Hundehaltung im Wohnbereich
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4. Nachbar, Mitmieter<br />
Bei Mitmietern <strong>im</strong> Anwesen stellt sich manchmal das Problem „Angst“ vor einem Hund, Lärm zu<br />
Ruhezeiten, oder Geruchsbelästigung oder Verunreinigung z.B. durch Haare, Hundekot ...<br />
Hier bestehen für die Mitmieter alle Möglichkeiten der Mietminderung, wenn eine solche<br />
tatsächlich vorliegt. Dies kann soweit gehen, dass der Vermieter verpflichtet wird vom Schädiger,<br />
also dem Hundehalter die <strong>Hundehaltung</strong> zu unterlassen.<br />
Auch Nachbar haben ggfls. Unterlassungsansprüche z.B. aufgrund der Verordnungen der<br />
Gemeinden, z.B. gegen das Streunen von Hunden in fremden Grundstücken.