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Mittel des Bundes - esf-epm

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<strong>Mittel</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

<strong>Mittel</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

Stand: 09/2007<br />

„<strong>Mittel</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>“ sind in der Regel wichtige Finanzierungsquellen, um die erforderliche Kofinanzierung bei einer<br />

ESF-Förderung zu erbringen. Diese <strong>Mittel</strong> werden im Finanzierungsplan unter „2.1 <strong>Mittel</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>“ in drei Positionen<br />

unterteilt:<br />

2.1.1 Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit<br />

Leistungen im Rahmen der Sozialgesetzbücher (SGB) III und IX<br />

2.1.2 Bun<strong>des</strong>amt für den Zivildienst<br />

Freistellungen von Zivildienstleistenden<br />

2.1.3 Sonstige Bun<strong>des</strong>mittel<br />

Leistungen der Arbeitsgemeinschaften bzw. Optionskommunen nach dem SGB II und andere<br />

Bun<strong>des</strong>mittel<br />

Bei der Kofinanzierung durch <strong>Mittel</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> ist explizit zu beachten, dass manche Maßnahmen bzw. Leistungen<br />

nicht ESF-kofinanzierungsfähig sind und somit nicht in ein ESF-Projekt eingebracht werden dürfen. Definitiv nicht ESFkofinanzierungsfähig<br />

sind:<br />

Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 1 von 5<br />

© EPM<br />

•Maßnahmen, die Leistungsinhalte eines Vertrages mit der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit beinhalten und durch ein<br />

Ausschreibungsverfahren an einen Träger vergeben wurden. Öffentliche Zuschüsse in Form von ESF-<strong>Mittel</strong>n wür<br />

den das Ausschreibungsergebnis verfälschen und zu einer Wettbewerbsverzerrung führen.<br />

•Sonstige Bun<strong>des</strong>mittel, die bereits durch ESF-<strong>Mittel</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> mitfinanziert werden, beispielsweise<br />

Sprachfördermaßnahmen für MigrantInnen, die Arbeitslosengeld beziehen. Der ESF kann eine nationale<br />

Finanzierung nur ein einziges Mal kofinanzieren.<br />

Insbesondere bei der Kofinanzierung durch <strong>Mittel</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> muss das Prinzip der Additionalität bei der ESF-<br />

Förderung beachtet werden. ESF-<strong>Mittel</strong> dürfen nicht nationale Pflichtaufgaben ersetzen oder zur Reduzierung von<br />

öffentlichen <strong>Mittel</strong>n <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> führen. Gibt es einen Ermessensspielraum bei möglichen Leistungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> (beispielsweise<br />

Kinderbetreuungskosten für TeilnehmerInnen) muss der Projektträger diese Leistungen auf jeden Fall<br />

beantragen. Die Beantragung sowie eine eventuelle Ablehnung muss sorgfältig dokumentiert werden, um die<br />

Notwendigkeit der eingesetzten ESF-<strong>Mittel</strong> nachweisen zu können.<br />

Die eingebrachten <strong>Mittel</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> müssen in tatsächlicher Höhe durch Belege – beispielsweise Einzelnachweise,<br />

Förderbescheide oder Gehaltsunterlagen von freigestellten Zivildienstleistenden – nachgewiesen werden. Die<br />

Kofinanzierung durch <strong>Mittel</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> wird bei mehrjährigen Projekten einzeln für je<strong>des</strong> Kalenderjahr im<br />

Bewilligungsbescheid festgeschrieben. Kann die bewilligte Höhe der <strong>Mittel</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> am Ende eines Projektjahres<br />

nicht nachgewiesen werden mit der Folge, dass insgesamt die benötigte Kofinanzierung nicht erreicht wird, mindert<br />

sich der ESF-Zuschuss prozentual entsprechend dem Interventionssatz. Der daraus entstandene Fehlbetrag muss<br />

zwangsläufig durch Eigenmittel gedeckt werden. Die Reduzierung oder der Wegfall von im Antrag dargestellten <strong>Mittel</strong><br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> erfordert eine Mitteilung an die L-Bank und ggf. muss ein Änderungsantrag erstellt werden.<br />

Mögliche Finanzierungsquellen<br />

Eine Kofinanzierung von ESF-Projekten durch <strong>Mittel</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> kann auf der Grundlage unterschiedlicher Leistungen<br />

erbracht werden. Die nachfolgende Übersicht möglicher Finanzierungsquellen ist in drei Finanzierungsformen untergliedert<br />

und orientiert sich an den eigentlichen Empfängern der jeweiligen Leistungen<br />

1. Leistungen an TeilnehmerInnen, die direkt an diese ausbezahlt werden (kalkulatorische Leistungen)<br />

2. Leistungen an ArbeitgeberInnen, die teilnehmerbezogen ausbezahlt werden (kalkulatorische Leistungen)<br />

3. Leistungen an Projektträger<br />

M


<strong>Mittel</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

Stand: 09/2007<br />

Die kalkulatorische Leistungen an TeilnehmerInnen (also 1. und 2.) müssen immer jeweils im Kostenplan unter<br />

2.„Teilnehmerkosten“ sowie im Finanzierungsplan in exakt gleicher Höhe aufgenommen werden.<br />

Die tatsächlich an den Projektträger fließenden <strong>Mittel</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> sind entweder teilnehmerbezogen oder projektbezogen<br />

und werden für die Durchführung einer Maßnahme verwendet. Auf der Kostenseite wird die Maßnahme entsprechend<br />

der beantragten Kostenpositionen abgerechnet. Die tatsächlich eingegangenen <strong>Mittel</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> werden<br />

auf der Finanzierungsseite verbucht.<br />

In der folgenden Übersicht werden lediglich gängige Leistungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> dargestellt, die als Kofinanzierung für<br />

ESF-Projekte herangezogen werden können. Die Aufstellung ist jedoch nicht vollständig, weil insbesondere<br />

Sonderprogramme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, die als Kofinanzierung für ESF-Projekte dienen können, hier nicht dargestellt werden<br />

können.<br />

1. Leistungen an TeilnehmerInnen<br />

Nachfolgend aufgeführt sind Leistungen, die direkt an die TeilnehmerInnen ausbezahlt werden und somit kalkulatorische<br />

Leistungen sind. Der Nachweis erfolgt über die teilnehmerbezogenen Bescheide und ggf. über zusätzliche<br />

Einzelnachweise.<br />

Arbeitslosengeld I (Alg I) Leistung nach SGB III, § 117, §120 Abs. 3, §127, §129<br />

Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 2 von 5<br />

© EPM<br />

Sicherung <strong>des</strong> Lebensunterhalts von Arbeitslosen, ggf. auch Jugendlichen<br />

und Menschen mit Behinderungen<br />

Kofinanzierungsfähig:<br />

Leistungsbetrag und ausgewiesene Beiträge zur Sozialversicherung<br />

Kostenplan:„ Teilnehmerkosten“<br />

Finanzierungsplan: „Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit“<br />

Arbeitslosengeld II (Alg II) Leistung nach SGB II, § 3 Abs. 2, § 19, § 24<br />

Sicherung <strong>des</strong> Lebensunterhalts von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, ggf. auch<br />

Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen<br />

Kofinanzierungsfähig:<br />

Regelleistung, befristeter Zuschlag (Übergangsregelung nach Alg I),<br />

Sozialversicherungsbeiträge (mit Einzelnachweis), evtl. Fahrtkosten zum<br />

Maßnahmeort (Einzelnachweis)<br />

Nicht kofinanzierungsfähig sind die Mehrbedarfe nach § 21 SGB II<br />

(z.B. Allerziehende, aufwändige Ernährung etc.) und die Kosten für Unterkunft und<br />

Heizung nach § 22 SGB II<br />

Kostenplan: „Teilnehmerkosten“<br />

Finanzierungsplan: „Sonstige Bun<strong>des</strong>mittel“<br />

Sozialgeld Leistung nach SGB II, § 28<br />

Sicherung <strong>des</strong> Lebensunterhalts von nicht erwerbsfähigen Angehörigen, die mit<br />

erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.<br />

Kofinanzierungsfähig:<br />

ozialgeld (mit Einzelnachweis) – bei arbeitsmarktnahen Maßnahmen.<br />

M


<strong>Mittel</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

Stand: 09/2007<br />

Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 3 von 5<br />

© EPM<br />

Nicht kofinanzierungsfähig sind Mehrbedarfe nach § 21 SGB II<br />

und die Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II<br />

Kostenplan: „Teilnehmerkosten“<br />

Finanzierungsplan: „Sonstige Bun<strong>des</strong>mittel“<br />

Gründungszuschuss (GZ) Leistung nach SGB III, § 57<br />

Sicherung <strong>des</strong> Lebensunterhalts von ExistenzgründerInnen, die mit der selbstständi<br />

gentätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden – ersetzt seit 1.8.2006 Überbrückungsgeld<br />

und Existenzgründungszuschuss<br />

Kostenplan: „Teilnehmerkosten“<br />

Einstiegsgeld (ESG) Leistung nach SGB II, § 29<br />

Finanzierungsplan: „Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit“<br />

Zuschuss zum Alg II zur Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftige in den<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

Kostenplan: „Teilnehmerkosten“<br />

Finanzierungsplan: „Sonstige Bun<strong>des</strong>mittel“<br />

Ebenfalls kofinanzierungsfähige teilnehmerbezogene <strong>Mittel</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> sind beispielsweise Fahrtgeld,<br />

Kinderbetreuungskosten, Kosten für Arbeitskleidung oder Ausrüstungsbeihilfe, die direkt an die TeilnehmerInnen ausbezahlt<br />

werden.<br />

Die Leistungen an TeilnehmerInnen können bei (Vollzeit-)Beschäftigungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen zu 100%<br />

als Kofinanzierung abgerechnet werden. Bei Beratungsmaßnahmen, an denen die TeilnehmerInnen nur stundenweise<br />

teilnehmen, empfiehlt es sich, die Abrechnungsmodalitäten vorab mit der L-Bank zu klären.<br />

2. Leistungen an ArbeitgeberInnen<br />

Die teilnehmerbezogenen Leistungen werden direkt an die ArbeitgeberInnen ausbezahlt und sind ebenfalls kalkulatorische<br />

Leistungen. Der Nachweis erfolgt über die teilnehmerbezogenen Bescheide.<br />

Eingliederungszuschuss (EGZ) Leistung nach SGB III, § 217 bis § 222<br />

Anteiliger Lohnkostenzuschuss<br />

Kostenplan: „Teilnehmerkosten“<br />

Finanzierungsplan: „Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit“<br />

Einstellungszuschuss (Wir-AG) Leistung nach SGB III, § 226<br />

Zuschuss für die Neustellung für ArbeitgeberInnen, die nicht mehr als<br />

5 ArbeitnehmerInnen beschäftigen<br />

Kostenplan: „Teilnehmerkosten“<br />

Finanzierungsplan: „Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit“<br />

Job-Rotation Leistung nach SGB III, § 218 und §§ 229-232<br />

Zuschuss für die Neueinstellung von Arbeitslosen, die ArbeitnehmerInnen<br />

bei Weiterbildung vertreten<br />

Kostenplan: „Teilnehmerkosten“<br />

Finanzierungsplan: „Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit“<br />

M


Job-Rotation Leistung nach SGB III, § 218 und §§ 229-232<br />

Praktikumsvergütung Leistung nach SGB III, § 235b<br />

<strong>Mittel</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

Stand: 09/2007<br />

Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 4 von 5<br />

© EPM<br />

Zuschuss für die Neueinstellung von Arbeitslosen, die ArbeitnehmerInnen<br />

bei Weiterbildung vertreten<br />

Erstattung der Praktikumsvergütung bei der Einstellung eines Erwerbslosen<br />

für die Dauer eines Praktikums<br />

Kofinanzierungsfähig:<br />

Praktikumsvergütung zuzüglich <strong>des</strong> gesamten Sozialversicherungsbetrags<br />

Kostenplan: „Teilnehmerkosten“<br />

Finanzierungsplan: „Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit“<br />

Probebeschäftigung Leistung nach SGB III § 238 i.V.m. SGB IX, § 2<br />

Erstattung aller Kosten für eine befristete Probebeschäftigung behinderter,<br />

schwer behinderter und ihnen gleichgestellten Menschen<br />

Kostenplan: „Teilnehmerkosten“<br />

Finanzierungsplan: „Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit“<br />

Für Maßnahmen mit der Zielgruppe „Beschäftigte“ existieren ausschließlich ESF-relevante Leistungen an<br />

ArbeitgeberInnen, beispielsweise:<br />

•Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung / SGB III, § 235<br />

•Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung von Menschen mit Behinderungen / SGB III, § 236<br />

3. Leistungen an Projektträger<br />

Diese Leistungen können teilnehmerbezogen oder maßnahmenbezogen sein und fließen tatsächlich an die<br />

Projektträger zur Durchführung einer Maßnahme.<br />

Ausbildungsvergütung Leistung nach SGB III, § 244<br />

Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung von Auszubildenden in überbetrieblicher<br />

Ausbildung für Angebote im Vorfeld von Ausbildung,Qualifizierung und<br />

Beschäftigung.<br />

Kostenplan: entsprechend der beantragten Kostenpositionen<br />

Finanzierungsplan: „Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit“<br />

Übergangs- und Leistung nach SGB III, §§ 240-247<br />

Aktivierungshilfen Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder Übernahme von Maßnahmekosten für<br />

förderungsbedürftige Auszubildende oder Jugendliche, die keine Beschäftigung<br />

haben und nicht Ausbildung suchend oder Arbeit suchend sind<br />

Kostenplan: entsprechend der beantragten Kostenpositionen<br />

Finanzierungsplan: „Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit“<br />

M


Mehraufwandsvariante Leistung nach SGB II, § 16 Abs. 3<br />

<strong>Mittel</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

Stand: 09/2007<br />

Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 5 von 5<br />

© EPM<br />

Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit<br />

finden und im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten übernehmen.<br />

Angemessener Mehraufwand für Hilfebedürftige plus Trägerpauschale<br />

Kostenplan: (Mehraufwand) „Teilnehmerkosten“ und (Trägerpauschale)<br />

entsprechend der beantragten Kostenpositionen<br />

Finanzierungsplan: „Sonstige Bun<strong>des</strong>mittel“<br />

Entgeltvariante Leistung nach SGB II, § 16 Abs. 3<br />

Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Hilfebedürftige in Form von<br />

sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die nicht zwingend<br />

gemeinnützig und zusätzlich sein müssen<br />

Pauschalierter Lohnkostenzuschuss plus evtl. Trägerpauschale<br />

Kostenplan: (Lohnkostenzuschuss) „Teilnehmerkosten“ und<br />

(Trägerpauschale) entsprechend der beantragten<br />

Kostenpositionen<br />

Finanzierungsplan: „Sonstige Bun<strong>des</strong>mittel“<br />

Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Leistung nach SGB III, §§ 261-271<br />

(ABM) Zuschüsse zur Schaffung von Arbeitsverhältnissen zur beruflichen Stabilisierung und<br />

Qualifizierung für Arbeitslose, die allein durch eine ABM eine Beschäftigung aufneh<br />

men können.<br />

Kostenplan: „Teilnehmerkosten“ (komplettes Arbeitsentgelt)<br />

Finanzierungsplan: „Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit“<br />

Wichtig: Die Differenz zwischen Zuschuss und Arbeitsentgelt kann<br />

nicht durch ESF-<strong>Mittel</strong>, sondern muss durch Eigenmittel,<br />

finanziert werden.<br />

Zusätzlich sind alle einzelfallbezogenen Leistungen und Maßnahmeförderungen seitens der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit,<br />

die nicht durch ein Vergabeverfahren mit dem Projektträger vereinbart wurden, kofinanzierungsfähig (z.B. Leistungen<br />

nach § 10 oder § 33 SGB III)<br />

Abschließend soll der Vollständigkeit wegen darauf hingewiesen werden, dass Freistellungen von Personal, das aus<br />

<strong>Mittel</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> bezahlt wird (beispielsweise Zivildienstleistende), ebenfalls als Kofinanzierung eingebracht werden<br />

kann.<br />

Nicht-kofinanzierungsfähige Leistungen<br />

Folgende Leistungen können definitiv nicht als Kofinanzierung angerechnet werden – ohne Anspruch auf<br />

Vollständigkeit:<br />

•Maßnahmen, die im Wettbewerb vergeben werden<br />

•Leistungen an andere Personen der Bedarfsgemeinschaft nach SGB II<br />

•Mehrbedarfe nach § 21 SGB II<br />

•Zuschüsse zu den Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II<br />

•Kindergeld<br />

•Bun<strong>des</strong>- und Lan<strong>des</strong>erziehungsgeld<br />

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