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Das Amt einer Presbyterin oder eines ... - Kirchengemeinde Asseln

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Aufkreuzen für die Gemeinde Kirchenwahl am 24. Februar 2008<br />

Wahlberechtigung (§ 1)<br />

(1) Wahlberechtigtes Gemeindeglied ist, wer<br />

a) zum heiligen Abendmahl zugelassen ist,<br />

b) zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die<br />

Verpflichtung hierzu besteht,<br />

c) am Wahltag 24.2.2008 das 16. Lebensjahr vollendet hat und<br />

d) die Gemeindegliedschaft nicht bis zum Wahltage durch<br />

Kirchenaustritt verloren hat.

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