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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

Anläßlich des gegen <strong>Rudolf</strong> vor der 17. Staatsschutzkammer[1] des Stuttgarter Landgerichts geführten<br />

Strafverfahrens wegen des Verdachtes auf Beteiligung an der Herstellung und Verbreitung von<br />

Remers Raubkopie jedoch zeigten die Medien ein verstärktes Interesse, allerdings nicht an dem<br />

Gutachten oder an der Person <strong>Rudolf</strong>s, sonder lediglich daran, wieder einmal aus volkspädagogischen<br />

Gründen ein Exempel "gegen Rechts" zu statuieren.<br />

Hierzu bot sich dieses Verfahren an, ging es dabei doch nicht um inhaltliche Aussagen des<br />

Gutachtens, sondern nur um die polemischen Kommentare Remers und um die Gesinnung des<br />

Angeklagten. Gesinnungsprozesse aber, die eigentlich in einem Rechtsstaat verboten sind (vgl. Artikel<br />

3 Absatz 3 Grundgesetz), bieten sich bekanntlich hervorragend an, um sie in Schauprozesse<br />

umzuwandeln, was dem Gericht und den Medien auch trefflich gelang.<br />

Nachfolgend werden einige der Medienberichte, die im Zuge des öffentlichen Rummels um das<br />

<strong>Rudolf</strong> Gutachten und seinen Autor veröffentlicht wurden, einer kritischen Betrachtung bezüglich<br />

ihres Wahrheitsgehalts oder besser ihres Unwahrheitsgehalts untersucht.<br />

Über die frei erfundene Expertenmeinung der ›dpa‹<br />

Am 28.3.1994 gab die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) eine Presseerklärung zum <strong>Rudolf</strong> Gutachten<br />

über die Gaskammern von Auschwitz und Birkenau heraus. Sie berichtete darin über interne<br />

Vorgänge im Max-Planck-Institut für Festkörperforschung, dem ehemaligen Arbeitgeber des<br />

Gutachters Dipl.-Chem. G. <strong>Rudolf</strong>. Die MPG wies abschließend darauf hin, daß sie in<br />

Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des<br />

Bundesgerichtshofes wegen der Offenkundigkeit des Holocaust nicht gedenke, inhaltlich auf die vom<br />

<strong>Rudolf</strong> Gutachten ausgelöste Diskussion einzugehen.<br />

Die daraufhin vom dpa-Pressebüro Stuttgart herausgegebene Meldung, die am folgenden Tag in fast<br />

allen Tageszeitungen und sogar im Rundfunk veröffentlicht wurde, enthält folgende Passage:<br />

»Die Max-Planck-Gesellschaft hat nach Auskunft ihres Pressesprechers keinen Beweis<br />

dafür, daß die Proben wirklich aus Auschwitz stammen. Sollten Sie aber von dort<br />

stammen, ist es nach Expertenmeinung alles andere als ein Wunder, daß keine<br />

Blausäurespuren gefunden wurden, weil Cyanidverbindungen sehr schnell zerfallen. Im<br />

Boden geschehe dies schon nach sechs bis acht Wochen; im Gestein könnten sich die<br />

Verbindungen nur unter ›absoluten Konservierungsbedinungen, unter völligem<br />

Ausschluß von Luft und Bakterien‹ halten.«[7]<br />

Der auf Nachfrage bei der dpa als verantwortlich für die Meldung bezeichnete Albert Meinecke bezog<br />

sich bezüglich der vermeintlichen Expertenmeinung zuerst auf die Presseerklärung der MPG. [8]<br />

Nachdem Meinecke vorgehalten wurde, daß diese keine inhaltlichen Aussagen zum Gutachten,<br />

geschweige denn <strong>zur</strong> Frage der Langzeitstabilität von Cyanidverbindungen macht,[8] zog er sich je<br />

nach Anrufer und Zeitpunkt seiner Ausführungen auf verschiedene Standpunkte <strong>zur</strong>ück:<br />

● er habe momentan nicht mehr die Bezugsquelle der Expertenmeinung <strong>zur</strong> Hand;[8] u. [9]<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Presse.html (2 von 20) [31.07.2004 01:05:12]

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