Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
bestraft wurden. Vorgeworfen wurde ihnen nicht nur, daß sie Deckert zu milde bestraft hätten,<br />
sondern auch, daß sie die subjektive Tatseite Deckerts zu ausführlich und wohlwollend beurteilt<br />
hätten.[79] War diese von der liberalen Politik der letzten Jahrzehnte eingeführte ausführliche und<br />
wohlwollende Wertung der subjektiven Tatseite bisher durchaus erwünscht, wenn es um die<br />
Aburteilung gewöhnlicher Krimineller ging oder gar um linke politische Delikte (gewaltsame<br />
Demonstrationen gegen industrielle Bauvorhaben), so gilt sie plötzlich als Skandal, wenn sei einem<br />
Rechten zugute kommt. Man kann durchaus darüber streiten, ob die Übergewichtung der subjektiven<br />
Tatseite auf Kosten der Abschreckung in der modernen Justiz von Vorteil ist oder nicht. Was jedoch<br />
nachdenklich stimmt, ist der nunmehr für jedermann offenkundige Umstand, daß bei Prozessen gegen<br />
die Abstreiter gewisser Aspekte der NS-Judenverfolgung nicht nur der objektive Tatbestand, also die<br />
z.B. Frage, ob die Behauptungen des Angeklagten wahr oder falsch sind, durch die<br />
Offenkundigkeitsformel schon vor Prozeßbeginn feststeht. Darüber hinaus soll nunmehr auch der<br />
subjektive Tatbestand von vornherein feststehen, wenn es nach Meinung der Medien, Politiker und<br />
auch vieler Juristen geht. Ein Holocaust-Revisionist hat grundsätzlich keine guten<br />
Charaktereigenschaften zu haben, er hegt prinzipiell böse Absichten und ist daher ohne Gnade und<br />
Barmherzigkeit zu verurteilen, so der Grundtenor der Medienreaktionen. Damit sind die Prozesse<br />
gegen Holocaust-Bestreiter de facto nichts anderes als Schauprozesse, deren Urteile in Wahrheit<br />
schon im voraus feststehen.<br />
Weiterhin sollte es an eine Wunder grenzen, wenn die Richter der Bundesrepublik Deutschland aus<br />
der Art, wie die Karriere ihrer Kollegen in Mannheim ein abruptes Ende fand, nicht gelernt haben,<br />
daß sie Revisionisten ohne Gnade abzuurteilen haben, wenn sie ihren eigenen Kopf behalten wollen.<br />
Die vor einem Jahr noch umstrittene Meinung von mir,[80] daß es bei Prozessen gegen Revisionisten<br />
für die Richter immer auch darum gehe, wessen Kopf rollt - der des Angeklagten oder der des<br />
Richters -, hat somit eine volle Bestätigung erhalten, ja wurde sogar übertroffen: Zur Rettung seines<br />
Kopfes reicht es nicht, wenn der Richter den Angeklagten verurteilt, nein, er muß ihn zusätzlich als<br />
Unmenschen entlarven und möglichst hart bestrafen.[81]<br />
Die von M. Köhler in diesem Buch in seinem Beitrag festgestellte Parallele zwischen den<br />
mittelalterlichen Hexenprozessen und den heutigen Prozessen gegen vermeintliche damalige Täter<br />
und heutige Abstreiter hat sich damit mehr als bewahrheitet.[82]<br />
Aus der falschen Auffassung über die Grundlagen der freiheitlich demokratischen Grundordnung der<br />
Bundesrepublik Deutschland ergibt sich aber noch eine weitere Gefahr für diese Ordnung. Sie liegt in<br />
dem Umstand, daß die Anhänger dieser falschen Auffassung auch jene zu Staatsfeinden erklären, die<br />
diesem Staat und seinem Volk nichts Böses wollen oder ihm gar zu dienen bereit sind - nur weil sie<br />
über gewisse zeitgeschichtliche Aspekte andere Auffassungen hegen. Es werden mithin imaginäre<br />
Feinde geschaffen, die eigentlich gar keine sind. Man treibt loyale Staatsbürger durch die gegen sie<br />
laufende Hetze geradezu in eine Feindrolle hinein, schafft also erst den Feind, den man zu bekämpfen<br />
vorgibt. Dieser selbstgeschaffene Feind dient dann als Rechtfertigung, die in der Verfassung<br />
garantierten Grundrechte wie oben beschrieben zusehends einzuschränken. Dieses Abdrängen<br />
eigentlich gutwilliger Staatsbürger in eine ungewollte Feindrolle muß mit zunehmendem<br />
wissenschaftlichen Erfolg des Revisionismus zu gesellschaftlichen Polarisierungen führen, was dem<br />
inneren Frieden der Bundesrepublik Deutschland nicht bekommt.<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Erkenntnis.html (43 von 53) [31.07.2004 01:03:31]