ADR Info 2013 - TU Berlin
ADR Info 2013 - TU Berlin
ADR Info 2013 - TU Berlin
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>ADR</strong> <strong>Info</strong> <strong>2013</strong><br />
Dadurch ändert sich auch der Eintrag im Beförderungspapier:<br />
UN 2809 Quecksilber 8 (6.1), VG III (E), umweltgefährdend<br />
6. Kondensator (Unterabschnitt 2.2.9.3, Tabelle in Kapitel 3.2)<br />
Neue UN-Nummer 3499 für Kondensatoren mit einer Energiespeicher-<br />
kapazität von mehr als 0,3 Wh. Asymmetrische Kondensatoren<br />
wie z.B. Nickel-kohlenstoff-Kondensatoren (NIC) fallen nicht unter diese<br />
UN-Nummer.<br />
7. Generatoren, Kompressoren u.ä. (Sondervorschrift 363 in Kapitel 3.3)<br />
Maschinen und Geräte, die mit flüssigen Brennstoffen wie z.B. Benzin<br />
oder Dieselkraftstoff betrieben werden, müssen für die Beförderung<br />
bei Überschreitung bestimmter Mengengrenzen mit dem Gefahrzettel Nr. 3<br />
gekennzeichnet werden<br />
8. Kleinstmengen (Unterabschnitt 3.5.1.4)<br />
Neue Freistellungsregelung für einige Gefahrgüter, wenn sie in Mengen von<br />
höchstens 1g bzw. 1 ml je Innenverpackung und höchstens 100 g bzw. 100 ml<br />
je Versandstück befördert werden.<br />
9. Spraydosen (Unterabschnitt 4.1.4.1)<br />
Nach der neuen Verpackungsanweisung P 207 müssen die Verpackungen so<br />
ausgelegt und gebaut sein, dass Bewegungen der Spraydosen<br />
(=Druckgaspackungen) und eine unbeabsichtigte Entladung unter normalen<br />
Beförderungsbedingungen verhindert werden. Die Regelung gilt auch für<br />
gebrauchte Spraydosen (=Abfalldruckgaspackungen).<br />
10. Umverpackungen (Unterabschnitt 5.1.2.1)<br />
Das Kennzeichen „umweltgefährdend“ muss – ebenso wie die anderen<br />
Beschriftungen und Gefahrzettel – auch auf der Umverpackung angebracht<br />
werden.<br />
11. Kühlmittel (Abschnitt 5.5.3)<br />
Werden erstickend wirkende Stoffe wie z.B. Trockeneis oder<br />
tiefgekühlt verflüssigter Stickstoff für die Beförderung<br />
als Kühlmittel verwendet, ist eine besondere Beschriftung<br />
des Versandstückes und Kennzeichnung des Fahrzeuges (s. Abb.)<br />
bzw. des Containers erforderlich, wenn eine Erstickungsgefahr nicht<br />
ausgeschlossen werden kann.<br />
12. Kennzeichnung der Versandstücke mit der UN-Nummer (Unterabschnitt 5.2.1.1)<br />
Die Kennzeichnung von Versandstücken und Umverpackungen mit UN XXXX<br />
(XXXX=UN-Nummer des enthaltenen Gefahrgutes) muss – abhängig vom<br />
Fassungsraum bzw. der Nettomasse - folgende Mindestgröße haben:<br />
3