Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
»Der geringste Bauer und Bettler ist ebensowohl ein Mensch wie der<br />
König. Ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist<br />
gefährlicher und schlimmer wie eine Diebesbande. Vor der kann man<br />
sich schützen! - Aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz<br />
gebrauchen, um ihre üblen Pressionen auszuführen, vor denen kann sich<br />
kein Mensch hüten, sie sind ärger wie die größten Spitzbuben in der Welt<br />
und meritieren eine doppelte Bestrafung.«<br />
Deutsches Gerichtsurteil:<br />
Wissenschaftliches Werk wird<br />
verbrannt!<br />
Verfahren wegen Grundlagen <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong> endet mit<br />
Bücherverbrennung<br />
Friedrich der Große<br />
Seit dem 7. Mai saß Richter Burkhardt Stein am Amtsgericht Tübingen über Verleger, Herausgeber<br />
und Autoren des revisionistischen Grundlagenwerkes Grundlagen <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong> zu Gericht (Az.<br />
4 Ls 15 Js 1535/95). Zuerst wurden die Verfahren gegen die Autoren aus verschiedenen Gründen<br />
abgetrennt. Sodann mußte auch das Verfahren gegen den Herausgeber Ernst Gauss alias <strong>Germar</strong><br />
<strong>Rudolf</strong> (Scheerer) abgetrennt werden, da der Angeklagte nicht zu Verhandlung erschienen war.<br />
Richter Stein erließ daraufhin Haftbefehl.<br />
Im Laufe des Verfahrens werfen die Staatsanwältin und der Richter dem Verleger Wigbert Grabert<br />
vor, das inkriminierte Buch erfülle mit einigen angeblich den Holocaust leugnenden Adjektiven wie<br />
"angeblich", "vermeintlich" und "sogenannt" den Tatbestand der Volksverhetzung. Der Verteidiger<br />
besteht darauf, daß beim Verlesen bestimmter Passagen des Buches immer auch der umfassende und<br />
ausführliche Fußnotenapparat mitverlesen wird, um die Wissenschaftlichkeit und Seriosität des<br />
Buches hervorzuheben, da alles mit zumeist etablierten Quellen belegt sei. Der Richter antwortet<br />
darauf jedoch nur, <strong>zur</strong> Staatsanwältin Susanne Teschner gewandt, daß das Gericht in diesem<br />
Verfahren nicht laut denken werde. Die verschiedenen Anträge der Verteidigung auf Einholung von<br />
Sachgutachten oder Zuziehung von Akten, aus denen hervorgehe, daß die Worte "angeblich" usw.<br />
nicht per se einen leugnenden Inhalt haben, werden ebenfalls abgelehnt.<br />
Ebenso abgelehnt werden zwei Anträge des Verteidigers, das Verfahren einzustellen, da es in diesem<br />
Verfahren für den Richter auch theoretisch keine Möglichkeit gebe, den Angeklagten freizusprechen,<br />
da er in einem solchen Falle mit gesellschaftlicher Verfolgung oder gar strafrechtlicher Ahndung<br />
durch die Justiz rechnen müsse, wie der Fall des Richters Orlet im Verfahren gegen Deckert bewiesen<br />
habe.<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Verbrannt.html (1 von 3) [31.07.2004 01:03:48]