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Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />

»Der geringste Bauer und Bettler ist ebensowohl ein Mensch wie der<br />

König. Ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist<br />

gefährlicher und schlimmer wie eine Diebesbande. Vor der kann man<br />

sich schützen! - Aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz<br />

gebrauchen, um ihre üblen Pressionen auszuführen, vor denen kann sich<br />

kein Mensch hüten, sie sind ärger wie die größten Spitzbuben in der Welt<br />

und meritieren eine doppelte Bestrafung.«<br />

Deutsches Gerichtsurteil:<br />

Wissenschaftliches Werk wird<br />

verbrannt!<br />

Verfahren wegen Grundlagen <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong> endet mit<br />

Bücherverbrennung<br />

Friedrich der Große<br />

Seit dem 7. Mai saß Richter Burkhardt Stein am Amtsgericht Tübingen über Verleger, Herausgeber<br />

und Autoren des revisionistischen Grundlagenwerkes Grundlagen <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong> zu Gericht (Az.<br />

4 Ls 15 Js 1535/95). Zuerst wurden die Verfahren gegen die Autoren aus verschiedenen Gründen<br />

abgetrennt. Sodann mußte auch das Verfahren gegen den Herausgeber Ernst Gauss alias <strong>Germar</strong><br />

<strong>Rudolf</strong> (Scheerer) abgetrennt werden, da der Angeklagte nicht zu Verhandlung erschienen war.<br />

Richter Stein erließ daraufhin Haftbefehl.<br />

Im Laufe des Verfahrens werfen die Staatsanwältin und der Richter dem Verleger Wigbert Grabert<br />

vor, das inkriminierte Buch erfülle mit einigen angeblich den Holocaust leugnenden Adjektiven wie<br />

"angeblich", "vermeintlich" und "sogenannt" den Tatbestand der Volksverhetzung. Der Verteidiger<br />

besteht darauf, daß beim Verlesen bestimmter Passagen des Buches immer auch der umfassende und<br />

ausführliche Fußnotenapparat mitverlesen wird, um die Wissenschaftlichkeit und Seriosität des<br />

Buches hervorzuheben, da alles mit zumeist etablierten Quellen belegt sei. Der Richter antwortet<br />

darauf jedoch nur, <strong>zur</strong> Staatsanwältin Susanne Teschner gewandt, daß das Gericht in diesem<br />

Verfahren nicht laut denken werde. Die verschiedenen Anträge der Verteidigung auf Einholung von<br />

Sachgutachten oder Zuziehung von Akten, aus denen hervorgehe, daß die Worte "angeblich" usw.<br />

nicht per se einen leugnenden Inhalt haben, werden ebenfalls abgelehnt.<br />

Ebenso abgelehnt werden zwei Anträge des Verteidigers, das Verfahren einzustellen, da es in diesem<br />

Verfahren für den Richter auch theoretisch keine Möglichkeit gebe, den Angeklagten freizusprechen,<br />

da er in einem solchen Falle mit gesellschaftlicher Verfolgung oder gar strafrechtlicher Ahndung<br />

durch die Justiz rechnen müsse, wie der Fall des Richters Orlet im Verfahren gegen Deckert bewiesen<br />

habe.<br />

http://vho.org/D/Kardinal/Verbrannt.html (1 von 3) [31.07.2004 01:03:48]

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