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HELLE DEER - Daad

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bereits vor der Ausreise zu klären. Oft können die Kommilitonen<br />

vor Ort behilflich sein, man sollte sich hierauf jedoch nicht von<br />

vorneherein verlassen.<br />

■ Sollte eine Assistenz notwendig sein, kann unter gewissen Voraussetzungen<br />

ein Zuschuss gezahlt werden. Hierfür muss mit der<br />

betroffenen Person im Voraus ein Vertrag unter Nennung des<br />

Umfangs und der Vergütung geschlossen werden. Zum späteren<br />

Nachweis der entstandenen Kosten ist ein Stundenblatt zu führen<br />

und ein Nachweis über die Zahlung der Vergütung erforderlich.<br />

Hierzu gibt es keine speziellen weiteren Vorgaben.<br />

■ Eine Assistenz oder Betreuung kann auch während den Tätigkeiten<br />

des täglichen Lebens notwendig sein. Oft wird dies in Deutschland<br />

von der Familie vorgenommen, teilweise aber auch von Pflegepersonal<br />

bzw. Zivildienstleistenden. Sollte also während des<br />

Auslandsaufenthaltes eine Betreuung vor Ort erforderlich sein, so<br />

ist dies mit ausreichender Vorlaufzeit vor der Ausreise zu organisieren.<br />

Zur Ermittlung eines etwaigen Zuschusses ist es erforderlich,<br />

dem Antrag auch Kopien von entsprechenden Bewilligungsbescheiden<br />

der Versorgungsämter/Krankenkassen beizufügen,<br />

aus denen die Art und der Umfang der notwendigen Betreuung<br />

hervorgeht. Im Bedarfsfall ist auch ein ärztliches Gutachten über<br />

die Notwendigkeit beizufügen (z. B. falls erhöhter Betreuungs-/<br />

Pflegeaufwand gegenüber dem Studium in Deutschland besteht).<br />

Ein Zuschuss seitens des DAAD ist nur möglich, wenn die Kosten<br />

nicht durch Dritte (z. B. Landschaftsverbände, Sozialämter, Krankenkassen<br />

etc.) gedeckt werden können. Entsprechende Ablehnungsbescheide<br />

sollten ebenfalls mit dem Antrag in Kopie eingereicht<br />

werden.

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