23.10.2012 Aufrufe

Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

hingegen scheint dies nicht vorgeschrieben zu sein.<br />

Hierzu sei nur ein Beispiel gegeben. Das Gericht interpretiert bestimmte verlegerische Details der von<br />

Remer raubkopierten Originalversion des <strong>Rudolf</strong> Gutachtens sowie der später von <strong>Rudolf</strong><br />

herausgegebenen autorisierten Fassung des Gutachtens als Beweis dafür, daß die Raubkopieraktion<br />

wie die danach folgende Herausgabe einer autorisierten Fassung eine einheitliche Aktion gewesen sei.<br />

Als eines der Hauptbeweise dafür führt das Gericht den Umstand an, daß in der im November 1992<br />

erstellten Gutachtenfassung F2 in der am Ende des Gutachtens angeführten Danksagung Prof. R.<br />

Faurisson nicht aufgeführt werde. Diesem werde erst in der im Juli 1993 publizierten autorisierten<br />

Fassung des Gutachtens auf der ersten Umschlaginnenseite ausführlich gedankt. Das beweise, daß<br />

bereits im November 1992 die autorisierte Fassung geplant worden sei (Urteil S. 93, 208ff.). Daß<br />

<strong>Rudolf</strong> die Danksagung an Faurisson aus der Gerichtsfassung F2 des Gutachtens 1992 deshalb strich,<br />

weil er als Gutachter seine Ablehnung wegen Befangenheit befürchtete, und nicht, weil er damals<br />

schon plante, Faurisson später an herausgehobener Stelle der autorisierten Fassung zu danken, kam<br />

den Strafrichtern natürlich nicht in den Sinn. Die gesamte, sich um diese Danksagungsthese<br />

spinnende, erst im Urteil auftauchende Argumentation, basierend auf den verschiedenen als<br />

Beweisstücken eingeführten Gutachtenversionen, wurde an keinem der 29 Verhandlungstage des<br />

Verfahrens auch nur peripher erwähnt, so daß die Verteidigung gegen diese angeblichen Beweise der<br />

Schuld des Angeklagten keine Gegenbeweise vorbringen konnte.<br />

Beweiseinführung nach Urteilsspruch<br />

Ob auch die nachträgliche Einführung von Beweisen zulässig ist, dürfte fraglich sein. Jedenfalls<br />

wandte das Stuttgarter Landgericht auch diese Methode an, um den Angeklagten als unglaubwürdig<br />

erscheinen zu lassen. Als angeblichen Beweis dafür, daß der Angeklagte Zeugen manipuliert habe,<br />

führt das Gericht auf Seite 170f. des Urteils aus:<br />

»Des weiteren wurde, wie der Angeklagte in der Hauptverhandlung selbst vortrug, bei einer<br />

Durchsuchung seiner Wohnräume am 27.3.1995, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der<br />

Staatsanwaltschaft Tübingen wegen des Buches "Grundlagen <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong>" stattfand, ein<br />

weiterer Computer des Angeklagten gefunden, in dem sich ein Antwortenkatalog fand, der eine<br />

Vernehmung des Zeugen Dill vor der Kammer betraf.«<br />

Zunächst ist die Darstellung des Gerichts irreführend, denn der Angeklagte hat zwar vorgetragen, man<br />

habe seinen Rechner beschlagnahmt, nicht aber, auf diesem habe sich ein Antwortenkatalog befunden.<br />

Tatsächlich wurde dieses vom Gericht entsprechend titulierte Dokument in der Hauptverhandlung<br />

zwar erwähnt, aber nicht als Beweisstück in die Verhandlung eingeführt, so daß die Verteidigung sich<br />

nicht veranlaßt sah, gegen diese Unterstellung einen Gegenbeweisantrag zu stellen, der womöglich<br />

geklärt hätte, daß es sich nicht um einen Antwortkatalog in bezug auf eine ausstehende<br />

Zeugenvernehmung handelte.<br />

Grundlose Ablehnung von Auslandszeugen<br />

Mitte der achtziger Jahre wurde das Strafprozeßrecht dahingehend geändert, daß Anträge <strong>zur</strong><br />

http://vho.org/D/Kardinal/Webfehler.html (6 von 10) [31.07.2004 01:04:41]

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!