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Hausarbeit Sachverhalt

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<strong>Sachverhalt</strong><br />

Ferienhausarbeit<br />

Seite 1 von 2<br />

„Wasser des Lebens (und des Todes)“<br />

Übung für Fortgeschrittene<br />

Wintersemester 2011/2012<br />

FAU Erlangen-Nürnberg Prof. Dr. Matthias Jahn<br />

Eines Tages entdeckt Achim (A) vor seiner Haustür ein an ihn adressiertes Päckchen des Whisky-<br />

Versandhändlers Chrissy (C). Dieses hatte er weder bestellt noch trat er zuvor in geschäftlichen Kontakt mit<br />

C. Dennoch freut sich A sehr über das ihm zugesendete Probierpaket, das Fläschchen mit Single-Malts (Preis<br />

insgesamt: 20 €) enthält. Etwas weniger freut er sich über die beigelegte Rechnung, die auch auf eine Klausel<br />

verweist, wonach der Whisky bis zur Bezahlung im Eigentum von C verbleibt. Diese ignoriert er jedoch<br />

geflissentlich und verkostet den Whisky noch am selben Abend. Da er dabei auf den Geschmack kommt,<br />

bestellt er kurz darauf bei C Whisky im Wert von insgesamt 358,00 €. C ist über diese Bestellung begeistert,<br />

ärgert sich aber über die mangelnde Zahlungsmoral des A. Um nicht auf den Kosten für das Probierset sitzenzubleiben,<br />

beschließt C dem A statt des bestellten 12 Jahre gereiften irischen Whiskys (ursprünglicher<br />

Preis 30 €) nur eine Flasche billigeren amerikanischen Bourbon (Preis 10 €) zuzusenden. Damit A dies nicht<br />

bemerkt, druckt C ein dem Original des 12-jährigen Whiskys entsprechendes Etikett aus und klebt dieses auf<br />

die Bourbon-Flasche, deren Korkstopfen eingekapselt ist. Sodann packt er den „präparierten“ Bourbon in die<br />

Lieferung für A, stellt diesem aber den teureren irischen Whisky in Rechnung.<br />

A, der von dem Schwindel nichts ahnt, hatte von Anfang an vor, seine Rechnung nicht vollständig zu bezahlen.<br />

Er überweist nur 338,00 € und schreibt dem C, eine Flasche sei nicht gut gewesen, weshalb er 20 € weniger<br />

bezahle. C meint, der Abzug beruhe auf dem unfehlbaren Gaumen des A und ist tief beeindruckt. Er<br />

beschließt A einen Besuch abzustatten und ihm dabei eine Flasche des guten irischen Whiskys zu schenken.<br />

Gerade als er bei A klingeln will, kommt ihm dieser mit einer in einem Plastiksack verpackten Leiche entgegen.<br />

Dabei handelt es sich um eine Arbeitskollegin des A - Sally (S). A hatte S zu einem Whisky-Tasting<br />

eingeladen. Als diese nach etwas Eis und Zitronensaft fragte, um den „schrecklichen Torf-Geschmack“ des<br />

Whiskys loszuwerden, rastete A – bereits angetrunken (1,4 ‰ BAK) – ob dieser Barbarei völlig aus. Da er S<br />

eine schmerzhafte Abreibung verpassen wollte, dieser als Bluterin aber keine – möglicherweise lebensgefährlichen<br />

– Schnittverletzungen zufügen wollte bewarf er sie nur mit der eigentlich für das Dessert gedachten<br />

Kokosnuss und nicht mit dem Whiskyglas in seinen Händen. Als S versuchte dem gezielten Wurf aus<br />

nächster Nähe mit der Kokosnuss auszuweichen, stürzte sie unglücklich in die neben ihr stehende Glasvitrine<br />

des A, wobei sie sich an den zersplitterten Glasscheiben schnitt und sofort verblutete.<br />

C entschließt sich spontan A bei der Beseitigung der Leiche zu helfen. A fährt sie dazu mit seinem Wagen zu<br />

dem von ihm gemieteten Schrebergartengrundstück, in dessen großzügigem Froschteich sie die Leiche entsorgen.<br />

Auf dem Rückweg geraten A und C in Streit, weil C als „Entlohnung“ plötzlich die auf der Rücksitzbank<br />

liegenden Gewichtsmanschetten des A verlangt. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen kündigt<br />

C an, seine brennende Zigarette auf der Wange des A auszudrücken, falls dieser ihm die Manschetten<br />

nicht geben sollte. Daraufhin hält A sofort an und übergibt C die Gewichtsmanschetten, die dieser mit seinen<br />

kurzen Armen kaum erreicht hätte. C verlässt den Wagen. Bereits auf der Hinfahrt, hatte C ein Taschenmesser<br />

des A (Wert 20 €) mit einer Klinge von 10cm aus dem Seitenfach des PKW entwendet und eingesteckt.<br />

Auf diesen Schrecken hin braucht A erst einmal Urlaub und entschließt sich zum Besuch des von Franziska<br />

(F) organisierten „Happy Petal“-Festivals im Fichtelgebirge. Da dieses völlig ausverkauft ist, kann er aber<br />

leider keine Karte (Wert: 60 €) mehr erlangen. A weiß aber, dass Besucher, die eine Karte vorweisen können,<br />

ein gelbes Stück Wäscheleine um den Arm gebunden bekommen, das mit einer Plombe eng am Handgelenk<br />

fixiert wird, so dass es sich nicht vom Handgelenk lösen lässt. Dieses dient dann als „Eintrittskarte“<br />

für das Festivalgelände. Um es nachzuahmen, kauft sich A im nahegelegenen Baumarkt gelbe Wäscheleine,<br />

die er sich einfach so um das Handgelenk knotet. Damit betritt er das Festivalgelände. Es lässt sich aber nicht<br />

mehr feststellen, ob A durch die Einlasskontrolle bei Jorlande (J) gegangen ist und dieser sein Band vorgezeigt<br />

hat oder ob er den Zaun, der das Festivalgelände begrenzt, überklettert hat.<br />

Dank der entsorgten Leiche im Teich gedeihen die Frösche von A während der nächsten Monate ganz ausgezeichnet<br />

und sorgen mit ihrem Quaken für eine lautstarke Beschallung der Nachbarn. Deshalb kann Nachbarin<br />

Martina (M), die A auch das Grundstück vermietet, ihre Meditationsübungen nicht mehr fortsetzen.


<strong>Sachverhalt</strong><br />

Ferienhausarbeit<br />

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Übung für Fortgeschrittene<br />

Wintersemester 2011/2012<br />

FAU Erlangen-Nürnberg Prof. Dr. Matthias Jahn<br />

Nachdem eine Anregung ihrerseits den Froschteich trockenzulegen aus naheliegenden Gründen von A abgelehnt<br />

wird, entschließt sie sich zu drastischen Maßnahmen. Sie gießt einen Kanister mit Benzin in den Teich<br />

und entzündet den Ölfilm mit einem glimmenden Räucherstäbchen. Sogleich beginnt die Oberfläche des<br />

Teichs zu brennen. Vom Teich greift das Feuer auf die Hütte des A über. Damit und mit einer starken Rauchentwicklung<br />

in der Siedlung beim Brennen der Hütte hatte M zuvor gerechnet. Um den zuweilen wochenlang<br />

im Schrebergarten lebenden A nicht zu gefährden, hatte sie sich aber vor dem Anzünden des Benzins<br />

mit einem Blick durch die Scheibe versichert, dass sich niemand in dem einräumigen Bau aufhält. Die Hütte<br />

brennt vollständig nieder. Denis (D), der Eigentümer des Nachbargrundstücks, sieht das Feuer, denkt A<br />

schlafe gerade in seiner Hütte und versucht diesen zu retten, wobei er letztlich ums Leben kommt.<br />

Wie haben sich die Beteiligten nach dem StGB (kein Nebenstrafrecht) strafbar gemacht? Eventuelle<br />

erforderliche Strafanträge sind als gestellt zu behandeln.<br />

Beachten Sie bitte bei Ihrer Ausarbeitung folgenden Bearbeitervermerk vollständig, da ansonsten eine verwertbare Teilnah-<br />

me an der <strong>Hausarbeit</strong> nicht sichergestellt werden kann:<br />

Die maximale Seitenzahl beträgt 25 Seiten, wobei Deckblatt, Literaturverzeichnis und Gliederung nicht mitzuzählen sind. Das Gut-<br />

achten ist wie folgt zu formatieren: Links oder rechts ist ein Drittel Rand zu lassen (7 cm), dazu ein Rand von 2,5 cm auf der gegen-<br />

überliegenden Seite. Oben und unten ist ein Rand von jeweils 2,5 cm einzuhalten. Für den laufenden Text muss Schriftgröße 12,<br />

Zeilenabstand 1,5 und Laufweite 100 % benutzt werden. In Fußnoten ist Schriftgröße 10, mit einfachem Zeilenabstand und Laufwei-<br />

te 100 % zu verwenden. Als Schriftart ist Times New Roman zu wählen. Die angegebenen Vorgaben sind Mindestgrößen, großzügi-<br />

gere Formatierungen sind erlaubt. Wer sich Vorteile zu verschaffen sucht, indem er die Formatvorgaben verletzt oder auf anderem<br />

Wege zu umgehen (etwa mit nicht gebräuchlichen Abkürzungen oder Fließtext in den Fußnoten) sucht oder die maximal zulässige<br />

Seitenzahl überschreitet hat mit deutlichen Punktabzügen zu rechnen.<br />

Für die verkörperte (ausgedruckte) Fassung ist letzter Abgabetermin Montag, den 17. Oktober 2011, 12:00 Uhr im Sekretariat<br />

(JDC R. 0.151) bzw. im Briefkasten des Lehrstuhls Prof. Dr. Jahn (im Eingangsbereich JDC; Leerung erfolgt um 12:00 Uhr). Dabei<br />

handelt es sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist. Weder Krankheit, technische Störfälle (insbesondere Computer- und<br />

Druckerprobleme), Naturkatastrophen, Streiks oder ähnliches kann eine verspätete Abgabe entschuldigen. Die Bearbeiter tragen das<br />

Risiko einer Fristversäumung selbst und haben die Möglichkeit, dem durch frühzeitige Abgabe am Lehrstuhl zu begegnen.<br />

Die Arbeiten werden nur korrigiert, wenn zusätzlich zur verkörperten Ausarbeitung das Gutachten (Gliederung, Literaturver-<br />

zeichnis, etc. müssen nicht mit abgegeben werden) per E-Mail eingeht. Die E-Mail hat als Betreff zu enthalten „e-<br />

fortgeschrittenenhausarbeit“ (exakte Schreibweise, ohne Anführungszeichen und ohne Leerzeichen) und ist an hausarbeit@jura.uni-<br />

erlangen.de zu senden. Die Datei ist wie folgt zu benennen: Erster und letzter Buchstabe des Vornamens sowie die ersten fünf Buch-<br />

staben des Nachnamens (Beispiel: Tessa Torfig = TeTorfi). Umlaute sind als ae, oe, ue zu behandeln. In der E-Mail sind zusätzlich<br />

Name und Matrikelnummer mitzuteilen. Persönliche Anfragen bezüglich des Eingangs können nicht beantwortet werden.<br />

Die Besprechung der <strong>Hausarbeit</strong> wird im Rahmen der Übung für Fortgeschrittene im Wintersemester stattfinden. Bitte beachten Sie<br />

insoweit aktuelle Aushänge und Hinweise auf der Lehrstuhlhomepage. Auf das Merkblatt zur Remonstration gegen Prüfungsbewer-<br />

tungen wird hingewiesen.

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