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VEREINE - Berliner Behindertenzeitung

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20 <strong>VEREINE</strong>/ TERMINE<br />

BBZ – Februar 2006<br />

Einige Impressionen von unserer Weihnachtsfeier für alle die,<br />

die sich nicht getraut haben, zu kommen<br />

Der Gebärdendolmetscher hatte es schwer, bei dem „<strong>Berliner</strong> Schandmaul“<br />

der Sängerin hinterherzukommen.<br />

In zahlreichen Bundesländern erhielten<br />

Heimbewohner zum letzten<br />

Weihnachtsfest nicht mehr die bisher<br />

übliche Weihnachtsbeihilfe in Höhe<br />

von 30 bis 35 Euro. Mit dieser hatten<br />

sie bislang immer rechnen können,<br />

rechnen müssen, als einem einmaligen<br />

Zuschuss zu ihrem monatlichen<br />

Barbetrag von 90 Euro, dem so genannten<br />

Taschengeld. Mit der Weihnachtsbeihilfe<br />

wurde für sie so der<br />

Kauf von kleinen Geschenken, von<br />

Weihnachtskarten, das Führen von<br />

Telefongesprächen und anderes möglich,<br />

also all das, was für viele anlässlich<br />

des Weihnachtsfestes immer<br />

noch selbstverständlich ist.<br />

Und diese Weihnachtsbeihilfe war<br />

seit der so genannten Gesundheits-<br />

Böse<br />

Weihnachtsüberraschung<br />

reform umso wichtiger geworden,<br />

denn von dem monatlichen Barbetrag<br />

mussten jetzt zusätzlich auch die<br />

Zuzahlungen bei Arztbesuchen, die<br />

Kosten für viele Medikamente und<br />

andere Zuzahlungen geleistet werden,<br />

was so schon oft wohl gar nicht<br />

mehr zu leisten war.<br />

In Bayern, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen,Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Sachsen, Baden-Württemberg,<br />

Hessen, Thüringen und Bremen<br />

erhielten Heimbewohner zum zu-<br />

Es war eine schöne<br />

Feier, unser Dank<br />

gilt nicht nur den<br />

Organisatoren und<br />

Künstlern sondern<br />

auch dem Team<br />

der Kiezspinne, die<br />

uns wundervoll betreuten<br />

und für das<br />

leibliche Wohl sorgten.<br />

rückliegenden Weihnachtsfest jetzt<br />

keine Weihnachtsbeihilfe mehr. Die<br />

jeweils zuständigen Behörden begründeten<br />

dies mit der bundesweiten<br />

Pauschalierung der Sozialhilfe zum<br />

1.1.2005; der erhöhte (pauschale)<br />

Grundbetrag zum Lebensunterhalt<br />

enthalte bereits Beiträge für besondere<br />

Anlässe, die von den Betroffenen<br />

für diese Anlässe angespart<br />

werden sollten. Doch war eben bei<br />

den Heimbewohnerinnen und –bewohnern<br />

der monatliche Barbetrag<br />

von 30 auf 26 Prozent der Hartz-IV-<br />

Die Samuraishow mit den Berlin Samurais<br />

Spaß gab es für Groß und Klein<br />

Leistungen abgesenkt worden, weil<br />

die Ansparzulagen nicht berücksichtigt<br />

werden sollten.<br />

In den Ländern Hamburg, Niedersachsen,<br />

Berlin, Brandenburg,<br />

Schleswig-Holstein, dem Saarland<br />

und Rheinland-Pfalz war so auch<br />

entschieden worden, die Weihnachtsbeihilfe<br />

als freiwillige Leistung beizubehalten.<br />

Doch in den Ländern<br />

des Südwestens waren circa 50.000<br />

Menschen in Heimen der Behinderten-,<br />

Jugend-, Alten- und Wohnungslosenhilfe<br />

von dieser erneuten<br />

Kürzung betroffen. Die Wohlfahrtsverbände<br />

wollten nun den Heimen<br />

empfehlen, die Bewohner angesichts<br />

der Versagung dieser Hilfe rechtlich<br />

zu unterstützen.

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