Ethikkommission des Landes Kärnten
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Es gibt ja in Österreich wie in Deutschland die eigenartige Rechtssituation, dass<br />
Embryonalstammzellen zwar nicht hergestellt, sehr wohl aber importiert werden dürfen. Die<br />
zweite Position, welche die Stammzellenforschung ablehnt, stellt vor allem die<br />
Schutzwürdigkeit jeglicher Form menschlichen Lebens und die nicht abschätzbaren Risken<br />
unter sozial-ethischen Gesichtspunkten in den Vordergrund. Als umstritten wurde in der<br />
Bioethikkommission unter anderem festgestellt, ob ein moralischer und rechtlicher<br />
Unterschied gemacht werden darf zwischen solchen Embryonen, welche durch Fertilisation<br />
d.h. durch Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entstehen und solchen, die durch Transfer<br />
eines somatischen Zellkerns in eine entkernte Eizelle (Klonen) erzeugt werden. Umstritten ist<br />
aber vor allem, welchen moralischen und rechtlichen Status ein Embryo hat, ob ihm der<br />
Status der Person mit Lebensrecht und Menschenwürde zukommt und wenn ja, ab welchem<br />
Zeitpunkt.<br />
Aktuelles Gesetzvorhaben<br />
Im Februar 2004 wurde ein Entwurf <strong>des</strong> Fortpflanzungsmedizingesetzes zur Begutachtung<br />
ausgesandt, der das Klonen eindeutig verbietet: § 9 Abs. 2: „Das Herstellen<br />
entwicklungsfähiger Zellen durch Klonen sowie Eingriffe in die Keimzellbahn sind unzulässig.“<br />
Aus den Erläuterungen dazu darf folgen<strong>des</strong> zitiert werden:<br />
„Das reproduktive Klonen zielt auf die Vervielfältigung ganzer Organismen ab, der<br />
hergestellte Klon wird daher in die Gebärmutter einer Frau eingepflanzt und soll zu einem<br />
Kind heranwachsen. Diese Form <strong>des</strong> Klonens wird sowohl international als auch von einer<br />
breiten Mehrheit in Österreich abgelehnt. Beim therapeutischen Klonen wird nach der<br />
Herstellung eines Klons durch Nukleustransfer dieser nicht in die Gebärmutter einer Frau<br />
eingepflanzt, sondern bis zu einem bestimmten Entwicklungsstadium kultiviert. In der Folge<br />
werden unter Zerstörung <strong>des</strong> Embryos embryonale Stammzellen gewonnen. Forscher hoffen<br />
in der Zukunft mit Hilfe solcher embryonalen Stammzellen bisher unheilbare Krankheiten<br />
therapieren zu können.<br />
Erwähnt sei, dass das von Österreich noch nicht ratifizierte Zusatzprotokoll <strong>des</strong> Europarates<br />
zum Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick<br />
auf die Anwendung von Biologie und Medizin über das Verbot <strong>des</strong> Klonens von menschlichen<br />
Lebewesen ebenfalls ein umfassen<strong>des</strong> Verbot <strong>des</strong> Klonens vorsieht. Bei der Ausarbeitung <strong>des</strong><br />
Zusatzprotokolls wurde darauf geachtet, dass nur das Herstellen von totipotenten Zellen<br />
durch Klonen erfasst wird.<br />
Wenn auch schon die geltende Regelung <strong>des</strong> FMedG wohl nicht anders als im Sinne eines<br />
umfassenden Klonverbotes verstanden werden kann, so soll die vorgeschlagene Novelle zum<br />
Anlass genommen werden, im Einklang mit der bisher auch im internationalen<br />
Zusammenhang vertretenen österreichischen Haltung festzulegen, dass das Herstellen von<br />
entwicklungsfähigen Zellen durch Klonen – zu welchem Zweck auch immer – unzulässig ist.<br />
Damit ist auch klargestellt, dass das schon jetzt bestehende Verbot verbrauchender<br />
Embryonenforschung auch für durch Klonen hergestellte Embryonen gilt.“<br />
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