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Neuregelungen-AI.pdf

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• In § 4 Abs. 5 wird in der neuen Z 2a ergänzt, dass eine<br />

Überprüfung und erforderlichenfalls Anpassung der Evaluierung<br />

auch „nach Zwischenfällen mit erhöhter arbeitsbedingter<br />

psychischer Fehlbeanspruchung" zu erfolgen hat.<br />

Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage: Beispiele für solche Zwischenfälle, die eine akute<br />

psychische Belastungsreaktion auslösen können, sind etwa die Häufung von Konflikten oder Beschwerden,<br />

Gewaltübergriffe, posttraumatische Belastungsstörung nach einem Arbeitsunfall, etc.<br />

• In § 4 Abs. 6 wird ergänzt, dass mit der Arbeitsplatzevaluierung<br />

(außer den Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern) auch<br />

sonstige geeignete Fachleute, wie Chemiker, Toxikologen,<br />

Ergonomen, insbesondere jedoch Arbeitspsychologen, beauftragt<br />

werden können.<br />

Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage: Analog zur bereits bisher geltenden Regelung des § 82a<br />

Abs. 5 letzter Satz sollen auch hier die zu beauftragenden Fachleute beispielhaft aufgezählt werden, wobei<br />

im Hinblick auf die Evaluierung psychischer Beanspruchungen insbesondere die Arbeitspsycholog/innen<br />

hervorzuheben sind.<br />

1.3. Erweiterung der Grundsätze der Gefahrenverhütung § 7 ASchG<br />

• § 7 Z 4a<br />

• (neu): „Berücksichtigung der Gestaltung der Arbeitsaufgaben und<br />

Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe und<br />

Arbeitsorganisation;"<br />

• § 7 Z 7<br />

• (erweitert): "Planung der Gefahrenverhütung mit dem Ziel einer<br />

kohärenten Verknüpfung von Technik, Tätigkeiten und Aufgaben,<br />

Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, Arbeitsbedingungen,<br />

Arbeitsumgebung, sozialen Beziehungen und Einfluss der Umwelt<br />

auf den Arbeitsplatz;"<br />

Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage: Auch bei der Gefahrenverhütung sind die<br />

grundlegenden Dimensionen arbeitsbedingter psychischer Belastungen sowie deren Zusammen- und<br />

Wechselwirkung und die Schnittstelle Mensch-Technik-Organisation zu berücksichtigen.

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