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2010: Ausgabe 1 - Evangelische Pfarrgemeinde Dornbirn

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Kirchenbeitrag – warum?<br />

Der Kirchenbeitrag ist ein spürbares<br />

Zeichen zur gemeinsamen Verantwortung<br />

und Solidarität. Unser Glauben<br />

verbindet uns und erfordert<br />

auch gemeinsame Anstrengungen<br />

diesen Glauben zu leben und vielen<br />

Mitmenschen die Möglichkeit zu<br />

geben daran teil zu haben. Wir als<br />

<strong>Pfarrgemeinde</strong> sind nur ein kleiner<br />

Teil einer weltumspannenden Glaubensgemeinschaft.<br />

Hier in Österreich<br />

leben wir in der Minderheit<br />

und sind gerade deshalb auf Ihre<br />

Unterstützung angewiesen.<br />

Was geschieht mit meinem<br />

Kirchenbeitrag?<br />

Ihr Kirchenbeitrag ist die wichtigste<br />

Einnahmequelle, die uns zur<br />

Verfügung steht. Wir danken für<br />

Ihre Unterstützung mit der Sie die<br />

vielfältigen Aufgaben der Kirche und<br />

unserer Gemeinde unterstützen. Ob<br />

die Aufgaben in der Verkündigung,<br />

Seelsorge, Jugend- und Seniorenarbeit,<br />

Besuchen in Altersheimen,<br />

Pflegeheimen und Krankenhäusern,<br />

Fortbildung, Unterricht und Diakonie<br />

erfüllt werden können, hängt von<br />

Ihrer Unterstützung ab.<br />

Was ist bei einem Todesfall zu tun?<br />

- 6 -<br />

PfarrerInnen, ReligionslehrerInnen,<br />

Verwaltungspersonal und viele, viele<br />

ehrenamtliche Mitarbeiterinnen<br />

bemühen sich redlich für Sie um<br />

Ihre Anliegen. Gerade die ehrenamtlichen<br />

MitarbeiterInnen zeigen, wie<br />

lebendig eine Gemeinde sein kann.<br />

Ohne sie wären die Gemeinden<br />

nicht lebensfähig.<br />

Einen weiteren wesentlichen Anteil<br />

der <strong>Ausgabe</strong>n ist für die Betriebskosten<br />

unserer Gebäude, die<br />

Personalkosten und den Unterhalt<br />

unserer Kirchen und Pfarrzentren<br />

erforderlich. Dies sind die Kirchen<br />

in <strong>Dornbirn</strong>, Lustenau und Feldkirch<br />

und die Pfarrämter <strong>Dornbirn</strong> und<br />

Feldkich.<br />

Wie wird mein Kirchenbeitrag<br />

berechnet?<br />

1,5 % des zu versteuernden Einkommens,<br />

nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge,<br />

abzüglich<br />

Euro 44 .-, zuzüglich einer ev.<br />

Gemeindeumlage, ergibt ihren Kirchenbeitrag.<br />

Abzüge gibt es für<br />

Alleinverdiener und Kinder und sonstige<br />

besondere Aufwendungen.<br />

Wir bemühen uns jedem Gemeindemitglied<br />

einen gerechten Kirchenbeitrag<br />

vorzuschreiben. Dazu sind<br />

wir aber auf Ihre Mithilfe angewiesen.<br />

Unsere Mitarbeiter sind zu den<br />

angegebenen Sprechzeiten, aber<br />

auch nach Vereinbarung gerne bereit<br />

mit Ihnen zu einer einvernehmlichen<br />

Lösung zu kommen. So kann<br />

jeder seinen Beitrag für die Arbeit<br />

unserer Gemeinden leisten.<br />

Diese Kirche mit ihren vielfältigen<br />

Aufgaben im Dienst an den<br />

Menschen ist mir etwas wert?<br />

Uwe Bergmeister und<br />

Karl Grabuschnigg<br />

Bei Unklarheiten wenden Sie sich<br />

bitte an unser Pfarramt.<br />

<strong>Dornbirn</strong>: Frau Marion Reise<br />

(Mo, Mi, 8 – 12 Uhr, Tel: 05572/22056)<br />

oder an unseren Kirchenbeitragsbeauftragten<br />

Peter Kruck<br />

Feldkirch: Frau Mathilde Grabuschnigg<br />

(Mo, Mi, 9 – 12 Uhr, Tel: 05522/72081)<br />

Nachstehend wollen wir Ihnen einige Informationen bieten.<br />

* Verständigen Sie den Gemeindearzt oder bei Nichterreichbarkeit des Gemeindearztes den Arzt, der Bereitschaftsdienst<br />

hat. Wenn jemand in der Nacht eines natürlichen Todes stirbt, genügt es, wenn Sie den Arzt am<br />

darauffolgenden Morgen verständigen. Bis zur Durchführung der Totenbeschau sollte der Verstorbene am<br />

Sterbeort belassen werden.<br />

* Informieren Sie das Pfarramt (<strong>Dornbirn</strong> 05572/22056; Feldkirch 0699/112 05 432) beziehungsweise Ihre<br />

jeweilige Glaubensgemeinschaft.<br />

* Nehmen Sie mit der Friedhofsverwaltung im Gemeindeamt Kontakt auf<br />

* Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl<br />

Beurkundung eines Sterbefalles: Das Standesamt des Sterbeortes stellt die Sterbeurkunde aus.<br />

Erforderliche Dokumente: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil, Staatsbürgerschaftsnachweis.<br />

Die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt übernimmt meistens das Bestattungsunternehmen.<br />

Für weitere Fragen, wie die Grabmalerrichtung, steht Ihnen gerne die Friedhofsverwaltung zur Verfügung.

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