EUK-Dialog 2006 neu 2 - Eisenbahn-Unfallkasse
EUK-Dialog 2006 neu 2 - Eisenbahn-Unfallkasse
EUK-Dialog 2006 neu 2 - Eisenbahn-Unfallkasse
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Arbeitsschutz bei der Planung<br />
Technische Regeln für Betriebssicherheit<br />
Wegeunfall – oder nicht?<br />
Einsatz von Fremdpersonal in Unternehmen<br />
Rückenschmerzen sind vermeidbar<br />
Mitteilungsblatt der <strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Unfallkasse</strong> · Gesetzliche Unfallversicherung<br />
<strong>Dialog</strong><br />
2. Quartal <strong>2006</strong><br />
2·<strong>2006</strong>
Neue CD<br />
Die Ausgabe 8 der <strong>EUK</strong>-<br />
CD „Kompendium Arbeitsschutz“<br />
ist da. Auch<br />
im Jahr <strong>2006</strong> stellt die<br />
<strong>EUK</strong> ihren Mitgliedsunternehmen<br />
ihr Regelwerk<br />
und wichtige staatliche<br />
sowie europäische<br />
Vorschriften in digitaler<br />
Form zur Verfügung.<br />
Mitgliedsunternehmen können die CD kostenfrei beziehen. Externe Interessenten<br />
erhalten die CD zum Preis von 15,00 e zzgl. Versandkosten.<br />
Bestellungen richten Sie bitte an:<br />
<strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Unfallkasse</strong>, Postfach 20 01 52, 60605 Frankfurt am Main, Fax (0 69) 4 78 63-5 73. E-Mail: h.michael.becker@euk-info.de<br />
<strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Unfallkasse</strong>
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong><br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
in der Planungsphase erfolgt bereits die weitreichende Festlegung über die<br />
Neugestaltung/Veränderung der Arbeitsbedingungen oder über die Beschaffung<br />
von Arbeitsmitteln. Im Vorfeld sind daher bereits die Wirkungen von Planungen<br />
und Konzeptionen auf die Arbeitsbedingungen und die einzusetzenden Arbeitsmittel<br />
abzuschätzen und so zu gestalten, dass Gefährdungen vermieden und<br />
Gesundheitsrisiken so gering wie möglich gehalten werden. Zum Thema<br />
„Arbeitsschutz bei der Planung “ informieren wir am Beginn<br />
dieser Ausgabe über Aspekte und Standpunkte, die das wichtige Ziel haben, den<br />
Arbeitsschutz vorausschauend in die Gestaltung der Arbeit zu integrieren.<br />
Dieses Thema ist auch Gegenstand unseres Interviews auf den Seiten 12 und 13<br />
sowie der Checkliste auf Seite 25.<br />
Nur etwa 1 Prozent der Verdachtsmeldungen und Anträge werden als<br />
beruflich bedingte Erkrankungen der Wirbelsäule anerkannt. Diese aus Sicht der<br />
Betroffenen enttäuschend niedrige Anerkennungsquote hat zahlreiche Ursachen,<br />
die im Abschluss unserer Beitragsserie über „Erkrankungen der Wirbelsäule“<br />
erläutert und dargestellt werden.<br />
Sicherlich haben Sie das Wort „Übergangsgeld“ in Verbindung mit den<br />
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung schon mal gehört. Aber wer hat<br />
Anspruch auf Übergangsgeld, wann und wie lange kann dieses gezahlt werden?<br />
In unserem Beitrag auf den Seiten 6 und 7 informieren wir Sie über die<br />
Anspruchsvoraussetzung, Höhe und Dauer des Übergangsgeldes.<br />
Die Beurteilung des Versicherungsschutzes auf dem Weg zur oder von der Arbeit<br />
unterliegt in den meisten Fällen einer separaten Bewertung. Steht z.B. eine vom<br />
direkten Weg abweichende Fahrt zum Abholen eines zu Hause vergessenen<br />
Medikaments unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?<br />
Unter dem Titel „Wegeunfall – oder nicht“ berichten wir über einen<br />
solchen durch das Bundessozialgericht entschiedenen interessanten Fall.<br />
In der Wirtschaft werden heutzutage immer weniger Arbeiten durch eigene<br />
Beschäftigte ausgeführt, sondern durch „Fremdpersonal“ erledigt.<br />
Auf den Seiten 18 bis 19 erläutern wir, welche Pflichten und Sachverhalte<br />
beim Fremdfirmeneinsatz sowie der Arbeitnehmerüberlassung durch die<br />
Vertragspartner zu beachten sind.<br />
Die Deutsche Bahn startet in diesem Jahr die bahnweite präventive Kampagne<br />
„PROAKTIV gegen Rückenschmerzen“ zum Schwerpunkt<br />
„Muskel-Skeletterkrankungen“. Die <strong>EUK</strong> beteiligt sich an dieser Kampagne.<br />
Über Hintergründe/Aktionen etc. berichten wir auf der Seite 21.<br />
In der Rubrik „Telegramm“ haben wir für Sie interessante Informationen u.a. zum<br />
Thema Verkehrssicherheit zusammengestellt.<br />
Wir hoffen, Ihnen auch in dieser Ausgabe unseres <strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong> interessante<br />
Beiträge und Informationen zusammengestellt zu haben und wünschen Ihnen und<br />
Ihren Familien jederzeit „unfallfreies Arbeiten und unfallfreie Fahrt“ sowie für<br />
die kommende Urlaubszeit viel Freude und Erholung.<br />
Bis zum nächsten Mal<br />
Ihr „<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>“-Redaktionsteam<br />
Prolog · Inhalt<br />
Unsere Themen<br />
<strong>EUK</strong> aktuell<br />
2 Gut geplant ist halb gewonnen!<br />
Prävention<br />
5 Technische Regeln für Betriebssicherheit<br />
Unfallversicherung<br />
6 Übergangsgeld bei Leistungen<br />
zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />
8 Das Kreuz mit dem Kreuz<br />
10 Wegeunfall – oder nicht?<br />
11 Schwierige Ermittlungen<br />
<strong>Dialog</strong><br />
12 Kriterien für Planung und<br />
Beschaffung<br />
Telegramm<br />
14 Tag der Verkehrssicherheit<br />
Qualitätssicherungsstelle bei<br />
der BG Glas-Keramik<br />
Sicherheitstag im Cargo-<br />
Zentrum Halle (Saale)<br />
15 Warnweste für Privatfahrzeuge<br />
Neue Plakate der <strong>EUK</strong><br />
16 Anfängerrisiko Straßenverkehr<br />
Erste Hilfe weiter lebenswichtig<br />
17 Neue Durchführungsanweisungen<br />
für die Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Wach- und<br />
Sicherungsdienste“<br />
Ausbildung zur FASI<br />
Sicherheit überall<br />
18 Neue Broschüre der <strong>EUK</strong>:<br />
Einsatz von Fremdpersonal<br />
im Unternehmen<br />
21 Rückenschmerzen sind vermeidbar<br />
Checkliste<br />
25 Integration des Arbeitsschutzes<br />
in die Planung<br />
Weitere Rubriken<br />
22 Leserforum<br />
24 Das gibt‘s im nächsten Heft<br />
24 Impressum<br />
Unser Titelbild<br />
Sicher arbeiten – es lohnt zu<br />
leben<br />
1
<strong>EUK</strong> aktuell<br />
Gut geplant ist<br />
halb gewonnen!<br />
Planung ist die Entwicklung zukünftig erwarteter Zustände.<br />
Dabei werden vielfach Arbeitsschutzaspekte<br />
noch nicht in dem Maße berücksichtigt, wie es für eine<br />
ganzheitliche Betrachtung wünschenswert wäre. Der<br />
folgende Beitrag von Dipl.-Ing. Peter Schneider zeigt<br />
auf, dass die Berücksichtigung von Sicherheit und<br />
Gesundheitsschutz in der Planungsphase wesentlicher<br />
Bestandteil eines sicheren und menschengerechten<br />
Arbeitssystems sein muss.<br />
Durch Planung<br />
Gefährdungen<br />
vermeiden<br />
In Planungs- und Konzeptionsprozessen<br />
erfolgen zum Teil weit<br />
reichende Festlegungen über<br />
die Neugestaltung oder Veränderung<br />
von Arbeitsbedingungen.<br />
Vom Unternehmer sind deshalb<br />
vorausschauend die Auswirkungen<br />
auf den Arbeitsschutz zu<br />
2<br />
beurteilen und Maßnahmen einzuplanen,<br />
damit Gefährdungen<br />
für Leben und Gesundheit vermieden<br />
werden, einschließlich<br />
Maßnahmen der menschengerechten<br />
Gestaltung der Arbeit.<br />
Veränderungen und Neuentwicklungen<br />
bieten auch immer<br />
die Chance, das erreichte betriebliche<br />
Niveau von Sicherheit<br />
und Gesundheitsschutz weiter<br />
zu verbessern. Jede Veränderung<br />
im Unternehmen muss<br />
daher dahingehend geprüft<br />
werden, ob die vorhandenen<br />
Maßnahmen des Arbeitsschut-<br />
Abbildung 1: „Prozessschritte, Entwicklung, Gestaltung und Entscheidungen“.<br />
zes anzupassen sind. Das Ziel<br />
muss sein, den Arbeitsschutz<br />
vorausschauend in die Gestaltung<br />
der Arbeit zu integrieren.<br />
Diese Aufgabe erfordert eine<br />
breite Fachkunde und ein systematisches<br />
Vorgehen. Die<br />
Wirksamkeit des Arbeitsschutzes,<br />
wenn er von Anfang an in<br />
Planungs- und Konzeptionsphasen<br />
integriert wurde, ist sehr<br />
hoch einzuschätzen.<br />
Darüber hinaus werden teure<br />
Nachbesserungen vermieden.<br />
Nur in der Planungs- und Konzeptionsphase<br />
besteht in der<br />
Regel die Chance, dass Gefährdungen<br />
beseitigt werden<br />
können. Dadurch ergibt sich<br />
auch die Möglichkeit, dass auf<br />
Schutzmaßnahmen ganz verzichtet<br />
werden kann. Dies wird<br />
sicher nicht für alle Gefährdungen<br />
möglich sein, hat aber<br />
schon dann große Wirkung,<br />
wenn auch nur einzelne Gefährdungsfaktorenausgeschlossen<br />
werden können. Die<br />
Erfahrung zeigt, dass selbst gut<br />
konzipierte technische Schutzmaßnahmen<br />
versagen oder<br />
umgangen werden können und<br />
Verhaltensanforderungen nicht<br />
befolgt werden. Dagegen sind<br />
konstruktive Maßnahmen in der<br />
Planungsphase mit dem Ziel<br />
der Gefährdungsbeseitigung<br />
nicht nur wirksamer, sondern<br />
oft auch die letztendlich preiswertere<br />
Variante.<br />
Das setzt aber voraus, dass in<br />
allen Phasen des Planungsprozesses<br />
der Arbeitsschutz ganzheitlich<br />
vom Unternehmer integriert<br />
wird und die betrieblichen<br />
Fachleute, insbesondere die<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
und der Betriebsarzt von Beginn<br />
an eingebunden werden.<br />
Besonders unter präventiven<br />
Gesichtspunkten kommt es also<br />
darauf an, bei den unterschiedlichen<br />
Handlungsanlässen im<br />
Betrieb schon in der Planungsphase<br />
auf Maßnahmen zur frühzeitigen<br />
Verhütung von Arbeitsunfällen,<br />
Berufskrankheiten und<br />
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren<br />
und für eine wirksame<br />
Erste Hilfe hinzuwirken.<br />
Der betriebliche<br />
Planungsprozess<br />
Betriebliche Planungsprozesse<br />
werden in den meisten Fällen<br />
aufgabenorientiert ausgeführt. In<br />
der Planungsphase ist es daher<br />
wichtig, frühzeitig alle relevanten<br />
Aspekte zu berücksichtigen<br />
und Fehlerquellen so weit als<br />
möglich auszuschließen.<br />
Allerdings liegt darin auch ein<br />
Problem: Planungsprozesse<br />
laufen im Betrieb zwar nach einer<br />
bestimmten Sachlogik ab,<br />
jedoch spielt dabei der Arbeitsschutz<br />
oft keine oder nur eine<br />
untergeordnete Rolle. Entscheidend<br />
ist es, die unterschiedlichen<br />
Prozesse im Laufe einer<br />
Planung zu identifizieren und den<br />
Arbeitsschutz zu den erforderlichen<br />
Zeitpunkten in den Prozess<br />
einzubringen.<br />
Betriebliche<br />
Planungsprozesse<br />
mit Bezug zum<br />
Arbeitsschutz<br />
Folgende allgemeine sicherheits-<br />
und/oder gesundheitsschutzrelevante<br />
betriebliche<br />
Prozesse sind grundsätzlich zu<br />
beachten:<br />
1. der Personaleinsatz,<br />
2. die Gestaltung der Arbeitsorganisation,Arbeitsprozesse,<br />
Arbeitsstätten und Arbeitsplätze,<br />
3. alle Beschaffungsmaßnahmen,<br />
4. die Neuplanung oder Änderung<br />
von Arbeitsstätten und<br />
Arbeitsplätzen sowie des<br />
Einsatzes von Arbeitsmitteln<br />
(einschließlich Fahrzeuge)<br />
und Arbeitsstoffen,<br />
5. die Inbetriebnahme, der Normalbetrieb<br />
und die vorübergehende<br />
oder dauernde Außerbetriebnahme<br />
von Arbeitsmitteln,<br />
6. die Instandhaltung (Inspektion,<br />
Wartung und Instandsetzung)<br />
von Arbeitsmitteln,<br />
7. spezielle Fertigungsprozesse,<br />
8. Prüfungen (z.B. von Arbeitsmitteln),<br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong>
9. Betriebsstörungen und Notfälle,<br />
10. die Planung des Einsatzes<br />
von Fremdfirmen,<br />
11. die Qualifizierung (Schulung,<br />
Unterweisung u.a.) der Beschäftigten,<br />
einschließlich<br />
der Führungskräfte,<br />
12. das betriebliche Vorschlagswesen<br />
sowie<br />
13. die Entwicklung <strong>neu</strong>er Produkte.<br />
Weitere, hier nicht aufgeführte<br />
Prozesse können ebenfalls Bezug<br />
zum Arbeitsschutz haben.<br />
Die betrieblichen Prozesse finden<br />
in unterschiedlichen Organisations-<br />
und Fachbereichen,<br />
auf unterschiedlichen Entscheidungsebenen,<br />
mit verschiedenen<br />
Beteiligten und Verfahren<br />
statt.<br />
Deshalb kommt es darauf an,<br />
die unterschiedlichen betrieblichen<br />
Planungsprozesse rechtzeitig<br />
zu erkennen.<br />
Zu diesem Zweck muss der betriebliche<br />
Informationsfluss vom<br />
Unternehmer so organisiert<br />
werden, dass alle Verantwortlichen<br />
und die mit dem Arbeitsschutz<br />
befassten Beauftragten<br />
und Stellen über die Planungsprozesse<br />
informiert und eingebunden<br />
werden, damit frühzeitig<br />
Einfluss genommen werden<br />
kann.<br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong><br />
Struktur betrieblicher<br />
Planungsprozesse<br />
Jeder Planungsprozess kann<br />
unabhängig vom Gegenstand<br />
und der Aufgabenstellung in bestimmte<br />
Prozessschritte gegliedert<br />
werden. Dies gilt auch für<br />
betriebliche Planungsprozesse.<br />
Diese Prozessschritte sind jedoch<br />
nicht einheitlich, sondern<br />
werden – prozessabhängig –<br />
immer wieder variiert und modifiziert.<br />
Die Kenntnis dieser Prozessschritte<br />
ist also Voraussetzung<br />
für das Einbringen des Arbeitsschutzes.<br />
Je nach Aufgabenstellung können<br />
die Planungsprozesse völlig<br />
unterschiedlich strukturiert<br />
sein, wie z.B.:<br />
die Planung von Baumaßnahmen,<br />
die Planung <strong>neu</strong>er Werkstätten,<br />
die Montageplanung oder<br />
die Planung der Einführung<br />
eines Qualitätssicherungssystems.<br />
Deshalb ist es wichtig, die Planungsprozesse<br />
in einzelne<br />
Schritte aufzugliedern.<br />
Die Abbildung „Prozessschritte,<br />
Entwicklung, Gestaltung und<br />
Abbildung 2: Berücksichtigung des Arbeitsschutzes in der Planung auch<br />
durch den Sicherheitskoordinator nach der Baustellenverordnung und in der<br />
Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk.<br />
Entscheidungen“ zeigt die Aufgliederung<br />
von Planungsprozessen<br />
in typische, allgemeine Prozessschritte.<br />
Die Prozessschritte haben zunächst<br />
nichts mit Arbeitsschutz<br />
zu tun. Um den Arbeitsschutz<br />
integrieren zu können, ist zu klären,<br />
welche Aufgaben in den<br />
jeweiligen Schritten entsprechend<br />
der Art und des Inhalts<br />
des Planungsprozesses für das<br />
Unternehmen bestehen.<br />
Auf dieser Grundlage müssen<br />
dann folgende Fragen beantwortet<br />
werden:<br />
Wie kann der Arbeitsschutz<br />
in den Prozess integriert<br />
werden?<br />
<strong>EUK</strong> aktuell<br />
Betriebliche Planungsprozesse zur Einbindung des<br />
Arbeitsschutzes<br />
1. Betriebliche Planungsprozesse rechtzeitig erkennen; frühzeitige<br />
Information aller Beteiligten über Planungsvorhaben sicherstellen.<br />
2. Ablauf des Planungsprozesses im konkreten Fall klären und sich<br />
mit den üblichen Abläufen für das jeweilige Planungsvorhaben<br />
vertraut machen.<br />
3. Klären, welche Aufgaben generell in den jeweiligen Prozessschritten<br />
für den Betrieb bestehen und die Belange des Arbeitsschutzes<br />
darin integrieren.<br />
4. Strategien und Vorgehensweisen zum Tätigwerden entwickeln.<br />
5. Prozess in der Ausführungsphase überwachen.<br />
6. Ergebnisse kontrollieren.<br />
7. Mit Zielsetzungen vergleichen und ggf. korrigieren.<br />
8. Prüfung der Strategien und Vorgehensweisen: Wurden alle relevanten<br />
Prozessschritte festgelegt und die richtigen Stellen beteiligt?<br />
Was ist bei den einzelnen<br />
Schritten durchzuführen?<br />
Integration der<br />
Anforderungen von<br />
Sicherheit und<br />
Gesundheitsschutz<br />
in den<br />
Planungsprozess<br />
Bei den Planungsprozessen<br />
sollten die nachstehenden allgemeinen<br />
Aspekte besonders<br />
beachtet werden:<br />
Die Initiative, den Arbeitsschutz<br />
so früh wie möglich<br />
in den Prozess einzubinden,<br />
muss vom Unternehmer<br />
Abbildung 3: Neue Fahrzeuge sind immer ein Anlass, um den Stand der<br />
Technik weiter zu entwickeln, nicht nur in der Umsetzung der Aufgabe sondern<br />
auch beim Arbeitsschutz.<br />
3
<strong>EUK</strong> aktuell<br />
ausgehen. Hierzu gehören<br />
auch die Führungskräfte. Die<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
und der Betriebsarzt<br />
können den Unternehmer<br />
dabei beraten.<br />
Die Zuständigkeiten und die<br />
Verantwortung zur Integration<br />
des Arbeitsschutzes<br />
sind vom Unternehmer für<br />
alle Prozessschritte festzulegen.<br />
Die Ziele zur Integration des<br />
Arbeitsschutzes müssen unter<br />
Berücksichtigung der gesetzlichen<br />
Vorschriften konkret<br />
und eindeutig festgelegt<br />
werden.<br />
Nach der Planung<br />
ist vor der Planung<br />
Bisher zielten die Ausführungen<br />
darauf ab, dass alle Beteiligten<br />
in den Prozess eingebunden<br />
werden.<br />
Eine Integrierung des Arbeitsschutzes<br />
ist jedoch schon vor<br />
dem Planungsprozess möglich,<br />
wenn erste Überlegungen zur<br />
Planung getroffen werden, ein<br />
Problem erstmals besprochen<br />
wird oder erste Analysen erstellt<br />
werden. Also noch vor dem Planungsprozess.<br />
Hier soll die<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
oder der Betriebsarzt bei der<br />
Analyse und der methodischen<br />
Herangehensweise beratend<br />
und unterstützend tätig werden.<br />
Sie verfügen durch ihre Erfahrungen<br />
mit Gefährdungsanalysen<br />
über die notwendige Fachkompetenz.<br />
Auch die Aufsichtspersonen<br />
der <strong>EUK</strong> führen Beratungen<br />
zu Planungen durch.<br />
Abbildung 4: Auch bei<br />
der Einrichtung von<br />
<strong>neu</strong>en Werkstätten<br />
müssen die Arbeitsschutzexperten<br />
von<br />
Beginn an beteiligt<br />
sein, um die Arbeitsbedingungen<br />
optimal<br />
gestalten zu können.<br />
4<br />
Arbeitsschutz bei der Planung berücksichtigen<br />
Neben der logischen Konsequenz, dass eine Berücksichtigung<br />
des Arbeitsschutzes schon in der Planungsphase<br />
die größte Chance zur qualitativ hochwertigen Gewährleistung<br />
von Sicherheit und Gesundheitsschutz bietet, wird<br />
diese Forderung auch in vielen gesetzlichen Vorschriften<br />
gefordert; hier einige Auszüge:<br />
Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention<br />
(GUV-V A1), § 2 Abs. 1: Der Unternehmer hat die<br />
erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen,<br />
Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren<br />
sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen.<br />
Arbeitsschutzgesetz, § 4 Nr. 1: Die Arbeit ist so zu<br />
gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit<br />
möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung<br />
möglichst gering gehalten wird.<br />
Arbeitsstättenverordnung, § 3 Abs. 1 Satz 1: Der Arbeitgeber<br />
hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den<br />
Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhanges<br />
entsprechend so eingerichtet und betrieben werden,<br />
dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und<br />
die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.<br />
Ist die Planung abgeschlossen,<br />
werden die Ergebnisse realisiert,<br />
umgesetzt und zum dauerhaften<br />
Bestandteil des Betriebsgeschehens.<br />
Während dieser Phasen<br />
muss dann die Kontrolle<br />
der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmenerfolgen.<br />
Es empfiehlt sich, jeden abgeschlossenen<br />
Planungsprozess<br />
zu reflektieren. In der Reflexion<br />
werden gute Lösungen im Sinne<br />
von „Best Practics“ für weitere<br />
Planungsprozesse festgehalten<br />
und ein ggf. noch vorhandener<br />
Optimierungsbedarf<br />
ermittelt.<br />
Dazu untersuchen die Prozessbeteiligten<br />
sowohl<br />
1. den Gesamtprozess als<br />
auch<br />
2. die eigenen Aktivitäten.<br />
Der Gesamtprozess ist hinsichtlich<br />
nachstehender Kriterien zu<br />
bewerten:<br />
Wurden alle relevanten Risiken<br />
ermittelt?<br />
Wurden die Gefährdungen<br />
richtig analysiert?<br />
Wurden die Gefährdungen<br />
durch die umgesetzten<br />
Maßnahmen beseitigt?<br />
Die Reflexion bezieht sich nicht<br />
nur auf die veränderten Arbeitsbedingungen,<br />
sondern auch auf<br />
den Ablauf des Planungsprozesses<br />
selbst:<br />
Ist es gelungen, alle betrieblichen<br />
Planungsprozesse zu<br />
erkennen und alle an der<br />
Planung zu beteiligen einschließlich<br />
der Fachkraft für<br />
Arbeitssicherheit und dem<br />
Betriebsarzt?<br />
Ist es gelungen, die Belange<br />
des Arbeitsschutzes in den<br />
Planungsprozess zu integrieren?<br />
Aus der Beantwortung der vorstehenden<br />
Fragen ergibt sich<br />
das Verbesserungspotential für<br />
zukünftige Planungsprozesse.<br />
Theorie und Praxis<br />
Die vorstehenden Ausführungen<br />
beschäftigten sich mit den theoretischen<br />
Grundlagen zur Integration<br />
der Anforderungen aus<br />
Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
sowie der menschengerechten<br />
Gestaltung der Arbeitsbedingungen<br />
in Planungs- und<br />
Konzeptionsprozesse. Bekanntlich<br />
ist jedoch allein die<br />
Praxis entscheidend für den<br />
Erfolg oder Misserfolg einer<br />
Maßnahme.<br />
Beispiel einer Integration des<br />
Arbeitsschutzes in die Planung<br />
einer <strong>neu</strong>en Werkstatt: Die DB<br />
Bahnbau GmbH hatte im Rahmen<br />
einer Umstrukturierung die<br />
Werkstattkapazitäten den Bedingungen<br />
angepasst und entschied<br />
sich für einen Neubau.<br />
Rechtzeitig wurden alle Beteiligen,<br />
einschließlich der betrieblichen<br />
und behördlichen Arbeitsschutzexperten<br />
einbezogen und<br />
eine fundierte Gefährdungsbeurteilung<br />
erstellt. In der „Bahn-<br />
Praxis W“ Ausgabe 1/2004 haben<br />
wir hierzu ausführlich berichtet.<br />
<br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong>
Technische Regeln für<br />
Betriebssicherheit<br />
Die Betriebssicherheitsverordnung<br />
(BetrSichV) ist seit dem 3.<br />
Oktober 2002 in Kraft. Danach<br />
sind z.B. soweit noch nicht geschehen,<br />
im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen<br />
die erforderlich<br />
betriebsspezifischen<br />
Vorgaben für die sichere Bereitstellung<br />
und Benutzung von Arbeitsmitteln<br />
festzulegen.<br />
Oftmals werden jedoch konkrete<br />
und erläuternde Hinweise und<br />
Hilfestellungen für den betrieblichen<br />
Alltag vermisst, da in den<br />
Regelungen der BetrSichV nur<br />
allgemeine Schutzziele und Mindestanforderungen<br />
dargestellt<br />
werden.<br />
In diesem Zusammenhang werden<br />
die bereits veröffentlichten<br />
und zukünftig zu erarbeitenden<br />
Technischen Regeln für Betriebssicherheit<br />
(TRBS) eine<br />
wichtige Hilfe zur Umsetzung<br />
übernehmen.<br />
Ausschuss für<br />
Betriebssicherheit<br />
Der Ausschuss für Betriebssicherheit<br />
(ABS) berät seit 2003<br />
das Ministerium für Arbeit und<br />
Soziales bei der Bereitstellung<br />
und Benutzung von Arbeitsmitteln<br />
und beim Betrieb überwachungsbedürftiger<br />
Anlagen. Die<br />
wichtigste Aufgabe des ABS ist<br />
aber die Konkretisierung der in<br />
der BetrSichV gestellten Anforderungen,<br />
die somit zur Erarbeitung<br />
des Technischen Regelwerkes<br />
für Betriebssicherheit<br />
führt.<br />
Die Struktur des ABS und der<br />
sieben gebildeten Unterausschüsse<br />
(UA) ist in der Abbildung<br />
1 wiedergegeben.<br />
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit<br />
berücksichtigen<br />
dabei den Stand der Technik,<br />
der Arbeitsmedizin und Hygiene<br />
sowie sonstige gesicherte<br />
arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse<br />
für die Bereitstellung<br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong><br />
und Benutzung von Arbeitsmitteln.<br />
Bei Anwendung der hier genannten<br />
Maßnahmen kann der<br />
Arbeitgeber in der Regel davon<br />
ausgehen, dass die in der Betr-<br />
SichV gestellten Anforderungen<br />
erfüllt werden.<br />
Aufbau der<br />
Technischen Regeln für<br />
Betriebssicherheit<br />
Nach den Leitlinien zur Erarbeitung<br />
der Technischen Regeln<br />
für Betriebssicherheit wird das<br />
Regelwerk nicht mehr wie bisher<br />
arbeitsmittel-, sondern vorrangig<br />
gefährdungsbezogen und<br />
somit abstrakter aufgebaut. Vorhandene<br />
Regelwerke werden<br />
überprüft und nur noch dann in<br />
eine TRBS überführt, wenn sie<br />
zur Konkretisierung der Betr-<br />
SichV benötigt werden. Die Regelungstiefe<br />
wird dabei auf die<br />
wesentlichen Inhalte beschränkt<br />
bleiben.<br />
Neue Technische Regeln<br />
für Betriebssicherheit<br />
Grundsätzlich werden die Technischen<br />
Regeln für Betriebssicherheit<br />
in drei Bereiche aufgeteilt:<br />
1. Allgemeines und<br />
Grundlagen<br />
Hierzu gehört die bereits im<br />
Dezember 2004 veröffentlichte<br />
TRBS 1203 „Befähigte Personen“.<br />
Diese Technische Regel<br />
konkretisiert die Voraussetzungen<br />
für die fachliche Befähigung<br />
und die Weisungsfreiheit des<br />
Prüfpersonals. Sie beschreibt in<br />
drei Teilen<br />
Allgemeine Anforderungen,<br />
Besondere Anforderungen<br />
– Explosionsgefährdungen<br />
(Teil 1),<br />
Besondere Anforderungen<br />
– Druckgefährdungen (Teil<br />
2)<br />
die Qualifikation von Personen,<br />
die durch ihre Berufsausbildung,<br />
Berufserfahrung und ihre zeitnahe<br />
berufliche Tätigkeit über<br />
die erforderlichen Fachkenntnisse<br />
zur Prüfung von Arbeitsmitteln<br />
verfügen.<br />
Weitere wichtige und verabschiedungsreife<br />
Regeln, die zukünftig<br />
veröffentlicht werden,<br />
sind die<br />
TRBS 1002 „Begriffe“,<br />
TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung<br />
und sicherheitstechnische<br />
Bewertung“,<br />
TRBS 1201 „Prüfungen von<br />
Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigenAnlagen“.<br />
2. Gefährdungsbezogene<br />
Regeln<br />
Hierunter fallen gefährdungsbezogene<br />
Regeln, die beispielsweise<br />
mechanische, elektrische<br />
oder thermische Gefährdungen<br />
zum Inhalt haben.<br />
Im Bundesanzeiger wurde am<br />
10. Februar <strong>2006</strong> die TRBS<br />
2111 „Mechanischen Gefährdungen<br />
– Allgemeine Anforderungen“<br />
mit dem Teil 1 „Maßnahmen<br />
zum Schutz vor kontrolliert<br />
bewegten ungeschützten<br />
Teilen“ veröffentlicht. Hier<br />
werden Hinweise und Beispiele<br />
für die Ermittlung von Maßnahmen<br />
zum Schutz vor mechanischen<br />
Gefährdungen beschrieben,<br />
die dem Arbeitgeber im<br />
Rahmen der aufzustellenden<br />
Gefährdungsbeurteilung als<br />
Grundlage behilflich sein können.<br />
Der ABS hat weiterhin die TRBS<br />
2152 „Gefährliche explosionsfähige<br />
Atmosphäre – Allgemeines“<br />
mit dem Teil 1 „Beurteilung<br />
der Explosionsgefährdung“ und<br />
dem Teil 2 „Vermeidung oder<br />
Einschränkung der Bildung gefährlicher<br />
explosionsfähiger Atmosphäre“<br />
beschlossen, die in<br />
Kürze veröffentlicht werden soll.<br />
Beraten werden in den Unterausschüssen<br />
derzeit u.a. die<br />
TRBS 2120 „Elektrische Gefährdungen“,<br />
TRBS 2140/2160 „Gefährdungen<br />
durch Absturz“,<br />
TRBS 2154 „Explosionsschutzdokument“,<br />
Prävention<br />
TRBS 2155 „Schutzmaßnahmen<br />
bei Instandhaltungsarbeiten“.<br />
3. Spezifische Regelungen<br />
für Arbeitsmittel, Anlagen<br />
und Tätigkeiten<br />
Hierunter können in Ausnahmefällen<br />
Technische Regeln fallen,<br />
für die der gefährdungsorientierte<br />
Ansatz nicht anwendbar<br />
bzw. nicht hinreichend aussagefähig<br />
ist. Denkbar ist, dass<br />
bisher schon vorhandene Technische<br />
Regeln, wie z.B. die Technischen<br />
Regeln für brennbare<br />
Flüssigkeiten (TRbF), in die Technischen<br />
Regeln für Betriebssicherheit<br />
überführt werden.<br />
Wie geht es bis zur<br />
Veröffentlichung <strong>neu</strong>er<br />
Technischen Regeln für<br />
Betriebssicherheit weiter?<br />
Bis der Ausschuss für Betriebssicherheit<br />
weitere einschlägige<br />
Technische Regeln für Betriebssicherheit<br />
erarbeitet hat und diese<br />
im Bundesanzeiger bekannt<br />
gegeben werden, gelten die bisherigen<br />
technischen Regeln<br />
weiter.<br />
Ferner wird durch die GUV-Regel<br />
„Betreiben von Arbeitsmitteln“<br />
(GUV-R 500) der Zugriff auf<br />
unverzichtbare Schutzziele von<br />
zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften<br />
ermöglicht, für<br />
die noch keine Technischen<br />
Regeln aufgestellt wurden. <br />
5
Unfallversicherung<br />
Übergangsgeld<br />
bei Leistungen<br />
zur Teilhabe am<br />
Arbeitsleben<br />
6<br />
Kann ich während der Erbringung von Leistungen<br />
zur Teilhabe am Arbeitsleben selbst für meinen<br />
Lebensunterhalt sorgen?<br />
Von wem und für welchen Zeitraum bekomme ich<br />
Geldleistungen zur Sicherung meines Lebensunterhalts?<br />
Entspricht die Leistung meinem zuvor bezogenen<br />
Nettoarbeitsentgelt?<br />
Muss ich mich selbst um die Zahlung kümmern?<br />
Dies alles sind Fragen, die unweigerlich auftauchen,<br />
wenn Versicherte ihre bisherige Tätigkeit wegen Unfallfolgen<br />
nicht mehr ausüben können, medizinische Rehabilitationsmaßnahmen<br />
allein zur Wiedereingliederung<br />
nicht ausreichen und daher Leistungen zur Teilhabe am<br />
Arbeitsleben in Anspruch nehmen wollen.<br />
Im nachfolgenden Beitrag wird Karlheinz Marg, Leiter<br />
des Referates für berufliche Rehabilitation, auf die<br />
einzelnen Fragen eingehen.<br />
Zweck des<br />
Übergangsgeldes<br />
Beim Übergangsgeld handelt es<br />
sich um eine Geldleistung, die<br />
dazu dient, den Ausfall an Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen<br />
für die Zeit, in der Leistungen<br />
zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />
erbracht werden, auszugleichen,<br />
da der Versicherte nicht<br />
gleichzeitig für seinen Lebensunterhalt<br />
sorgen kann. Übergangsgeld<br />
stellt damit als ergänzende<br />
Leistung zur Rehabilitation<br />
den Lebensunterhalt der<br />
Betroffenen und deren Angehörigen<br />
sicher (Rechtsgrundlage<br />
§ 49 Sozialgesetzbuch (SGB)<br />
VII in Verbindung mit §§ 45 ff.<br />
SGB IX).<br />
Anspruchsvoraussetzungen<br />
gem. § 49 SGB VII<br />
Übergangsgeld wird erbracht,<br />
wenn Versicherte infolge des<br />
Versicherungsfalls Leistungen<br />
zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />
erhalten. Übergangsgeld ist<br />
allerdings nur bei solchen Leistungen<br />
zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />
zu erbringen, bei denen<br />
es den Zweck der Unterhaltssicherung<br />
erfüllen kann, z.B.<br />
ganztägig oder in Teilzeitform<br />
durchgeführte Maßnahmen.<br />
Ein Anspruch auf Übergangsgeld<br />
kommt – im Gegensatz<br />
zum Verletztengeld – auch dann<br />
in Betracht, wenn vor der Maßnahme<br />
Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen<br />
nicht erzielt<br />
worden ist.<br />
Beginn und<br />
Ende des<br />
Übergangsgeldes<br />
Da Übergangsgeld erbracht<br />
wird, wenn Versicherte infolge<br />
des Versicherungsfalls Leistungen<br />
zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />
erhalten, richten sich Beginn<br />
und Ende nach der tatsächlichen<br />
Durchführung der<br />
Rehabilitationsmaßnahme, d.h.<br />
Anspruch auf Übergangsgeld<br />
entsteht mit dem ersten Tag der<br />
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />
und endet grundsätzlich<br />
mit dem Ende der Leistung<br />
zur Teilhabe am Arbeitsleben.<br />
Ob nach Beendigung der Maßnahme<br />
ein Anspruch auf eine<br />
Weitergewährung von Übergangsgeld<br />
besteht, muss im<br />
Einzelfall geprüft werden.<br />
In Frage kommt beim Vorliegen<br />
der entsprechenden Voraussetzungen<br />
ein „Zwischenübergangsgeld“,<br />
wenn sich weitere<br />
berufliche Rehabilitationsmaßnahmen<br />
anschließen, oder ein<br />
„Anschlussübergangsgeld“ bei<br />
Arbeitslosigkeit ohne Anspruch<br />
auf Arbeitslosengeld, obwohl<br />
sich Versicherte arbeitslos gemeldet<br />
haben.<br />
Auszahlung der<br />
Leistung<br />
Die Auszahlung des Übergangsgeldes<br />
erfolgt entweder durch<br />
den Unfallversicherungsträger<br />
selbst oder durch die vom Unfallversicherungsträger<br />
zu beauftragende<br />
Krankenkasse.<br />
Grundlage für die Beauftragung<br />
einer Krankenkasse – dies stellt<br />
zumindest bei der <strong>Eisenbahn</strong>-<br />
<strong>Unfallkasse</strong> den Regelfall dar –<br />
ist die Verwaltungsvereinbarung<br />
„Einzelauftrag“.<br />
Die für die Berechnung erforderlichen<br />
Angaben werden der<br />
Krankenkasse vom Unfallversicherungsträger<br />
übermittelt.<br />
Berechnung des<br />
Übergangsgeldes<br />
Unter Zugrundelegung der<br />
§§ 46 und 47 SGB IX sind zur<br />
Berechnung des Übergangsgeldes<br />
mehrere Arbeitsschritte<br />
vorzunehmen:<br />
1. Es ist das Regelentgelt zu<br />
berechnen (= Bemessungsgrundlage).<br />
2. Das berechnete Regelentgelt<br />
ist mit dem Höchstregelentgelt<br />
zu vergleichen<br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong>
und ggf. auf dieses zu kürzen<br />
(derzeit 200 e tgl. Stand<br />
2005).<br />
3. Vom gültigen Regelentgelt<br />
sind 80 v.H. zu ermitteln<br />
(Wert 1).<br />
4. Es ist das entgangene kumulierte<br />
Nettoarbeitsentgelt<br />
zu berechnen (Wert 2)<br />
5. Vergleich Wert 1 und Wert 2<br />
(maßgebend ist der niedrigere<br />
Betrag).<br />
6. Übergangsgeld = 68 % oder<br />
75 % des niedrigeren Betrages.<br />
75 % der Bemessungsgrundlage<br />
erhalten Versicherte,<br />
die mindestens ein Kind im<br />
Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis<br />
5 des Einkommensteuergesetzes<br />
haben,<br />
die ohne Anspruch auf Leistungen<br />
aus der Pflegeversicherung<br />
pflegebedürftig<br />
sind, wenn der Ehegatte, mit<br />
dem sie in häuslicher Gemeinschaft<br />
leben, sie pflegt<br />
und deswegen eine Erwerbstätigkeit<br />
nicht ausübt,<br />
deren Ehegatte, mit dem sie<br />
in häuslicher Gemeinschaft<br />
leben, pflegebedürftig ist<br />
und keine Leistungen aus<br />
der gesetzlichen Pflegeversicherung<br />
erhält.<br />
7. Höchstbetrag ist das regelmäßige<br />
Nettoentgelt.<br />
Beispiel für eine<br />
Übergangsgeldberechnung:<br />
Ein Arbeitnehmer mit festem<br />
Monatsgehalt erhielt im Bemessungszeitraum<br />
ein Bruttoarbeitsentgelt<br />
in Höhe von<br />
2.250 e (regelmäßiges Entgelt<br />
ohne Einmalzahlungen), ein<br />
Nettoarbeitsentgelt in Höhe von<br />
1.200 e und beitragspflichtige<br />
Einmalzahlungen (z.B. Urlaubsgeld,<br />
Weihnachtsgeld) in den<br />
letzten zwölf Monaten vor Beginn<br />
der Leistungen zur Teilhabe<br />
am Arbeitsleben in Höhe von<br />
4.500 e brutto.<br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong><br />
Nach Erhalt dieser Angaben<br />
kann das kalendertägliche Übergangsgeld<br />
unter Berücksichtigung<br />
der zuvor beschriebenen<br />
Arbeitsschritte durch den Unfallversicherungsträgerberechnet<br />
werden:<br />
Haben Versicherte unmittelbar<br />
vor Beginn von übergangsgeldauslösenden<br />
Leistungen zur<br />
Teilhabe am Arbeitsleben Verletztengeld<br />
erhalten, so wird bei<br />
der Berechnung des Übergangsgeldes<br />
auf die Werte zu-<br />
1. Regelentgelt<br />
2.250 e (regelmäßiges Brutto) : 30 = 75,00 e<br />
4.500 e (Einmalzahlungen) : 360 = 12,50 e<br />
Regelentgelt 87,50 e<br />
2. Vergleich mit dem Höchstregelentgelt bei der <strong>EUK</strong> in<br />
Höhe von 200 e.<br />
Es ist keine Kürzung vorzunehmen, da das Höchstregelentgelt<br />
nicht überschritten ist.<br />
3. Ermittlung von 80 % des Regelentgelts<br />
87,50 e x 80 % = 70 e (Wert 1)<br />
Dieser Betrag ist gleichzeitig das Bemessungsentgelt<br />
für die vom Unfallversicherungsträger zu übernehmenden<br />
Sozialversicherungsbeiträge (RV, KV, PV).<br />
4. Berechnung des entgangenen Nettoarbeitsentgelts<br />
Entgangenes Nettoarbeitsentgelt<br />
1.200 e : 30 = 40,00 e<br />
Nettohinzurechnungsbetrag<br />
12,50 e x 40 (regelm. Nettoarbeitsentgelt) : 75<br />
(regelmäßiges Bruttoarbeitsentgelt) = 6,67 e<br />
Kumuliertes Nettoarbeitsentgelt = 46,67 e<br />
(Wert 2)<br />
5. 75 % von 46,67 e (Wert 2 niedrigerer Betrag) = 35,00 e<br />
Das kalendertägliche Übergangsgeld<br />
in Höhe von 35,00 e<br />
liegt unter dem regelmäßigem<br />
tgl. Nettoentgelt (40,00 e) und<br />
kommt somit ohne Kürzung zur<br />
Auszahlung.<br />
Bei einem Stundenlöhner würde<br />
zur Ermittlung des regelmäßigenBrutto-/Nettoarbeitsentgelts<br />
folgende Berechnungsformel<br />
zugrunde gelegt:<br />
Entgelt im Bemessungszeitraum<br />
(ohne Einmalzahlungen): Zahl<br />
der Stunden, für die das im Bemessungszeitraum<br />
erzielte Arbeitsentgelt<br />
gezahlt wurde x regelmäßige<br />
wöchentliche Arbeitsstunden<br />
: 7 = Regelentgelt<br />
je Kalendertag.<br />
Das kumulierte Regelentgelt<br />
bzw. das kumulierte Nettoarbeitsentgelt<br />
werden im Weiteren<br />
wie im Beispielsfall beschrieben<br />
berechnet.<br />
rückgegriffen, die der Berechnung<br />
des Verletztengeldes zugrunde<br />
gelegen haben (§ 49<br />
SGB IX), d.h. eine doppelte Ermittlung<br />
und Feststellung der<br />
Berechnungsgrundlage wird<br />
damit vermieden. Es sind<br />
dementsprechend lediglich die<br />
68 % bzw. 75 % des Verletztengeldbetrages<br />
zu errechnen.<br />
Gemäß § 49 SGB IX trifft vorgehende<br />
Regelung auch auf Bezug<br />
von Krankengeld, Versorgungskrankengeld<br />
oder Übergangsgeld<br />
zu.<br />
Berechnungsgrundlage<br />
in Sonderfällen<br />
(§ 48 SGB IX)<br />
Wenn eine Berechnung<br />
nach §§ 46 und 47 SGB IX<br />
zu einem geringeren Betrag<br />
führt (Ausnahme: vorherge-<br />
Unfallversicherung<br />
hende Verletztengeld-,<br />
Krankengeld-, Versorgungskrankengeld-<br />
oder<br />
Übergangsgeldzahlung)<br />
oder<br />
Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen<br />
nicht erzielt worden<br />
ist oder<br />
der letzte Tag des Bemessungszeitraums<br />
bei Beginn<br />
der Leistungen länger als<br />
drei Jahre zurückliegt,<br />
wird die Berechnungsgrundlage<br />
wie folgt ermittelt:<br />
fiktives mtl. Bruttoarbeitsentgelt<br />
(bis zur Beitragsbemessungsgrenze)<br />
x 12 x 65 : 3600.<br />
Als fiktives Bruttoarbeitsentgelt<br />
ist das tarifliche oder, wenn es<br />
an einer tariflichen Regelung<br />
fehlt, das ortsübliche Arbeitsentgelt<br />
zugrunde zu legen.<br />
Das Übergangsgeld wird in<br />
Höhe von 68 % bzw. 75 % des<br />
errechneten Betrages geleistet.<br />
Einkommensanrechnung<br />
§ 52 SGB VII<br />
Erzielt der Rehabilitand während<br />
der Leistungen zur Teilhabe am<br />
Arbeitsleben gleichzeitig Einkommen,<br />
z.B. beitragspflichtiges<br />
Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen,<br />
Mutterschaftsgeld<br />
etc., so ist dieses auf das Übergangsgeld<br />
anzurechnen.<br />
Anpassung<br />
§ 50 SGB IX<br />
Das Übergangsgeld wird 12<br />
Monate nach Ablauf des Bemessungszeitraumsentsprechend<br />
der Entwicklung der<br />
Bruttoarbeitsentgelte angepasst.<br />
<br />
7
Unfallversicherung<br />
Das Kreuz mit<br />
dem Kreuz<br />
Erkrankungen der Wirbelsäule stellen eine Volkskrankheit<br />
dar, die in allen Altersgruppen, sozialen Schichten<br />
und Berufsgruppen unabhängig davon vorkommen, ob<br />
sitzende, stehende, leichte oder schwere körperliche<br />
Arbeiten verrichtet werden. Leichte Arbeiten schützen<br />
nicht vor Verschleißkrankheiten der Wirbelsäule und<br />
schwere Arbeiten führen nicht zwangsläufig zu einer<br />
solchen Erkrankung. Unter bestimmten Voraussetzungen<br />
können aber berufliche Tätigkeiten für eine bandscheibenbedingte<br />
Schädigung der Wirbelsäule verantwortlich<br />
sein. In Fortsetzung des Artikels „Das Kreuz mit<br />
dem Kreuz“ werden deshalb im nachstehenden Beitrag<br />
von Hermann Guse, Sachbearbeiter in der Abteilung<br />
„Berufskrankheiten“, die BK-Nr. 2108, 2109 und<br />
2110 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung<br />
(BKV) weiter vorgestellt.<br />
Das Feststellungsverfahren<br />
Zur Erinnerung: Im Jahre<br />
1993 wurde die Berufskrankheiten-Verordnung<br />
durch den<br />
Bundesminister für Arbeit und<br />
Sozialordnung um drei Krankheiten,<br />
welche die Wirbelsäule<br />
betreffen, erweitert. Es handelt<br />
sich dabei um die<br />
8<br />
BK 2108<br />
Bandscheibenbedingte Erkrankungen<br />
der Lendenwir-<br />
belsäule durch langjähriges<br />
Heben oder Tragen schwerer<br />
Lasten oder durch langjährige<br />
Tätigkeiten in extremer<br />
Rumpfbeugehaltung,<br />
die zur Unterlassung aller<br />
Tätigkeiten gezwungen haben,<br />
die für die Entstehung,<br />
die Verschlimmerung oder<br />
das Wiederaufleben der Erkrankung<br />
ursächlich waren<br />
oder sein können.<br />
BK 2109<br />
Bandscheibenbedingte Erkrankungen<br />
der Halswirbel-<br />
säule durch langjähriges Tragen<br />
schwerer Lasten auf der<br />
Schulter, die zur Unterlassung<br />
aller Tätigkeiten gezwungen<br />
haben, die für die<br />
Entstehung, die Verschlimmerung<br />
oder das Wiederaufleben<br />
der Krankheit ursächlich<br />
waren oder sein<br />
können.<br />
BK 2110<br />
Bandscheibenbedingte Erkrankungen<br />
der Lendenwirbelsäule<br />
durch langjährige,<br />
vorwiegend vertikale Einwirkungen<br />
von Ganzkörperschwingungen<br />
im Sitzen, die<br />
zur Unterlassung aller Tätigkeiten<br />
gezwungen haben,<br />
die für die Entstehung, die<br />
Verschlimmerung oder das<br />
Wiederaufleben der Erkrankung<br />
ursächlich waren oder<br />
sein können.<br />
Die arbeitstechnischen<br />
Voraussetzungen<br />
Mit der Aufnahme der bandscheibenbedingtenErkrankungen<br />
der Wirbelsäule in die Liste<br />
der Berufskrankheiten standen<br />
die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
vor dem Problem,<br />
dass der Gesetzgeber<br />
(bewusst) auf eine notwendige<br />
Konkretisierung der arbeitstechnischen<br />
Voraussetzungen verzichtete.<br />
Allein nach dem Wortlaut<br />
der Nr. 2108 der Anlage zur<br />
Berufskrankheiten-Verordnung<br />
(BKV) kann z.B. nicht exakt bestimmt<br />
werden, was unter den<br />
Begriffen „schwere“ Last, einer<br />
„langjährigen“ Tätigkeit und einer<br />
„extremen Rumpfbeugehaltung“<br />
zu verstehen ist. Es musste<br />
also nach wissenschaftlichen<br />
Gesichtpunkten eine einheitlich<br />
anzuwendende Arbeitsgrundlage<br />
für die Bemessung der belastungsbedingten<br />
Dosis in Bezug<br />
auf das Erkrankungsrisiko<br />
entwickelt werden.<br />
Für die Bewertungs-Beurteilung<br />
zur BK-Nr. 2108 etablierte sich<br />
das so genannte Mainz-Dortmunder-Dosismodell<br />
(MDD);<br />
nähere Ausführungen hierzu siehe<br />
„<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>“ 1/<strong>2006</strong>.<br />
Ein anderer bandscheibengefährdender<br />
Faktor im Arbeitsprozess<br />
ist die Einwirkung mechanischerGanzkörperschwingungen<br />
(BK-Nr. 2110) – wie sie<br />
z.B. bei Fahrern von Baustellen-LKW,<br />
land- und forstwirtschaftlichen<br />
Fahrzeugen, Muldenkippern,<br />
Gabelstaplern auf<br />
unebenen Fahrbahnen (also<br />
Hofflächen, Pflaster usw.) auftreten.<br />
Die arbeitstechnischen<br />
Voraussetzungen gelten als erfüllt,<br />
wenn der nach der derzeit<br />
gültigen VDI (Verein Deutscher<br />
Ingenieure) Richtlinie 2057-1<br />
(„Einwirkung mechanischer<br />
Schwingungen auf den Menschen<br />
– Ganzkörperschwingungen“)<br />
bestehende Richtwert für<br />
die Tagesbelastung als auch für<br />
die Gesamtschwingungsdosis<br />
(also die gesamte berufliche<br />
Schwingungsbelastung) erreicht<br />
bzw. überschritten wird<br />
(Anm: Mit einem Gesundheitsrisiko<br />
wird in der Regel erst nach<br />
einer mindestens zehnjährigen<br />
Vibrationsbelastung gerechnet).<br />
Eine Gefährdung ist ausgeschlossen,<br />
wenn nur eine kurzzeitige<br />
Exposition auf den genannten<br />
Fahrzeugen vorgelegen<br />
hat; Fahrer von Taxis, Gabelstaplern<br />
auf Hallengrund bzw.<br />
von Lkw und Omnibussen mit<br />
schwingungsgedämpften Fahrersitzen<br />
sind demnach keiner<br />
gesundheitsschädigenden Belastung<br />
ausgesetzt.<br />
Als Gefahrenquellen für degenerative<br />
Veränderungen der<br />
LWS gelten auch so genannte<br />
Mischbelastungen, also Belastungen<br />
sowohl durch manuelles<br />
Heben oder Tragen schwerer<br />
Lasten oder Tätigkeiten in<br />
extremer Rumpfbeugehaltung<br />
als auch durch Ganzkörperschwingungen;<br />
auch für diese<br />
kombinierten Belastungen lassen<br />
sich die arbeitstechnischen<br />
Voraussetzungen mittels der<br />
VDI-Richtlinie und des MDD<br />
beurteilen.<br />
Für die Bewertung der beruflichen<br />
Belastungen der HWS<br />
im Sinne der BK-Nr. 2109 kann<br />
das Mainz-Dortmunder-Dosismodell<br />
nicht herangezogen werden.<br />
Hier ist das vom Gesetzgeber<br />
bei der Einführung der<br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong>
genannten BK herausgegebene<br />
„Merkblatt für die ärztliche<br />
Untersuchung“ die entsprechende<br />
Arbeitsgrundlage.<br />
Ein erhöhtes Risiko für die Entwicklungbandscheibenbedingter<br />
Erkrankungen der HWS ist<br />
demnach anzunehmen, wenn<br />
Lastgewichte von 50 kg und<br />
mehr regelmäßig auf der<br />
Schulter oder über Kopf<br />
unter Zwangshaltung im<br />
Bereich der HWS und maximaler<br />
Anspannung der Nackenmuskulatur<br />
getragen<br />
werden,<br />
pro Arbeitsschicht mindestens<br />
40 entsprechende Tragevorgänge<br />
erfolgen,<br />
die genannten Tätigkeiten<br />
mindestens 10 Jahre durchgeführt<br />
werden,<br />
(Diese Annahmen gründen<br />
sich auf Studien über das<br />
vermehrte Auftreten von<br />
bandscheibenbedingten<br />
HWS-Erkrankungen, welche<br />
bei Fleischträgern in<br />
Schlachthöfen gewonnen<br />
wurden).<br />
Sind die „arbeitstechnischen<br />
Hürden“ genommen, d.h., der<br />
mit der Belastungsbeurteilung<br />
beauftragte Technische Aufsichtsdienst<br />
hat die Voraussetzungen<br />
bejaht, ist der (arbeits-)<br />
medizinische Zusammenhang<br />
abzuklären.<br />
Der medizinische<br />
Zusammenhang<br />
Grundvoraussetzungen für<br />
die Anerkennung eines Ursachenzusammenhanges<br />
sind<br />
u.a.:<br />
eine nachgewiesene bandscheibenbedingteErkrankung,<br />
wobei der bildgebend<br />
darstellbare Bandscheibenschaden<br />
das altersdurchschnittlich<br />
zu erwartende<br />
Ausmaß überschreitet (siehe<br />
auch <strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong> 1/<br />
<strong>2006</strong>),<br />
eine ausreichend berufliche<br />
Belastung, wobei diese eine<br />
plausible zeitliche Verbindung<br />
zur Entwicklung der<br />
bandscheibenbedingten Erkrankung<br />
aufweisen muss<br />
(z.B. muss eine ausreichen-<br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong><br />
de Exposition vorausgehen;<br />
außerdem nimmt die Ursachenwahrscheinlichkeit<br />
mit<br />
der Länge des Zeitraumes<br />
zwischen Belastungsende<br />
und der erstmaligen Diagnose<br />
der Erkrankung ab),<br />
der nach dem anzuwendenden<br />
BK-Tatbestand mit einer<br />
bestimmten Einwirkung<br />
korrespondierende WS-Abschnitt<br />
muss besonders<br />
betroffen sein. Die Bandscheibenschäden<br />
im beruflich<br />
belasteten Abschnitt<br />
müssen sich vom Verschleißzustandbelastungsferner<br />
Abschnitte deutlich<br />
abheben (In der Regel ist ein<br />
von oben nach unten in der<br />
Ausprägung zunehmender<br />
Befund erforderlich),<br />
es müssen typische belastungsbedingte,<br />
dem Lebensalter<br />
vorauseilende<br />
knöcherne Umbauprozesse<br />
an den jeweiligen Wirbelsäulenabschnitten<br />
nachweisbar<br />
sein (so genannte belastungsadaptiveReaktionen).<br />
Die entsprechende Beurteilung<br />
erfolgt durch einen medizinischen<br />
Sachverständigen (Gutachter).<br />
Er muss darüber hinaus<br />
prüfen, ob konkurrierende Ursachen/Erkrankungen<br />
(siehe<br />
<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong> 4/2005) besteht.<br />
Kommt er zu dem Ergebnis,<br />
dass eine beruflich bedingte<br />
Erkrankung vorliegt, ist die Min-<br />
derung der Erwerbsfähigkeit<br />
(MdE) zu bestimmen. In der<br />
Regel wird ein berufsbedingter<br />
Wirbelsäulenschaden mit Funktionsbeeinträchtigung<br />
und ohne<br />
Nervenausfälle mit einer MdE<br />
von 10 Prozent, bei sehr ausgeprägten<br />
Veränderungen bis zu<br />
20 Prozent bewertet. Eine noch<br />
höhere Einschätzung ist nur im<br />
Ausnahmefall und meist auch<br />
nur bei gleichzeitigem Nachweis<br />
von Lähmungen zu begründen.<br />
Die Aufgabe<br />
der gefährdenden<br />
Tätigkeit<br />
Wenn alle vorausgegangenen<br />
„Hürden“ überwunden sind, ist<br />
es für die Anerkennung in der<br />
Regel erforderlich, dass diejenigen<br />
wirbelsäulenbelastenden<br />
Tätigkeiten aufgegeben wurden,<br />
die für die Entstehung, die Verschlimmerung<br />
oder das Wiederaufleben<br />
der Krankheit ursächlich<br />
waren oder sein können.<br />
Eine Ausnahme von diesem so<br />
genannten „Unterlassungszwang“<br />
liegt allerdings dann vor,<br />
wenn die bisherige Berufstätigkeit<br />
durch Schutzmaßnahmen<br />
des Arbeitgebers fortgesetzt<br />
werden kann und die Erwerbsfähigkeit<br />
des Versicherten durch<br />
die Erkrankung zuvor bereits in<br />
einem entschädigungspflichtigen<br />
Ausmaß (d.h. mindestens<br />
10 Prozent) gemindert war.<br />
Fazit<br />
Unfallversicherung<br />
Die vermeintliche Faustformel<br />
(im Sinne eines sog. Anscheinsbeweises),<br />
d.h., Beruf (mit körperlicher<br />
Schwerarbeit) +<br />
(bandscheibenbedingte Wirbelsäulen-)<br />
Erkrankung =<br />
bandscheibenbedingte Berufskrankheit<br />
ist falsch, weil<br />
die Entstehung bandscheibenbedingter<br />
Erkrankungen der<br />
Wirbelsäule vielgestaltig und der<br />
berufliche Einfluss nur einer unter<br />
vielen denkbaren Kausalfaktoren<br />
ist. Der ursächliche Zusammenhang<br />
ist (ungeachtet<br />
des für die Anerkennung in der<br />
Regel geforderten Unterlassungszwanges)<br />
nämlich nicht<br />
schon dann wahrscheinlich,<br />
wenn er nicht auszuschließen<br />
oder nur möglich ist, und eine<br />
berufliche Verursachung ist auch<br />
nicht schon dann anzunehmen,<br />
wenn anlagebedingte bzw. außerberufliche<br />
Ursachen nicht<br />
sicher identifiziert werden.<br />
Kurz gesagt: An der individuellenZusammenhangsprüfung<br />
führt kein Weg<br />
vorbei. Der Grund für die<br />
geringe Anerkennungsquote<br />
und zugleich für vielfach<br />
enttäuschte Erwartungen der<br />
Versicherten liegt letztlich<br />
darin, dass bandscheibenbedingte<br />
Erkrankungen in der<br />
Bevölkerung weit verbreitet<br />
sind. <br />
9
Unfallversicherung<br />
Wie kam es zum Unfall?<br />
Der Versicherte war zum Zeitpunkt<br />
des Unfalles (1999) als<br />
Kraftfahrer beschäftigt und sollte<br />
im Auftrag seines Arbeitgebers<br />
mit einem Tanksattelzug<br />
Waren nach Belgien transportieren.<br />
Bei der Auftragsentgegennahme<br />
erfuhr er, dass die<br />
Fahrt von Belgien unmittelbar<br />
weiter geführt werden sollte<br />
nach Holland und alsdann nach<br />
Italien. Die Gesamtdauer der<br />
Tour betrug somit ca. eine Woche.<br />
Nach Übernahme des Sattelzugs<br />
fuhr der Versicherte<br />
weisungsgemäß zur ersten Ladestelle,<br />
wo er auch übernachtete.<br />
Am darauf folgenden Morgen<br />
bemerkte er, dass er seine<br />
ärztlich verordneten blutdrucksenkenden<br />
Medikamente zu<br />
Hause vergessen hatte. Nach<br />
Start seiner Tour fuhr er aufgrund<br />
dessen nicht den direkten<br />
Weg zu seinem ersten Ziel in<br />
Belgien, sondern er fuhr zunächst<br />
in Richtung seiner Wohnung,<br />
um dort die vergessenen<br />
Tabletten zu holen. Auf diesem<br />
Weg kam es ohne Fremdeinwirkung<br />
zu einem Verkehrsunfall,<br />
bei welchem sich der Versicherte<br />
schwere Verletzungen zuzog.<br />
Wie entschieden die<br />
zuständige<br />
Berufsgenossenschaft<br />
und das Sozialgericht<br />
in erster Instanz?<br />
Mit der Begründung, dass sich<br />
der Unfall nicht bei der versicherten<br />
Tätigkeit ereignet habe,<br />
lehnte die zuständige Berufsgenossenschaft<br />
(BG) eine Entschädigung<br />
ab.<br />
Gegen die Entscheidung der BG<br />
legte der Versicherte Widerspruch<br />
ein und gegen den anschließend<br />
ablehnenden Widerspruchsbescheid<br />
wurde Klage<br />
vor dem zuständigen Sozialgericht<br />
(SG) eingereicht. Das SG<br />
hat die beklagte BG zur Entschädigungsleistung<br />
verurteilt,<br />
da der Versicherte bei seinem<br />
Verkehrsunfall unter dem Schutz<br />
der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
gestanden habe, weil nach<br />
Auffassung des SG die Beschaffung<br />
der Medikamente betrieb-<br />
10<br />
Wegeunfall – oder nicht?<br />
Ist eine vom direkten Weg abweichende Fahrt auch dann<br />
versichert, wenn man diese durchführt, um vergessene Medikamente<br />
zu holen? Wie bereits in früheren Beiträgen des <strong>EUK</strong>-<br />
<strong>Dialog</strong> berichtet, ist insbesondere hinsichtlich der Frage nach<br />
dem Versicherungsschutz auf dem Weg zur oder von der<br />
Arbeitsstätte eine allgemeingültige Aussage zum Bestehen des<br />
Versicherungsschutzes nur schwer zu treffen. Jeder Fall ist<br />
meistens einer separaten Beurteilung zu unterziehen, da sich<br />
gerade dieser Bereich aus versicherungsrechtlicher Sicht mannigfaltig<br />
und komplex darstellt.<br />
Peter Heinen, Referatsleiter allgemeines Versicherungsrecht,<br />
Organisation und EDV bei der <strong>EUK</strong> in Frankfurt am<br />
Main, möchte nachfolgend anhand eines im Jahr 2004 seitens<br />
des Bundessozialgerichtes (BSG) entschiedenen Falles näher<br />
erläutern, ob eine Abweichung vom direkten Weg auch dann<br />
unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht,<br />
wenn diese zustande kam, um zu Hause vergessene Medikamente<br />
zu holen.<br />
lichen Zwecken gedient habe.<br />
Ohne die blutdrucksenkenden<br />
Arzneimittel hätte die Fahrt, deren<br />
Dauer sich erst zu Beginn<br />
der Tour abgezeichnet hatte,<br />
nicht durchgeführt werden können.<br />
Es bestand nach Ansicht<br />
des SG im Falle einer mehrtägigen<br />
Unterbrechung der Medikamenteneinnahme<br />
die Gefahr<br />
einer schweren „Entgleisung“<br />
des Blutdrucks mit nachfolgender<br />
Fahruntüchtigkeit. Es müsse<br />
demnach ein innerer Zusammenhang<br />
des zum Unfall führenden<br />
Weges mit der Arbeitstätigkeit<br />
des Versicherten bejaht<br />
werden.<br />
Berufungsverfahren vor<br />
dem Landessozialgericht<br />
Auf die Berufung der beklagten<br />
BG hat das zuständige Landessozialgericht<br />
(LSG) die erstinstanzliche<br />
Entscheidung aufgehoben<br />
und die Klage des Versicherten<br />
abgewiesen. Als Begründung<br />
wurde angegeben,<br />
dass das Holen der zu Hause<br />
vergessenen Medikamente sich<br />
als Maßnahme zur Erhaltung der<br />
Gesundheit darstelle, welche<br />
grundsätzlich dem persönlichen<br />
Lebensbereich zuzuordnen sei.<br />
Da der Versicherte bereits seit<br />
geraumer Zeit an Bluthochdruck<br />
leide und entgegen der Annahme<br />
des SG bereits vor Arbeits-<br />
beginn von der möglichen Dauer<br />
des Transports gewusst habe,<br />
sei der Medikamentenbedarf<br />
nicht unerwartet aufgetreten.<br />
Deshalb ist er dem eigenwirtschaftlichen<br />
Bereich zuzuordnen.<br />
Dass er die Arzneimittel für<br />
die ordnungsgemäße Durchführung<br />
der Tour zwingend benötigt<br />
habe, begründe überdies<br />
nicht den erforderlichen inneren<br />
Zusammenhang zwischen dem<br />
zum Unfall führenden Abweg<br />
und der versicherten betrieblichen<br />
Tätigkeit.<br />
Da der Versicherte die Medikamente<br />
nicht ausschließlich zur<br />
Verrichtung seiner versicherten<br />
Tätigkeit benötigte, sondern<br />
primär ein eigenes Interesse an<br />
seiner Gesunderhaltung verfolgt<br />
habe, ist nach Auffassung des<br />
LSG die Rechtsprechung des<br />
Bundessozialgerichts (BSG) auf<br />
diesen Fall nicht anwendbar,<br />
wonach das Holen eines vergessenen,<br />
aber zur Verrichtung<br />
der versicherten Tätigkeit notwendigen<br />
Gegenstandes unter<br />
dem Schutz der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung steht.<br />
Revisionsverfahren vor<br />
dem Bundessozialgericht<br />
Der Versicherte (Kläger) war aus<br />
seiner Sicht naturgemäß mit der<br />
Entscheidung des LSG nicht<br />
einverstanden. Mit seiner Revi-<br />
sion vor dem BSG beklagte er<br />
eine so genannte „Verletzung<br />
des materiellen Rechts“. Im vorliegenden<br />
Fall habe die Einnahme<br />
der blutdrucksenkenden<br />
Mittel nicht nur mittelbar der<br />
Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen<br />
Verpflichtungen gedient,<br />
sondern er habe damit rechnen<br />
müssen, ohne die rezeptpflichtigen<br />
Medikamente seine Arbeit<br />
spätestens nach Ablauf von zwei<br />
Tagen nicht mehr fortsetzen zu<br />
können. Dass der Medikamentenbedarf<br />
vorhersehbar gewesen<br />
sei, ändere nichts daran,<br />
dass ihm das Vergessen der<br />
Tabletten erst kurz vor Beginn<br />
der Tour bewusst geworden sei<br />
und er sie im Interesse der Erhaltung<br />
seiner Arbeitskraft habe<br />
holen müssen.<br />
Nach Auffassung des BSG ist<br />
die Klage des Versicherten allerdings<br />
unbegründet. Der Versicherte<br />
hat sich zum Unfallzeitpunkt<br />
nicht auf dem durch den<br />
Auftrag vorgegebenen Betriebsweg<br />
nach seinem Ziel in Belgien<br />
befunden. Der Abweg wurde<br />
allein deshalb gewählt, um das<br />
blutdrucksenkende Arzneimittel<br />
von zu Hause zu holen. Das<br />
Besorgen von Medikamenten<br />
zählt zu den Maßnahmen der<br />
Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
der Gesundheit und ist<br />
grundsätzlich dem persönlichen<br />
Lebensbereich des Versicherten<br />
und nicht der versicherten<br />
Tätigkeit zuzurechnen. Hier besteht<br />
somit kein Schutz aus dem<br />
Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung,<br />
auch wenn das<br />
Besorgen der Medikamente<br />
mittelbar der Erfüllung von Verpflichtungen<br />
aus dem Arbeitsverhältnis<br />
dient. Insbesondere<br />
die Tatsache, dass der Versicherte<br />
vor Antritt seiner Tour<br />
von deren Dauer wusste, hätte<br />
ihm ermöglicht, rechtzeitig die<br />
notwendigen Medikamente<br />
vorab zu beschaffen. Das Vergessen<br />
ist nach Ansicht des<br />
BSG der privaten Sphäre zuzurechnen<br />
und begründet nicht<br />
eine Bejahung des Schutzes aus<br />
dem Bereich der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung. <br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong>
Aus der Arbeit des Widerspruchsausschusses<br />
Schwierige Ermittlungen<br />
In unserer ständigen Rubrik „Aus der Arbeit des Widerspruchsausschusses“<br />
berichtet Rudi Ludwig, Mitglied des Widerspruchsausschusses<br />
der <strong>EUK</strong>, über einen Fall aus der Praxis und die dazu getroffene Entscheidung.<br />
Im Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht nur der<br />
Arbeits- und Wegeunfall sondern auch die Entschädigung von Berufskrankheiten<br />
enthalten.<br />
Hierbei werden nach den entsprechenden Ermittlungen Bescheide erstellt<br />
gegen die die Betroffenen selbst oder ihre Bevollmächtigten Widerspruch<br />
und nach dessen Zurückweisung auch Klage erheben können.<br />
Hergang<br />
Vor längerer Zeit erreichte die<br />
<strong>EUK</strong> ein Schreiben, in dem ein<br />
Mann kurz darlegte, dass er seit<br />
vielen Jahren Züge untersuche<br />
und zusammenstelle. Er war der<br />
Meinung, dass diese Arbeiten<br />
seinen Rücken kaputt gemacht<br />
hätten und ihm daher die Zahlung<br />
einer Rente zustehen würde.<br />
Ermittlungen der <strong>EUK</strong><br />
Einen Versicherten mit diesem<br />
Namen und Wohnort gab es in<br />
den Unterlagen der <strong>EUK</strong> nicht.<br />
Dies konnte bedeuten, dass bei<br />
der <strong>EUK</strong> noch kein Versicherungsfall<br />
angezeigt worden ist<br />
oder aber sein Beschäftigungsunternehmen<br />
bei einem anderen<br />
Unfallversicherungsträger<br />
versichert ist.<br />
Nach entsprechendem Anschreiben<br />
übersandte der Briefschreiber,<br />
Herr L., der <strong>EUK</strong> die<br />
Adresse seiner Beschäftigungsstelle<br />
und die sonst notwendigen<br />
Angaben. Aus diesem<br />
Schreiben ging weiter hervor,<br />
dass Herr L. der Meinung war,<br />
dass seine seit Jahren bestehenden<br />
und immer stärker werdenden<br />
Rückenbeschwerden<br />
ihre Ursache in seiner beruflichen<br />
Tätigkeit hätten. Nach dieser<br />
Konkretisierung seines An-<br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong><br />
liegens wurden Herrn L. die entsprechendenAntragsunterlagen<br />
für eine beruflich verursachte<br />
Erkrankung der Lendenwirbelsäule<br />
zu gesandt. Um ein<br />
Berufskrankheitenverfahren in<br />
Gang setzen zu können, ist es<br />
zwingend erforderlich, dass entweder<br />
der behandelnde Arzt<br />
oder der Beschäftigungsbetrieb<br />
eine entsprechende Anzeige<br />
beim Unfallversicherungsträger<br />
einreicht.<br />
Außer dieser BK-Anzeige benötigt<br />
der Unfallversicherungsträger<br />
noch eine Vielzahl von<br />
Unterlagen für die weitere Bearbeitung<br />
und Bewertung. So zum<br />
Beispiel den kompletten beruflichen<br />
Werdegang mit Angaben<br />
zu den Beschäftigungsorten,<br />
den Beschäftigungsarten sowie<br />
die kompletten Krankenakten<br />
der behandelnden Ärzte. Diese<br />
Unterlagen sind von den Betroffenen<br />
nicht immer leicht zu beschaffen<br />
und es dauert meist<br />
mehrere Wochen bis alle Unterlagen<br />
zusammengetragen sind.<br />
Bei Herrn L. konnte anhand der<br />
eingereichten Unterlagen die<br />
tatsächliche Belastung der Wirbelsäule<br />
nicht mit der für eine<br />
Rentengewährung erforderlichen<br />
Sicherheit festgestellt werden.<br />
Daraufhin wurde der Technische<br />
Aufsichtsdienst (TAD) der<br />
<strong>EUK</strong> mit dem Erstellen einer Arbeitsplatzanalyse<br />
beauftragt.<br />
Untersucht wurden die Arbeitsabläufe<br />
und die damit verbundenen<br />
Hebe- und Tragevorgänge.<br />
Da die eine oder andere<br />
Beschäftigungsstelle nicht mehr<br />
existent war und somit nicht<br />
mehr besichtigt werden konnte,<br />
mussten ehemalige Vorgesetzte<br />
und Kollegen befragt<br />
werden. Die dabei ermittelten<br />
Belastungswerte wurden anschließend<br />
mit dem Antragssteller<br />
besprochen, der diese<br />
bestätigte.<br />
Auswertung<br />
Die so zusammengetragenen<br />
Unterlagen aus dem arbeitstechnischen<br />
und dem medizinischen<br />
Bereich wurden an den<br />
zuständigen Gewerbearzt zur<br />
Bewertung bzw. Stellungnahme<br />
und Empfehlung weitergeleitet.<br />
Im Fall von Herrn L. lautete die<br />
Empfehlung an die <strong>EUK</strong> „Ablehnung<br />
der Anerkennung der Berufskrankheit“.<br />
Die Begründung<br />
liest sich wie folgt: „Zweifelsfrei<br />
bestehen bei dem Versicherten<br />
Beschwerden im Wirbelsäulenbereich,<br />
diese betreffen aber<br />
nicht den Bereich der normalerweise<br />
bei einer beruflichen Überlastung<br />
durch Heben und Tragen<br />
geschädigt wird. Im Übrigen<br />
sind die aufgrund der Angaben<br />
des Versicherten und der<br />
Unfallversicherung<br />
Versicherte, die Leistungen des Unfallversicherungsträgers<br />
<strong>EUK</strong> erhalten, werden mittels Bescheid<br />
über die Anerkennung des Ereignisses als<br />
Unfall oder Berufskrankheit, über die Höhe der<br />
Zahlungen sowie über den Beginn und das Ende<br />
der Leistungen informiert.<br />
Ist der Versicherte mit dem Inhalt des Bescheides<br />
nicht einverstanden, kann er innerhalb der gesetzlich<br />
festgelegten Frist (1 Monat) Widerspruch<br />
einlegen. Daraufhin findet verwaltungsseitig eine<br />
Überprüfung statt. Sofern hier keine Abhilfe möglich<br />
ist, wird der angefochtene Bescheid dem<br />
Widerspruchsausschuss zur er<strong>neu</strong>ten Überprüfung<br />
vorgelegt.<br />
Arbeitsplatzanalyse festgestellten<br />
Hebevorgänge und Gewichte<br />
nicht geeignet eine gesunde<br />
Wirbelsäule zu schädigen.“<br />
Widerspruch<br />
Der ablehnende Bescheid der<br />
<strong>EUK</strong> wurde von Herrn L. durch<br />
einen Widerspruch angefochten.<br />
In diesem schilderte er<br />
nochmals seine hauptsächliche<br />
Tätigkeit als Hemmschuhleger,<br />
Zugfertigsteller und Rangierleiter,<br />
die er über viele Berufsjahre<br />
bei Wind und Wetter ausgeübt<br />
hatte.<br />
Entscheidung<br />
Eingehend beschäftigte sich der<br />
Widerspruchsausschuss der<br />
<strong>EUK</strong> mit den Ermittlungsergebnissen<br />
der Arbeitsplatzanalyse<br />
des TAD. Es konnte nicht festgestellt<br />
werden, dass diese fehlerhaft<br />
waren. Insbesondere<br />
befanden sich mehrfach vom<br />
Antragsteller selbst unterschriebene<br />
Aussagen zur Belastung<br />
in der Akte, die selbstverständlich<br />
in die Gesamtbewertung mit<br />
eingeflossen waren. Der Widerspruch<br />
von Herrn L. wurde einstimmig<br />
zurückgewiesen, da die<br />
Voraussetzungen für die Anerkennung<br />
einer Berufskrankheit<br />
nicht vorlagen. <br />
11
<strong>Dialog</strong><br />
Arbeitsschutz und Unfallverhütung vor Ort<br />
Kriterien<br />
für Planung und<br />
Beschaffung<br />
DB Netz Instandsetzung ist ein Geschäftsbereich der<br />
DB Netz AG. Als Dienstleister erbringt sie Instandsetzungsleistungen<br />
an den Anlagen der <strong>Eisenbahn</strong>-Infrastruktur,<br />
in erster Linie für die Geschäftsfelder der DB<br />
Netz AG. Aber auch andere Unternehmensbereiche der<br />
DB AG sowie Dritte können die Leistungen nutzen.<br />
Die Leistungsbereiche von DB Netz Instandsetzung<br />
umfassen die Sanierung von Ingenieurbauwerken, Oberbau,<br />
Oberbauschweißen und Leit-und Sicherungstechnik.<br />
Für den Bereich Instandsetzung Mitte ist Dipl.-Ing.<br />
Peter Grimm als Leiter verantwortlich, den wir für diese<br />
Ausgabe des <strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>s interviewen.<br />
12<br />
<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>: Herr Grimm,<br />
werden bei dem jetzt anstehenden<br />
Neubau der OberbaumaschinenhalleArbeitsbedingungen<br />
geändert und welchen Einfluss<br />
hat dies auf die Planungsprozesse?<br />
Peter Grimm: Die vorhandenen<br />
Kapazitäten wurden einge-<br />
hend auf die Notwendigkeit der<br />
weiteren Vorhaltung überprüft<br />
und entsprechend reduziert. So<br />
konnte z.B. eine Reduzierung<br />
von drei auf zwei Hallengleise<br />
mit Arbeitsgrube erreicht werden.<br />
Die veränderten Arbeitsbedingungen<br />
und die technologischen<br />
Prozesse für die Instandsetzung<br />
der Oberbaumaschinen<br />
stellten die Grundlage<br />
für die Planung der <strong>neu</strong>en Oberbaumaschinenhalle<br />
der DB Netz<br />
Instandsetzung Region Mitte dar<br />
und nicht umgekehrt.<br />
<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>: Wurden für den<br />
geplanten Neubau ausreichend<br />
Daten erhoben, um die späteren<br />
Arbeitsabläufe und Nutzungsmöglichkeiten<br />
besser beurteilen<br />
zu können?<br />
Peter Grimm: Für die Planung<br />
der Oberbaumaschinenhalle<br />
geht die Datenerhebung<br />
bis in das Jahr 1999 zurück.<br />
Ferner wurde die strategische<br />
Ausrichtung der DB Netz In-<br />
standsetzung im Rahmen der<br />
Mittelfristplanung berücksichtigt.<br />
Für jeden Arbeitsplatz, jede<br />
Maschine und jeden technologischen<br />
Prozess wurden umfangreiche<br />
Betrachtungen<br />
durchgeführt.<br />
<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>: Können aus den<br />
erhobenen Daten Anforderun-<br />
gen an die Betriebsstätte, Arbeitsplätze,<br />
Arbeitsaufgaben<br />
ausreichend beurteilt werden?<br />
Peter Grimm: Ja, die Mitarbeiter,<br />
die in der Produktion tätig<br />
sind, waren von Anfang an in<br />
den Planungsprozess eingebunden.<br />
Weiterhin ist zu beachten,<br />
dass die jetzigen Nutzer<br />
der alten Anlagen auch die zukünftigen<br />
Nutzer in der <strong>neu</strong>en<br />
Halle sein werden. Die Fülle der<br />
Daten ermöglichte es, Synergien<br />
zu erkennen und nicht nur<br />
sichere Arbeitsplätze zu planen,<br />
sondern auch kostengünstige<br />
Varianten zu finden.<br />
<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>: In der <strong>neu</strong>en<br />
Halle kommen Bereiche zusammen,<br />
die vorher in verschiedenen<br />
Werkstätten tätig waren.<br />
Herr Grimm, wie hat sich das<br />
auf die Planung ausgewirkt?<br />
Peter Grimm: Die Oberbaumaschinenhalle<br />
wurde so konzipiert,<br />
dass eine bereichsüber-<br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong>
greifende Nutzung der Anlage<br />
durch die Bereiche konstruktiver<br />
Ingenieurbau, Oberbau,<br />
Oberbauschweißen sowie Leitund<br />
Sicherungstechnik möglich<br />
ist. Gegenseitige Gefährdungen<br />
wurden betrachtet und ausgeschlossen.<br />
Gemeinsame Nutzung<br />
von Maschinen, Arbeitsplätzen<br />
und Lagerflächen ver-<br />
bessert die Wirtschaftlichkeit<br />
und die technologischen Prozesse<br />
in der <strong>neu</strong>en Halle. Auch<br />
diese Prozesse wurden betrachtet<br />
und nach Sicherheitsgesichtspunkten<br />
optimiert.<br />
<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>: Werden Arbeitswissenschaftliche<br />
Erkenntnisse<br />
wie Stand der Technik und Arbeitsmedizin<br />
und Hygiene berücksichtigt?<br />
Peter Grimm: Ja, bereits zu<br />
Beginn wurde die Planung der<br />
Oberbaumaschinenhalle von<br />
entsprechend fachkompetenten<br />
Ingenieurbüros sowie der<br />
<strong>EUK</strong> begleitet. Aber auch die<br />
Fachleute aus unserem Unternehmen<br />
sowie die Fachkraft für<br />
Arbeitssicherheit haben von<br />
Anfang an ihre Erkenntnisse<br />
beigesteuert.<br />
<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>: Werden bei der<br />
Auswahl der Hersteller, Lieferanten<br />
und Dienstleister auch<br />
die Kompetenz auf dem Gebiet<br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong><br />
Sicherheit und Gesundheit berücksichtigt?<br />
Peter Grimm: Aufgrund der<br />
Komplexität der Maßnahme wird<br />
zur Begleitung des Vorhabens<br />
ein Projektsteuerer von der DB<br />
ProjektBau GmbH eingesetzt.<br />
Zu seinen wesentlichen Aufgaben<br />
gehört neben der Wahrung<br />
der wirtschaftlichen Interessen<br />
auch die Sicherstellung des Sicherheits-<br />
und Gesundheitsschutzes.<br />
Gemäß den Leitlinien<br />
der DB AG werden nur Firmen<br />
gebunden, welche die Sicherheit<br />
ihrer Beschäftigten als unmittelbare<br />
Führungsaufgabe<br />
ansehen. Schließlich wollen wir<br />
vermeiden, dass auf unserem<br />
Gelände Menschen zu Schaden<br />
kommen.<br />
<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>: Peter Grimm erfolgt<br />
die Bewertung der Angebote<br />
auch nach Arbeitsschutzgesichtspunkten?<br />
Peter Grimm: Die Bewertung<br />
der Angebote erfolgt unter Einbeziehung<br />
der entsprechenden<br />
Ing.-Büros durch die Projektsteuerung.<br />
Hierbei werden<br />
selbstverständlich die Belange<br />
des Arbeitsschutzes berücksichtigt.<br />
Entsprechende Passagen<br />
finden sich schon in den<br />
Ausschreibungsunterlagen. Die<br />
Einhaltung dieser Forderungen<br />
ist ebenso wichtig wie die der<br />
übrigen Teile der Ausschreibungen.<br />
<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>: Werden Gefährdungsbeurteilungen<br />
für die<br />
Umsetzung der Baumaßnahmen<br />
erstellt?<br />
Peter Grimm: Ja, durch ein<br />
entsprechend fachkompetentes<br />
Büro wurde mit Unterstützung<br />
unserer Produktionsmitarbeiter<br />
eine Gefährdungsbeurteilung<br />
erstellt. Das Ergebnis wurde der<br />
<strong>EUK</strong> vorgestellt und diskutiert.<br />
Das Ergebnis der Diskussion<br />
zwischen der <strong>EUK</strong>, dem Ingenieurbüro<br />
und uns als zukünftigem<br />
Nutzer wurde in die Planung<br />
aufgenommen.<br />
<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>: Werden Schutzmaßnahmen<br />
für die Umsetzungsphase<br />
getroffen?<br />
Peter Grimm: Durch die Projektsteuerung<br />
wurde ein SiGe-<br />
Ko bestellt, der die Abwicklung<br />
der Baumaßnahme während<br />
des laufenden Betriebs begleiten<br />
wird und die Anforderungen<br />
aus den einschlägigen Rechtsvorschriften<br />
umsetzt. Sobald die<br />
entsprechenden Lieferanten<br />
und Unternehmen, die an der<br />
Ausführung der Baumaßnahme<br />
beteiligt sind, feststehen, wird<br />
der SiGeKo mit den Firmen in<br />
Kontakt treten und die Ausführungsplanung<br />
begleiten um den<br />
SiGe-Plan zu erstellen. Die Überwachung<br />
der Einhaltung der<br />
SiGe-Planung obliegt der von<br />
der Projektsteuerung bzw. dem<br />
Projektleiter eingesetzten Bauüberwachung<br />
und im Rahmen<br />
der Hausherrenvertretung dem<br />
zukünftigen Nutzer.<br />
<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>: Herr Grimm, sind<br />
heute schon Voraussetzungen<br />
festgelegt worden, unter denen<br />
ein Probebetrieb, eine erste Inbetriebnahme<br />
erfolgen kann?<br />
Peter Grimm: Für die Inbetriebnahme<br />
der <strong>neu</strong>en Anlage<br />
wurde ein Zeitfenster von einem<br />
Monat in unserer Terminplanung<br />
berücksichtigt, d.h. innerhalb<br />
dieses Zeitfensters findet der<br />
komplette Umzug der Maschinen,<br />
die Anpassung der Ma-<br />
<strong>Dialog</strong><br />
schinen auf die gültigen Arbeitsschutzkriterien<br />
und die Sicherstellung<br />
der Funktionsfähigkeit<br />
einschließlich des Probebetriebs<br />
statt.<br />
<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>: Wurden Kriterien<br />
für die Abnahme festgelegt?<br />
Peter Grimm: Die Kriterien<br />
für die Abnahme ergeben sich<br />
aus den Planungsunterlagen<br />
und stehen fest. Wir gehen<br />
davon aus, dass uns auch bei<br />
der Bauausführung sowie der<br />
Abnahme die entsprechenden<br />
Behörden wie die <strong>EUK</strong> beratend<br />
und unterstützend zur Seite<br />
stehen werden.<br />
<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>: Wie prüfen Sie,<br />
ob die erforderlichen Maßnahmen<br />
des Arbeitsschutzes umgesetzt<br />
wurden?<br />
Peter Grimm: In der Planung<br />
sind die Kriterien des Arbeitsschutzes<br />
hinterlegt. Unter der<br />
Voraussetzung, dass der SiGe-<br />
Ko, die Bauüberwachung und<br />
die Projektsteuerung ihre Aufgaben<br />
wahrnehmen, werden sie<br />
auch umgesetzt. Natürlich werden<br />
wir nach Fertigstellung der<br />
<strong>neu</strong>en Halle und erfolgreichem<br />
Probebetrieb die Gefährdungsbeurteilungen<br />
überarbeiten und<br />
an den dann aktuellen Stand<br />
anpassen. Bekanntermaßen<br />
ändert sich im Bauverlauf oder<br />
durch den Probebetrieb noch<br />
die ein oder andere Sache.<br />
<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>: Herr Grimm, vielen<br />
Dank für das Gespräch.<br />
Das Interview mit<br />
Peter Grimm führte<br />
Wolfgang Horstig.<br />
Fotos: Wolfgang Horstig<br />
und DB Instandsetzung.<br />
13
Telegramm<br />
Tag der<br />
Verkehrssicherheit<br />
am 17. Juni <strong>2006</strong><br />
Im Jahre 2005 hat der Deutsche<br />
Verkehrssicherheitsrat<br />
(DVR) den „Tag der Verkehrssicherheit“<br />
unter dem Motto „Verkehrssicherheit<br />
geht uns alle an“<br />
ins Leben gerufen, um dem<br />
Thema Verkehrssicherheit noch<br />
mehr Beachtung in der Öffentlichkeit<br />
zu verschaffen.<br />
Nach dem Erfolg des ersten „Tag<br />
der Verkehrssicherheit“ am 18.<br />
Juni 2005 wird diese Aktion<br />
bundesweit im Jahr <strong>2006</strong> am<br />
17. Juni wiederholt.<br />
Denn trotz zurückgehender Zahlen<br />
von Toten und Verletzten im<br />
öffentlichen Straßenverkehr, ist<br />
die Anzahl der Unfälle mit Personenbeteiligung<br />
viel zu hoch.<br />
Nicht jeder darf Ersthelfer ausbilden!<br />
14<br />
Er<strong>neu</strong>t sind die DVR-Mitglieder<br />
und weitere Organisationen sowie<br />
Institutionen aufgerufen, sich<br />
an diesem Tag zu beteiligen und<br />
das Thema „Verkehrssicherheit“<br />
in der Öffentlichkeit zu präsentieren.<br />
Jede Aktion oder Veröffentlichung<br />
zum Tag der Verkehrssicherheit<br />
ist geeignet,<br />
Verkehrssicherheitsthemen in<br />
der Öffentlichkeit bekannter zu<br />
machen und ihren Stellenwert<br />
in den Medien und in der öffentlichen<br />
Diskussion anzuheben.<br />
An diesem Tag finden in den<br />
Stadien Frankfurt am Main, Köln<br />
und Kaiserslautern im Rahmen<br />
der Fußball-WM <strong>2006</strong> jeweils<br />
Länderspiele statt.<br />
Dies soll für den Veranstalter<br />
(DFB) im Fußball-WM-Jahr <strong>2006</strong><br />
Anlass sein, im Veranstaltungskonzept<br />
die Themen „Alkohol,<br />
öffentlicher Personennahverkehr<br />
und die gegenseitige Rücksichtnahme<br />
im Straßenverkehr<br />
unter dem Slogan „fair play“<br />
entsprechend zu berücksichtigen.<br />
Weitere Informationen zum Tag<br />
der Verkehrssicherheit <strong>2006</strong> und<br />
zu den Veranstaltungen finden<br />
Sie unter www.dvr.de. <br />
Qualitätssicherungsstelle bei der<br />
BG Glas-Keramik<br />
Nur wer gut ausgebildet ist, kann<br />
wirksame Erste Hilfe leisten. Die<br />
gesetzlichen Unfallversicherungsträger<br />
haben ein besonderes<br />
Interesse daran, dass in<br />
den Betrieben gut ausgebildete<br />
Ersthelfer in ausreichender Zahl<br />
vorhanden sind. Die Aus- und<br />
Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt<br />
durch von ihnen ermächtigte<br />
Stellen.<br />
Die Voraussetzungen für die<br />
Ermächtigung sind in der Unfallverhütungsvorschrift„Grundsätze<br />
der Prävention“ GUV-V<br />
A1 (§ 26, Absatz 2) und in den<br />
Berufsgenossenschaftlichen<br />
Grundsätzen „Ermächtigung<br />
von Stellen für die Aus- und<br />
Fortbildung in der Ersten Hilfe“<br />
(BGG 948) beschrieben.<br />
Aufgrund von geschlossenen<br />
Vereinbarungen mit der Berufsgenossenschaft<br />
der keramischen<br />
und Glas-Industrie sind<br />
Anträge auf Erteilung einer Ermächtigung<br />
an diese BG zu richten.<br />
Bei ihr ist die „Qualitätssicherungsstelle<br />
Erste Hilfe“ eingerichtet.<br />
Sie führt das Ermächtigungsverfahren<br />
im Auftrag von<br />
fast allen gesetzlichen Unfallversicherungsträgern<br />
durch und<br />
beurteilt den laufenden Lehrbetrieb.<br />
Mehr Informationen erhalten Sie<br />
unter www.bg-qseh.de. <br />
Sicherheitstag im<br />
CargoZentrum Halle (Saale)<br />
Die Railion Deutschland AG,<br />
CargoZentrum Halle (Saale)<br />
führte am 11. Januar <strong>2006</strong> einen<br />
eintägigen Sicherheitstag<br />
durch.<br />
Einen Tag lang diskutierten Führungskräfte<br />
mit Beschäftigten<br />
des CargoZentrums (Lokrangierführer,<br />
Rangierbegleiter,<br />
Wagenmeister) über Fragen der<br />
Betriebs- und Arbeitssicherheit.<br />
Gerne folgte die <strong>EUK</strong> der Einladung<br />
und beteiligte sich durch<br />
den Technischen Aufsichtsdienst,<br />
Außenbüro Leipzig, an<br />
dieser Veranstaltung mit einem<br />
Vortrag zu den Themen „Organisation<br />
des Arbeitsschutzes,<br />
gesetzliche Unfallversicherung<br />
sowie Verantwortung und Handeln“.<br />
Weiterhin präsentierte<br />
sich die <strong>EUK</strong> mit einem eigenen<br />
Informationsstand, an dem verschiedene<br />
Broschüren und<br />
Druckschriften zur Mitnahme<br />
ausgelegt waren. In den zur<br />
Verfügung gestellten Materialien<br />
wurden Hinweise zur Sicherheit<br />
und zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz<br />
dargestellt.<br />
Die Teilnahme der <strong>EUK</strong> am Sicherheitstag<br />
im CargoZentrum<br />
Halle (Saale) bot eine gute Mög-<br />
lichkeit, die Beschäftigten über<br />
die Arbeit und Leistungen der<br />
<strong>EUK</strong> zu informieren, sie für die<br />
Sicherheit und den Gesundheitsschutz<br />
am Arbeitsplatz zu<br />
interessieren und Kontakte mit<br />
der <strong>EUK</strong>, als ihrem gesetzlichen<br />
Unfallversicherungsträger, herzustellen.<br />
Die Teilnehmer nutzten<br />
die Gelegenheit, um Antworten<br />
auf ihre Fragen zur Unfallverhütung<br />
allgemein, zu versicherungsrechtlichenSachverhalten<br />
oder zu spezifischen Themen<br />
des Rangierdienstes zu<br />
erhalten.<br />
Der Aktionstag sensibilisierte die<br />
Versicherten im Hinblick auf die<br />
besonderen Unfallgefährdungen<br />
und Unfallschwerpunkte im<br />
CargoZentrum Halle (Saale) und<br />
stellte einen wichtigen Teil der<br />
spezifischen Präventionsarbeit<br />
bei Tätigkeiten des <strong>Eisenbahn</strong>betriebes<br />
dar.<br />
Als Fazit des Sicherheitstages<br />
bleibt festzustellen, dass Betriebssicherheit<br />
und Arbeitssicherheit<br />
als zwei Eckpfeiler der<br />
<strong>Eisenbahn</strong>, erst eine sichere<br />
Durchführung der <strong>Eisenbahn</strong>verkehrsleistungenermöglichen.<br />
<br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong>
Aktuelles aus der<br />
DVR-Arbeit<br />
Warnweste für<br />
Privatfahrzeuge<br />
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat<br />
(DVR) empfiehlt<br />
allen Autofahrern zu ihrer<br />
eigenen Sicherheit, eine<br />
Warnweste im Auto mitzuführen.<br />
Mehrere Millionen Pannen und<br />
Unfälle pro Jahr bringen die<br />
Autoinsassen beim Verlassen<br />
des Fahrzeugs in zusätzliche<br />
Gefahr. Besonders bei schlechten<br />
Sichtverhältnissen, auf<br />
Landstraßen und Autobahnen<br />
sollte die Warnweste bei Pannen,<br />
Unfällen oder Hilfeleistungen<br />
getragen werden und den<br />
Autofahrer an der Fahrbahn<br />
durch die Signalwirkung schon<br />
früh erkennbar zu machen. Beim<br />
Kauf von Warnschutzkleidung<br />
sollte unbedingt darauf geachtet<br />
werden, dass diese die Euronorm<br />
471 erfüllt.<br />
Für Dienstwagen sind reflektierende<br />
Warnwesten in Deutschland<br />
bereits gesetzlich vorgeschrieben.<br />
In mehreren europäischen<br />
Ländern ist die Mitführung<br />
einer Warnweste auch für<br />
den privaten PKW Pflicht.<br />
In Spanien, Italien, Österreich<br />
und Portugal müssen Autofahrer,<br />
die keine reflektierenden<br />
Westen mit sich führen, mit einem<br />
Bußgeld rechnen. <br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong><br />
Neue Plakate der <strong>EUK</strong><br />
Telegramm<br />
Mit zwei Plakaten unterstützt die <strong>EUK</strong> die von der Bahn geplante Kampagne „ProAktiv<br />
gegen Rückenschmerzen“.<br />
Das Plakat zur Thematik „Heben – Tragen – Sitzen“ stellt klar, dass es auf die Haltung ankommt<br />
(Abbildung 1).<br />
In sechs Gegenüberstellungen werden Hinweise zu<br />
richtigem bzw. falschem Verhalten gegeben.<br />
In der zentralen Abbildung wird gezeigt, dass man<br />
zum rückengerechten Heben in die Knie gehen muss<br />
und mit gebeugten Knien und geradem Rücken Lasten<br />
anheben soll.<br />
Getragen werden die Lasten dann möglichst körpernah,<br />
wobei auch hier der Rücken möglichst gerade zu<br />
halten ist.<br />
Große, sperrige Lasten sollten nicht allein, sondern zu<br />
Zweit getragen werden.<br />
Müssen Lasten allein transportiert werden, ist die<br />
Möglichkeit zu prüfen, ob die Last nicht gleichmäßig<br />
auf beide Arme verteilt werden kann.<br />
Stehen zum Transport von Lasten Hilfsmittel wie z.B.<br />
Förderzeuge oder Ähnliches zur Verfügung, so sollte<br />
man sich die Arbeit erleichtern und diese Hilfsmittel auch einsetzen.<br />
Ein „dynamisches“ Sitzen an auf die Körpergröße abgestimmten modernen Büromöbeln ist einem<br />
verkrampften Sitzen an unergonomischen Büroarbeitsplätzen<br />
in jedem Falle vorzuziehen.<br />
Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten, damit er gegebenenfalls<br />
erforderliche Vorraussetzungen für ein rückengerechtes<br />
Heben, Tragen und Sitzen schafft.<br />
„Rückenschmerzen müssen nicht sein“ ist die zentrale<br />
Botschaft des zweiten Plakats (Abbildung 2).<br />
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass durch mehr<br />
aktive Bewegung die Muskulatur trainiert wird und so<br />
nachhaltig Rückenschmerzen vorgebeugt werden<br />
kann. Etwaige Verspannungen können durch Ausgleichsübungen<br />
gelöst werden. Wandern, Radfahren,<br />
Jogging, Schwimmen und andere Freizeitsportarten,<br />
bei denen der Spaß im Vordergrund stehen<br />
sollte, bewirken mitunter Wunder und lassen die<br />
Rückenschmerzen ganz einfach verschwinden.<br />
Überwinden Sie sich und probieren es einfach mal<br />
aus.<br />
Plakate zur Unterstützung der DB-Kampagne „ProAktiv gegen Rückenschmerzen“ können bei der<br />
<strong>EUK</strong> angefordert werden (Adresse Seite 17). <br />
15
Telegramm<br />
Anfängerrisiko Straßenverkehr<br />
In Deutschland sterben<br />
mehr Fahranfänger<br />
als im europäischen<br />
Durchschnitt<br />
Im Jahr 2003 starben in Deutschland je 100.000 Einwohner im Alter<br />
zwischen 18 und 24 Jahren 21 junge Verkehrsteilnehmer bei einem<br />
Verkehrsunfall.<br />
Damit rangiert Deutschland europaweit im unteren Mittelfeld hinsichtlich<br />
der Todesrate junger Menschen im Straßenverkehr. In<br />
Finnland, Schweden und den Niederlanden kommen hingegen<br />
„nur“ 13 junge Menschen je 100.000 Einwohner dieser Altersgruppe<br />
im Straßenverkehr ums Leben. Schlusslichter im Hinblick auf die<br />
Straßenverkehrssicherheit junger Menschen sind Frankreich und<br />
Luxemburg mit 29 bzw. 28 Todesopfern je 100.000 Einwohner von<br />
18 bis 24 Jahren.<br />
Europaweit verunglücken junge Verkehrsteilnehmer deutlich häufiger<br />
im Straßenverkehr als ältere Kraftfahrer. Weit verbreitete Gründe<br />
dafür liegen in den besonderen Fahrmotiven junger Menschen, der<br />
Selbstüberschätzung und der generell höheren Risikobereitschaft<br />
sowie einem Faible für Geschwindigkeit. Auch Alkohol- oder Drogenkonsum<br />
spielen häufig eine Rolle. Daher unterstützt der Deutsche<br />
Verkehrssicherheitsrat (DVR) die Absicht des Bundesverkehrsministers<br />
für Fahranfänger ein Alkoholverbot einzuführen.<br />
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und<br />
Stadtentwicklung, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern und<br />
weiteren Partnern setzt sich auch der DVR mit zahlreichen unterschiedlichen<br />
Projekten dafür ein, junge Fahranfänger für die Risiken<br />
im Straßenverkehr zu sensibilisieren und ihnen geeignete Unterstützung<br />
für die Bewältigung dieser Risiken an die Hand zu geben. Mehr<br />
dazu erfahren Sie unter: www.jungesfahren.de, www.move-on.net<br />
und www.dvr.de. <br />
16<br />
Erste Hilfe:<br />
Trotz Fortschritten in Medizin<br />
weiter lebenswichtig<br />
Trotz stetiger Fortschritte in der<br />
Unfallmedizin bleibt die Erste<br />
Hilfe am Unfallort in vielen Fällen<br />
lebenswichtig. Mehr als 10 Prozent<br />
der Verletzten könnten nach<br />
einer Untersuchung der Universität<br />
Würzburg überleben, wenn<br />
ihnen sofort Erste Hilfe geleistet<br />
würde, erklärt der Deutsche<br />
Verkehrssicherheitsrat. Die Zeit<br />
vom Notruf bis zum Eintreffen<br />
eines Notarztes kann nicht mehr<br />
verkürzt werden. Besonders in<br />
ländlichen Gebieten werde die<br />
durchschnittliche Zeit von acht<br />
Minuten häufig überschritten.<br />
Umso wichtiger sei die Hilfe für<br />
die Verletzten durch Unfallzeugen.<br />
Bereits die Nähe eines Menschen<br />
und die Beruhigung des<br />
Patienten durch einen Laienhelfer<br />
können dem Verletzten entscheidend<br />
helfen. Verkehrsteilnehmer,<br />
die nicht sicher sind,<br />
ob sie Erste Hilfe-Maßnahmen<br />
richtig anwenden können, sollten<br />
in jedem Fall den Notarzt<br />
benachrichtigen und den Verletzten<br />
beruhigen. Ein entscheidender<br />
Schritt sei bei Bewusstlosen,<br />
den Patienten in die stabile<br />
Seitenlage zu bringen, da<br />
bei Rückenlage bereits nach drei<br />
Minuten der Tod eintreten könne.<br />
Erste Hilfe ist in allen Situa-<br />
tionen erforderlich, in denen die<br />
lebenswichtigen Körperfunktionen<br />
versagen, so der DVR. Hier<br />
entscheiden die ersten Minuten<br />
über Leben und Tod. Jede Minute,<br />
in der zum Beispiel bei<br />
einem Kreislaufstillstand nicht<br />
reanimiert wird, verringert die<br />
Überlebenschance um 10 Prozent.<br />
Bei vielen Autofahrern liegt der<br />
Erste Hilfe-Kurs sehr lange zurück.<br />
Daher fühlt sich eine große<br />
Zahl der Autofahrer nicht in<br />
der Lage, lebensrettende Erstmaßnahmen<br />
am Unfallort zu leisten.<br />
Viele haben Angst, Fehler<br />
zu machen. Diese Unsicherheiten<br />
zu verringern, hilft eine Auffrischung<br />
des Erste-Hilfe-Wissens.<br />
Ein Erste Hilfe-Auffrischungskurs,<br />
der rund drei<br />
Stunden in Anspruch nimmt, ruft<br />
die wichtigsten Maßnahmen<br />
wieder ins Gedächtnis. Die Teilnahme<br />
an Auffrischungskursen<br />
kostet ungefähr 20 Euro und<br />
wird von allen Hilfsorganisationen<br />
angeboten. Die Termine<br />
können bei den jeweiligen Organisationen<br />
vor Ort erfragt<br />
werden.<br />
Autofahrer sollten auch den Verbandskasten<br />
im eigenen Fahrzeug<br />
überprüfen. Auf den Verbandsmaterialien<br />
ist seit über<br />
15 Jahren ein Verfalldatum aufgedruckt.<br />
Gegebenenfalls müssen<br />
die Materialien er<strong>neu</strong>ert<br />
werden. <br />
Bild: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V., Bonn.<br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong>
Neue Durchführungsanweisungen<br />
für die Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Wach- und Sicherungsdienste“<br />
(GUV-V C7)<br />
Für die Unfallverhütungsvorschrift „Wach- und Sicherungsdienste“<br />
gibt es <strong>neu</strong>e Durchführungsanweisungen (DA). Nachfolgend<br />
sind die Änderungen zusammengefasst und die Auswirkungen<br />
beschrieben.<br />
Geändert wurden die Durchführungsanweisungen, während der<br />
Normtext, also die Schutzziele, unverändert blieben. Es ergeben<br />
sich aus der Neufassung der Durchführungsanweisungen keine<br />
<strong>neu</strong>en Forderungen an die Versicherten und Unternehmer.<br />
Für den Bereich der <strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Unfallkasse</strong> betreffen diese <strong>neu</strong>en<br />
DA in der Hauptsache die Tätigkeiten<br />
Geldbearbeitung z.B. in den Cash-Centern und in einigen<br />
Fahrausweisverkaufsstellen,<br />
Ver- und Entsorgung von Fahrkartenautomaten,<br />
Geld- und Werttransporte,<br />
Empfangs- und Pfortendienst,<br />
Sicherungs-, Kontroll- und Ordnungsdienst,<br />
Notruf- und Serviceleitstellendienst.<br />
Die DA konkretisieren die Unfallverhütungsvorschrift, wobei sie<br />
auch das veränderte Täterverhalten berücksichtigen. Weiterhin<br />
werden den Betrieben durch die <strong>neu</strong>en Durchführungsanweisungen<br />
Handlungshilfen für ihre Aufgabenbereiche an die Hand<br />
gegeben.<br />
Die Anpassung war auch erforderlich geworden, da sich die<br />
Aufgabenart und der Aufgabenumfang im Wach- und Sicherungsdienst<br />
vielfältig geändert und erweitert haben.<br />
So führt z.B. die zunehmend brutalere Ausführung von Straftaten<br />
zu einer erhöhten Gefährdung der Versicherten. Außerdem haben<br />
die Unfälle im Zusammenhang mit Konfrontationen stark<br />
zugenommen. Diese Veränderungen wurden in den <strong>neu</strong>en DA<br />
genauso berücksichtigt wie das aktuelle Vorschriften- und Regelwerk.<br />
Exemplare der Unfallverhütungsvorschrift mit den <strong>neu</strong>en Durchführungsanweisungen<br />
können bei der <strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Unfallkasse</strong><br />
bestellt werden (Adresse Seite 17). <br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong><br />
Telegramm<br />
Ausbildung zur<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
Im September <strong>2006</strong> startet eine <strong>neu</strong>e Ausbildungsreihe zur Erlangung<br />
der Fachkunde als Fachkraft für Arbeitssicherheit.<br />
Termine: P I 25. bis 29. September <strong>2006</strong><br />
P II 4. bis 8. Dezember <strong>2006</strong><br />
Fortsetzung im Jahr 2007<br />
Ort: Bildungszentrum des BUK in Bad Hersfeld<br />
Einzelheiten können unserem Seminarprogramm auf den Seiten 15<br />
bis 17 entnommen werden. Das Seminarprogramm finden Sie auch<br />
im Internet unter www.euk-info.de unter der Rubrik Prävention/<br />
Publikationen.<br />
Bitte melden Sie sich mit dem in unserem Seminarprogramm<br />
abgedruckten Anmeldeformular (Seite 38) an. <br />
Alle Plakate, Broschüren und Schriften der<br />
<strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Unfallkasse</strong> könnnen per Post, Fax<br />
oder E-Mail kostenlos angefordert werden:<br />
<strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Unfallkasse</strong>, Postfach 20 01 52,<br />
60605 Frankfurt am Main, Fax (0 69) 4 78 63-5 73.<br />
E-Mail: h.michael.becker@euk-info.de<br />
17
Sicherheit überall<br />
Neue Broschüre der <strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Unfallkasse</strong>:<br />
Einsatz von<br />
Fremdpersonal im<br />
Unternehmen<br />
Auch in einem Unternehmen mit einer gut funktionierenden<br />
Arbeitsschutzorganisation und einem hohen<br />
Sicherheitsstandard kann es zu Störungen kommen,<br />
wenn Mitarbeiter fremder Unternehmen eingesetzt<br />
werden.<br />
Führungskräfte und Vorgesetzte der beteiligten Unternehmen<br />
sind sich häufig nicht über ihre Verantwortung<br />
im Klaren. Zur Unterstützung<br />
der Unternehmen<br />
beim Einsatz<br />
von Fremdpersonal<br />
hat die <strong>EUK</strong> eine <strong>neu</strong>e<br />
Broschüre mit dem<br />
Titel „Einsatz von<br />
Fremdpersonal im<br />
Unternehmen“ mit<br />
Informationen und<br />
Hinweisen zum Einsatz<br />
von Leiharbeitnehmern<br />
und<br />
Fremdfirmen herausgegeben.<br />
Als<br />
Autor für dieser<br />
Broschüre konnte<br />
die <strong>EUK</strong> Herrn<br />
Rechtsanwalt Dr.<br />
jur. Jürgen Schliephacke gewinnen. Im Folgenden werden<br />
einige Aspekte zur Sicherheit und Gesundheit bei<br />
der Arbeit, die beim Einsatz von Fremdpersonal im<br />
Unternehmen zu berücksichtigen sind, von Dipl.-Ing.<br />
Helge Kummer dargestellt.<br />
18<br />
Formen des<br />
Einsatzes von<br />
Fremdpersonal im<br />
Unternehmen<br />
Es gibt heute kaum ein Unternehmen,<br />
welches sämtliche<br />
Aufgaben mit eigenen Mitarbeitern<br />
ausführen kann. Der Einsatzbereich<br />
von Fremdpersonal<br />
ist dabei sehr unterschiedlich.<br />
Oft werden Reinigungsarbeiten<br />
oder Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten<br />
an Anlagen<br />
und Einrichtungen von<br />
Fremdfirmen ausgeführt. Auch<br />
die Ausgliederung ganzer Abteilungen<br />
und Produktionszweige<br />
ist möglich. Ein vorübergehend<br />
bestehender zusätzlicher<br />
Personalbedarf, z.B. bei erhöhtem<br />
Arbeitsaufkommen, wird<br />
häufig durch Fremdpersonal abgedeckt.<br />
In vielen Fällen ist Führungskräften<br />
und Vorgesetzten nicht<br />
bewusst, welche Aufgaben und<br />
welche Verantwortung sie beim<br />
Einsatz von fremden Mitarbeitern<br />
im Unternehmen haben.<br />
Gerade beim Einsatz von<br />
Fremdfirmen herrscht nicht selten<br />
die falsche Auffassung, dass<br />
sich der Auftraggeber mit der<br />
Vergabe eines Auftrages an eine<br />
Fremdfirma jeder Verantwortung<br />
für deren Durchführung entledigt.<br />
Auch in den Unternehmen des<br />
Bahnkonzerns kommt es regelmäßig<br />
zum Einsatz von Fremdfirmen.<br />
Viele Leistungen werden<br />
von Unternehmen, die nicht<br />
zum Bahnkonzern gehören,<br />
durchgeführt. Aber auch jeder<br />
„<strong>Eisenbahn</strong>er“, der außerhalb<br />
seines Stammbetriebes in einem<br />
anderen Unternehmen des<br />
Bahn-Konzerns eingesetzt wird,<br />
ist rein rechtlich ein Betriebsfremder.<br />
Zu unterscheiden ist zwischen<br />
dem Einsatz von Fremdfirmen<br />
und der Arbeitnehmerüberlassung.<br />
Bei der Arbeitnehmerüberlassung<br />
wird der Leiharbeitnehmer<br />
für die Zeit der Überlas-<br />
sung Beschäftigter des Entleihers.<br />
Er unterliegt dessen Weisungen<br />
und wird in die bestehenden<br />
Betriebsstrukturen integriert.<br />
Zum Beispiel handelt es sich bei<br />
dem von DB Zeitarbeit ausgeliehenen<br />
Mitarbeiter, der in einer<br />
Werkstatt von DB Regio eingesetzt<br />
wird, um einen Leiharbeitnehmer.<br />
Fremdfirmen, die in der Regel<br />
auf der Grundlage eines Werkoder<br />
Dienstvertrages tätig werden,<br />
haben eine vorher festgelegte,<br />
selbständige Leistung zu<br />
erbringen. Die Fremdfirmenmitarbeiter<br />
sind grundsätzlich nur<br />
den Weisungen ihres Arbeitgebers,<br />
der Fremdfirma, unterworfen.<br />
Wenn z.B. DB Services eine<br />
Störung an einer Überwachungskamera<br />
in einem Bahnhof<br />
beseitigt, handelt es sich<br />
rechtlich um einen Fremdfirmeneinsatz.<br />
Verantwortung bei<br />
der Arbeitnehmerüberlassung<br />
Die Verantwortung für Sicherheit<br />
und Gesundheit des Leiharbeitnehmers<br />
liegt zunächst<br />
beim Verleiher. Er darf seine Arbeitnehmer<br />
nur entsprechend<br />
ihrer geistigen und körperlichen<br />
Fähigkeiten sowie ihrer beruflichen<br />
Qualifikation ausleihen.<br />
Sobald der Leiharbeitnehmer im<br />
fremden Betrieb tätig wird, übernimmt<br />
in erster Linie der Entleiher<br />
die Verantwortung für Sicherheit<br />
und Gesundheit des<br />
Leiharbeitnehmers so, wie für<br />
seine eigenen Mitarbeiter. Der<br />
Leiharbeitnehmer ist als <strong>neu</strong>er,<br />
eigener Beschäftigter anzusehen<br />
und zu unterweisen. Der<br />
Entleiher übernimmt die Verantwortung<br />
für den Arbeitseinsatz<br />
und muss sich u.a. davon überzeugen,<br />
dass der Leiharbeitnehmer<br />
für die Tätigkeit geeignet ist<br />
(z.B. dass notwendige arbeitsmedizinischeVorsorgeuntersuchungen<br />
vor Arbeitsaufnahme<br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong>
durchgeführt wurden oder notwendige<br />
Berechtigungen für<br />
bestimmte Tätigkeiten vorliegen).<br />
Über die Arbeitnehmerüberlassung<br />
muss zwischen Verleiher<br />
und Entleiher ein schriftlicher<br />
Vertrag bestehen. Es empfiehlt<br />
sich in diesem Vertrag auch festzulegen,<br />
wer für welche Sicherheitsmaßnahme<br />
(z.B. Bereitstellung<br />
von Persönlicher Schutzausrüstung,<br />
Durchführung arbeitsmedizinischerVorsorgeuntersuchungen)<br />
verantwortlich<br />
ist.<br />
Unabhängig von der Verantwortung<br />
des Entleihers ist der Verleiher<br />
verpflichtet, sich davon zu<br />
überzeugen, dass der Leiharbeitnehmer<br />
vertragsgemäß eingesetzt<br />
und betreut wird sowie<br />
Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
gewährleistet sind. Er<br />
darf seine Beschäftigten nur<br />
zuverlässigen Entleihern überlassen.<br />
Verantwortung<br />
beim Einsatz von<br />
Fremdfirmen<br />
Anders als bei der Arbeitnehmerüberlassung<br />
müssen Mitarbeiter<br />
der Fremdfirma (also des<br />
Auftragnehmers) ihren Auftrag<br />
selbständig ausführen können.<br />
Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
bleiben zunächst einmal<br />
zuständig für die Sicherheit ihrer<br />
eigenen Mitarbeiter.<br />
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers<br />
sind jedoch auch Gefahren<br />
und Einflüssen aus dem<br />
Betrieb des Auftraggebers ausgesetzt<br />
und bringen gleichzeitig<br />
ein Gefährdungspotential in den<br />
Arbeits- und Verantwortungsbereich<br />
des Auftraggebers. Das<br />
Ausschließen dieser gegenseitigen<br />
Gefährdungen ist in erster<br />
Linie eine Aufgabe des Auftraggebers.<br />
Dem Auftraggeber obliegt die<br />
Verantwortung für die Sicherheit<br />
seiner Mitarbeiter sowie die<br />
Verkehrssicherungspflicht in<br />
seinem Herrschaftsbereich, d.h.<br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong><br />
er muss Sicherheitsmaßnahmen<br />
zum Schutz der Mitarbeiter der<br />
Fremdfirma gegen Gefahren aus<br />
seinem Betriebsbereich treffen.<br />
Der Auftraggeber muss die<br />
Fremdfirma einweisen und sich<br />
durch eine so genannte ergänzende<br />
Sicherheitsüberwachung<br />
davon überzeugen, dass die<br />
Mitarbeiter der in seinem Betrieb<br />
tätigen Fremdfirma über<br />
ihre Vorgesetzten betriebsspezifischeSicherheitsanweisungen<br />
erhalten haben und die Vorgesetzten<br />
der Fremdfirma ihrer<br />
Aufsichtspflicht nachkommen.<br />
Gleichzeitig hat der Auftragnehmer<br />
gegenüber seinen Mitarbeitern<br />
eine Fürsorgepflicht gegen<br />
Gefahren aus dem Verantwortungsbereich<br />
des Auftraggebers.<br />
Darüber hinaus ist der Auftragnehmer<br />
für die sichere Durchführung<br />
der ihm übertragenen<br />
Arbeiten verantwortlich. Er muss<br />
seine Mitarbeiter unterweisen,<br />
Regelungen des Auftraggebers<br />
beachten sowie sicherstellen,<br />
dass ein Aufsichtsführender „vor<br />
Ort“ ist. Der Auftragnehmer<br />
muss insbesondere die vom<br />
Auftraggeber erhaltene Einweisung<br />
in die Umgebungsgefahren<br />
sowie die betriebsspezifi-<br />
schen Hinweise des Auftraggebers<br />
im Rahmen der Unterweisung<br />
an seine Mitarbeiter weitergeben.<br />
Einsatz von<br />
Subunternehmen<br />
Der Auftraggeber sollte grundsätzlich<br />
vertraglich regeln, dass<br />
Subunternehmen nur mit seiner<br />
Abbildung 2: Prüfingenieure messen mit Drehmomentenschlüssel die<br />
Festigkeit der Schraubverbindungen an Dachbindern im Bahnhof Berlin Lehrter<br />
Bahnhof. Foto: DB AG/Jazbec-Kirsche.<br />
Sicherheit überall<br />
Abbildung 1: Mitarbeiter des technischen Dienstes bei Wartungsarbeiten an<br />
einem technischen Schaltschrank (Berlin Ostbahnhof). Foto: DB AG/Bedeschinski.<br />
Zustimmung eingesetzt werden<br />
dürfen und dass auch beim Einsatz<br />
von Subunternehmen der<br />
Auftragnehmer und seine Führungskräfte<br />
der alleinige Ansprechpartner<br />
des Auftraggebers<br />
bleibt.<br />
Kommt es zum Einsatz von<br />
Subunternehmern, ist der Auftragnehmer<br />
gegenüber dem<br />
Auftraggeber der alleinverantwortliche<br />
Hauptunternehmer. Er<br />
ist verpflichtet, die Subunternehmen<br />
einzuweisen und Sicherheitsverpflichtungen,<br />
die ihm<br />
vom Auftraggeber übertragen<br />
wurden, an den Subunternehmer<br />
weiterzugeben. Unabhängig<br />
von den Überwachungspflichten<br />
des Subunternehmers<br />
hat er eine ergänzende Sicherheitsüberwachung<br />
der Mitarbeiter<br />
des Subunternehmers auszuüben.<br />
Koordination der<br />
Arbeiten<br />
Werden Beschäftigte des Auftraggebers<br />
und Fremdfirmenmitarbeiter<br />
an einem Arbeitsplatz<br />
oder in einem Arbeitsbereich<br />
tätig und können gegenseitige<br />
Gefährdungen auftreten,<br />
so sind Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
nach dem Arbeits-<br />
19
Sicherheit überall<br />
Abbildung 3: FUM-Komplex (Fahrleitungsumbaukomplex) – hier beim Ausbau<br />
Strecke Berlin-Hamburg auf 230 km/h bei Reinbek – Motorturmwagen MTW<br />
100-Fahrleitungsdemontage Foto: DB AG/Bedeschinski.<br />
schutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Grundsätze<br />
der Prävention“ verpflichtet, einen<br />
Koordinator zu bestimmen.<br />
Der Koordinator hat die Aufgabe,<br />
die Arbeiten des Auftraggebers<br />
und der Fremdfirma so<br />
aufeinander abzustimmen, dass<br />
gegenseitige Gefährdungen<br />
ausgeschlossen werden. Über<br />
den Einsatz des Koordinators<br />
haben sich Auftraggeber und<br />
Auftragnehmer abzustimmen.<br />
Zur Abwehr besonderer Gefahren<br />
muss der Koordinator Weisungsbefugnis<br />
sowohl gegenüber<br />
den Fremdfirmenmitarbeitern<br />
als auch gegenüber den<br />
Beschäftigten des Auftraggebers<br />
besitzen.<br />
Da der Koordinator seine Aufgaben<br />
nur dann erfüllen kann,<br />
wenn er mit den betrieblichen<br />
Verhältnissen vertraut ist, wird<br />
in der Praxis der Auftraggeber<br />
den Koordinator stellen.<br />
Verhältnis<br />
Auftraggeber –<br />
Auftragnehmer<br />
Der Auftraggeber kann der<br />
Fremdfirma alle Anweisungen<br />
geben, die Art und Umfang der<br />
vertraglich vereinbarten Leistung<br />
20<br />
betreffen. Hierzu gehören auch<br />
betriebsspezifische Hinweise<br />
zur Sicherheit. Nicht zulässig ist<br />
es, wenn der Auftraggeber Anweisungen<br />
gibt, welche die Art<br />
und Weise der Durchführung<br />
betreffen.<br />
Anweisungen soll der Auftraggeber<br />
grundsätzlich nur an den<br />
Aufsichtsführenden der Fremdfirma<br />
zur Weitergabe an seine<br />
Mitarbeiter richten. Einzige Ausnahme<br />
sind Anweisungen „bei<br />
Gefahr im Verzug“. Nur in diesem<br />
Fall spricht der Auftraggeber<br />
die Mitarbeiter der Fremdfirma<br />
direkt an, lässt die Arbeiten<br />
stoppen und informiert den Aufsichtsführenden<br />
der Fremdfirma.<br />
Vom Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
sind vor Aufnahme der<br />
Arbeiten die jeweiligen Ansprechpartner<br />
zu benennen und deren<br />
Kompetenzen festzulegen.<br />
Durch den Auftraggeber sind<br />
Regelungen zu treffen, damit in<br />
seinem Verantwortungsbereich<br />
keine Fremdfirma Arbeiten<br />
durchführt, ohne sich vor Beginn<br />
der Arbeiten bei einem vom<br />
Auftraggeber benannten Verantwortlichen<br />
anzumelden und bei<br />
Beendigung der Arbeiten wieder<br />
abzumelden. Gleiches gilt<br />
bei Unterbrechung und Wiederaufnahme<br />
der Arbeiten.<br />
Bei der Auswahl einer Fremdfirma<br />
müssen Arbeitsqualität und<br />
Sicherheit gleichermaßen berücksichtigt<br />
werden. Nur wenn<br />
die ausgewählte Fremdfirma<br />
auch die Sicherheitsanforderungen<br />
des Auftraggebers erfüllen<br />
wird, ist ein reibungsloser Arbeitsablauf<br />
zu erwarten und<br />
Abbildung 4: FUM-Komplex (Fahrleitungsumbaukomplex) – hier beim Ausbau<br />
Strecke Berlin-Hamburg auf 230 km/h bei Reinbek – Fahrleitungsumbaumaschine<br />
FUM 100 Foto: DB AG/Bedeschinski.<br />
Gefährdungen sowohl der eigenen<br />
Mitarbeiter als auch der<br />
Fremdfirmenmitarbeiter und ggf.<br />
Dritter werden ausgeschlossen.<br />
Die Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Grundsätze der Prävention“<br />
verlangt, dass der Auftraggeber<br />
den Auftragnehmer schriftlich<br />
verpflichtet, die für ihn geltenden<br />
Sicherheitsbestimmungen<br />
und Vorgaben zu beachten.<br />
Der Auftraggeber ist weiterhin<br />
verpflichtet, den Auftragnehmer<br />
bei der Gefährdungsbeurteilung<br />
bezüglich der betriebsspezifischen<br />
Gefährdungen zu unterstützen.<br />
Bei Tätigkeiten mit besonderen<br />
Gefahren muss der Auftraggeber<br />
sicherstellen, dass die<br />
Durchführung der festgelegten<br />
Schutzmaßnahmen durch einen<br />
Aufsichtführenden sichergestellt<br />
wird. Gefährliche Arbeiten sind<br />
z.B. Arbeiten im Bereich von<br />
Gleisen oder Arbeiten, bei denen<br />
Dritte gefährdet werden<br />
können. Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
müssen sich abstimmen,<br />
wer den Aufsichtführenden<br />
zu stellen hat.<br />
Nach jedem Auftrag sollte sich<br />
der Auftraggeber als Entscheidungshilfe<br />
für künftige Vorhaben,<br />
ein Gesamtbild über die<br />
von der Fremdfirma erbrachte<br />
Leistung machen. Dabei ist,<br />
neben der erbrachten Arbeitsleistung<br />
entsprechend dem<br />
Leistungsverzeichnis, insbesondere<br />
auch die Einhaltung der<br />
Bestimmungen zu Sicherheit<br />
und Gesundheit der Beschäftigten<br />
bei der Arbeit zu berücksichtigen.<br />
Die <strong>neu</strong>e Broschüre der <strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Unfallkasse</strong><br />
„Einsatz von<br />
Fremdpersonal im Unternehmen“<br />
erläutet unter anderem<br />
auch die hier aufgegriffenen Probleme.<br />
Grafiken und kurze, verständliche<br />
Erläuterungen sollen<br />
den Praktiker beim Umgang mit<br />
Fremdfirmen und Leiharbeitnehmern<br />
unterstützen. Die Broschüre<br />
kann von den Mitgliedsbetrieben<br />
der <strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Unfallkasse</strong><br />
kostenlos angefordert<br />
werden (Adresse Seite 17). <br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong>
Rückenschmerzen<br />
sind vermeidbar<br />
80 Prozent der Bevölkerung leiden mindestens einmal<br />
im Leben an Rückenschmerzen. Doch in nur 15 Prozent<br />
der Fälle – so die Schätzung des Bundesministeriums<br />
für Gesundheit (BMG) – liegen hierfür organische Schäden<br />
vor. Meistens sind es Bewegungsmangel, Stress,<br />
Ängste sowie Fehlhaltungen, die schmerzhafte Muskel-<br />
Verspannungen auslösen und – wird nicht rechtzeitig<br />
vorgebeugt – eine chronische Erkrankung zur Folge<br />
haben. Kommt dann die Angst vor dem Schmerz hinzu,<br />
gelangt man leicht in einem Teufelskreis.<br />
Die Prävention ist daher sinnvoll und Erfolg versprechend<br />
– für das Unternehmen und für die Mitarbeiter.<br />
Obwohl inzwischen Ursachen<br />
und auch erfolgreiche Präventionsmaßnahmen<br />
bekannt sind,<br />
sind es immer noch Muskel-<br />
Skeletterkrankungen, die den<br />
höchsten Anteil der Arbeitsunfähigkeitstage<br />
ausmachen. Befragungen<br />
der Bahn haben ergeben,<br />
dass die Mitarbeiter/<br />
innen Rücken-, Nacken- und<br />
Schulterschmerzen als eine der<br />
häufigsten Gesundheitsbeeinträchtigung<br />
ansehen.<br />
Grund genug, Führungskräfte<br />
und Mitarbeiter/innen für die<br />
Prävention von Muskel-Skeletterkrankungen<br />
zu sensibilisieren.<br />
Um einen Impuls zu setzen und<br />
Muskel-Skeletterkrankungen<br />
aktiv vorzubeugen, startet die<br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong><br />
Gesundheitsförderung der Bahn<br />
in diesem Jahr die Präventionskampagne<br />
ProAktiv gegen<br />
Rückenschmerzen<br />
Unterstützt wird diese Kampagne<br />
unter anderem durch die<br />
DB GesundheitsService GmbH,<br />
die BAHN-BKK, die <strong>EUK</strong> und<br />
den VDES.<br />
Büro- und Bildschirmarbeitsplätze<br />
Eine Informationskampagne<br />
zum Büroarbeitsplatz startet ab<br />
dem 2. Quartal <strong>2006</strong> im Bahn-<br />
Net.<br />
Prävention Risikofaktoren abbauen und Ressourcen stärken.<br />
Für die Mitarbeiter/innen stehen<br />
Informationen und Tipps zu<br />
folgenden Themen zur Verfügung:<br />
Ist mein PC-Arbeitsplatz<br />
richtig eingerichtet?<br />
Sitze ich richtig?<br />
Wie viel bewege ich mich<br />
eigentlich?<br />
Bin ich fit?<br />
Welche Ausgleichsübungen<br />
können helfen?<br />
Gewerbliche<br />
Arbeitsplätze<br />
Für Betriebe mit gewerblichen<br />
Arbeitsplätzen wurde gemeinsam<br />
mit der DB Gesundheits-<br />
Service GmbH und der <strong>EUK</strong> ein<br />
Medienpaket entwickelt. Das<br />
Paket beinhaltet einen Impulsvortrag<br />
der Betriebsärzte zu<br />
Ursachen und Präventionsmöglichkeiten,<br />
eine Informationsbroschüre<br />
für Führungskräfte sowie<br />
Plakate und Broschüren der<br />
<strong>EUK</strong>. Ziel ist es, Betriebe für die<br />
Prävention von Muskel-Skeletterkrankungen<br />
zu sensibilisieren<br />
und Handlungsmöglichkeiten<br />
aufzuzeigen.<br />
Aufgrund der Komplexität gewerblicher<br />
Arbeitsplätze setzt<br />
die Bahn hier auf eine starke<br />
Kooperation. Je nach Bedarf<br />
Sicherheit überall<br />
arbeiten Führungskraft, Beauftragte<br />
für Gesundheitsförderung,<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit,<br />
Betriebsarzt und Sportmanager<br />
des VDES und ggf. die<br />
BAHN-BKK sowie die <strong>EUK</strong><br />
Hand in Hand.<br />
Aus der Gefährdungsbeurteilung<br />
und der Einschätzung der<br />
Lastenhandhabung nach der<br />
Leitmerkmalmethode werden<br />
Handlungsschwerpunkte abgeleitet.<br />
Betrachtet werden dabei<br />
immer Ergonomie, Arbeitsorganisation,<br />
aber auch das Gesundheitsverhalten<br />
des Mitarbeiters.<br />
Die Bahn deckt durch die Angebote<br />
von DB GesundheitsService<br />
GmbH und die Sportmanager<br />
des VDES ein breites<br />
Spektrum an arbeitsmedizinischer<br />
Vorsorge, aber auch individueller<br />
Beratung im Bewegungsverhalten<br />
bis hin zu Arbeitsplatzprogrammen<br />
in der<br />
Tätigkeit ab.<br />
Betriebliche Gesundheit ist<br />
letztlich ein Thema, das alle angeht<br />
und nur gemeinsam erreicht<br />
werden kann. Führungskräfte,<br />
betriebliche Experten der<br />
Gesundheitsförderung, aber<br />
auch die Mitarbeiter/innen selbst<br />
sind hier gefragt. <br />
21
Leserforum<br />
Das schreib‘ ich mal an den „<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>“<br />
22<br />
Ist der Weg zur Arbeit<br />
auch versichert,<br />
wenn dieser wegen<br />
winterlicher Straßenverhältnisse<br />
vorzeitig<br />
angetreten wird?<br />
Heinz Döhn,<br />
NLN Saarbrücken<br />
<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong><br />
Um die Fragestellung ausreichend<br />
beantworten zu können,<br />
ist es sinnvoll, den Begriff des<br />
„Wegeunfalls“ kurz zu definieren:<br />
Was ist ein Wegeunfall?<br />
Im Groben lässt sich diese Frage<br />
weitestgehend mit der entsprechenden<br />
Gesetzesstelle<br />
aus dem Sozialgesetzbuch<br />
Siebtes Buch (SGB VII) erklären.<br />
Hier wird in § 8 Abs. 2 Nr. 1<br />
klar dargelegt, dass auch das<br />
Zurücklegen des mit der versicherten<br />
Tätigkeit zusammenhängenden<br />
unmittelbaren Weges<br />
nach und von dem Ort der<br />
Tätigkeit als eine versicherte<br />
Tätigkeit anzusehen ist.<br />
Voraussetzung für die Anerkennung<br />
eines versicherten Wegeunfalls<br />
ist das Vorhandensein<br />
eines engen inneren Zusammenhangs<br />
zwischen der versicherten<br />
Tätigkeit und dem Zurücklegen<br />
des Weges nach oder<br />
von dem Ort der Tätigkeit. Das<br />
ist der Fall, wenn der zurückgelegte<br />
Weg wesentlich dazu diente<br />
a) die versicherte Tätigkeit aufzunehmen<br />
oder<br />
b) nach Beendigung der Betriebstätigkeit<br />
– in der Regel –<br />
die eigene Wohnung von dem<br />
Ort der Tätigkeit zu erreichen.<br />
Der innere Zusammenhang zwischen<br />
der verrichteten Tätigkeit<br />
und dem zurückgelegten Weg<br />
ist regelmäßig dann gegeben,<br />
wenn der Versicherte – unter<br />
Berücksichtigung des gewählten<br />
Fortbewegungsmittels – den<br />
direkten Weg zwischen den<br />
beiden Punkten nimmt und sein<br />
Verhalten darauf abzielt, in erster<br />
Linie den Weg nach und von<br />
dem Ort der Tätigkeit zurückzulegen.<br />
In diesem Fall soll die Fahrt zur<br />
Arbeitsstätte früher als üblich<br />
begonnen werden, da wegen<br />
des Glatteises die Straßen- und<br />
Verkehrsverhältnisse ungünstig<br />
sind. Vorausgesetzt die zeitlich<br />
vorverlegte Abfahrt steht in einem<br />
angemessenen zeitlichen<br />
Zusammenhang zur Wegstrecke,<br />
ist Versicherungsschutz<br />
durch die gesetzliche Unfallversicherung<br />
anzunehmen.<br />
Gerade durch dieses vorausschauende<br />
Verhalten und die<br />
dadurch bedingte frühere Abfahrt<br />
ist ja beabsichtigt, die<br />
Wegstrecke möglichst sicher (in<br />
diesem Fall wetterbedingt langsamer)<br />
zurückzulegen. Hieraus<br />
darf kein Nachteil entstehen. <br />
Welche Beschaffenheit<br />
müssen Bürostühle<br />
haben, die für<br />
einen Dauergebrauch<br />
von 24 Stunden,<br />
z.B. auf Stellwerken,<br />
vorgesehen sind?<br />
Welche Lebensdauer<br />
haben solche Stühle?<br />
Sascha Hänig, DB Netz AG,<br />
Affalterbach<br />
<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong><br />
Der § 2 der Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Grundsätze der Prävention“<br />
verpflichtet den Unternehmer,<br />
u.a. auf der Grundlage<br />
der Bildschirmarbeitsverordnung<br />
die Anforderungen an die<br />
Bürostühle zu ermitteln und zu<br />
beurteilen und eine geeignete<br />
Auswahl zu treffen.<br />
Der Anhang zur Bildschirmarbeitsverordnung<br />
sagt im Punkt<br />
11 zu Bürostühlen folgendes:<br />
„Der Arbeitsstuhl muss ergonomisch<br />
und standsicher sein“.<br />
Das heißt insbesondere:<br />
Der Büroarbeitsstuhl soll die<br />
natürliche Haltung des Menschen<br />
im Sitzen unterstützen<br />
und das dynamische<br />
Sitzen fördern.<br />
Die Rollen sind dem Fußbodenbelag<br />
anzupassen, das<br />
heißt, bei weichem Belag<br />
wie Teppichboden sind harte<br />
Rollen (einfarbig) und bei<br />
hartem Belag wie Parkett<br />
sind weiche Rollen (zweifarbig)<br />
einzusetzen.<br />
Der Büroarbeitsstuhl muss<br />
standsicher sein. Alle auftretenden<br />
Kräfte beim Vor-,<br />
Zurück- oder Hinauslehnen<br />
müssen aufgefangen werden<br />
können. Das erfordert<br />
im Allgemeinen ein Untergestell<br />
mit fünf Abstützpunkten<br />
(Rollen).<br />
Büroarbeitsstühle sollen<br />
konstruktiv mindestens auf<br />
ein Körpergewicht von 110<br />
kg und eine tägliche Nutzung<br />
von acht Stunden ausgelegt<br />
sein. Stühle die von<br />
schwereren Personen und/<br />
oder länger als acht Stunden/Tag<br />
benutzt werden,<br />
müssen hierfür geeignet<br />
sein.<br />
Ist der Büroarbeitsstuhl mit<br />
einem GS-Zeichen des BG-<br />
PRÜFZERT sowie BG-<br />
PRÜFZERT-Zeichen gekennzeichnet,<br />
können die<br />
entsprechenden Anforderungen<br />
als erfüllt angesehen<br />
werden (prüfen, ob für<br />
acht oder vierundzwanzig<br />
Stunden geeignet!).<br />
Angebote zu 24-Stunden-Stühlen<br />
sind von verschiedensten<br />
Büromöbelherstellern im Internet<br />
eingestellt. Im Rahmen der<br />
Gefährdungsbeurteilung müssen<br />
die Einsatzbedingungen des<br />
Stuhles ermittelt und die Anforderungen<br />
an die Gestaltung des<br />
Stuhles festgelegt werden. Hierbei<br />
ist es sinnvoll auch die Mitarbeiter<br />
einzubeziehen, die diesen<br />
Stuhl benutzen sollen, da<br />
z.B. die Länge der Rückenlehne<br />
oder die Armlehnen und Sitzflächen<br />
nicht für jeden Mitarbeiter<br />
gleich geeignet sind. Hier ist<br />
es wichtig, dass ein solcher Stuhl<br />
möglichst variabel einstellbar ist.<br />
Dazu gehört auch, dass die Mitarbeiter<br />
über die Einstellmöglichkeiten<br />
und richtigen Sitzhaltungen<br />
unterwiesen werden.<br />
Es ist nicht ausreichend, einen<br />
Stuhl einfach hinzustellen und<br />
die Mitarbeiter damit „alleine zu<br />
lassen“. Möglichen Ausfallzeiten<br />
durch Rückenschmerzen auf<br />
Grund von falschen Einstellungen<br />
kann durch diese Unterweisung<br />
vorgebeugt werden. Es<br />
ist zu empfehlen, die Unterweisung<br />
in Zusammenarbeit mit<br />
dem Betriebsarzt oder im Rahmen<br />
einer Rückenschulung<br />
durchzuführen. Der Betriebsarzt<br />
kann hierbei wichtige Informationen<br />
zu den Rücken schonenden<br />
Sitzhaltungen und Arbeitsweisen<br />
geben.<br />
Die Lebensdauer eines Stuhles<br />
ist abhängig von seinem Zustand.<br />
Sind die Einstellmöglichkeiten<br />
nicht mehr nutzbar, ist er<br />
technisch nicht mehr in Ordnung<br />
oder bestehen sogar Verletzungsgefahren<br />
bei der Nutzung,<br />
z.B. durch scharfe Kanten<br />
oder gebrochene Teile, ist<br />
der Stuhl auszutauschen. <br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong>
Wer schreibt, gewinnt …<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
wie bereits in den vergangenen Ausgaben des „<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>“,<br />
besteht auch weiterhin für Sie die Möglichkeit mit uns in Kontakt zu<br />
treten und wertvolle Preise zu gewinnen. Wir bitten Sie, hiervon<br />
regen Gebrauch zu machen.<br />
Schreiben Sie Ihre Anregungen und Fragen auf die Vordrucke der<br />
Seiten 23 und 24 und faxen diese an (0 69) 4 78 63-5 71.<br />
Selbstverständlich können Sie auch eine E-Mail an dialog@eukinfo.de<br />
mit dem Betreff „Leserforum“ an uns senden. Gleichzeitig<br />
nehmen Sie an unserem Preisausschreiben teil.<br />
Unter dem Motto „Wer schreibt ... gewinnt!“ werden unter allen<br />
Einsendern der Leserzuschriften zum <strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong> wieder<br />
zehn Preise verlost.<br />
Einsendeschluss ist der 10. Juli <strong>2006</strong>, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />
Name<br />
Anschrift<br />
Telefon (mit Vorwahl)<br />
Ich bin bei (Stelle)<br />
als (Tätigkeit)<br />
<strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Unfallkasse</strong><br />
<strong>EUK</strong> 51<br />
Postfach 20 01 52<br />
60605 Frankfurt am Main<br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong><br />
beschäftigt.<br />
Leserforum<br />
1. Preis: Ein wertvoller Rucksack<br />
2. Preis: Ein Taschenmesser mit USB-Stick (256 MB)<br />
3. bis 5. Preis: Je eine attraktive Sonnenbrille<br />
6. bis 10. Preis: Je ein DB-Fachbuch Ihrer Wahl<br />
Unter den Einsendern der Leserzuschriften zum <strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong> 1/<br />
<strong>2006</strong> wurden die Gewinner ermittelt und schriftlich benachrichtigt.<br />
Der 1. Preis, eine Armbanduhr, ging an Herrn Wolfgang Höse aus<br />
Minden, der 2. Preis, eine Digital-Kamera, ging an Herrn Hans-<br />
Jörg Freiling aus Schlangenbad und der 3. Preis, je ein Laptop-<br />
Case oder eine Reisetasche, ging an Herrn Manfred Hock aus<br />
Mockmühl, Frau Karina Vogt aus Karlsruhe sowie Herrn Jens<br />
Hoffmann aus Hannover.<br />
Allen Gewinnern herzlichen Glückwunsch.<br />
Die Ausgabe 2/<strong>2006</strong> vom „<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>“ habe ich durchgesehen.<br />
Sie gefiel mir gut □ weniger gut □ überhaupt nicht □<br />
Besonders interessant waren die Beiträge<br />
Gut geplant ist halb gewonnen! .............................................. □<br />
Technische Regeln für Betriebssicherheit ................................ □<br />
Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben .. □<br />
Das Kreuz mit dem Kreuz ....................................................... □<br />
Wegeunfall – oder nicht? ........................................................ □<br />
Aus der Arbeit des Widerspruchsausschusses ....................... □<br />
<strong>Dialog</strong> .................................................................................... □<br />
Telegramm ............................................................................. □<br />
Einsatz von Fremdpersonal im Unternehmen.......................... □<br />
Rückenschmerzen sind vermeidbar ........................................ □<br />
Das schreib‘ ich mal an den „<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>“ .............................. □<br />
Checkliste .............................................................................. □<br />
Folgende Beiträge fanden mein Interesse nicht oder nur wenig:<br />
23<br />
✄
✄<br />
Leserforum · Impressum<br />
Das gibt’s im nächsten Heft<br />
Der nächste „<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>“ erscheint Mitte August <strong>2006</strong>. Das Heft<br />
hat wieder einen Umfang von 24 Seiten. Unter den Rubriken<br />
<strong>EUK</strong> aktuell Prävention Unfallversicherung Telegramm<br />
<strong>Dialog</strong> Checkliste Sicherheit überall Leserforum<br />
werden wieder viele aktuelle und interessante Beiträge für die<br />
Versicherten und die Mitgliedsbetriebe der <strong>EUK</strong> erscheinen.<br />
Auf dem Redaktionsprogramm stehen u.a. folgende Themen:<br />
Vertreterversammlung der <strong>EUK</strong> tagte in Bad Hersfeld<br />
Berücksichtigung von Arbeitsschutz bei der Auftragsvergabe<br />
Wegeunfallgeschehen 2005<br />
PSA bei Vegetationsarbeiten<br />
Leistungserschleichung<br />
Besuchen Sie uns auch im Internet<br />
www.euk-info.de<br />
Hier finden Sie wichtige Informationen über die <strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Unfallkasse</strong><br />
und interessante Links zu allen Themen rund um die gesetzliche<br />
Unfallversicherung.<br />
Ich möchte Folgendes vorschlagen:<br />
Ich habe folgende Frage(n):<br />
Was mir sonst noch auffiel und Sie wissen sollten:<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
24<br />
Impressum „<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong>“<br />
Mitteilungsblatt der <strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Unfallkasse</strong> (<strong>EUK</strong>) – Gesetzliche Unfallversicherung<br />
– Körperschaft des öffentlichen Rechts, Sitz Frankfurt am Main.<br />
Herausgeber: <strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Unfallkasse</strong>.<br />
Redaktionsbeirat: Rudi Ludwig, Vorsitzender des Vorstandes der <strong>EUK</strong>,<br />
Stephan Schmidt, stv. Vorsitzender des Vorstandes der <strong>EUK</strong>,<br />
Wolfgang Horstig, Mitglied des Vorstandes der <strong>EUK</strong>.<br />
Redaktion: Dieter Kersten (Chefredakteur), Johannes Spies (Selbstverwaltung<br />
und Unfallversicherung), Edwin Mücke (technischer Arbeitsschutz<br />
und technische Unfallverhütung), Paul Ansion (allgemeiner Arbeitsschutz und<br />
allgemeine Unfallverhütung), Elke Sachs (Redaktionsbüro).<br />
Anschrift: <strong>Eisenbahn</strong>-<strong>Unfallkasse</strong>, Redaktion „<strong>EUK</strong>-<strong>Dialog</strong>“,<br />
Rödelheimer Straße 49, 60487 Frankfurt am Main,<br />
Telefon (0 69) 4 78 63-0, Telefax (0 69) 4 78 63-1 51,<br />
E-Mail: dialog@euk-info.de, www.euk-info.de<br />
Erscheinungsweise und Bezugspreis: Erscheint jeden dritten Monat.<br />
Der Bezugspreis ist für Mitglieder der <strong>EUK</strong> im Mitgliedsbeitrag enthalten.<br />
Für andere Bezieher: Jahresabonnement e 4,40 zuzügl. Versandkosten.<br />
Verlag und Anzeigen: <strong>Eisenbahn</strong>-Fachverlag GmbH, Postfach 23 30,<br />
55013 Mainz, Telefon (0 61 31) 28 37-0, Telefax (0 61 31) 28 37 37.<br />
E-Mail: euk-dialog@eisenbahnfachverlag.de<br />
Verlagsleitung: Dipl.-Kfm. Sebastian Hüthig.<br />
Anzeigen und Vertrieb: Monika Trautwein.<br />
Anzeigenpreisliste Nr. 4 z.Z. gültig. Alle Rechte vorbehalten;<br />
Nachdruck oder Vervielfältigung, auch auf fotomechanischem Wege,<br />
nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages.<br />
Gestaltung und Druck: Meister Print & Media,<br />
Werner-Heisenberg-Straße 7, 34123 Kassel.<br />
Titelbild: mauritius images/Stock Image.<br />
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong>
<strong>EUK</strong><strong>Dialog</strong> 2/<strong>2006</strong><br />
Checkliste<br />
Chefsache:<br />
Integration des Arbeitsschutzes in die Planung<br />
Frühzeitig die Belange von Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigen und eine<br />
menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen sind Grundbestandteile eines<br />
ganzheitlichen Arbeitsschutzes. Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen hilft dabei,<br />
den Arbeitsschutz so früh wie möglich in die betrieblichen Abläufe zu integrieren und<br />
so zu einem festen Teil des Gestaltungsprozesses zu machen.<br />
Die Fragen richten sich an Vorgesetzte, Fach- und Arbeitsschutzexperten.<br />
Bitte testen Sie sich ja nein<br />
1. Werden durch Planungsprozesse Arbeitsbedingungen geändert?<br />
2. Sind Auswirkungen für die Beschäftigten zu erwarten?<br />
3. Was soll verändert werden, welche Gestaltungsbereiche sind betroffen und sind Rückwirkungen auf andere<br />
Arbeitsbereiche zu erwarten?<br />
4. Gibt es Erkenntnisse aus vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen oder anderen Analysen?<br />
5. Sind der bestehende Verbesserungsbedarf und die Verbesserungsmöglichkeiten für Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
bekannt?<br />
6. Sind ausreichend Daten erhoben worden, um die späteren Arbeitsabläufe, Nutzungsmöglichkeiten etc.<br />
beurteilen zu können oder gibt es bereits ein Nutzungskonzept?<br />
7. Können aus den erhobenen Daten Anforderungen an die Betriebsstätte, Arbeitsplätze, Arbeitsaufgaben und<br />
-organisation, Verwendung von Arbeitsmitteln und -stoffen sowie an das Personal ausreichend beurteilt<br />
werden?<br />
8. Ist der Aufgabenkatalog für die Planung so gestaltet, dass die möglichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen<br />
im Planungsablauf berücksichtigt werden?<br />
9. Werden Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche<br />
Erkenntnisse berücksichtigt?<br />
10. Bestehen hinsichtlich der Verbesserung des Arbeitsschutzes Zielvereinbarungen?<br />
11. Sind die Ziele mit den übrigen Planungszielen verbunden?<br />
12. Sind die Ziele mess- und überprüfbar?<br />
13. Werden die Grundsätze der Gefahrenvermeidung bzw. -minderung konsequent verfolgt?<br />
14. Sind bei der Erkundung des Marktes (Hersteller, Lieferanten, Architekten, Dienstleister...) auch die Kompetenzen<br />
auf dem Gebiet Sicherheit und Gesundheit berücksichtigt worden?<br />
15. Beinhalten die Realisierungsunterlagen wie z.B. Lastenhefte, Arbeitsschutzanforderungen?<br />
16. Sind in den Anweisungen zur Planungsdurchführung die Aufgaben und Zuständigkeiten auch im Hinblick auf<br />
den Arbeitsschutz klar zugewiesen?<br />
17. Erfolgt die Bewertung der Angebote auch unter Arbeitsschutzgesichtspunkten?<br />
18. Ist in den Verträgen die Erfüllung von Arbeitsschutzanforderungen aufgeführt?<br />
19. Gibt es eine Prozesskontrolle auch unter Arbeitsschutzgesichtspunkten?<br />
25