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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

Monaten in einer Pressemeldung, daß sie mit Unbehagen beobachte, wie insbesondere im deutschen<br />

Sprachraum als rechts eingestufte Persönlichkeiten zunehmend politischer Verfolgung ausgesetzt<br />

sind.[85]<br />

Was denkt sich unsere Justiz eigentlich angesichts der Worte, die die Ehefrau des US-Präsidenten,<br />

Mrs. Hillary Rogham Clinton, anläßlich einer Rede während des Welt-Frauentages in Peking hielt:<br />

»Freiheit bedeutet das Recht der Menschen, sich öffentlich zu versammeln, zu organisieren und<br />

öffentlich zu debattieren. Dies heißt, die Ansichten derer zu respektieren, die von denen ihrer<br />

Regierungen abweichen. Dies heißt, die Menschen nicht von ihren geliebten Mitmenschen zu trennen<br />

und sie einzusperren, sie zu mißhandeln oder ihnen ihre Freiheit oder Würde deshalb abzusprechen,<br />

weil sie ihre Meinung und Ansichten friedlich geäußert haben.«[86]<br />

Und wie kommt sich unsere Justiz vor, wenn es die Worte des Bundespräsidenten vernimmt, der<br />

anläßlich der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels an Frau Prof. Schimmel<br />

folgende Worte äußerte (zitiert nach der FAZ, 16.10.1995):<br />

»Wenn wir in einen Dialog mit anderen eintreten, bringen wir einige Essentiells ein, die nicht<br />

verhandelbar sind. Dazu gehört die Freiheit der Rede und dazu gehört vor allem, daß niemand wegen<br />

seiner Überzeugung zu Schaden gebracht werden darf. Eine lange, oft blutige grausame Geschichte<br />

hat uns in Europa gelehrt, daß diese Rechte niemals mehr <strong>zur</strong> Disposition stehen dürfen.«<br />

Sind das alles leere Worte? Oder gelten sie nur für diejenigen, die unseren Mächtigen nach dem<br />

Munde reden? Dieses Kriterium der Meinungsfreiheit erfüllt jede Diktatur.<br />

[1] Ein Vorläufer dieses Beitrages entstand im Frühjahr 1995 im Verlauf des Verfahrens gegen<br />

<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> wegen Generalmajor a.D. Remers Raubkopie des <strong>Rudolf</strong> Gutachtens. Er war<br />

ursprünglich als Schlußwort in diesem Verfahren gedacht, wurde dann aber nur partiell<br />

verlesen. Diese leicht revidierte Fassung ohne direkten Bezug zu obigem Verfahren und unter<br />

Hinzufügung des ersten Abschnittes entstand ab November 1995. Die ersten Teile der älteren<br />

Fassung bis zum Abschnitt »Prof. Wolfgang Benz« wurden in Sleipnir, Heft 1/1996, S. 6-8, und<br />

Heft 2/1996, S. 23-27, publiziert (Verlag der Freunde, Postfach 35 02 64, 10211 Berlin).<br />

[2] Hoffmann und Campe, Hamburg 4 1984.<br />

[3] Ebenda, S. 7f.<br />

[4] In: Uwe Backes, Eckhard Jesse, Rainer Zitelmann, Die Schatten der Vergangenheit, Propyläen,<br />

Berlin 1990, S. 32.<br />

[5] Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.1.1994, Az. 1 BvR 434/87, S. 16f.<br />

[6] Propyläen, Berlin 1993.<br />

[7] Fischerverlag, Frankfurt/Main 1983.<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Erkenntnis.html (48 von 53) [31.07.2004 01:03:31]

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