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Informationen zum Einzug von Auslandsschecks - BBBank eG

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<strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Einzug</strong> <strong>von</strong> <strong>Auslandsschecks</strong><br />

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />

es kommt immer wieder vor, dass ausländische Schuldner zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten<br />

nicht den schnellen und sicheren Weg einer Auslandsüberweisung wählen, sondern den Scheck.<br />

Schecks, die Sie aus dem Ausland erhalten, können Sie zur Gutschrift bei uns einreichen.<br />

Wir ziehen den Scheckgegenwert bei der bezogenen Bank im Ausland ein und schreiben Ihnen den<br />

Gegenwert abzüglich aller Kosten gut. Zur Durchführung des Scheckeinzuges betraut unser Haus<br />

auch andere Banken, deren Spesen grundsätzlich ebenfalls zu Ihren Lasten als Scheckeinreicher<br />

gehen.<br />

Aus den nachstehend aufgezeigten Gründen empfehlen wir Ihnen, auf die Begleichung<br />

fälliger Forderungen durch Überweisung zu bestehen. Bei Überweisungseingängen sind die<br />

nachfolgend geschilderten Risiken ausgeschlossen und eine Rückbelastung nach erfolgter Gutschrift<br />

auf Ihrem Konto bei uns grundsätzlich nicht mehr möglich.<br />

Die folgenden <strong>Informationen</strong> zeigen Ihnen, was Sie bei <strong>Auslandsschecks</strong> beachten sollten:<br />

Der <strong>Einzug</strong> <strong>von</strong> <strong>Auslandsschecks</strong> unterliegt den jeweiligen nationalen Besonderheiten der Länder.<br />

Das Einlösungsrisiko ist grundsätzlich sehr hoch und richtet sich u. a. nach der Höhe und Währung<br />

des Scheckbetrages, nach der bezogenen Bank und dem Scheckaussteller. Ferner ist das<br />

Fälschungsrisiko sehr hoch - unabhängig da<strong>von</strong>, ob ein Scheck <strong>von</strong> einer Bank oder <strong>von</strong> privater<br />

Stelle ausgestellt worden ist.<br />

Wenn Sie uns mit dem <strong>Einzug</strong> des Scheckgegenwertes beauftragen, ist die Einschätzung des<br />

Einlösungsrisikos das Entscheidungskriterium dafür, ob unser Haus den Scheckgegenwert Ihrem<br />

Girokonto sofort - Eingang vorbehalten - gutschreibt oder ob wir die Einlösung des Schecks abwarten<br />

und erst nach Eingang des Gegenwertes (in der Regel vier bis acht Wochen nach Einreichung) die<br />

Gutschrift vornehmen.<br />

Bei <strong>Auslandsschecks</strong> handelt es sich grundsätzlich um Orderschecks, die auf der Rückseite mit<br />

einem vollständigen Indossament versehen werden müssen. Ferner muss der Scheckeinreicher<br />

exakt die in der Order genannte private oder juristische Person sein oder einwandfrei aus der<br />

lückenlosen Indossamentenkette hervorgehen. Weicht ein Indossament <strong>von</strong> der Order auch nur<br />

geringfügig ab, kann es zu kostspieligen Scheckrückgaben kommen. Daher lehnen wir in diesen<br />

Fällen grundsätzlich den Scheckeinzug ab.<br />

Gutschrift - Eingang vorbehalten -<br />

Die sofortige Gutschrift des Scheckgegenwertes erfolgt unter Vorbehalt des Eingangs des Gegenwertes.<br />

Bei Fremdwährungsschecks erfolgt die Umrechnung <strong>zum</strong> aktuellen Scheckankaufskurs<br />

(Sichtkurs) des Buchungstages.<br />

Das Risiko einer möglichen Rückbelastung kann im Gegensatz zur Inlandsscheckverrechnung nicht<br />

auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt werden. Unterschiedliche Vorlegungsfristen und<br />

gesetzliche Bestimmungen führen - auch im EU-Ausland - dazu, dass Schecks noch nach Monaten<br />

und Jahren unbezahlt zurückbelastet werden können. Bei Schecks in Fremdwährung kann eine<br />

negative Kursentwicklung den Rückbelastungsbetrag zusätzlich noch erhöhen. Das Kursrisiko liegt<br />

beim Scheckeinreicher.<br />

17.02.2010<br />

weiter auf Seite 2


Seite 2 „<strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Einzug</strong> <strong>von</strong> <strong>Auslandsschecks</strong>“<br />

Auch bei Schecks, die <strong>von</strong> bonitätsmäßig guten ausländischen Banken ausgestellt worden sind, ist<br />

die Nichteinlösung und die Rückbelastung möglich, denn der Auftraggeber im Ausland könnte eine<br />

Schecksperre veranlasst haben oder es könnte sich um gefälschte Schecks handeln.<br />

Gutschrift - nach Eingang des Gegenwertes -<br />

Die Gutschrift des Scheckgegenwertes erfolgt bei Eingang der Scheckzahlung. Die Umrechnung bei<br />

Fremdwährungsschecks erfolgt <strong>zum</strong> aktuellen EuroFX-Briefkurs. Der EuroFX ist im Internet unter<br />

www.eurofx.de veröffentlicht.<br />

Das Risiko einer möglichen Rückbelastung kann auch bei einer Gutschrift nach Eingang des Gegenwertes<br />

nicht ganz ausgeschlossen werden. Sofern nachträglich festgestellt wird, dass auf dem<br />

Scheck Fälschungen vorgenommen worden sind, kann es noch über einen längeren Zeitraum -<br />

unter Umständen bis zu mehreren Jahren - zu einer Rückbelastung kommen.<br />

Wichtiger Hinweis<br />

In den U.S.A. und einigen Ländern Europas bestehen Regelungen dahingehend, dass Schecks nicht<br />

mehr im Original bei der bezogenen Bank vorgelegt werden müssen, sondern dass die Vorlage des<br />

in einem elektronischen Imaging-Verfahren entstandenen Abbild des Originalschecks (Substitute-<br />

Check) ausreicht. Nach U.S.- amerikanischem Recht tritt der Substitute-Check an die Stelle des<br />

Originalschecks, was zur Folge hat, dass Sie im Falle der Nichtbezahlung nicht den Originalscheck<br />

sondern nur das Abbild Ihres Schecks zurückerhalten. Wir weisen darauf hin, dass ein Substitute-<br />

Check grundsätzlich als Urkunde im Sinne des § 40 Scheckgesetz für einen Rückgriff im vereinfachten<br />

Scheckverfahren ungeeignet ist.<br />

Verlust- und Diebstahlrisiko<br />

Das Verlust- und Diebstahlrisiko liegt ebenso wie das Kursrisiko beim Scheckeinreicher.<br />

<strong>Auslandsschecks</strong> werden in Ausführung Ihres Inkassoauftrages durch uns bei der bezogenen Bank<br />

vorgelegt. Geht ein Scheck auf dem Postweg verloren oder dauert die Anschaffung des Gegenwertes<br />

unverhältnismäßig lange, sehen wir uns leider gezwungen, eine Rückbelastung vorzunehmen. Bei<br />

Scheckverlust besteht die Möglichkeit gegen eine Haftungserklärung den <strong>Einzug</strong> des Betrages<br />

anhand einer Scheckkopie zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten werden Ihnen in Rechnung<br />

gestellt.<br />

Werden Schecksendungen gestohlen, so kommt es häufig vor, dass gestohlene Schecks gefälscht<br />

und die Gegenwerte betrügerisch zu Lasten der Konten der Scheckaussteller eingezogen werden.<br />

In diesen Fällen ist der Scheckaussteller in der Regel nicht bereit, den Scheckgegenwert noch einmal<br />

zu bezahlen.<br />

Für Schecks, die dem anglo-amerikanischen Recht unterliegen, bleibt im Falle der Fälschung des<br />

Indossaments auf dem Scheck ein Anspruch auf Rückzahlung des Scheckbetrages auch bei<br />

gutgläubigem Erwerb noch über 10 Jahre bestehen. Ebenso lange bleibt der Scheckeinreicher uns<br />

gegenüber haftbar.<br />

17.02.2010<br />

weiter auf Seite 3


Seite 3 „<strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Einzug</strong> <strong>von</strong> <strong>Auslandsschecks</strong>“<br />

Entgelte<br />

Das vollständige Preis- und Leistungsverzeichnis kann in unseren Geschäftsstellen eingesehen<br />

werden.<br />

Wenn Sie Schecks entgegennehmen, sollten Sie folgende Punkte beachten:<br />

· ist der Scheck vom Aussteller unterschrieben?<br />

· trägt der Scheck ein aktuelles Ausstellungsdatum?<br />

· ist der Ausstellungsort vermerkt?<br />

· ist die Währungsbezeichnung eingetragen?<br />

· stimmt der Betrag in Worten mit dem Betrag in Ziffern überein?<br />

· sind Sie als Begünstigter auf dem Scheckformular eingetragen (Ordervermerk)?<br />

· enthält der Scheck eine Gültigkeitsfrist? Ist diese noch nicht abgelaufen?<br />

Schecks werden nur zur Gutschrift auf Ihr Girokonto entgegengenommen, wenn:<br />

· der Zahlungsempfänger in der Orderzeile auf der Scheckvorderseite genannt ist<br />

· der Zahlungsempfänger auf der Rückseite des Schecks unterschrieben hat<br />

· der Zahlungsempfänger der Kontoinhaber oder der Bevollmächtigte ist.<br />

Beachten Sie bitte weiterhin, dass wir vordatierte Schecks nicht annehmen können.<br />

Unsere Empfehlung:<br />

Eine Gutschrift auf dem Überweisungsweg ist die schnellste und sicherste Form Geld zu erhalten.<br />

Damit Sie Ihre Zahlung schnell und kostengünstig erhalten, stellen wir Ihnen gerne eine Zahlungsinstruktion<br />

für den Zahlungspflichtigen zur Verfügung.<br />

Bei Fragen steht Ihnen Ihr Kundenberater oder unser Kunden-Center (montags bis freitags <strong>von</strong> 8.00 -<br />

18.00 Uhr) gerne telefonisch unter der Nummer 0 180/ 40 60 105 (20 Ct./Anruf a. d. dt. Festnetz,<br />

max. 42 Ct./Minute aus Mobilfunknetzen) oder unter 07 21/ 141-0 (kostenfrei für Flatrate-Nutzer) zur<br />

Verfügung. Per E-Mail erreichen Sie das Kunden-Center unter der Adresse direkt@bbbank.de.<br />

Ihre<br />

<strong>BBBank</strong> <strong>eG</strong><br />

17.02.2010

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