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Benutzung von Schutzkleidung - Eisenbahn-Unfallkasse

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3 Gefährdungsbeurteilung<br />

Vor der Auswahl und dem Einsatz <strong>von</strong> <strong>Schutzkleidung</strong> hat der Unternehmer eine<br />

Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die insbesondere beinhaltet:<br />

– Art und Umfang der Risiken am Arbeitsplatz,<br />

– Arbeitsbedingungen<br />

und<br />

– persönliche Konstitution des Trägers.<br />

Die zu berücksichtigenden Risiken sind in den Anhängen 2 bis 4 aufgeführt.<br />

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