Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- und ... - Familientext.de
5.1.1
Hinweis:
Die Forschungsergebnisse im Projekt »Kinderschutz bei hochstrittiger Elternschaft«
machen deutlich, dass die Klärung von Arbeitsbeziehungen und Abläufen
innerhalb des Jugendhilfe- und Rechtssystems eine wichtige Voraussetzung
für eine gelingende fallübergreifende Kooperation zwischen beiden Systemen
ist.
Zunächst gilt: Zu Beginn der Kooperation sollten Erwartungen, Ziele und
Entscheidungsbefugnisse geklärt sowie eine Kooperationsverantwortliche oder
ein -verantwortlicher festgelegt werden. Ziel der fallübergreifenden Kooperation
ist es, zu Kooperationsvereinbarungen zu kommen. Dabei sollte generell
auch fallübergreifend der allgemeine Umgang mit besonders konflikthaften
Familien besprochen werden. Zudem stehen der fachliche Austausch und das
gegenseitige Kennenlernen im Vordergrund.
Hinweis:
Die Ergebnisse der Kooperationstreffen sollten für die nicht anwesenden KooperationspartnerInnen
verfügbar gemacht werden, da nicht davon auszugehen
ist, dass sich alle mit Trennungs- und Scheidungsfamilien befassten Professionellen
an der fallübergreifenden Kooperation beteiligen können.
Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass in der Fachöffentlichkeit fachliche
Standards verbreitet werden. Standards dienen der genauen Beschreibung
von konkreten Vorgehensschritten der KooperationspartnerInnen untereinander.
Diese können sich beispielsweise auf die Verabredung von Rechtsanwält-
Innen bezüglich der angemessenen Ausgestaltung von Schriftsätzen beziehen
oder auf eine Beschreibung der verschiedenen Zugangswege der Eltern in die
Beratungsstelle.
Hinweis:
Es empfiehlt sich, Kooperationen regelmäßig auszuwerten, die Vereinbarungen
zu prüfen und sie gegebenenfalls an veränderte Rahmenbedingungen oder
fachliche Entwicklungen anzupassen (vgl. Santen van/Seckinger 2003).
Zentrale Themen fallübergreifender Kooperation sind
• Bestimmung von Verfahrensweisen,
• Vereinbarung der Strukturen für Fallübergaben und Informationsaustausch,
• Festlegung fachlicher Standards sowie
• Austausch des Fachwissens und Klärung der verwendeten Begriffe.
Von besonderer Bedeutung sind außerdem effektive und transparente Übergaben
von einer Institution an die andere. Darüber hinaus dient die fallübergreifende
Kooperation der Klärung der Frage, welche Informationen zwischen
den einzelnen KooperationspartnerInnen ausgetauscht werden (müssen) und
wie dies unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen geschehen
kann (s. Punkt 4.2).
50 Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- und Scheidungsfamilien: Eine Handreichung für die Praxis