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ASV Durlach 1902 ev Werbevereinbarung über Bandenwerbung

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<strong>ASV</strong> <strong>Durlach</strong> <strong>1902</strong> e.V.<br />

Werb<strong>ev</strong>ereinbarung <strong>über</strong> <strong>Bandenwerbung</strong><br />

Zwischen<br />

……………………………………………………………………………………………<br />

………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

- nachstehend als Werbepartner bezeichnet -<br />

und dem <strong>ASV</strong> <strong>Durlach</strong> <strong>1902</strong> e.V.<br />

Liebensteinstr. 1<br />

76227 Karlsruhe<br />

- vertreten durch den 1. Vorsitzenden -<br />

wird folgende Werbemaßnahme vereinbart:<br />

<strong>Bandenwerbung</strong> (Rundumflächen) im Innenbereich Stadion<br />

<strong>Bandenwerbung</strong> auf der Hochtafel (Gegengerade im Stadion)<br />

Der Werbepartner bucht vom ……………….. bis zum .................... ( ..….. ) Meter.<br />

Der monatliche Mietpreis pro Meter beträgt Euro 130,00.<br />

- Anfallende Kosten für die Erstellung und Montage trägt grundsätzlich der Werbepartner.<br />

- Nach Ablauf des Werb<strong>ev</strong>ertrages ist der Werbepartner verpflichtet, seine Werbung auf seine<br />

Kosten zu entfernen.<br />

Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der zugrundeliegende Preis für die Werbemaßnahme<br />

so lange zu bezahlen, bis die <strong>Bandenwerbung</strong> durch ihn entfernt ist.<br />

Wir bieten Ihnen auch an, die fertige Erstellung und Anbringung zum Selbstkostenpreis<br />

von zusätzlich ca. 105 Euro pro Meter durch eine Fachfirma erstellen zu lassen.<br />

Die Platzierung erfolgt nach persönlicher Absprache.<br />

Der Verein verpflichtet sich, die Werbefläche in gutem Zustand zu halten.<br />

Der Verein kann für Schäden durch Witterungseinflüsse oder höhere Gewalt nicht<br />

haftbar gemacht werden.<br />

Laufzeit der Werbemaßnahme verlängert sich jeweils stillschweigend um ein Jahr, wenn nicht eine der<br />

Vertragsparteien bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt hat.<br />

Die Bezahlung und Fälligkeit ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres nach Erhalt der Rechnung.<br />

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbaren die Vertragspartner Karlsruhe.<br />

Karlsruhe (<strong>Durlach</strong>), den …………..…..

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