong>Anerkennung</strong> von Seminar-Praktika aus dem Ausland ist im Diplomstudiengang nicht möglich.<br />

Die Anrechnung von im Ausland erbrachten <strong>Studienleistung</strong>en erfolgt bei Vergleichbarkeit der Notensysteme<br />

mit Note ansonsten ohne Note (notenneutral).<br />

Über die <strong>Anerkennung</strong> von im Ausland erbrachten <strong>Studienleistung</strong>en entscheidet ausschließlich der jeweils<br />

zuständige Prüfer. Ein Anspruch <strong>auf</strong> <strong>Anerkennung</strong> seitens des Studenten, auch bei vorher erteilter<br />

voraussichtlicher <strong>Anerkennung</strong>, besteht nicht.

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