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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

Kriegsanstrengungen gegen Deutschland bezeichnet hat. Man konnte ein zivilisiertes Volk wie das deutsche<br />

nicht so total vernichten und berauben, ohne gewichtigen Grund. Man brauchte einen Titel. Auschwitz war<br />

der Rechtstitel.<br />

Wenn das Gericht der Meinung ist, daß die Offenkundigkeit nicht ewig dauert, an welcher Grenzlinie<br />

befinden wir uns denn jetzt? Ja, die Offenkundigkeit wird fallen. Soll der Angeklagte vorher noch in einer<br />

Zelle verrecken?" Damit beendete Rechtsanwalt Herrmann sein Plädoyer.<br />

Plädoyer Dr. Schaller<br />

"Das ist ein politischer Prozeß ganz besonderer Natur,"<br />

schleuderte der tapfere Wiener Verteidiger Richter und<br />

Staatsanwalt einleitend entgegen. "Deshalb, weil es<br />

sich um ein gewaltfreies Meinungsdelikt handelt. Die<br />

Verteidiger der Demokratie sitzen auf der<br />

Anklagebank. Wenn ein demokratischer Staat sich<br />

anmaßt, festzustellen, was historische Wahrheit ist, ist<br />

das keine Demokratie mehr," warf der Anwalt<br />

Staatsanwalt und Gericht vor.<br />

Dr. Schaller verwies darauf, daß in Frankfurt ein<br />

vielfach vorbestrafter afrikanischer Rauschgifthändler<br />

einem jungen Deutschen ein 17 Zentimeter langes<br />

Messer in den Unterleib rammte, weil dieser kein<br />

Rauschgift kaufen wollte. Der Anwalt zitierte die FAZ,<br />

wonach die Richterin in dieser Tat keinen<br />

Mordversuch, noch nichteinmal versuchten Totschlag<br />

sah. Sie erkannte in dieser Handlung lediglich einen<br />

Denkzettel, den der Afrikaner dem Deutschen<br />

verpassen wollte. Diese Art von Gerechtigkeit im<br />

heutigen Deutschland, die Dr. Schaller so<br />

eindrucksvoll an den Pranger stellte, erinnerte die<br />

Zuhörer an die beiden Türken, die in Berlin einen<br />

18jährigen Deutschen erstachen, weil dieser blonde<br />

Haare hatte. Beide Türken waren bereits wegen<br />

Totschlags vorbestraft. Dennoch erhielten sie eine Bewährungsstrafe. Für den 80jährigen General Remer, der<br />

naturwissenschaftliche Beiträge veröffentlichte, fordert der Staatsanwalt die "Todesstrafe". Im Sitzungssaal<br />

kursierten Zeitungsartikel von großen deutschen Tageszeitungen, die davon berichten, daß ausländische<br />

Mörder, Räuber und Totschläger auf freien Fuß gesetzt werden, weil aufgrund von 'Personalmangel' keine<br />

rechtzeitige Anklageerhebung erfolgen konnte. Jeder der Zuhörer war entsetzt darüber, daß es bei der<br />

Verfolgung und Anklageerhebung eines verdienten Helden wegen der Verbreitung der Wahrheit keinen<br />

Richtermangel zu geben scheint. Dr. Schaller weiter: "Bloße Tatsachenbehauptungen in einer Weise zu<br />

verfolgen wie Raubmörder verfolgt gehören, was aber heutzutage vielfach nicht mehr getan wird, müssen zum<br />

Untergang führen.<br />

Der Staat hat dafür zu sorgen, alle Argumente zu Wort kommen zu lassen. Die Wahrheit braucht kein<br />

Strafrecht, sie setzt sich von selbst durch," warf der Verteidiger dem Staatsanwalt vor. Der Anwalt weiter: "In<br />

den Strafanträgen des Staatsanwalts drang ein Hauch von DDR-Gerichtsbarkeit durch. 2 Jahre und 6 Monate<br />

für das Publizieren von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen? Und das für einen 80jährigen? Ja, ist das<br />

Bautzen?" klagte Dr. Schaller an.<br />

"Diese Verteidigung hat eine Fülle von Beweisen und Material eingebracht, die die Richtigkeit der<br />

Behauptungen des Angeklagten beweisen. Eine Fülle von Beweisen und Gutachten, wie sie noch von keinem<br />

Gericht der Alliierten erhoben wurde. Und da soll das Zauberwort Offenkundigkeit reichen?" wollte Dr.<br />

Schaller wissen.<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Remer.html (13 von 15) [31.07.2004 01:07:57]

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