NOTICE OF VACANCY
Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) im Europäischen
Parlament
STELLENAUSSCHREIBUNG EVP/AD/2012/5
Stelle: VERWALTUNGSRÄTIN/VERWALTUNGSRAT
Bedienstete/r auf Zeit litauischer Sprache für den Pressedienst
(Besoldungsgruppe AD 5)
I. EINFÜHRUNG
Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) im Europäischen Parlament
hat beschlossen, das Verfahren für die Besetzung einer Stelle einer/s Verwaltungsrätin/rats
als Bedienstete/r auf Zeit litauischer Sprache in ihrem Sekretariat in Brüssel zu eröffnen.
(Pressedienst)
Chancengleichheit
Die EVP-Fraktion verfolgt eine Politik der Chancengleichheit.
Dienstort
Brüssel. Die Tätigkeit ist mit mehr oder weniger häufigen Dienstreisen außerhalb Belgiens
verbunden. Insbesondere fallen jeden Monat mehrtägige Dienstreisen zu den
Plenartagungen in Straßburg an.
Vorläufiger Zeitplan für den Ablauf des Auswahlverfahrens
- Schriftliche Prüfungen: Mai/Juni 2012
- Mündliche Prüfungen: Juli 2012
- Erstellung der Reserveliste: Juli/September 2012
Empfehlungen
Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, vor dem Ausfüllen des
Bewerbungsfragebogens die Stellenausschreibung aufmerksam zu lesen. Sie enthält
genaue Angaben zu den erforderlichen Voraussetzungen, zum Ausfüllen des
Bewerbungsfragebogens in deutscher, englischer oder französischer Sprache und
Informationen zum Ausleseverfahren.
Direkte oder indirekte Kontaktaufnahmen bezüglich des Auswahlverfahrens der
Bewerberinnen und Bewerber zum Prüfungsausschuss sind strikt untersagt. Die zum
Abschluss von Dienstverträgen ermächtigte Stelle behält sich vor, Bewerberinnen und
Bewerber, die gegen diese Vorschrift verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Bewerbungsfrist
Bewerbungsschluss ist der 27. April 2012 (maßgebend ist das Datum des Poststempels
bzw. des Einlieferungsscheins des privaten Kurierdienstes).
II. ART DER TÄTIGKEIT
Die Verwaltungsrätin bzw. der Verwaltungsrat nimmt im Sekretariat der EVP-Fraktion
supranationale Aufgaben wahr und unterstützt alle Mitglieder der EVP-Fraktion im
Europäischen Parlament bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die im Rahmen der
Organisation des Pressedienstes der Fraktion überwiegend Informations- und
Kommunikationstätigkeiten beinhalten, insbesondere die Information der litauischen Medien
über die Arbeit der EVP-Fraktion, aber auch andere Aufgaben, wie z. B. die Teilnahme an
der legislativen Tätigkeit der Ausschüsse, die Abfassung von Veröffentlichungen, die
Organisation und Weiterverfolgung von Sitzungen und jedwede andere Tätigkeit, die für eine
erfolgreiche Arbeit der Fraktion erforderlich ist.
Die Tätigkeit erfordert gute Kenntnisse der Europäischen Union, einschließlich ihrer Organe
und Politik, und der politischen Systeme innerhalb der Europäischen Union sowie
insbesondere gute Kenntnisse des politischen Systems Litauens. Berufserfahrung im
Bereich der Pressearbeit ist von Vorteil.
Die Stelle einer/eines Verwaltungsrätin/Verwaltungsrats im Sekretariat der EVP-Fraktion
erfordert hohe Einsatzbereitschaft (beispielsweise zahlreiche Sitzungen, unregelmäßige
Arbeitszeiten), Flexibilität, Urteilsvermögen, einen methodischen Ansatz, Diskretion, die
Fähigkeit, sich den sich ändernden Arbeitsanforderungen anzupassen, und die Fähigkeit zur
Teamarbeit in einem internationalen Umfeld. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber
müssen unter anderem in der Lage sein, breit gefächerte Problemstellungen zu erfassen,
rasch auf sich ändernde Umstände zu reagieren und überzeugend zu kommunizieren.
Die Aufgaben erfordern ferner die Benutzung von EDV-Einrichtungen und bürotechnische
Kenntnisse.
III. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
An diesem Auswahlverfahren können Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen, die zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist die nachstehenden Bedingungen erfüllen:
A. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten
der Europäischen Gemeinschaften (BBSB) müssen die Bewerberinnen und Bewerber:
- Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein;
- die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen;
- ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein;
- den für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit zu stellenden sittlichen Anforderungen
genügen.
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B. BESONDERE BEDINGUNGEN
1. Erforderliche Befähigungsnachweise und Berufserfahrung
a) Die Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens ein abgeschlossenes
Hochschulstudium, bescheinigt durch ein Diplom, von mindestens dreijähriger Dauer
nachweisen und
b) Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nach dem Erwerb des unter 1.a) genannten
Hochschulabschlusses eine dem Hochschulniveau entsprechende Berufserfahrung
von mindestens zwei Jahren nachweisen, deren Niveau der unter II. „Art der Tätigkeit“
beschriebenen Tätigkeit entspricht.
Als Berufserfahrung werden ferner zur Hälfte und bis zu höchstens einem Jahr
berücksichtigt:
– Spezialisierungs- oder Fortbildungskurse, die nach dem Erwerb des unter 1.a) genannten
Bildungsabschlusses absolviert wurden, sofern diese ordnungsgemäß bescheinigt werden
und
– jede weitere Zusatzausbildung, die durch einen Abschluss nachgewiesen wird, der dem
unter 1.a) geforderten Bildungsabschluss zumindest gleichwertig ist.
Falls sich ein Spezialisierungs- bzw. Fortbildungskurs zeitlich mit einer beruflichen Tätigkeit
überschneidet, berücksichtigt der Prüfungsausschuss nur den Zeitraum der Ausübung der
beruflichen Tätigkeit.
2. Sprachkenntnisse
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen eine gründliche Kenntnis des Litauischen
besitzen.
Aus arbeitstechnischen Gründen ist eine sehr gute Kenntnis des Englischen sowie eine gute
Kenntnis des Deutschen oder des Französischen erforderlich.
Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union werden berücksichtigt.
3. Erforderliche Nachweise
Befähigungsnachweise und Berufserfahrung sowie Sprachkenntnisse sind auf dem
Bewerbungsfragebogen im Einzelnen anzugeben und unbedingt durch entsprechende
Bescheinigungen nachzuweisen. Die Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert, eine
Kopie dieser Dokumente auf Deutsch, Englisch oder Französisch beizufügen.
Die unter III.B.1. geforderte Berufserfahrung muss durch die Vorlage einer oder mehrerer
Bescheinigungen nachgewiesen werden, beispielsweise durch:
- Arbeitsverträge oder Arbeitszeugnisse, Anstellungsschreiben oder -bescheinigungen, aus
denen die genaue Art der Tätigkeit sowie das Anfangsdatum und gegebenenfalls das Ende
der Berufserfahrung hervorgehen;
- für den Fall, dass die berufliche Tätigkeit noch ausgeübt wird, neben dem
Einstellungsvertrag die letzte Gehaltsabrechnung als Nachweis für die Dauer dieser
Tätigkeit;
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- Nachweise für eine freiberufliche Tätigkeit (zum Beispiel Steuererklärung, MwSt.-
Formulare, Handelsregisterauszug, Sozialversicherungsnachweise, Rechnungen).
Jedwede Sprachkenntnisse sind, soweit sie nicht eindeutig aus den Befähigungsnachweisen
und Zeugnissen hervorgehen, durch entsprechende, dem Bewerbungsfragebogen
beigefügte Bescheinigungen nachzuweisen. In Ermangelung derartiger Belege müssen die
Bewerberinnen und Bewerber auf einem separaten Blatt klar darlegen, wie sie die
Sprachkenntnisse erworben haben.
Ein Lebenslauf gilt nicht als beweiskräftige Unterlage.
IV. ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN UND ZU DEN PRÜFUNGEN
Das Auswahlverfahren findet aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen statt.
1. Die zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigte Stelle erstellt das Verzeichnis der
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbung form- und fristgerecht eingereicht haben
und die unter III.A aufgeführten allgemeinen Bedingungen erfüllen.
2. Dementsprechend scheiden von vornherein alle Bewerberinnen und Bewerber aus, die:
- die allgemeinen Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, und/oder
- ihre Bewerbung nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht haben (maßgebend ist das
Datum des Poststempels bzw. des Einlieferungsscheins des privaten Kurierdienstes),
- ihren Bewerbungsfragebogen nicht per Einschreiben mit Rückschein oder durch einen
privaten Kurierdienst eingesandt haben (siehe IX.3),
- den Bewerbungsfragebogen nicht unterschrieben haben,
- nicht den zwingend vorgeschriebenen Bewerbungsfragebogen verwendet und
ordnungsgemäß ausgefüllt haben,
- keine Kopie der erforderlichen Nachweise auf Deutsch, Englisch oder Französisch
beigefügt haben.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach Ablauf der Frist für die Einreichung der
Bewerbungen unterrichtet, wenn ihre Bewerbung aus einem der oben genannten Gründe
zurückgewiesen wurde.
3. Der Prüfungsausschuss prüft die Bewerbungsunterlagen, erstellt die Liste der
Bewerberinnen und Bewerber, die die unter III.B genannten besonderen Bedingungen
erfüllen, und wählt anhand zuvor festgelegter Kriterien die 10 Bewerberinnen und
Bewerber aus, deren Befähigungsnachweise und ordnungsgemäß nachgewiesene
Berufserfahrung den wahrzunehmenden Aufgaben, so wie sie unter II. „Art der Tätigkeit“
beschrieben sind, am besten entsprechen.
Dabei stützt er sich auf die Angaben im Bewerbungsfragebogen, die durch beigefügte
Unterlagen belegt sind.
In diesem Stadium scheiden die Bewerberinnen und Bewerber aus, die die unter III.B
geforderten Zulassungsbedingungen nicht erfüllen oder ihre Angaben nicht innerhalb der
festgesetzten Fristen durch einschlägige Unterlagen belegt haben.
4. Jeder Bewerberin und jedem Bewerber wird schriftlich mitgeteilt, welche Entscheidung der
Prüfungsausschuss in ihrem oder seinem Fall getroffen hat.
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5. Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass der
Prüfungsausschuss die Zulassung einer Bewerberin oder eines Bewerbers zum
Auswahlverfahren für nichtig erklären kann, wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt des
Verfahrens feststellt, dass
- die Bewerberin oder der Bewerber eine oder mehrere der allgemeinen, besonderen oder
spezifischen Bedingungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren nicht erfüllt,
oder
- in den Bewerbungsunterlagen Angaben gemacht hat, die nicht durch die erforderlichen
Dokumente belegt sind bzw. sich als nicht zutreffend erweisen.
V. EINLADUNG ZU DEN PRÜFUNGEN
Die Einladung zu den Prüfungen erfolgt auf dem normalen Postweg (nicht per
Einschreiben). Die Bewerberinnen und Bewerber sind gehalten, das Sekretariat des
Prüfungsausschusses von einer Änderung ihrer persönlichen Angaben und/oder Anschrift in
Kenntnis zu setzen (siehe unter IX.4). Die EVP-Fraktion haftet nicht für Verzögerungen bei
der Postzustellung oder die Nichtzustellung von Post, für die der nationale Postdienst die
Verantwortung trägt.
VI. PRÜFUNGEN
Der Prüfungsausschuss kann die Bewerbung von Bewerberinnen und Bewerbern für nichtig
erklären, deren Verhalten bei den Prüfungen dem reibungslosen Verlauf dieser Prüfungen
entgegenstehen würde.
A. SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN
Vier Prüfungen finden statt:
Die Prüfungen 1, 2 und 3 müssen auf Englisch abgelegt werden. Prüfung 4 muss auf
Deutsch oder Französisch abgelegt werden.
Art, Dauer und Bewertung der Prüfungen
1. Prüfung anhand von Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung der Kenntnisse der
Bewerberinnen und Bewerber über die Europäische Union, ihre Organe und ihre Politik
sowie ihr kulturelles und soziales Umfeld, auf Englisch.
Dauer der Prüfung: 20 Minuten
Bewertung: 0 bis 10 Punkte
Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 5 Punkte erzielen, scheiden aus.
2. Abhandlung über ein vom Prüfungsausschuss ausgewähltes Thema über einen
relevanten Bereich der Europäischen Union. Diese dient als Grundlage für die Bewertung
der Kenntnisse und redaktionellen Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber
(Höchstlänge 500 Wörter), auf Englisch.
Dauer der Prüfung: 45 Minuten
Bewertung: 0 bis 20 Punkte
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Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 10 Punkte erzielen, scheiden aus.
3. Praktische Prüfung anhand einer den Bewerberinnen und Bewerbern ausgehändigten
Aktenvorlage von höchstens 20 Seiten. Diese Prüfung dient der Bewertung der analytischen
Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber und ihrer Fähigkeit zur Kurzdarstellung von
Zusammenhängen (Höchstlänge 500 Wörter) sowie ihrer Fähigkeit zur Bearbeitung von
Akten, auf Englisch.
Dauer der Prüfung: 60 Minuten
Bewertung: 0 bis 20 Punkte
Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 10 Punkte erzielen, scheiden aus.
4. Prüfung der Sprachkenntnisse anhand einer Zusammenfassung auf Deutsch oder
Französisch. Diese Prüfung dient der Bewertung der Kenntnisse der Bewerberinnen und
Bewerber in einer zweiten Sprache.
Dauer der Prüfung: 30 Minuten
Bewertung: 0 bis 10 Punkte
Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 5 Punkte erzielen, scheiden aus.
Wichtig:
Die Prüfungen werden in der vorstehenden Reihenfolge korrigiert.
Zu den mündlichen Prüfungen zugelassen werden nur die Bewerberinnen und Bewerber,
die mindestens 30 Punkte bei allen schriftlichen Prüfungen insgesamt und bei jeder
Einzelprüfung die Mindestpunktzahl erzielt haben.
B. MÜNDLICHE PRÜFUNGEN
Art, Dauer und Bewertung der Prüfungen
1. Gespräch mit dem Prüfungsausschuss, das dazu dient, unter Berücksichtigung sämtlicher
in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Angaben die allgemeinen und insbesondere die
die Gemeinschaft betreffenden Kenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber, ihre
Redegewandtheit sowie generell ihre Eignung zur Ausübung von Tätigkeiten in der
Laufbahngruppe AD im Sekretariat der EVP-Fraktion, wie sie unter II. dieser
Stellenausschreibung beschrieben werden, zu beurteilen.
Dauer der Prüfung: 20 Minuten
Bewertung: 0 bis 30 Punkte
Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 15 Punkte erzielen, scheiden aus.
2. Gespräch mit dem Prüfungsausschuss zur Überprüfung der Kenntnis der anderen, im
Bewerbungsbogen der Bewerberinnen und Bewerber angegebenen Sprachen.
Dauer der Prüfung: 10 Minuten
Bewertung: 0 bis 10 Punkte
Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 5 Punkte erzielen, scheiden aus.
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VII. AUFNAHME IN DIE EIGNUNGSLISTE
Der Prüfungsausschuss erstellt eine Liste der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber aus
den Bewerberinnen und Bewerbern, die mindestens 60 % der Punkte bei den Prüfungen
insgesamt (schriftliche und mündliche Prüfungen zusammengenommen) erreicht und bei
jeder Einzelprüfung die erforderliche Mindestpunktzahl erzielt haben. Die Bewerberinnen
und Bewerber werden in der Reihenfolge ihrer Prüfungsergebnisse in die Eignungsliste
aufgenommen.
VIII. EINSTELLUNGSBEDINGUNGEN
1. Die in die Eignungsliste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber können
entsprechend dem Bedarf der EVP-Fraktion eingestellt werden.
2. Die Eignungsliste des Auswahlverfahrens gilt zwei Jahre. Ihre Geltungsdauer kann
verlängert werden. In diesem Fall werden die in die Liste aufgenommenen Bewerberinnen
und Bewerber rechtzeitig benachrichtigt.
3. Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 5.
IX. EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN
1. Der Bewerbungsfragebogen ist ordnungsgemäß in einer der folgenden Sprachen
auszufüllen: Deutsch, Englisch oder Französisch. Er kann auf der Website der EVP-
Fraktion (http://www.eppgroup.eu/home/en/job/job.asp) aufgerufen oder bei der
Personalabteilung des Fraktionssekretariats (E-Mail-Adresse: epprecruitment@europarl.europa.eu)
angefordert werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber, die es versäumt haben, den Bewerbungsfragebogen
auszufüllen und zu unterzeichnen und Fotokopien der Unterlagen beizufügen, aus denen
hervorgeht, dass sie die besonderen Zulassungsbedingungen (siehe III. B.) erfüllen, so dass
der Prüfungsausschuss nachprüfen kann, ob die Angaben in dem Bewerbungsfragebogen
zutreffen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
Jede Seite der Fotokopien der eingesandten Belege muss nummeriert sein. Sämtliche dem
Bewerbungsfragebogen beigefügten Belege müssen in einer Inhaltsangabe aufgeführt sein,
in der die Benennung jeden Dokuments sowie die entsprechende(n) Seitenzahl(en)
angegeben sein müssen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, die
Dokumente NICHT zusammenzuheften.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden bezüglich III.B.1 darauf hingewiesen, dass die
Bewerberinnen und Bewerber, deren Befähigungsnachweise und Bildungsabschlüsse nicht
auf Deutsch, Englisch oder Französisch abgefasst sind, eine nicht-offizielle Übersetzung in
eine dieser Sprachen beifügen müssen.
Die mit der Bewerbung eingereichten Unterlagen werden den Bewerberinnen und
Bewerbern nicht zurückgesandt.
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2. Körperbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, auf einem gesonderten
Blatt, das dem Bewerbungsfragebogen beizufügen ist, anzugeben, welche Vorkehrungen
ihres Erachtens erforderlich sind, um ihnen die Teilnahme an den Prüfungen zu erleichtern,
und Belege als Nachweis für die angegebene Behinderung beizufügen.
3. Der Bewerbungsfragebogen und die Fotokopien der Unterlagen sind per Einschreiben mit
Rückschein (1) bis spätestens 27. April 2012 (maßgebend ist das Datum des
Poststempels bzw. des Einlieferungsscheins des privaten Kundendienstes) an folgende
Anschrift zu senden:
EVP-FRAKTION
Personalabteilung
Stellenausschreibung Nr. EVP/AD/2012/5
EUROPÄISCHES PARLAMENT
ASP 1 H 265
Rue Wiertz 60
B - 1047 BRÜSSEL
4. Der gesamte Schriftverkehr in Zusammenhang mit der unter einem bestimmten Namen
eingereichten Bewerbung ist unter Angabe dieses Namens und der Nummer des
Auswahlverfahrens zu führen und ausschließlich an die vorstehende Anschrift zu richten.
Der gesamte Schriftverkehr muss entweder auf Deutsch, Englisch oder Französisch
abgefasst werden.
Die von der Bewerberin oder dem Bewerber auf dem Bewerbungsfragebogen angegebene
Anschrift (2) gilt als die Anschrift, an die der gesamte das Auswahlverfahren betreffende
Schriftverkehr, einschließlich der Einladungen zu den Prüfungen, gerichtet wird. Diese
Anschrift gilt als der Ort, von dem aus sich die Bewerberin oder der Bewerber zum
Prüfungsort begibt.
Es ist Aufgabe der Bewerberinnen und Bewerber, dem Sekretariat des
Prüfungsausschusses unter der vorstehenden Anschrift etwaige Änderungen ihrer
persönlichen Angaben und/oder ihrer Anschrift rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
Eilige Mitteilungen der Bewerberinnen und Bewerber sind dem Sekretariat des
Prüfungsausschusses per Fax (Fax-Nr.: + 32 2 283 10 50) oder per E-Mail (E-Mail-Adresse:
epp-recruitment@europarl.europa.eu) zu übermitteln. Die Bewerberinnen und Bewerber
werden gebeten, von TELEFONISCHEN RÜCKFRAGEN ABSTAND ZU NEHMEN.
5. Die in die Eignungsliste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber, denen eine
Stelle angeboten wird, haben die Originale ihrer Zeugnisse, Bildungsabschlüsse und
Arbeitsbescheinigungen zum Zweck der Überprüfung nachzureichen.
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(1) - Die Übermittlung durch private Kurierdienste gilt als Einschreiben. In diesem Fall ist das
Datum des Einlieferungsscheins maßgebend.
Wünscht die Bewerberin oder der Bewerber aus bestimmten oder besonderen Gründen,
dass der gesamte das Auswahlverfahren betreffende Schriftverkehr an eine andere
Anschrift als die Anschrift ihres bzw. seines tatsächlichen Aufenthaltsortes gerichtet wird,
muss sie/er diesen Antrag auf einem gesonderten Blatt eingehend und ausführlich
begründen. Jede Erklärung dieser Art wird vertraulich behandelt.
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