2010: Ausgabe 1 - Evangelische Pfarrgemeinde Dornbirn
2010: Ausgabe 1 - Evangelische Pfarrgemeinde Dornbirn
2010: Ausgabe 1 - Evangelische Pfarrgemeinde Dornbirn
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Kirchenbeitrag – warum?<br />
Der Kirchenbeitrag ist ein spürbares<br />
Zeichen zur gemeinsamen Verantwortung<br />
und Solidarität. Unser Glauben<br />
verbindet uns und erfordert<br />
auch gemeinsame Anstrengungen<br />
diesen Glauben zu leben und vielen<br />
Mitmenschen die Möglichkeit zu<br />
geben daran teil zu haben. Wir als<br />
<strong>Pfarrgemeinde</strong> sind nur ein kleiner<br />
Teil einer weltumspannenden Glaubensgemeinschaft.<br />
Hier in Österreich<br />
leben wir in der Minderheit<br />
und sind gerade deshalb auf Ihre<br />
Unterstützung angewiesen.<br />
Was geschieht mit meinem<br />
Kirchenbeitrag?<br />
Ihr Kirchenbeitrag ist die wichtigste<br />
Einnahmequelle, die uns zur<br />
Verfügung steht. Wir danken für<br />
Ihre Unterstützung mit der Sie die<br />
vielfältigen Aufgaben der Kirche und<br />
unserer Gemeinde unterstützen. Ob<br />
die Aufgaben in der Verkündigung,<br />
Seelsorge, Jugend- und Seniorenarbeit,<br />
Besuchen in Altersheimen,<br />
Pflegeheimen und Krankenhäusern,<br />
Fortbildung, Unterricht und Diakonie<br />
erfüllt werden können, hängt von<br />
Ihrer Unterstützung ab.<br />
Was ist bei einem Todesfall zu tun?<br />
- 6 -<br />
PfarrerInnen, ReligionslehrerInnen,<br />
Verwaltungspersonal und viele, viele<br />
ehrenamtliche Mitarbeiterinnen<br />
bemühen sich redlich für Sie um<br />
Ihre Anliegen. Gerade die ehrenamtlichen<br />
MitarbeiterInnen zeigen, wie<br />
lebendig eine Gemeinde sein kann.<br />
Ohne sie wären die Gemeinden<br />
nicht lebensfähig.<br />
Einen weiteren wesentlichen Anteil<br />
der <strong>Ausgabe</strong>n ist für die Betriebskosten<br />
unserer Gebäude, die<br />
Personalkosten und den Unterhalt<br />
unserer Kirchen und Pfarrzentren<br />
erforderlich. Dies sind die Kirchen<br />
in <strong>Dornbirn</strong>, Lustenau und Feldkirch<br />
und die Pfarrämter <strong>Dornbirn</strong> und<br />
Feldkich.<br />
Wie wird mein Kirchenbeitrag<br />
berechnet?<br />
1,5 % des zu versteuernden Einkommens,<br />
nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge,<br />
abzüglich<br />
Euro 44 .-, zuzüglich einer ev.<br />
Gemeindeumlage, ergibt ihren Kirchenbeitrag.<br />
Abzüge gibt es für<br />
Alleinverdiener und Kinder und sonstige<br />
besondere Aufwendungen.<br />
Wir bemühen uns jedem Gemeindemitglied<br />
einen gerechten Kirchenbeitrag<br />
vorzuschreiben. Dazu sind<br />
wir aber auf Ihre Mithilfe angewiesen.<br />
Unsere Mitarbeiter sind zu den<br />
angegebenen Sprechzeiten, aber<br />
auch nach Vereinbarung gerne bereit<br />
mit Ihnen zu einer einvernehmlichen<br />
Lösung zu kommen. So kann<br />
jeder seinen Beitrag für die Arbeit<br />
unserer Gemeinden leisten.<br />
Diese Kirche mit ihren vielfältigen<br />
Aufgaben im Dienst an den<br />
Menschen ist mir etwas wert?<br />
Uwe Bergmeister und<br />
Karl Grabuschnigg<br />
Bei Unklarheiten wenden Sie sich<br />
bitte an unser Pfarramt.<br />
<strong>Dornbirn</strong>: Frau Marion Reise<br />
(Mo, Mi, 8 – 12 Uhr, Tel: 05572/22056)<br />
oder an unseren Kirchenbeitragsbeauftragten<br />
Peter Kruck<br />
Feldkirch: Frau Mathilde Grabuschnigg<br />
(Mo, Mi, 9 – 12 Uhr, Tel: 05522/72081)<br />
Nachstehend wollen wir Ihnen einige Informationen bieten.<br />
* Verständigen Sie den Gemeindearzt oder bei Nichterreichbarkeit des Gemeindearztes den Arzt, der Bereitschaftsdienst<br />
hat. Wenn jemand in der Nacht eines natürlichen Todes stirbt, genügt es, wenn Sie den Arzt am<br />
darauffolgenden Morgen verständigen. Bis zur Durchführung der Totenbeschau sollte der Verstorbene am<br />
Sterbeort belassen werden.<br />
* Informieren Sie das Pfarramt (<strong>Dornbirn</strong> 05572/22056; Feldkirch 0699/112 05 432) beziehungsweise Ihre<br />
jeweilige Glaubensgemeinschaft.<br />
* Nehmen Sie mit der Friedhofsverwaltung im Gemeindeamt Kontakt auf<br />
* Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl<br />
Beurkundung eines Sterbefalles: Das Standesamt des Sterbeortes stellt die Sterbeurkunde aus.<br />
Erforderliche Dokumente: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil, Staatsbürgerschaftsnachweis.<br />
Die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt übernimmt meistens das Bestattungsunternehmen.<br />
Für weitere Fragen, wie die Grabmalerrichtung, steht Ihnen gerne die Friedhofsverwaltung zur Verfügung.