Hausarbeit Sachverhalt
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<strong>Sachverhalt</strong><br />
Ferienhausarbeit<br />
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„Wasser des Lebens (und des Todes)“<br />
Übung für Fortgeschrittene<br />
Wintersemester 2011/2012<br />
FAU Erlangen-Nürnberg Prof. Dr. Matthias Jahn<br />
Eines Tages entdeckt Achim (A) vor seiner Haustür ein an ihn adressiertes Päckchen des Whisky-<br />
Versandhändlers Chrissy (C). Dieses hatte er weder bestellt noch trat er zuvor in geschäftlichen Kontakt mit<br />
C. Dennoch freut sich A sehr über das ihm zugesendete Probierpaket, das Fläschchen mit Single-Malts (Preis<br />
insgesamt: 20 €) enthält. Etwas weniger freut er sich über die beigelegte Rechnung, die auch auf eine Klausel<br />
verweist, wonach der Whisky bis zur Bezahlung im Eigentum von C verbleibt. Diese ignoriert er jedoch<br />
geflissentlich und verkostet den Whisky noch am selben Abend. Da er dabei auf den Geschmack kommt,<br />
bestellt er kurz darauf bei C Whisky im Wert von insgesamt 358,00 €. C ist über diese Bestellung begeistert,<br />
ärgert sich aber über die mangelnde Zahlungsmoral des A. Um nicht auf den Kosten für das Probierset sitzenzubleiben,<br />
beschließt C dem A statt des bestellten 12 Jahre gereiften irischen Whiskys (ursprünglicher<br />
Preis 30 €) nur eine Flasche billigeren amerikanischen Bourbon (Preis 10 €) zuzusenden. Damit A dies nicht<br />
bemerkt, druckt C ein dem Original des 12-jährigen Whiskys entsprechendes Etikett aus und klebt dieses auf<br />
die Bourbon-Flasche, deren Korkstopfen eingekapselt ist. Sodann packt er den „präparierten“ Bourbon in die<br />
Lieferung für A, stellt diesem aber den teureren irischen Whisky in Rechnung.<br />
A, der von dem Schwindel nichts ahnt, hatte von Anfang an vor, seine Rechnung nicht vollständig zu bezahlen.<br />
Er überweist nur 338,00 € und schreibt dem C, eine Flasche sei nicht gut gewesen, weshalb er 20 € weniger<br />
bezahle. C meint, der Abzug beruhe auf dem unfehlbaren Gaumen des A und ist tief beeindruckt. Er<br />
beschließt A einen Besuch abzustatten und ihm dabei eine Flasche des guten irischen Whiskys zu schenken.<br />
Gerade als er bei A klingeln will, kommt ihm dieser mit einer in einem Plastiksack verpackten Leiche entgegen.<br />
Dabei handelt es sich um eine Arbeitskollegin des A - Sally (S). A hatte S zu einem Whisky-Tasting<br />
eingeladen. Als diese nach etwas Eis und Zitronensaft fragte, um den „schrecklichen Torf-Geschmack“ des<br />
Whiskys loszuwerden, rastete A – bereits angetrunken (1,4 ‰ BAK) – ob dieser Barbarei völlig aus. Da er S<br />
eine schmerzhafte Abreibung verpassen wollte, dieser als Bluterin aber keine – möglicherweise lebensgefährlichen<br />
– Schnittverletzungen zufügen wollte bewarf er sie nur mit der eigentlich für das Dessert gedachten<br />
Kokosnuss und nicht mit dem Whiskyglas in seinen Händen. Als S versuchte dem gezielten Wurf aus<br />
nächster Nähe mit der Kokosnuss auszuweichen, stürzte sie unglücklich in die neben ihr stehende Glasvitrine<br />
des A, wobei sie sich an den zersplitterten Glasscheiben schnitt und sofort verblutete.<br />
C entschließt sich spontan A bei der Beseitigung der Leiche zu helfen. A fährt sie dazu mit seinem Wagen zu<br />
dem von ihm gemieteten Schrebergartengrundstück, in dessen großzügigem Froschteich sie die Leiche entsorgen.<br />
Auf dem Rückweg geraten A und C in Streit, weil C als „Entlohnung“ plötzlich die auf der Rücksitzbank<br />
liegenden Gewichtsmanschetten des A verlangt. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen kündigt<br />
C an, seine brennende Zigarette auf der Wange des A auszudrücken, falls dieser ihm die Manschetten<br />
nicht geben sollte. Daraufhin hält A sofort an und übergibt C die Gewichtsmanschetten, die dieser mit seinen<br />
kurzen Armen kaum erreicht hätte. C verlässt den Wagen. Bereits auf der Hinfahrt, hatte C ein Taschenmesser<br />
des A (Wert 20 €) mit einer Klinge von 10cm aus dem Seitenfach des PKW entwendet und eingesteckt.<br />
Auf diesen Schrecken hin braucht A erst einmal Urlaub und entschließt sich zum Besuch des von Franziska<br />
(F) organisierten „Happy Petal“-Festivals im Fichtelgebirge. Da dieses völlig ausverkauft ist, kann er aber<br />
leider keine Karte (Wert: 60 €) mehr erlangen. A weiß aber, dass Besucher, die eine Karte vorweisen können,<br />
ein gelbes Stück Wäscheleine um den Arm gebunden bekommen, das mit einer Plombe eng am Handgelenk<br />
fixiert wird, so dass es sich nicht vom Handgelenk lösen lässt. Dieses dient dann als „Eintrittskarte“<br />
für das Festivalgelände. Um es nachzuahmen, kauft sich A im nahegelegenen Baumarkt gelbe Wäscheleine,<br />
die er sich einfach so um das Handgelenk knotet. Damit betritt er das Festivalgelände. Es lässt sich aber nicht<br />
mehr feststellen, ob A durch die Einlasskontrolle bei Jorlande (J) gegangen ist und dieser sein Band vorgezeigt<br />
hat oder ob er den Zaun, der das Festivalgelände begrenzt, überklettert hat.<br />
Dank der entsorgten Leiche im Teich gedeihen die Frösche von A während der nächsten Monate ganz ausgezeichnet<br />
und sorgen mit ihrem Quaken für eine lautstarke Beschallung der Nachbarn. Deshalb kann Nachbarin<br />
Martina (M), die A auch das Grundstück vermietet, ihre Meditationsübungen nicht mehr fortsetzen.
<strong>Sachverhalt</strong><br />
Ferienhausarbeit<br />
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Übung für Fortgeschrittene<br />
Wintersemester 2011/2012<br />
FAU Erlangen-Nürnberg Prof. Dr. Matthias Jahn<br />
Nachdem eine Anregung ihrerseits den Froschteich trockenzulegen aus naheliegenden Gründen von A abgelehnt<br />
wird, entschließt sie sich zu drastischen Maßnahmen. Sie gießt einen Kanister mit Benzin in den Teich<br />
und entzündet den Ölfilm mit einem glimmenden Räucherstäbchen. Sogleich beginnt die Oberfläche des<br />
Teichs zu brennen. Vom Teich greift das Feuer auf die Hütte des A über. Damit und mit einer starken Rauchentwicklung<br />
in der Siedlung beim Brennen der Hütte hatte M zuvor gerechnet. Um den zuweilen wochenlang<br />
im Schrebergarten lebenden A nicht zu gefährden, hatte sie sich aber vor dem Anzünden des Benzins<br />
mit einem Blick durch die Scheibe versichert, dass sich niemand in dem einräumigen Bau aufhält. Die Hütte<br />
brennt vollständig nieder. Denis (D), der Eigentümer des Nachbargrundstücks, sieht das Feuer, denkt A<br />
schlafe gerade in seiner Hütte und versucht diesen zu retten, wobei er letztlich ums Leben kommt.<br />
Wie haben sich die Beteiligten nach dem StGB (kein Nebenstrafrecht) strafbar gemacht? Eventuelle<br />
erforderliche Strafanträge sind als gestellt zu behandeln.<br />
Beachten Sie bitte bei Ihrer Ausarbeitung folgenden Bearbeitervermerk vollständig, da ansonsten eine verwertbare Teilnah-<br />
me an der <strong>Hausarbeit</strong> nicht sichergestellt werden kann:<br />
Die maximale Seitenzahl beträgt 25 Seiten, wobei Deckblatt, Literaturverzeichnis und Gliederung nicht mitzuzählen sind. Das Gut-<br />
achten ist wie folgt zu formatieren: Links oder rechts ist ein Drittel Rand zu lassen (7 cm), dazu ein Rand von 2,5 cm auf der gegen-<br />
überliegenden Seite. Oben und unten ist ein Rand von jeweils 2,5 cm einzuhalten. Für den laufenden Text muss Schriftgröße 12,<br />
Zeilenabstand 1,5 und Laufweite 100 % benutzt werden. In Fußnoten ist Schriftgröße 10, mit einfachem Zeilenabstand und Laufwei-<br />
te 100 % zu verwenden. Als Schriftart ist Times New Roman zu wählen. Die angegebenen Vorgaben sind Mindestgrößen, großzügi-<br />
gere Formatierungen sind erlaubt. Wer sich Vorteile zu verschaffen sucht, indem er die Formatvorgaben verletzt oder auf anderem<br />
Wege zu umgehen (etwa mit nicht gebräuchlichen Abkürzungen oder Fließtext in den Fußnoten) sucht oder die maximal zulässige<br />
Seitenzahl überschreitet hat mit deutlichen Punktabzügen zu rechnen.<br />
Für die verkörperte (ausgedruckte) Fassung ist letzter Abgabetermin Montag, den 17. Oktober 2011, 12:00 Uhr im Sekretariat<br />
(JDC R. 0.151) bzw. im Briefkasten des Lehrstuhls Prof. Dr. Jahn (im Eingangsbereich JDC; Leerung erfolgt um 12:00 Uhr). Dabei<br />
handelt es sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist. Weder Krankheit, technische Störfälle (insbesondere Computer- und<br />
Druckerprobleme), Naturkatastrophen, Streiks oder ähnliches kann eine verspätete Abgabe entschuldigen. Die Bearbeiter tragen das<br />
Risiko einer Fristversäumung selbst und haben die Möglichkeit, dem durch frühzeitige Abgabe am Lehrstuhl zu begegnen.<br />
Die Arbeiten werden nur korrigiert, wenn zusätzlich zur verkörperten Ausarbeitung das Gutachten (Gliederung, Literaturver-<br />
zeichnis, etc. müssen nicht mit abgegeben werden) per E-Mail eingeht. Die E-Mail hat als Betreff zu enthalten „e-<br />
fortgeschrittenenhausarbeit“ (exakte Schreibweise, ohne Anführungszeichen und ohne Leerzeichen) und ist an hausarbeit@jura.uni-<br />
erlangen.de zu senden. Die Datei ist wie folgt zu benennen: Erster und letzter Buchstabe des Vornamens sowie die ersten fünf Buch-<br />
staben des Nachnamens (Beispiel: Tessa Torfig = TeTorfi). Umlaute sind als ae, oe, ue zu behandeln. In der E-Mail sind zusätzlich<br />
Name und Matrikelnummer mitzuteilen. Persönliche Anfragen bezüglich des Eingangs können nicht beantwortet werden.<br />
Die Besprechung der <strong>Hausarbeit</strong> wird im Rahmen der Übung für Fortgeschrittene im Wintersemester stattfinden. Bitte beachten Sie<br />
insoweit aktuelle Aushänge und Hinweise auf der Lehrstuhlhomepage. Auf das Merkblatt zur Remonstration gegen Prüfungsbewer-<br />
tungen wird hingewiesen.