Germar Rudolf: Kardinalfragen zur Zeitgeschichte ...
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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zeitgeschichte</strong><br />
Mit Bekanntwerden von <strong>Rudolf</strong>s revisionistischer Tätigkeit im Frühjahr 1994 übte dieser Verband auf<br />
<strong>Rudolf</strong>s Verbindung Druck aus, <strong>Rudolf</strong> auszuschließen. Seine Verbindung führte daher im Frühjahr<br />
1994 eine Sitzung verschiedener ihrer Mitglieder durch, bei der ohne Wissen und in Abwesenheit<br />
<strong>Rudolf</strong>s über dessen revisionistische Tätigkeit diskutiert wurde. Daran schloß sich ein<br />
Ausschlußverfahren an, daß <strong>Rudolf</strong> nach dessen Anhörung am 20.8.1994 im Herbst 1994 aus der<br />
Verbindung ausschloß.<br />
Begründet wurde dieser Ausschluß in erster Linie wie folgt:[48]<br />
»Der Holocaust und dessen Eingeständnis ist die normative Grundlage unserer Verfassung. Die<br />
Legitimität - im Sinne von Anerkennungswürdigkeit verstanden - des Grundgesetzes bezieht sich auf<br />
das Anerkenntnis nationalsozialistischer Verbrechen, denen Juden durch technische Vernichtung<br />
massenhaft zum Opfer gefallen sind. Dadurch, daß Bbr. [Bundesbruder] <strong>Rudolf</strong> den Holocaust als<br />
gezielte Vernichtung der Juden in Frage stellt, stellt er auch den normativen Konsens, auf dem das<br />
Grundgesetz basiert, infrage.<br />
Inhalt (normativer Konsens) und Form (Institutionsgefüge) des Grundgesetzes sind untrennbar<br />
miteinander verwoben und dürfen in ihrer Substanz nicht verändert werden.<br />
Damit verletzt Bbr. <strong>Rudolf</strong> auch unser Prinzip Patria.«<br />
Das Prinzip Patria ist eines der vier Prinzipien des CDU-nahen Dachverbandes.[49] Dieses Prinzip<br />
wird heute in erster Linie als Verfassungspatriotismus verstanden. Zu beurteilen, wie es mit der<br />
geistigen Gesundheit des Rechtsanwaltes steht, der solches formulierte, bleibt dem Leser selbst<br />
überlassen. Tatsache ist, daß die Entscheidung, <strong>Rudolf</strong> hinauszuwerfen, aufgrund des vom<br />
Dachverband ausgeübten Drucks nicht zu umgehen war, auch wenn man offen zugab, daß ohne diesen<br />
äußeren Druck anders entschieden worden wäre.[50]<br />
Sechster Schritt: Obdachlosigkeit<br />
Als die Wohnung <strong>Rudolf</strong>s am 18.8.1994 zum zweiten Mal durchsucht wurde, wurde <strong>Rudolf</strong><br />
anschließend in der Presse als bekannte rechtsextremistische Persönlichkeit beschrieben. Daraufhin<br />
sah sich die Gemeinde Jettingen, in der <strong>Rudolf</strong> damals wohnte, offenbar genötigt, etwas zu<br />
unternehmen, um diesen unliebsamen Bürger loszuwerden. Man machte in der Folge dem Vermieter<br />
<strong>Rudolf</strong>s deutlich, daß die Gemeinde es nicht wünsche, daß er an den <strong>Rudolf</strong> eine Wohnung vermiete.<br />
Weiterhin müsse auch der Vermieter ein Interesse daran haben, diesen Mieter loszuwerden, da er in<br />
Zukunft damit rechnen müsse, daß z.B. sein Sohn keine Freunde mehr mit nach Hause nehmen könne,<br />
da deren Eltern sie nicht in ein Haus gehen ließen, in dem Neonazis wohnen.[51] Daraufhin wurde<br />
<strong>Rudolf</strong>, dessen Frau vier Wochen vor der Entbindung ihres ersten Kindes stand, die Wohnung<br />
fristgemäß gekündigt.[52]<br />
Als die Vermieter der inzwischen neu bezogenen Wohnung durch die Medienberichterstattung von<br />
der am 23.6.1995 erfolgten Verurteilung <strong>Rudolf</strong>s zu 14 Monaten Haft erfuhren, ließen sie ihm per<br />
Anwalt am 28. Juni 1995 folgendes mitteilen:[53]<br />
http://vho.org/D/Kardinal/Bundesacht.html (9 von 14) [31.07.2004 01:04:23]