HELLE DEER - Daad
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bereits vor der Ausreise zu klären. Oft können die Kommilitonen<br />
vor Ort behilflich sein, man sollte sich hierauf jedoch nicht von<br />
vorneherein verlassen.<br />
■ Sollte eine Assistenz notwendig sein, kann unter gewissen Voraussetzungen<br />
ein Zuschuss gezahlt werden. Hierfür muss mit der<br />
betroffenen Person im Voraus ein Vertrag unter Nennung des<br />
Umfangs und der Vergütung geschlossen werden. Zum späteren<br />
Nachweis der entstandenen Kosten ist ein Stundenblatt zu führen<br />
und ein Nachweis über die Zahlung der Vergütung erforderlich.<br />
Hierzu gibt es keine speziellen weiteren Vorgaben.<br />
■ Eine Assistenz oder Betreuung kann auch während den Tätigkeiten<br />
des täglichen Lebens notwendig sein. Oft wird dies in Deutschland<br />
von der Familie vorgenommen, teilweise aber auch von Pflegepersonal<br />
bzw. Zivildienstleistenden. Sollte also während des<br />
Auslandsaufenthaltes eine Betreuung vor Ort erforderlich sein, so<br />
ist dies mit ausreichender Vorlaufzeit vor der Ausreise zu organisieren.<br />
Zur Ermittlung eines etwaigen Zuschusses ist es erforderlich,<br />
dem Antrag auch Kopien von entsprechenden Bewilligungsbescheiden<br />
der Versorgungsämter/Krankenkassen beizufügen,<br />
aus denen die Art und der Umfang der notwendigen Betreuung<br />
hervorgeht. Im Bedarfsfall ist auch ein ärztliches Gutachten über<br />
die Notwendigkeit beizufügen (z. B. falls erhöhter Betreuungs-/<br />
Pflegeaufwand gegenüber dem Studium in Deutschland besteht).<br />
Ein Zuschuss seitens des DAAD ist nur möglich, wenn die Kosten<br />
nicht durch Dritte (z. B. Landschaftsverbände, Sozialämter, Krankenkassen<br />
etc.) gedeckt werden können. Entsprechende Ablehnungsbescheide<br />
sollten ebenfalls mit dem Antrag in Kopie eingereicht<br />
werden.