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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

Widerspruch der Verteidigung gegen die These der Staatsanwaltschaft, <strong>Rudolf</strong> habe mit Remer<br />

kooperiert, setzt der verantwortliche Redakteur Frank Schwaibold die unwahre Behauptung entgegen,<br />

<strong>Rudolf</strong> hätte sich mit Remer dreimal zu Gesprächen getroffen. Tatsächlich trafen <strong>Rudolf</strong> und Remer<br />

lediglich zufällig im Zuge der Tätigkeit <strong>Rudolf</strong>s als Gutachter für die Verteidigung von O.E. Remer<br />

zusammen, wobei es bei diesen Treffen zu keinen Gesprächen zwischen beiden kam, wie auch das<br />

Gericht feststellte.[30]<br />

Der Behauptung der Verteidigung, der Angeklagte sei kein Neonazi, setzt der Redakteur sinn- und<br />

kontextentstellend einen Brief entgegen, in dem <strong>Rudolf</strong> »im Zusammenhang mit der Person Ignatz<br />

Bubis von der "Judenrepublik Deutschland" spricht.« In jenem Brief[31] kritisiert <strong>Rudolf</strong> den im<br />

Frühjahr 1993 gemachten Vorschlag, Ignatz Bubis zum Bundespräsidenten zu machen. Als Grund für<br />

diesen Vorschlag kann <strong>Rudolf</strong> angesichts des nicht vorhandenen politischen Renommees und der<br />

bewiesenen kriminellen Vergangenheit von Bubis lediglich erkennen, daß ihm als dem Vorsitzenden<br />

einer verschwindend kleinen Minderheit in unserem Staat eine extrem übergewichtige Bedeutung<br />

zugemessen wird. Deshalb sei es nur angemessen, dem Staat als Präfix jene Minderheit<br />

voranzustellen: Judenrepublik Deutschland.[32] Diese Kritik wurde von dem jüdischen Zeugen Horst<br />

Lummert am 9.1.1995 vor Gericht als vollauf berechtigt bestätigt.[33]<br />

Wo sich unter diesen Umständen hinter <strong>Rudolf</strong>s Bemerkung Neonazismus verbergen soll, sollte uns<br />

Frank Schwaibold erklären.<br />

Eine mediale Exekution<br />

Nach der Verkündung des Urteils des Landgerichts Stuttgart, in der G. <strong>Rudolf</strong> zu 14 Monaten Haft<br />

ohne Bewährung verurteilt wurde, hatten es die Medien naturgemäß einfach, G. <strong>Rudolf</strong> durch den<br />

Schmutz zu ziehen. Als erster wandte sich der Süddeutsche Rundfunk in seinem dritten<br />

Hörfunkprogramm an seine Hörer. Es betitelte <strong>Rudolf</strong>, der Forderung des Zeitgeistes folgend, als<br />

"Neonazi", ohne sich dabei auf Wertungen des Gerichts oder auf irgendwelche anderen Beweise<br />

stützen zu können. Zudem versuchte es, das <strong>Rudolf</strong> Gutachten dadurch lächerlich zu machen, daß es<br />

auf die vor über einem Jahr publizierte falsche dpa-Meldung <strong>zur</strong>ückgriff. SDR 3 behauptete einfach,<br />

seriösen Chemikern sei bekannt, daß Cyanidverbindungen im Gestein binnen weniger Wochen<br />

zerfallen.[34]<br />

Die Landesschau des regionalen Fernsehsenders Südwest 3 berichtete in ähnlicher Wertung über<br />

<strong>Rudolf</strong> wie der SDR 3, steigerte die Verleumdung jedoch noch, indem es einen in der Vorwochen<br />

veröffentlichten Artikel der Stuttgarter Nachrichten entstellte. Dieser Artikel vom 14. Juni 1993 war<br />

wie folgt tituliert: »Nur ein Opfer der "Vaterfigur des Neonazismus"?«. Unter dem Wort<br />

"Neonazismus" wurde ein Bild des Angeklagten wiedergegeben. Gemeint war mit der Frage in der<br />

Schlagzeile, ob <strong>Rudolf</strong> ein Opfer der Raubkopieraktion des als "Vaterfigur des Neonazismus"<br />

bezeichneten O.E. Remer wurde.<br />

Der Südwestfunk knickte beim Abfilmen dieses Artikels dessen linke Hälfte um, so daß der Zuschauer<br />

über dem Foto <strong>Rudolf</strong>s lediglich die Worte "Vaterfigur des Neonazismus" erkennen konnte. Bei den<br />

Zuschauern mußte somit der Eindruck entstehen, als sei mit dem gnadenlosen Urteil über <strong>Rudolf</strong><br />

http://vho.org/D/Kardinal/Presse.html (11 von 20) [31.07.2004 01:05:12]

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