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Hundehaltung im Wohnbereich

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4. Nachbar, Mitmieter<br />

Bei Mitmietern <strong>im</strong> Anwesen stellt sich manchmal das Problem „Angst“ vor einem Hund, Lärm zu<br />

Ruhezeiten, oder Geruchsbelästigung oder Verunreinigung z.B. durch Haare, Hundekot ...<br />

Hier bestehen für die Mitmieter alle Möglichkeiten der Mietminderung, wenn eine solche<br />

tatsächlich vorliegt. Dies kann soweit gehen, dass der Vermieter verpflichtet wird vom Schädiger,<br />

also dem Hundehalter die <strong>Hundehaltung</strong> zu unterlassen.<br />

Auch Nachbar haben ggfls. Unterlassungsansprüche z.B. aufgrund der Verordnungen der<br />

Gemeinden, z.B. gegen das Streunen von Hunden in fremden Grundstücken.

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