Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
Kriegsanstrengungen gegen Deutschland bezeichnet hat. Man konnte ein zivilisiertes Volk wie das deutsche<br />
nicht so total vernichten und berauben, ohne gewichtigen Grund. Man brauchte einen Titel. Auschwitz war<br />
der Rechtstitel.<br />
Wenn das Gericht der Meinung ist, daß die Offenkundigkeit nicht ewig dauert, an welcher Grenzlinie<br />
befinden wir uns denn jetzt? Ja, die Offenkundigkeit wird fallen. Soll der Angeklagte vorher noch in einer<br />
Zelle verrecken?" Damit beendete Rechtsanwalt Herrmann sein Plädoyer.<br />
Plädoyer Dr. Schaller<br />
"Das ist ein politischer Prozeß ganz besonderer Natur,"<br />
schleuderte der tapfere Wiener Verteidiger Richter und<br />
Staatsanwalt einleitend entgegen. "Deshalb, weil es<br />
sich um ein gewaltfreies Meinungsdelikt handelt. Die<br />
Verteidiger der Demokratie sitzen auf der<br />
Anklagebank. Wenn ein demokratischer Staat sich<br />
anmaßt, festzustellen, was historische Wahrheit ist, ist<br />
das keine Demokratie mehr," warf der Anwalt<br />
Staatsanwalt und Gericht vor.<br />
Dr. Schaller verwies darauf, daß in Frankfurt ein<br />
vielfach vorbestrafter afrikanischer Rauschgifthändler<br />
einem jungen Deutschen ein 17 Zentimeter langes<br />
Messer in den Unterleib rammte, weil dieser kein<br />
Rauschgift kaufen wollte. Der Anwalt zitierte die FAZ,<br />
wonach die Richterin in dieser Tat keinen<br />
Mordversuch, noch nichteinmal versuchten Totschlag<br />
sah. Sie erkannte in dieser Handlung lediglich einen<br />
Denkzettel, den der Afrikaner dem Deutschen<br />
verpassen wollte. Diese Art von Gerechtigkeit im<br />
heutigen Deutschland, die Dr. Schaller so<br />
eindrucksvoll an den Pranger stellte, erinnerte die<br />
Zuhörer an die beiden Türken, die in Berlin einen<br />
18jährigen Deutschen erstachen, weil dieser blonde<br />
Haare hatte. Beide Türken waren bereits wegen<br />
Totschlags vorbestraft. Dennoch erhielten sie eine Bewährungsstrafe. Für den 80jährigen General Remer, der<br />
naturwissenschaftliche Beiträge veröffentlichte, fordert der Staatsanwalt die "Todesstrafe". Im Sitzungssaal<br />
kursierten Zeitungsartikel von großen deutschen Tageszeitungen, die davon berichten, daß ausländische<br />
Mörder, Räuber und Totschläger auf freien Fuß gesetzt werden, weil aufgrund von 'Personalmangel' keine<br />
rechtzeitige Anklageerhebung erfolgen konnte. Jeder der Zuhörer war entsetzt darüber, daß es bei der<br />
Verfolgung und Anklageerhebung eines verdienten Helden wegen der Verbreitung der Wahrheit keinen<br />
Richtermangel zu geben scheint. Dr. Schaller weiter: "Bloße Tatsachenbehauptungen in einer Weise zu<br />
verfolgen wie Raubmörder verfolgt gehören, was aber heutzutage vielfach nicht mehr getan wird, müssen zum<br />
Untergang führen.<br />
Der Staat hat dafür zu sorgen, alle Argumente zu Wort kommen zu lassen. Die Wahrheit braucht kein<br />
Strafrecht, sie setzt sich von selbst durch," warf der Verteidiger dem Staatsanwalt vor. Der Anwalt weiter: "In<br />
den Strafanträgen des Staatsanwalts drang ein Hauch von DDR-Gerichtsbarkeit durch. 2 Jahre und 6 Monate<br />
für das Publizieren von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen? Und das für einen 80jährigen? Ja, ist das<br />
Bautzen?" klagte Dr. Schaller an.<br />
"Diese Verteidigung hat eine Fülle von Beweisen und Material eingebracht, die die Richtigkeit der<br />
Behauptungen des Angeklagten beweisen. Eine Fülle von Beweisen und Gutachten, wie sie noch von keinem<br />
Gericht der Alliierten erhoben wurde. Und da soll das Zauberwort Offenkundigkeit reichen?" wollte Dr.<br />
Schaller wissen.<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Remer.html (13 von 15) [31.07.2004 01:07:57]