Verkaufsprospekt - ACIVO Prozessfinanzierungs AG
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<strong>Verkaufsprospekt</strong><br />
zur zweiten Kapitalerhöhung
<strong>ACIVO</strong> <strong>Prozessfinanzierungs</strong> <strong>AG</strong><br />
<strong>Verkaufsprospekt</strong><br />
über die Emission von bis zu 600.000 Stück auf den<br />
Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien<br />
(rechnerischer Nennwert je Stückaktie 1,00)<br />
zum Ausgabepreis von je 8,00<br />
mit voller Gewinnberechtigung für das<br />
Rumpfgeschäftsjahr 2000<br />
Gesamtausgabepreis: 4.800.000,00.<br />
Wertpapier-Kenn-Nummer: 549 383
Inhalt<br />
1 Verkaufsangebot. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
2 Das Produkt der Gesellschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
2.1 Das Problem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
2.2 Die Lösung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
2.3 Die Arbeitsfelder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
2.4 Prüfung, Vertragsschluß und Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
3 Markt und Wettbewerber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
3.1 Der Markt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
3.2 Die Wettbewerber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
4 Die Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
4.1 Gründung, Firma und Sitz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
4.2 Gegenstand des Unternehmens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
4.3 Kapitalverhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
4.4 Rechte der Aktionäre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
4.5 Die Aktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
4.6 Die Aktionärsstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
4.7 Organe der Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
4.7.1 Vorstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
4.7.2 Aufsichtsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
4.7.3 Hauptversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
4.8 Geschäftsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
4.9 Bekanntmachungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
4.10 Personal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
4.11 Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
4.12 Wichtige Verträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
4.13 Rechtsstreitigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
4.14 Patente, Lizenzen, Marken, Domains . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
4.15 Steuerliche Betriebsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
4.16 Jahresabschluss und Gewinnverwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
4.17 Abschlussprüfer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
5 Geschäftsentwicklung und Aussichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
6 Hinweise für den Anleger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
6.1 Anlageerwägungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
6.2 Risikofaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
6.3 Risiken einer Anlage in Aktien der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
6.4 Veräußerung von Aktien im außerbörslichen Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />
6.5 Steuerliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />
7 Herausgeber des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Anlage 1<br />
Satzung der <strong>ACIVO</strong> <strong>Prozessfinanzierungs</strong> <strong>AG</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
Anlage 2<br />
Eröffnungsbilanz zum 14. 4. 2000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
Anlage 3<br />
Gewinn- und Verlustrechnung zum 14. 4. 2000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />
Anlage 4<br />
Anzahl und Erlöse aus Prozessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32<br />
Anlage 5<br />
Planbilanz 2000 bis 2006. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33<br />
Anlage 6<br />
Plan Gewinn- und Verlustrechnung 2000 bis 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />
Anlage 7<br />
Liquiditätsplanung 2000 bis 2006. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />
Anlage 8<br />
Plan-Renditeberechnung 2000 bis 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
4<br />
1 Verkaufsangebot<br />
Das Grundkapital der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> beträgt derzeit 600.000,00 und ist in 600.000 Stück<br />
nennwertlose Inhaber-Stammaktien (rechnerischer Nennwert je 1,00) eingeteilt.<br />
Die Wertpapier-Kenn-Nummer lautet 549 383.<br />
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 5. 5. 2000 hat einer Kapitalerhöhung gegen<br />
Bareinlage oder Sacheinlage um bis zu 600.000,00 auf bis zu 1.200.000,00 durch Ausgabe<br />
von bis zu 600.000 Stück neuen nennwertlosen Inhaber-Stammaktien zugestimmt. Der<br />
Ausgabepreis wurde auf 8,00 je Stückaktie festgesetzt. Die Altaktionäre haben auf ihr<br />
gesetzliches Bezugsrecht verzichtet. Umtausch- oder Bezugsrechte von Gläubigern bereits<br />
umlaufender Wertpapiere bestehen nicht. Die neuen Aktien sind für das Rumpfgeschäftsjahr<br />
2000 voll dividendenberechtigt. Die Kapitalerhöhung muß bis zum 31. 12. 2004 durchgeführt<br />
werden.<br />
Gegenstand dieses <strong>Verkaufsprospekt</strong>es sind bis zu 600.000 Stück Inhaber-Stammaktien,<br />
die zu einem Preis von je 8,00 öffentlich zum Kauf angeboten werden. Der Emissionserlös<br />
aus der Kapitalerhöhung fließt der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> zu. Die Mittel sollen der Prozessfinanzierung<br />
und der Expansion des Unternehmens dienen.<br />
Die Inhaber-Stammaktien werden im Zeitraum vom 19. 6. bis 31. 12. 2000 öffentlich<br />
angeboten. Der Vorstand ist berechtigt, die Zeichnung vorzeitig zu schließen.<br />
Eine Verpflichtung von Personen oder Gesellschaften, die hier angebotenen Wertpapiere<br />
ganz oder teilweise zu übernehmen, besteht nicht. Die Aktien sind auch nicht bereits übernommen<br />
worden. Eine Garantie der Unterbringung der Aktien am Markt haben weder Personen<br />
noch Gesellschaften gegenüber der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> abgegeben.<br />
Die Mindestzeichnung beträgt 200 Aktien zum Ausgabepreis von 1.600,00 je Paket.<br />
Größere Stückzahlen müssen durch 100 teilbar sein. Weitere Kosten oder Gebühren entstehen<br />
nicht.<br />
Bei einer Überzeichnung (mehr vorliegende Kaufaufträge als angebotene Aktien) erfolgt<br />
die Zuteilung dergestalt, dass eine möglichst große Anzahl der Stückaktien in den Streubesitz<br />
gelangt.<br />
Der Zeichnungspreis von 8,00 je Aktie ist auf das für die Gesellschaft bei der Commerzbank<br />
Leipzig (BLZ 860 400 00) geführte Sonderkonto Nr. 230 333 701 innerhalb von<br />
einer Woche nach Zugang der Zeichnungsbestätigung durch den Vorstand zu zahlen.<br />
Die Gesellschaft verpflichtet sich, dem Erwerber den Eingang seiner Zahlung zu bestätigen<br />
und nach Eintragung dieser Kapitalerhöhung im Handelsregister die Eintragung seiner<br />
Aktien im Aktienbuch vorzunehmen. Ein Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer<br />
Anteile ist ausgeschlossen.<br />
Die zum Erwerb der Aktien der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> notwendigen Zeichnungsunterlagen und den<br />
<strong>Verkaufsprospekt</strong> erhalten Sie bei:<br />
<strong>ACIVO</strong> <strong>Prozessfinanzierungs</strong> <strong>AG</strong>,<br />
Forststr. 9, 04229 Leipzig<br />
Tel: (0341) 4 97 22 - 0<br />
Fax: (0341) 4 97 22 - 11<br />
Unter dieser Adresse werden auch die Zeichnungsscheine entgegengenommen.
2 Das Produkt der Gesellschaft<br />
2.1 Das Problem<br />
Jeder kann in die Situation kommen, berechtigte Ansprüche gegen Dritte durch ein Gerichtsverfahren<br />
durchsetzen zu müssen.<br />
Will man in solchen Fällen die Forderungen und Ansprüche nicht aufgeben, muß anwaltliche<br />
und gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. In Abhängigkeit vom Streitwert<br />
sind hierfür jedoch hohe Kosten vorzulegen und unter Umständen kostspielige Sachverständigengutachten<br />
zu finanzieren.<br />
Streitwert in bis Gesamtkostenrisiko* in<br />
eine Instanz zwei Instanzen drei Instanzen<br />
10.000 7.040 16.016 entfällt<br />
25.000 9.318 21.669 entfällt<br />
50.000 12.639 29.768 49.921<br />
100.000 15.676 37.979 64.218<br />
250.000 22.603 56.658 96.726<br />
500.000 32.093 82.104 140.976<br />
1.000.000 46.327 119.444 205.693<br />
* Das Gesamtkostenrisiko pro Instanz ist aus drei Gerichtsgebühren, acht Rechtsanwaltsgebühren für die Parteivertreter<br />
zzgl. MWSt. und jeweils 2.500,- für die Kosten der Beweisaufnahme errechnet.<br />
Dabei ist nicht sicher, ob die oft viele Jahre andauernde gerichtliche Auseinandersetzung<br />
letztlich Erfolg hat. Der im Verfahren unterlegene Kläger verliert seine Forderung und hat<br />
zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen.<br />
Auch der Gewinner geht leer aus, wenn sein Gegenüber zwischenzeitlich in Vermögensverfall<br />
gerät. Sogar für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwaltes haftet er<br />
dann als sogenannter Zweitschuldner.<br />
Können die anfallenden Prozesskosten nicht aufgebracht werden, bleibt letztlich nur der<br />
Verzicht auf die berechtigten Ansprüche, wenn die Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage<br />
gibt und die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht in Betracht kommt.<br />
2.2 Die Lösung<br />
Die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> wurde von Juristen, Kaufleuten und Unternehmern gegründet, um werthaltige<br />
Forderungen unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Klägerseite, der Finanzkraft<br />
des Gegners und der Größe seiner Rechtsabteilung durchzusetzen.<br />
Die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> finanziert Verfahren gegen liquide Schuldner, die der Anspruchsinhaber<br />
nicht selbst führen kann oder will und deren Prozessrisiko nicht durch eine Rechtsschutzversicherung<br />
oder die Prozesskostenhilfe übernommen wird.<br />
5
6<br />
Dabei werden sämtliche Kosten für die Rechtsanwälte, das Gericht und die Beweisaufnahme<br />
übernommen. Die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> trägt das Prozessrisiko allein. Auch wenn der Prozess<br />
verloren gehen sollte, treffen den Kläger keine Kosten. Aufwendungen der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> werden<br />
ihm nicht in Rechnung gestellt.<br />
Bei gewonnenen Prozessen erhalten die Kläger zudem die Möglichkeit, ihre Ansprüche<br />
durch das Stellen einer Vollstreckungsbürgschaft zu sichern.<br />
Für die Finanzierung des Verfahrens und das übernommene Prozessrisiko erhält die<br />
<strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> einen Anteil von 50 % vom realisierten Ergebnis nach Erstattung der entstandenen<br />
Kosten.<br />
Als Kundennutzen für den Anspruchsinhaber ergibt sich:<br />
· Von seiner sonst uneinbringlichen Forderung kann er zumindest einen Teilbetrag realisieren.<br />
· Seine eigene Liquidität wird nicht angegriffen.<br />
· Ein Kostenrisiko trägt er nicht.<br />
· Die Erhebung einer Teilklage allein aus Kostengründen entfällt.<br />
· Schon die außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen können aus einer Position der<br />
Stärke geführt werden.<br />
Auch der beauftragte Anwalt profitiert:<br />
· Es können Gebühren für andernfalls unterbleibende gerichtliche Auseinandersetzungen<br />
abgerechnet werden.<br />
· Zusätzliche Umsätze und Gewinne werden erschlossen.<br />
· Der Ausgleich der gelegten Rechnungen ist gesichert.<br />
2.3 Die Arbeitsfelder<br />
Die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> bietet ihre Dienste für die Finanzierung jeder gerichtlichen Auseinandersetzung<br />
an, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis eine Teilhabe der Gesellschaft zuläßt.<br />
Dabei muß es nicht unbedingt um eine finanzielle Forderung gehen. Der Streitwert der<br />
Auseinandersetzung muß satzungsgemäß jedoch mindestens 10.000,00 betragen.<br />
Die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> ist in folgenden Bereichen schwerpunktmäßig tätig:<br />
Ansprüche aus<br />
· Arbeitsrecht<br />
· Eigentumsrecht<br />
· Erbrecht<br />
· Franchisingrecht<br />
· gewerblichem Rechtsschutz<br />
· Haftungsrecht, auch Anwalts-, Steuerberater- und Arzthaftungsrecht<br />
· Handels- und Gesellschafts-, auch Handelsvertreterrecht<br />
· Insolvenzrecht
· Kaufvertragsrecht, auch Immobilienkaufverträge<br />
· Patentrecht<br />
· Restitution<br />
· Schadenersatzrecht, auch Verkehrsunfallrecht<br />
· Schuldrecht<br />
· Steuerrecht<br />
· Urheberrecht<br />
· Versicherungsrecht<br />
· Werkvertragsrecht, auch Bauvertragsrecht<br />
· Wettbewerbsrecht<br />
· Zugewinnausgleichsrecht<br />
Die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> finanziert Prozesse von deutschen und ausländischen Anspruchsinhabern bei<br />
Erfolgsaussichten sowohl im erstinstanzlichen Rechtszug als auch im Berufungs- und Revisionsverfahren.<br />
Eine Rechtsberatung im Einzelfall kommt aus Rechtsgründen jedoch nicht in Betracht.<br />
Wenden sich Privatpersonen oder Firmen direkt an die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong>, werden sie an einen<br />
Anwalt ihres Vertrauens verwiesen.<br />
2.4 Prüfung, Vertragsschluss und Verfahren<br />
Für die Prüfung der Finanzierung wird der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> in der Regel ein Entwurf der anwaltlichen<br />
Klageschrift überlassen.<br />
Zur Vorbereitung des <strong>Prozessfinanzierungs</strong>vertrages skizziert der beauftragte Anwalt auf<br />
einem Fragebogen der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> den Sachverhalt.<br />
Auf dieser Grundlage wird durch die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> zunächst binnen drei Arbeitstagen entschieden,<br />
ob der Vorgang grundsätzlich für eine Finanzierung in Betracht kommt.<br />
Ist dies der Fall, übersendet die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> dem Anspruchsinhaber den <strong>Prozessfinanzierungs</strong>vertrag.<br />
Mit seiner Unterschrift unterbreitet der Anspruchsinhaber der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> ein<br />
Angebot zur Finanzierung seines Prozesses.<br />
Die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> prüft daraufhin durch eigene Mitarbeiter und externe Fachkräfte die<br />
Erfolgsaussichten des Verfahrens und die Bonität des Gegners. Wird eine Erfolgsaussicht<br />
und die Bonität bejaht, zeichnet die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> den angebotenen Vertrag binnen 15 Arbeitstagen<br />
gegen und übernimmt sodann die Kostenlast des Verfahrens. Diese Kosten beinhalten<br />
insbesondere die Anwaltskosten gemäß der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, die<br />
Kosten der Beweisaufnahme, Kosten für gerichtlich bestellte Gutachter, Gerichtskosten und<br />
die Kostenerstattungsansprüche der Gegenseite.<br />
Die Prüfung des Vorgangs durch die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> ist für den Anspruchsinhaber – unabhängig<br />
vom Prüfungsergebnis – unentgeltlich.<br />
Den Prozess selbst führt ausschließlich der vom Anspruchsinhaber beauftragte Anwalt<br />
seines Vertrauens. Um dessen Unabhängigkeit zu sichern, wird ein Vertragsverhältnis nur<br />
zwischen dem Anspruchsinhaber und der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong>, nicht jedoch zwischen dem beauftragten<br />
Anwalt und der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> begründet.<br />
7
8<br />
Die Gesellschaft wird über den Stand des Verfahrens durch Kopien der gewechselten<br />
Schriftsätze informiert.<br />
Im Finanzierungsvertrag verpflichtet sich der Anspruchsinhaber, einem angemessenen<br />
Vergleichsvorschlag des Gerichtes zuzustimmen. Sollte es hierbei zu Meinungsverschiedenheiten<br />
zwischen dem Anspruchsinhaber und der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> kommen, kann der Anspruchsinhaber<br />
den Finanzierungsvertrag zu den Bedingungen des vorgeschlagenen Vergleichs auflösen<br />
und den Prozess auf eigenes Risiko und Rechnung fortsetzen.<br />
Zur Absicherung der vertraglichen Ansprüche tritt der Anspruchsinhaber seine Forderungen<br />
an den Gegner an die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> ab.<br />
Um eine zeitnahe, diskrete und kostenbewußte Entscheidung zu gewährleisten, werden<br />
eventuelle Streitigkeiten aus dem Vertrag mit der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> unter Ausschluß der ordentlichen<br />
Gerichte vor einem Schiedsgericht entschieden.<br />
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung hinsichtlich des Vertragsschlusses<br />
und der in diesem Zusammenhang überlassenen Unterlagen. Für eine etwaige Veröffentlichung<br />
des Umstandes, dass die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> seinen Prozess finanziert, benötigt der Anspruchsinhaber<br />
die Zustimmung der Gesellschaft.<br />
3 Markt und Wettbewerber<br />
3.1 Der Markt<br />
Im Jahr 1997 sind nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes vor den Landgerichten<br />
der Bundesrepublik Deutschland 423.628 erstinstanzliche Zivilverfahren erledigt worden.<br />
Nach anwaltlicher Erfahrung werden ca. 4 % aller anstehenden Verfahren nicht aufgenommen,<br />
weil die Klägerseite den Prozess nicht vorfinanzieren kann. Unternehmen und<br />
Anspruchsinhaber verzichten damit auf durchsetzbare Forderungen im Volumen von weit<br />
über einer Milliarde DM.<br />
Es ergeben sich somit nach zurückhaltender Schätzung jährlich zwischen 15.000 und<br />
20.000 landgerichtliche Verfahren, die für eine gewerbliche Prozessfinanzierung in Betracht<br />
kommen.<br />
Der bestehende Markt ist nach den Angaben der eingeführten Mitbewerber zu den von<br />
ihnen finanzierten Fällen nicht abgedeckt.<br />
3.2 Die Wettbewerber<br />
Auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung sind neben der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> weitere Wettbewerber<br />
tätig:<br />
D.A.S. ProFi <strong>AG</strong>, München<br />
JUR<strong>AG</strong>ENT <strong>AG</strong> , Leipzig<br />
FORIS Beteiligungs <strong>AG</strong>, Berlin<br />
PROXX <strong>AG</strong>, vormals PROZESS <strong>AG</strong>, Essen
Ihre Angebote unterscheiden sich inhaltlich nicht wesentlich voneinander. Alle Wettbewerber<br />
werden am Erlös des finanzierten Verfahrens beteiligt.<br />
Die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> bietet jedoch als einzige Gesellschaft die Prozessfinanzierung bereits ab<br />
einem Streitwert von 10.000,00. Die Mitbewerber mit Streitwertuntergrenzen von überwiegend<br />
50.000,00 engagieren sich in diesem Segment nicht, so dass die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> hier<br />
bereits kurz nach dem Markteintritt die Marktführerschaft übernehmen konnte.<br />
Zwar ist das Verhältnis zwischen den vorzulegenden Kosten und dem erzielbaren Erlös<br />
in diesem Marktbereich rechnerisch ungünstiger als bei höheren Streitwerten, es erreichen<br />
jedoch nur 13 % der eingereichten zivilrechtlichen Klagen einen Streitwert von mehr als<br />
50.000,00.<br />
Die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> beabsichtigt zudem, das <strong>Prozessfinanzierungs</strong>geschäft für den Massenmarkt<br />
zu öffnen und eine Alternative zum Verzicht auf rechtlich begründete und durchsetzbare<br />
Forderungen auch weniger Begüterter, die regelmäßig nicht um Millionenstreitwerte prozessieren<br />
werden, anzubieten.<br />
Für den Aktionär der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> ergibt sich als Zusatznutzen, dass bei Verfahren bis<br />
30.677,00 keine dritte Instanz eröffnet ist. Außerdem werden Verfahren mit geringeren<br />
Streitwerten erfahrungsgemäß schneller, weil oft ohne aufwendige Beweisaufnahme und<br />
Berufung, abgewickelt und häufiger durch Vergleich beendet. Dies ermöglicht der Gesellschaft<br />
einen schnelleren Rücklauf der investierten Liquidität, die sodann erneut für Prozessfinanzierungen<br />
zur Verfügung gestellt werden kann.<br />
Anteile der Streitwerte an der Gesamtanzahl erledigter Verfahren<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden, Rechtspflege, Fachserie 10, Reihe 2,<br />
Gerichte und Staatsanwaltschaft, 1997<br />
Prozesse über 50.000,00<br />
46 %<br />
13 %<br />
Prozesse 10.000,00 bis 50.000,00<br />
41 %<br />
Prozesse<br />
(unrentabel)<br />
0 bis 10.000,00<br />
9
10<br />
4 Die Gesellschaft<br />
4.1 Gründung, Firma und Sitz<br />
Die Gesellschaft wurde am 14. 4. 2000 als „cyflenwad Neunundsiebzigste Vermögensverwaltungs<br />
Aktiengesellschaft“ mit Sitz in Kleinmachnow gegründet und am 26. 4. 2000 unter der<br />
Nummer HRB 13536 in das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam eingetragen.<br />
Besondere Vorteile im Sinne von § 26 Abs. 1 AktG zu Lasten der Gesellschaft sind den<br />
Gründungsaktionären, dem Vorstand und den Mitgliedern des Aufsichtsrates nicht eingeräumt<br />
worden.<br />
Auf der Hauptversammlung vom 5. 5. 2000 wurde die Umfirmierung in „<strong>ACIVO</strong> <strong>Prozessfinanzierungs</strong><br />
Aktiengesellschaft“ und die Verlegung des Sitzes nach Leipzig beschlossen. Die<br />
Veränderungen sind dem Handelsregister zur Eintragung angemeldet.<br />
Die Satzung in der Fassung der Änderung durch die Hauptversammlung vom 5. 5. 2000<br />
ist dem <strong>Verkaufsprospekt</strong> als Anlage 1 beigefügt.<br />
Das operative Geschäft der Prozessfinanzierung wurde bereits am 1. 1. 2000 in einer Vorgesellschaft<br />
aufgenommen. Es wurde am 5. 5. 2000 mit den eingeworbenen Finanzierungsanfragen<br />
und -verträgen sowie den Namens- und Markenrechten auf die <strong>ACIVO</strong> <strong>Prozessfinanzierungs</strong><br />
<strong>AG</strong> Leipzig übertragen.<br />
Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht und ist kein Konzernunternehmen.<br />
Die Dauer der Gesellschaft ist zeitlich nicht beschränkt.<br />
4.2 Gegenstand des Unternehmens<br />
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind die finanzielle Beteiligung an der<br />
gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Rechtsansprüchen Dritter, der<br />
Erwerb und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, die Beteiligung an anderen<br />
Unternehmen und einzelnen Geschäften anderer Unternehmen, sowie die Erbringung von<br />
Dienstleistungen für Angehörige rechts- und steuerberatender Berufe.<br />
Tätigkeiten, die nach der Gewerbeordnung, dem Kreditwesengesetz, dem Rechtsberatungsgesetz<br />
oder nach den versicherungsrechtlichen Vorschriften einer Erlaubnis bedürfen,<br />
sind ausgeschlossen.<br />
Im übrigen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur<br />
Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere zur<br />
Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland und zum Abschluß von Interessengemeinschaftsverträgen<br />
und von Übernahmeverträgen.<br />
4.3 Kapitalverhältnisse<br />
Das Grundkapital der Gesellschaft betrug bei deren Gründung 50.000,00 (Bargründung),<br />
eingeteilt in 50.000 Stück auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (rechnerischen<br />
Nennwert je Aktie 1,00).<br />
Am 5. 5. 2000 wurde eine Kapitalerhöhung durch Sacheinlage um 550.000,00 zu<br />
einem rechnerischen Nennwert je Aktie von Höhe von 1,00 vorgenommen. Bei der Sacheinlage<br />
handelt es sich um die materielle, rechtliche und vertragliche Infrastruktur des Pro-
zessfinanzierungsgeschäftes der seit dem 1. 1. 2000 tätigen Vorgesellschaft einschließlich<br />
der von ihr eingeworbenen Finanzierungsanfragen und -verträge mit einem Streitwertgesamtvolumen<br />
in Höhe von 8.052.833,00 (Stand 5. 5. 2000). Die Kapitalerhöhung ist im Handelsregister<br />
zur Eintragung angemeldet.<br />
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr 600.000,00, eingeteilt in 600.000<br />
Stück auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (rechnerischer Nennwert je Aktie<br />
1,00).<br />
Die Hauptversammlung vom 5. 5. 2000 hat ein genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu<br />
600.000,00 durch Ausgabe von bis zu 600.000 Stück auf den Inhaber lautender Stammaktien<br />
geschaffen. Der Ausgabepreis je Stückaktie wurde auf 8,00 festgesetzt. Die Kapitalerhöhung<br />
ist bis zum 31. 12. 2004 durchzuführen. Die Altaktionäre haben auf ihr gesetzliches<br />
Bezugsrecht verzichtet. Die neuen Aktien sind für das Rumpfgeschäftsjahr 2000 voll<br />
dividendenberechtigt. Der Beschluss ist im Handelsregister zur Eintragung angemeldet.<br />
Diese Kapitalerhöhung ist Gegenstand dieses <strong>Verkaufsprospekt</strong>s.<br />
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 5. 5. 2000 hat außerdem die Schaffung<br />
eines bedingten Kapitals in Höhe von bis zu 100.000,00 unter Ausschluss des Bezugsrechtes<br />
zur Ausgabe von Optionsrechten an Mitglieder des Vorstandes beschlossen. Der Beschluss<br />
ist im Handelsregister zur Eintragung angemeldet.<br />
Andere Wertpapiere, die ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien gewähren, hat die<br />
Gesellschaft nicht ausgegeben.<br />
4.4 Rechte der Aktionäre<br />
Die Aktionäre haben das Recht, an den Hauptversammlungen teilzunehmen und dort das<br />
Stimmrecht auszuüben; sie haben ferner das Recht auf Beteiligung am Unternehmensgewinn<br />
(§ 58 Abs. 4 AktG), das Bezugsrecht auf Aktien bei Kapitalerhöhung sowie Anspruch auf<br />
Liquidationserlös.<br />
4.5 Die Aktien<br />
Das Grundkapital ist in nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.<br />
Die Form der Aktienurkunden und Gewinnanteilscheine bestimmt der Vorstand. Die Verbriefung<br />
mehrerer Aktien in einer Globalurkunde ist zulässig. Ein Anspruch des Aktionärs auf<br />
Einzelverbriefung mehrerer von ihm gehaltener Aktien ist ausgeschlossen.<br />
Die Inhaberaktien können aufgrund der Satzung nach den allgemeinen Grundsätzen des<br />
Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts formlos und frei von Zustimmungserfordernissen<br />
der Gesellschaft übertragen werden. Allerdings hat eine Umschreibung im Aktienbuch der<br />
Gesellschaft zu erfolgen. Die lnhaberaktien werden mithin wie bewegliche Sachen durch Einigung<br />
und Übergabe übereignet.<br />
Bis zur Erlangung der Girosammelverwahrung der Aktien wird ein Aktienbuch geführt.<br />
Die Wertpapier-Kenn-Nummer lautet 549 383.<br />
Zahl- und Hinterlegungsstelle ist derzeit die Gesellschaftskasse der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong>, Forststr. 9,<br />
04229 Leipzig. Zur Börseneinführung wird eine noch zu bestimmende Bank diese Funktion<br />
übernehmen.<br />
11
12<br />
Die Einbeziehung der Aktien der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> in die Kursfeststellung an einer deutschen<br />
Wertpapierbörse wird angestrebt. Zunächst sollen für die Aktien außerbörslich Preise festgestellt<br />
werden.<br />
4.6 Die Aktionärsstruktur<br />
Die nachstehende Aufstellung zeigt die Anteilsverhältnisse vor der Kapitalerhöhung durch das<br />
genehmigte Kapital gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 5. 5. 2000:<br />
Aktionär Aktien vor Emission Anteil in %<br />
Michael Franzki 147.500 24,58<br />
Hans Peter Habich 147.500 24,58<br />
Kai Lautenschlager 152.500 25,42<br />
Heiko Schulz 152.500 25,42<br />
Nach Kenntnis des Vorstandes hält kein Aktionär Anteile, die ihm einen unmittelbar oder mittelbar<br />
beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft sichern.<br />
Die Veräußerung der im vorliegenden <strong>Verkaufsprospekt</strong> angebotenen Stückaktien in den<br />
Streubesitz soll die auch zukünftige Unabhängigkeit der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> von wirtschaftlichen Einzelinteressen<br />
sichern.<br />
4.7 Organe der Gesellschaft<br />
4.7.1 Vorstand<br />
Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft ist gem. § 78 AktG der Vorstand. Dieser wird<br />
gem. § 84 AktG vom Aufsichtsrat bestellt und gem. § 111 Abs. 1 AktG vom Aufsichtsrat<br />
überwacht.<br />
Der Vorstand besteht satzungsgemäß aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der<br />
Vorstandsmitglieder wird durch den Aufsichtrat bestimmt.<br />
Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe des Gesetzes, der Satzung und einer<br />
vom Aufsichtsrat zu genehmigenden Geschäftsordnung.<br />
Der Aufsichtsrat kann bestimmen, daß Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung der<br />
Gesellschaft befugt sein sollen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.<br />
Vorstände sind derzeit:<br />
Herr Hans Peter Habich, Leipzig, Rechtsanwalt<br />
– einzelvertretungsberechtigt –<br />
Herr Kai Lautenschlager, Leipzig, Dipl.-Bauingenieur<br />
– einzelvertretungsberechtigt –<br />
600.000 100,00
Die Vorstandsverträge laufen bis zum 4. 5. 2004.<br />
Die Vorstände sind über die Anschrift der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> erreichbar.<br />
Da die Gesellschaft erst im April 2000 gegründet worden ist, entfallen die Angaben über<br />
die Bezüge.<br />
4.7.2 Aufsichtsrat<br />
Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern.<br />
Ihre Wahl erfolgt nach Bestimmung der Hauptversammlung, längstens für die Zeit bis zur<br />
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr<br />
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,<br />
wird nicht mitgerechnet.<br />
Die Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern ist zulässig.<br />
Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrates vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat<br />
aus, so ist, falls nicht ein gem. § 101 Abs. 3 AktG bestelltes Ersatzmitglied an seiner Stelle<br />
Mitglied des Aufsichtsrates wird, unverzüglich eine Ersatzwahl vorzunehmen. Ersatzwahlen<br />
erfolgen auf den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes.<br />
Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung, da sie weniger als 500 Arbeitnehmer<br />
beschäftigt. Der Aufsichtsrat setzt sich daher nur aus Vertretern der Aktionäre zusammen.<br />
Entsenderechte bestimmter Aktionäre bestehen nicht.<br />
Der Aufsichtsrat setzt sich gegenwärtige aus folgenden Personen zusammen:<br />
Herr Michael Franzki, Donaueschingen, Kaufmann<br />
– Vorsitzender –<br />
Herr Markus Baaden, Leipzig, Rechtsanwalt<br />
– Stellvertretender Vorsitzender –<br />
Frau Annett Horn, Leipzig, Steuerberaterin<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind über die Anschrift der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> zu erreichen.<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten ihre notwendigen Auslagen ersetzt. Ferner<br />
steht ihnen eine von der Hauptversammlung festzulegende Vergütung sowie die Erstattung<br />
der darauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu.<br />
13
14<br />
4.7.3 Hauptversammlung<br />
Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet satzungsgemäß innerhalb der ersten acht<br />
Monate des Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse<br />
statt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand oder den Aufsichtsrat der Gesellschaft.<br />
Die ordentliche Hauptversammlung beschließt insbesondere über die Verwendung des<br />
Bilanzgewinns, über die Wahl des Abschlußprüfers, über die Entlastung des Vorstands und<br />
des Aufsichtsrats, über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und in den gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Fällen über die Feststellung des Jahresabschlusses.<br />
Jede Stückaktie mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 gewährt in der Hauptversammlung<br />
eine Stimme.<br />
4.8 Geschäftsjahr<br />
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.<br />
4.9 Bekanntmachungen<br />
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen satzungsgemäß ausschließlich im Bundesanzeiger.<br />
4.10 Personal<br />
Neben den beiden Vorstandsmitgliedern hat die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> derzeit zwei weitere festangestellte<br />
Mitarbeiter für die Auftragsbearbeitung. Hinzu kommt ein Pool von Rechtsanwälten,<br />
Steuerberatern und sonstigen Fachleuten, auf deren Spezialkenntnisse fallweise zurückgegriffen<br />
wird.<br />
Die Gesellschaft plant, ihr Personal entsprechend dem Geschäftsverlauf noch im Rumpfgeschäftsjahr<br />
2000 aufzustocken. Die Stellen sind ausgeschrieben. Die Personalauswahl<br />
läuft.<br />
4.11 Investitionen<br />
Über den normalen Umfang hinausgehende Investitionen wurden bei der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> nicht<br />
getätigt, da es sich um ein Dienstleistungsunternehmen handelt.<br />
Die sonst üblichen – regelmäßig zu erheblichen Verlusten führenden – Anlaufkosten für<br />
den Aufbau einer materiellen und rechtlichen Infrastruktur (Personalkosten, Miete für<br />
Geschäftsräumlichkeiten, Kfz-, Computer-, Kopier-, Telefon-, Telefax- und Diktiertechnik,<br />
Software, Büromöbel und Bürobedarf, Layout und Druck der Geschäftsunterlagen, Telekommunikation<br />
und Porto, Markenrechtsschutz, Internet Domains und Homepage, Werbung,<br />
Rechtsberatung, Buchhaltung und Kontoführung) sind bei der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> nicht angefallen,<br />
weil die erforderliche Infrastruktur von einer Vorgesellschaft mit gleichem Unternehmensgegenstand<br />
als Sacheinlage übernommen werden konnte.
Über den normalen Geschäftsumfang hinausgehende Verträge bestehen nicht.<br />
Die Gesellschaft betreibt ihre Geschäfte in zu ortsüblichen Preisen gemieteten Räumlichkeiten.<br />
4.12 Wichtige Verträge<br />
Wichtige Verträge, die über den normalen Geschäftsumfang hinausgehen, bestehen nicht.<br />
4.13 Rechtsstreitigkeiten<br />
Die von der Gesellschaft finanzierten Gerichtsverfahren stellen deren eigentlichen Geschäftsgegenstand<br />
dar. Die Gesellschaft selbst ist jedoch in keinem der finanzierten Verfahren Klägerin<br />
oder Beklagte.<br />
Gerichts- oder Schiedsverfahren gegen die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> selbst, die einen Einfluß auf die<br />
wirtschaftliche Lage der Gesellschaft haben könnten, sind nicht anhängig. Nach Kenntnis der<br />
Gesellschaft sind solche Verfahren weder angedroht noch zu erwarten.<br />
4.14 Patente, Lizenzen, Marken, Domains<br />
Eine Abhängigkeit der Gesellschaft von Patenten und Lizenzen besteht nicht.<br />
Der markenrechtliche Schutz für die Wortmarke „<strong>ACIVO</strong>“ ist vom Deutschen Patent- und<br />
Markenamt München am 19. 2. 2000 unter der Registernummer 399 69 839 erteilt worden.<br />
Die Wortmarke ist durch Aufnahme des Geschäftsbetriebes sowie Werbung im Internet<br />
und in Printmedien für den Markt der Prozessfinanzierung eingeführt.<br />
EU-weiter Schutz der Wortmarke „<strong>ACIVO</strong>“ für die Dienstleistungsklassen 35, 36 und 42<br />
ist durch die Anmeldung vom 18. 1. 2000 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt<br />
(HABM) Alicante/Spanien beantragt.<br />
Der Schutz der Wortbildmarke „<strong>ACIVO</strong>“, Layout der Firma Monade Leipzig, Farbe rot, für<br />
die Dienstleistungsklassen 35, 36, 41, und 42 ist beim Deutschen Patent- und Markenamt<br />
München durch Anmeldung vom 27. 1. 2000 beantragt.<br />
Die Gesellschaft hält die Rechte an den eingetragenen Internet Domains:<br />
www.acivo.com<br />
www.acivo.de<br />
www.acivo-ag.de<br />
www.acivoag.de<br />
www.acivo-prozessfinanzierung.de<br />
www.acivoprozessfinanzierung.de<br />
www.acivo-prozessfinanzierung-ag.de<br />
www.acivoprozessfinanzierungag.de<br />
Unter den Domains www.acivo.com und www.acivo.de ist die Homepage der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> seit<br />
31. 1. 2000 erreichbar.<br />
15
16<br />
4.15 Steuerliche Betriebsprüfung<br />
Aufgrund des kurzen Bestehens der Gesellschaft haben noch keine steuerlichen Betriebsprüfungen<br />
stattgefunden.<br />
4.16 Jahresabschluss und Gewinnverwendung<br />
Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss sowie<br />
den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen.<br />
Unverzüglich nach Eingang des Prüfungsberichts sind der Jahresabschluss und der<br />
Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht und dem Vorschlag für die Verwendung des<br />
Bilanzgewinns dem Aufsichtsrat vorzulegen. Die ordentliche Hauptversammlung beschließt<br />
über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Verwendung des<br />
Bilanzgewinns und wählt den Abschlussprüfer.<br />
4.17 Abschlussprüfer<br />
Die Gesellschaft unterliegt als sog. Kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB nicht<br />
der Pflichtprüfung gem. § 326 HGB.<br />
Abschlussprüfer der Aktiengesellschaft für das Rumpfgeschäftsjahr 2000 ist der Wirtschaftsprüfer<br />
Herr Prof. Knoll, 04107 Leipzig, Beethovenstr. 29.<br />
5 Geschäftsentwicklung und Aussichten<br />
Das operative <strong>Prozessfinanzierungs</strong>geschäft wurde am 1. 1. 2000 in einer Vorgesellschaft<br />
unter der Firma <strong>ACIVO</strong> <strong>Prozessfinanzierungs</strong> <strong>AG</strong> Bad Soden, Handelsregister Amtsgericht<br />
Köln HRB 20445, aufgenommen.<br />
Nach Sicherstellung der erforderlichen Bürostruktur, der vertraglichen Bindung juristischer<br />
Prüfungskompetenz für die erwarteten Anfragen und der Erstellung einer aussagekräftigen<br />
Informationsbroschüre ist die Gesellschaft über ihr Servicecenter Leipzig durch Pressemitteilungen<br />
vom 31. 1. 2000 über die Deutsche Presseagentur und die Reuters <strong>AG</strong> mit ihrem<br />
Angebot an die Öffentlichkeit getreten. Es kam zu redaktionellen Umsetzungen der ausgereichten<br />
Pressemitteilungen, u. a. in den Unternehmensnachrichten der Frankfurter Allgemeinen<br />
Zeitung (FAZ) vom 8. 2. 2000, in der „Zeitschrift für die Anwaltspraxis“ (ZAP) vom<br />
8. 3. 2000 und in der Zeitschrift „Finanztest“ Nr. 4/2000.<br />
Daneben macht die Gesellschaft seit dem 14. 2. 2000 mit wöchentlicher Anzeigenwerbung<br />
in der führenden juristischen Fachzeitschrift „Neue Juristische Wochenschrift“ (NJW),<br />
sowie im Online-Adressenteil der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) und der Wochenzeitung<br />
„DIE ZEIT“ auf sich aufmerksam.
Seit 31. 1. 2000 stehen die Informationen über das Angebot der Gesellschaft unter den<br />
Adressen www.acivo.com und www.acivo.de auch im Internet zur Verfügung. Dort kam es im<br />
Zeitraum vom 1. 2. bis 30. 4. 2000 zu insgesamt 44.159 erfolgreich bearbeiteten Anfragen,<br />
somit zu 491 Anfragen pro Tag.<br />
Durch freie Mitarbeiter wurde das Konzept der Gesellschaft und ihr Angebot bei Rechtsanwälten,<br />
Vermögens- und Steuerberatern, Wirtschaftsverbänden und Kammern vorgestellt,<br />
teilweise verbunden mit dem Vorschlag einer auch strategischen Zusammenarbeit.<br />
Im Ergebnis dieser Aktivitäten erhielt die Vorgesellschaft seit 1. 2. 2000 insgesamt:<br />
234 allgemeine Anfragen nach Informationsmaterialien,<br />
51 konkrete Finanzierungsanfragen mit einem Streitwertgesamtvolumen in Höhe von<br />
29.060.280,00<br />
sowie<br />
58 Nachfragen nach der Möglichkeit, vorbörslich Aktien zu zeichnen.<br />
(Stand: 11. 5. 2000)<br />
Die Gesellschaft in ihrer heutigen Form wurde am 14. 4. 2000 als „cyflenwad Neunundsiebzigste<br />
Vermögensverwaltungs <strong>AG</strong>“ mit Sitz in Kleinmachnow gegründet und am 26. 4. 2000<br />
unter der Nummer HRB 13536 in das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam eingetragen.<br />
Auf der Hauptversammlung vom 5. 5. 2000 wurde die Umfirmierung in „<strong>ACIVO</strong> <strong>Prozessfinanzierungs</strong><br />
<strong>AG</strong>“ und die Verlegung des Sitzes nach Leipzig beschlossen.<br />
Das laufende operative Geschäft der Prozessfinanzierung wurde am 5. 5. 2000 mit sämtlichen<br />
eingeworbenen Finanzierungsanfragen und -verträgen sowie den Namens- und Markenrechten<br />
von der Vorgesellschaft auf die <strong>ACIVO</strong> <strong>Prozessfinanzierungs</strong> <strong>AG</strong> Leipzig übertragen.<br />
Hieraus resultieren derzeit<br />
6 vertraglich gebundene und z. T. bereits ausgereichte Prozessfinanzierungen.<br />
Das Streitwertgesamtvolumen dieser Verfahren beträgt 1.631.529,00.<br />
Die kumulierten Prozesskostenrisiken hieraus betragen 495.130,00.<br />
Die kumulierten Gewinnchancen liegen bei 50 % des Streitwertgesamtvolumens, somit<br />
in Höhe von 815.765,00.<br />
(Stand: 11. 5. 2000)<br />
Dabei wird von einer separaten Kostenerstattung im Rahmen der gerichtlichen Kostenfestsetzung<br />
ausgegangen.<br />
Bereits die mit dem bis hierhin eingesetzten Kapital generierte, kumulierte, maximale<br />
Gewinnerwartung übersteigt damit das Grundkapital der Gesellschaft vor der mit diesem <strong>Verkaufsprospekt</strong><br />
angebotenen Kapitalerhöhung.<br />
Die Risiken werden in der Bilanz durch die Bildung von Rückstellungen ausgewiesen, in<br />
denen somit im Fall von Prozesserfolgen namhafte stille Reserven enthalten sind.<br />
17
18<br />
Wegen der im Ergebnis der juristischen Prüfung und/oder der Prüfung der Bonität des<br />
Gegners nicht hinreichenden Erfolgsaussicht mußte die Finanzierung von<br />
21 Verfahren mit einem Streitwertgesamtvolumen in Höhe von 25.181.236,00<br />
abgelehnt werden.<br />
Weitere<br />
24 Finanzierungsprojekte mit einem Streitwertgesamtvolumen in Höhe von<br />
2.247.515,00<br />
befinden sich derzeit noch in der Bearbeitung.<br />
Die Gründung einer Niederlassung in Berlin ist vorbereitet und kann im 2. Quartal 2000<br />
zum Abschluss gebracht werden. Die Errichtung weiterer Niederlassungen zur unmittelbaren<br />
Betreuung der Kunden vor Ort ist in Abhängigkeit von der Geschäftsentwicklung vorgesehen.<br />
Kriterium für den Aufbau weiterer Niederlassungen ist dabei das in der konkreten Region<br />
jeweils anfallende Prozessvolumen.<br />
Die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> strebt für das Jahr 2000 die Finanzierung von 30 Prozessen an.<br />
Im Jahr 2001 sollen bereits 90 und im Jahr 2002 weitere 180 Prozesse finanziert werden.<br />
Geht man von dem statistischen Wert aus, wonach etwa 52 % aller vom Kläger geführten<br />
Prozesse gewonnen werden, ergibt sich bereits hieraus eine für die Gesellschaft und ihre<br />
Aktionäre erfreuliche Gewinnerwartung. Zudem strebt die Gesellschaft danach, durch ein<br />
qualifiziertes Prüfungsverfahren den Anteil der erfolgreich geführten Prozesse über die sich<br />
statistisch ergebenden 52 % hinaus zu erhöhen.<br />
Um die Prozesskosten erfolgversprechender Verfahren auch künftig übernehmen zu können,<br />
hat die Gesellschaft einen erheblichen Kapitalbedarf. Dieser kann wegen seines Risikocharakters<br />
jedoch ausschließlich aus Eigenkapital der Gesellschaft gedeckt werden.<br />
Deshalb sollen noch vor dem geplanten Börsengang die Eigenmittel der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong><br />
durch die Ausgabe der hier angebotenen 600.000 Stück neuen Inhaberaktien um weitere<br />
4.800.000,00 erhöht werden.<br />
6 Hinweise für den Anleger<br />
6.1 Anlageerwägungen<br />
Bevor eine Anlageentscheidung zugunsten von Aktien getroffen wird, sollten die Risiken, welche<br />
mit einer solchen Entscheidung einhergehen, sorgfältig abgewogen werden. Ziel der<br />
nachstehenden Ausführungen ist es, dem Anleger einen kurzen Überblick über das Risikoprofil<br />
der Aktie zu vermitteln. Dieser kann jedoch angesichts der Komplexität wirtschaftlicher<br />
Vorgänge nur die wesentlichen Risikofaktoren berücksichtigen. Um eine Einschätzung vornehmen<br />
können, sollten die folgenden Ausführungen sowie die im <strong>Verkaufsprospekt</strong> enthaltenen<br />
weiteren Informationen sorgfältig gelesen und geprüft werden.
6.2 Risikofaktoren<br />
Konjunkturrisiko<br />
Unter dem Konjunkturrisiko wird die Gefahr von Kursverlusten verstanden, die dadurch<br />
entstehen, dass die Konjunkturentwicklung bei der Anlageentscheidung nicht oder nicht<br />
zutreffend berücksichtigt und dadurch eine Wertpapieranlage zu einem in Nachhinein ungünstigen<br />
Zeitpunkt getätigt wird oder die Wertpapiere in einer ungünstigen Konjunkturphase<br />
gehalten werden.<br />
Inflationsrisiko<br />
Das Inflationsrisiko beschreibt die Gefahr, dass infolge einer Geldentwertung ein Vermögensschaden<br />
eintritt. Dem Risiko unterliegt zum einen der Realwert des vorhandenen Vermögens,<br />
zum anderen der reale Ertrag, der mit dem Vermögen erwirtschaftet werden soll.<br />
Risiko bei kreditfinanzierten Wertpapierkäufen<br />
Kreditfinanzierte, spekulative Engagements sollten, selbst bei hoher Risikofreude, einen<br />
bestimmten Teil der Anlage nicht übersteigen. Nur so bleibt gewährleistet, dass Wertpapiere<br />
nicht in ein Börsentief hinein verkauft werden müssen, weil Liquidität geschaffen werden<br />
muss oder die Börsenlage unsicher geworden ist.<br />
Steuerliche Risiken<br />
Änderungen im Steuerrecht eines Landes, die die Einkommenssituation des Kapitalanlegers<br />
und/oder die Ertragslage von Unternehmen betreffen, können positive wie negative Auswirkungen<br />
auf die Kursentwicklung am Kapitalmarkt haben. Es ist ratsam, sich vor jeder Investition<br />
über die steuerliche Behandlung bzw. die steuerlichen Risiken der beabsichtigten<br />
Anlage genau zu informieren und sich zu vergewissern, ob diese Anlage auch unter diesem<br />
individuellen Aspekt den persönlichen Erwartungen gerecht wird.<br />
Gesetzgeberische Risiken<br />
Durch geänderte Rechtsvorschriften können die Marktaktivitäten eines Unternehmens<br />
sowohl positiv als auch negativ beeinflußt werden. Es können dadurch neue Marktteilnehmer<br />
als Konkurrenten in Erscheinung treten, andererseits aber auch die wirtschaftlichen Grundlagen<br />
für die Geschäftsaktivitäten verschlechtert, im Extremfall sogar entzogen werden.<br />
Spezielle Risiken<br />
Die Gesellschaft gibt keine Zusagen oder Garantien für die aktuelle und zukünftige<br />
Gewinnsituation, die Zahlung von Dividenden oder die Rückzahlung von Eigenkapital. Bestehen<br />
beim Kauf der Aktien Zweifel, sollte eine Bank, ein Finanz- oder sonstiger fachkundiger<br />
Berater aufgesucht werden.<br />
19
20<br />
Unternehmerisches Risiko (Konkurs- oder Insolvenzrisiko)<br />
Der Käufer einer Aktie ist kein Gläubiger, sondern Eigenkapitalgeber und damit Mitinhaber<br />
der Aktiengesellschaft. Mit dem Erwerb der Aktie beteiligt er sich an der wirtschaftlichen Entwicklung<br />
der Gesellschaft. Er wird quasi Unternehmer und eröffnet sich die damit verbundenen<br />
Chancen, trägt aber zugleich die Risiken. Das unternehmerische Risiko enthält die<br />
Gefahr, dass sich das Investment anders als ursprünglich erwartet entwickelt. Auch kann<br />
nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass man das eingesetzte Kapital zurückerhält.<br />
Im Extremfall, d. h. beim Konkurs des Unternehmens, kann ein Aktieninvestment einen<br />
vollständigen Verlust des Anlagebetrages bedeuten, zumal Aktionäre im Konkursfall erst nach<br />
der Befriedigung aller Gläubigeransprüche am Liquidationserlös beteiligt werden.<br />
Unternehmensspezifisches Risiko<br />
Das unternehmensspezifische Risiko bezeichnet das Risiko einer rückläufigen Kursentwicklung<br />
bei einer Aktie aufgrund von Faktoren, die unmittelbar oder mittelbar die emittierende<br />
Gesellschaft betreffen. Ursachen einer solchen aktienspezifischen Kursentwicklung können<br />
in der betriebswirtschaftlichen Situation der Gesellschaft liegen und z. B. in falschen<br />
Managemententscheidungen begründet sein, aber auch aus externen, allgemein volkswirtschaftlichen<br />
Faktoren resultieren.<br />
6.3 Risiken einer Anlage in Aktien der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong><br />
Dieser Prospekt enthält die im <strong>Verkaufsprospekt</strong>gesetz und in der <strong>Verkaufsprospekt</strong>-Verordnung<br />
geforderten Angaben. Er soll dazu dienen, möglichen Aktionären ein vollständiges Bild<br />
über die Chancen und Risiken einer Anlage in Aktien der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> zu geben.<br />
Der Erwerb von Aktien der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> bringt wie jede unternehmerische Beteiligung<br />
Chancen, aber auch Risiken mit sich. Die Chancen wurden bereits dargelegt.<br />
Die Aktien der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> werden derzeit an keiner Börse notiert. Die Gesellschaft wird<br />
sich jedoch um einen außerbörslichen Handel bemühen, sobald diese Kapitalerhöhung plaziert<br />
und im Handelsregister eintragen ist.<br />
Die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> ist in einem noch jungen Geschäftsfeld tätig, in dem bereits andere Wettbewerber<br />
aktiv sind. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Wettbewerber in den Markt<br />
eintreten und damit die Margen sinken.<br />
Der wirtschaftliche Erfolg der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> hängt entscheidend davon ab, für eine Prozessfinanzierung<br />
aussichtsreiche rechtliche Ansprüche mit hohem Streitwert zu finden, diese und<br />
die Bonität des Prozessgegners einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, die letztlich finanzierten<br />
Prozesse erfolgreich zu führen und zu gewinnen. Trotz strenger Auswahlkriterien ist<br />
nicht davon auszugehen, dass alle Prozesse gewonnen werden. Der Erfolg der von der<br />
<strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> finanzierten Prozesse kann unter dem statistischen Durchschnitt bleiben. Verfahren<br />
können länger als prognostiziert dauern.<br />
Aufgrund langer Prozessdauer wird über mehrere Jahre erhebliches Kapital zum Zwecke<br />
der Prozessführung gebunden (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Verwaltungskosten etc.), das<br />
nur im Erfolgsfall als Ertrag in die Gesellschaft zurückfließt. Somit ist die Planungsrechnung<br />
mit größeren Risiken behaftet.<br />
Selbst ein gewonnener Prozess bedeutet nicht unbedingt einen Rückfluss des investierten<br />
Kapitals, da sich die finanzielle Bonität des Kontrahenten noch im Prozessverlauf ändern<br />
kann.
Trotz sorgfältiger Planung und Berechnung können Wertansätze und Kosten für die im<br />
Aufbau befindliche <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> mit Auswirkungen auf die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage<br />
der Gesellschaft überschritten werden.<br />
Aufgrund zu geringer Akzeptanz und unzureichender Marketingaktivitäten besteht das<br />
Risiko, dass die Nachfrage nach Prozessfinanzierungen geringer als erwartet sein könnte und<br />
daher erwartete Umsätze und Erträge mit entsprechenden Auswirkungen auf die wirtschaftliche<br />
Lage der Gesellschaft nicht realisiert werden können.<br />
Der Erfolg der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> hängt wesentlich vom Vorstand der Gesellschaft ab. Aufgrund<br />
seiner beruflichen Erfahrung und den Kenntnissen des Marktes könnte sein Ausfall nachteilige<br />
Auswirkungen für die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Insoweit<br />
besteht eine starke personenbezogene Abhängigkeit.<br />
Die Umsetzung der Unternehmensziele und der Erfolg der Gesellschaft sind in besonderem<br />
Maße davon abhängig, dass durch erfahrene und kompetente Juristen im Rahmen des<br />
Prüfverfahrens ein Gutachten erstellt wird, das die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> in die Lage versetzt, eine<br />
zutreffende Finanzierungsentscheidung zu fällen.<br />
Die Umsetzung der Unternehmensziele und der Erfolg der Gesellschaft sind in besonderem<br />
Maße abhängig von ihrer Fähigkeit, qualifizierte Mitarbeiter dauerhaft für das Unternehmen<br />
zu gewinnen.<br />
Die Umsetzung der Unternehmensziele und der Erfolg der Gesellschaft sind in besonderem<br />
Maße davon abhängig, dass qualifizierte Rechtsanwälte die von der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> finanzierten<br />
Prozesse führen.<br />
Die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> wurde im April diesen Jahres gegründet. Die Gesellschaft befindet sich<br />
noch in der Anlaufphase. Bleibt die Nachfrage nach Prozessfinanzierungen hinter den Erwartungen<br />
zurück, kann dies zu Verlusten führen, wenn die Fixkosten der Gesellschaft nicht in<br />
vollem Umfang durch Erträge erwirtschaftet werden können. Verluste können außerdem dann<br />
eintreten, wenn die Erfolge der von der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> finanzierten Prozesse erheblich unter dem<br />
Durchschnitt aller geführten Prozesse bleiben. In diesem Fall können die finanziellen Mittel<br />
der Gesellschaft mittelfristig durch die von der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> finanzierten Prozesskosten aufgezehrt<br />
werden.<br />
Zukünftige Dividendenzahlungen erfolgen in Abhängigkeit von der Ertragslage der Gesellschaft,<br />
ihrer finanziellen Lage, dem Barmittelbedarf, der allgemeinen Geschäftslage sowie<br />
vom rechtlichen, steuerlichen und regulativen Umfeld.<br />
Bei den im vorliegenden Prospekt wiedergegebenen Meinungen und Prognosen handelt<br />
es sich, sofern dies nicht anders kenntlich gemacht oder ersichtlich ist, ausschließlich um<br />
solche der Vorstände der Gesellschaft. Sie geben die derzeitige Auffassung der Gesellschaft<br />
im Hinblick auf zukünftige mögliche Ereignisse wieder, die gewissen Risiken ausgesetzt<br />
sind. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass sich die tatsächlich eintretenden<br />
Ereignisse wesentlich von der prognostizierten Lage unterscheiden. Weder die Gesellschaft<br />
noch das Management können die Richtigkeit derartiger Meinungen und Prognosen gewährleisten.<br />
6.4 Veräußerung von Aktien im außerbörslichen Handel<br />
Wie bei allen Wertpapieren wird auch der Preis der Aktie der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> durch das Zusammenspiel<br />
von Angebot und Nachfrage bestimmt.<br />
21
22<br />
Bei nicht börsennotierten Aktien kann es im Fall der Veräußerung zu zeitlichen Verzögerungen<br />
im außerbörslichen Handel kommen. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden,<br />
dass der Preis der Aktie im außerbörslichen Handel dem Preis dieses Angebots entspricht<br />
und dass sich ein aktiver Handel in den Aktien ergibt. Im ungünstigsten Fall muß der<br />
Anleger damit rechnen, für seine Anteile keinen Käufer zu finden.<br />
Da die Aktien der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> derzeit an keiner Börse gehandelt werden, ist vorgesehen,<br />
nach Plazierung dieser Kapitalerhöhung die Aktien außerbörslich handeln zu lassen.<br />
Dies bedeutet jedoch, dass die Aktien derzeit weniger einfach gekauft und verkauft werden<br />
können als etwa börsennotierte Aktien. Für einen Verkauf könnte es sich auch als nachteilig<br />
auswirken, dass auf die Aktien der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> in den ersten Jahren voraussichtlich noch<br />
keine Dividenden gezahlt werden.<br />
6.5 Steuerliche Grundlagen<br />
Auszuschüttende Gewinne der Gesellschaft werden derzeit mit 30 % besteuert (Körperschaftsteuer).<br />
Der ebenfalls abzuführende Solidaritätszuschlag von gegenwärtig 5,5 % wird<br />
zur Vereinfachung in der Beispielrechnung nicht berücksichtigt. Beim Aktionär wird die Dividende<br />
zunächst mit der Kapitalertragsteuer von 25 % besteuert.<br />
Um zu verhindern, dass Gewinne doppelt besteuert werden, nämlich bei der Gesellschaft<br />
und beim Aktionär, wird in der Einkommensteuer des Aktionärs die bezahlte Körperschaftsteuer<br />
und die Kapitalertragsteuer auf die individuelle Steuerschuld angerechnet.<br />
Dadurch wird sichergestellt, dass die ausgeschütteten Gewinne maximal mit dem persönlichen<br />
Steuersatz des Aktionärs besteuert werden.<br />
Körperschaftsteuer<br />
Gewinne der Gesellschaft 1.000,00<br />
./. Körperschaftsteuer 30 % – 300,00<br />
= Dividende 700,00<br />
Kapitalertragsteuer<br />
Dividende 700,00<br />
./. Kapitalertragsteuer 25 % – 175,00<br />
= Barausschüttung 525,00<br />
Individuelle Einkommensteuer<br />
z. B. 40 % auf Gewinn 400,00<br />
./. anrechenbare Kapitalertragsteuer – 175,00<br />
./. anrechenbare Körperschaftsteuer – 300,00<br />
= Steuererstattung – 75,00<br />
Im Rahmen der jeweiligen Freibeträge (z. Zt. 1.585,00 für Ledige bzw. 3.170,00 für Verheiratete)<br />
sind Dividendenzahlungen aus Kapitalanlagen steuerfrei.<br />
Regelmäßig entsteht ein großer Teil der Erträge der Aktionäre durch die Wertsteigerung<br />
der Aktien. Werden diese Wertsteigerungen durch den Verkauf der Aktie realisiert, so unterliegt<br />
der dadurch entstandene Gewinn nur dann der individuellen Einkommensteuer, wenn
der Zeitraum zwischen Kauf und Veräußerung der Aktie weniger als zwölf Monate beträgt.<br />
Die steuerliche Freistellung der Veräußerungsgewinne entfällt, wenn sich die Aktien im<br />
Betriebsvermögen des Aktionärs befinden.<br />
Der individuelle Einkommensteuersatz erhöht sich linear zusätzlich durch den Solidaritätszuschlag<br />
von gegenwärtig 5,5 % auf die zu erhebende Einkommensteuer.<br />
Es wird mit Nachdruck empfohlen, bei steuerlichen Zweifelsfragen einen Steuerberater zu<br />
konsultieren.<br />
7 Herausgeber des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s<br />
Dieser Prospekt enthält die im <strong>Verkaufsprospekt</strong>gesetz und in der <strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung<br />
geforderten Angaben.<br />
Er soll dazu dienen, denjenigen Anlegern, die sich für eine Geldanlage in Aktien der<br />
<strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> interessieren, ein vollständiges Bild über die Chancen und Risiken einer derartigen<br />
Anlage zu geben.<br />
Die <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong> übernimmt im Rahmen des <strong>Verkaufsprospekt</strong>gesetzes die Prospekthaftung<br />
und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben im <strong>Verkaufsprospekt</strong> richtig und keine<br />
wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind, die für die Beurteilung der angebotenen<br />
Wertpapiere notwendig sind.<br />
Der <strong>Verkaufsprospekt</strong> wurde in dieser Form an das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel,<br />
Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main; Postfach 50 01 54, 60391 Frankfurt am<br />
Main, als der gemäß § 8 Abs. 5 <strong>Verkaufsprospekt</strong>gesetz zuständigen Stelle übermittelt. Der<br />
Prospekt wurde vom Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel nur auf seine formale<br />
Vollständigkeit geprüft, eine inhaltliche Prüfung fand nicht statt. Für den Inhalt des Prospekts<br />
sind die bis zur Herausgabe bekannten und erkennbaren Umstände maßgeblich.<br />
Die im <strong>Verkaufsprospekt</strong> genannten und verwendeten Unterlagen sind bei der <strong>ACIVO</strong> <strong>AG</strong>,<br />
Forststraße 9, 04229 Leipzig, während der üblichen Geschäftszeiten einzusehen.<br />
Leipzig, den 11.05.2000<br />
<strong>ACIVO</strong> <strong>Prozessfinanzierungs</strong> <strong>AG</strong><br />
Der Vorstand<br />
Kai Lautenschlager Hans Peter Habich<br />
23
24<br />
Anlage 1<br />
Satzung der <strong>ACIVO</strong> <strong>Prozessfinanzierungs</strong> <strong>AG</strong><br />
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft<br />
(1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma „<strong>ACIVO</strong> <strong>Prozessfinanzierungs</strong> Aktiengesellschaft“.<br />
(2) Der Sitz der Gesellschaft ist Leipzig.<br />
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
(4) Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt.<br />
§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />
(1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind die finanzielle Beteiligung an der<br />
gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Rechtsansprüchen Dritter, der<br />
Erwerb und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, die Beteiligung an anderen Unternehmen<br />
und einzelnen Geschäften anderer Unternehmen, sowie die Erbringung von Dienstleistungen<br />
für Angehörige rechts- und steuerberatender Berufe.<br />
(2) Tätigkeiten, die nach der Gewerbeordnung, dem Kreditwesengesetz, dem Rechtsberatungsgesetz<br />
oder nach den versicherungsrechtlichen Vorschriften einer Erlaubnis bedürfen,<br />
sind ausgeschlossen.<br />
(3) Im übrigen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die<br />
zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere<br />
zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland und zum Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen<br />
und von Übernahmeverträgen.<br />
(4) Prozesse mit einem Streitwert von unter 10.000 werden nicht finanziert.<br />
(5) Sind Richter in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt, so werden an den Gerichten,<br />
an denen die in den Aufsichtsrat gewählten Richter ihren Dienst verrichten, keine Prozesse<br />
finanziert.<br />
§ 3 Bekanntmachungen<br />
(1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im Bundesanzeiger.<br />
II. Grundkapital und Aktien<br />
§ 4 Grundkapital<br />
(1) Das Grundkapital beträgt 600.000,00 (in Worten: Euro sechshunderttausend).<br />
§ 5 Aktien<br />
(1) Das Grundkapital ist eingeteilt in 600.000 Stück nennwertlose Stückaktien. Die Aktien<br />
lauten auf den Inhaber.<br />
(2) Die Form der Aktienurkunden und Gewinnanteilscheine bestimmt der Vorstand.<br />
(3) Die Verbriefung mehrerer Aktien in einer Globalurkunde ist zulässig. Ein Anspruch des<br />
Aktionärs auf Einzelverbriefung mehrerer von ihm gehaltener Aktien ist ausgeschlossen.
§ 6 Genehmigtes Kapital<br />
(1) Der Vorstand ist ermächtigt, mit jeweiliger Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital<br />
der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2004 um bis zu 600.000,00 (Nennbetrag)<br />
durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage<br />
zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei kann den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht<br />
gewährt werden – indem die neuen Aktien durch einen vom Vorstand mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrates bestimmten Dritten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den<br />
Aktionären entsprechend dem gesetzlichen Bezugsrecht zum Bezug anzubieten – und das<br />
mittelbare Bezugsrecht insoweit ausgeschlossen werden.<br />
(2) Bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage und für Spitzenbeträge kann das<br />
gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ermächtigt,<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen<br />
festzulegen.<br />
(3) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der §§ 4 und 5 der Satzung entsprechend<br />
der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.<br />
§ 7 Bedingtes Kapital<br />
(1) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital<br />
der Gesellschaft bis fünf Jahre nach Eintragung des bedingten Kapitals in das Handelsregister<br />
um bis zu 100.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 100.000<br />
Stück auf den Inhaber, nicht auf einen Nennbetrag lautender Stammaktien (Stückaktien) zu<br />
erhöhen (bedingtes Kapital).<br />
(2) Von der Ermächtigung ist nur Gebrauch zu machen, um Aktien zu schaffen, zu deren<br />
Begebung die Gesellschaft aufgrund der Optionsscheine, die sie gemäß dem Hauptversammlungsbeschluß<br />
zu TOP 5 lit. a) der Hauptversammlung vom 5. Mai 2000 ausgegeben hat,<br />
verpflichtet ist. Zur Zeichnung der Aktien sind Inhaber des obengenannten Optionsscheines<br />
zuzulassen, soweit sie ihr Optionsrecht ausgeübt haben. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist<br />
ausgeschlossen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zum Bezugspreis (Basispreis) von mindestens<br />
4,00 je Aktie. Der Basispreis wird vom Aufsichtsrat unter Berücksichtigung des<br />
Marktpreises, nicht unter dem Ausgabebetrag der jeweils letzten Kapitalerhöhung zu der<br />
Aktionäre neue Aktien zeichnen konnten, festgesetzt. Die neuen Aktien nehmen zu Beginn<br />
des Wirtschaftsjahres, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt,<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung<br />
festzusetzen.<br />
III. Vorstand<br />
§ 8 Zusammensetzung, Geschäftsführung<br />
(1) Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder<br />
wird durch den Aufsichtrat bestimmt.<br />
(2) Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe des Gesetzes, der Satzung und einer<br />
vom Aufsichtsrat zu genehmigenden Geschäftsordnung.<br />
(3) Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung der<br />
Gesellschaft befugt sein sollen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.<br />
25
26<br />
(4) Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied des Vorstandes zum Vorsitzenden ernennen.<br />
(5) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse einstimmig.<br />
§ 9 Gesetzliche Vertretung der Gesellschaft<br />
(1) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird die Gesellschaft durch zwei<br />
Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen<br />
vertreten.<br />
(2) Besteht der Vorstand aus einer Person, so vertritt diese die Gesellschaft allein.<br />
(3) Die Gesellschaft wird ferner durch ein Mitglied des Vorstandes vertreten, wenn ihm der<br />
Aufsichtsrat die Befugnis zur Alleinvertretung erteilt hat.<br />
(4) Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen<br />
Vorstandsmitgliedern gleich.<br />
IV. Aufsichtsrat<br />
§ 10 Zusammensetzung, Amtsdauer<br />
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.<br />
(2) Die Wahl erfolgt nach Bestimmung der Hauptversammlung, längstens für die Zeit bis<br />
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr<br />
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,<br />
wird nicht mitgerechnet.<br />
(3) Die Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern ist zulässig.<br />
(4) Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrates vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat<br />
aus, so ist, falls nicht ein gem. § 101 Abs. 3 AktG bestelltes Ersatzmitglied an seiner<br />
Stelle Mitglied des Aufsichtsrates wird, unverzüglich eine Ersatzwahl vorzunehmen.<br />
Ersatzwahlen erfolgen auf den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes.<br />
(5) Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Aufsichtsrates können ihr Amt unter Einhaltung<br />
einer Kündigungsfrist von drei Monaten durch schriftliche, an den Vorsitzenden des<br />
Aufsichtsrates zu richtende Erklärung, niederlegen.<br />
§ 11 Aufgaben, Befugnisse und Beschlussfassungen<br />
(1) Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. Für seine Aufgaben und<br />
Befugnisse im einzelnen sind die Vorschriften des Aktiengesetzes und der Satzung maßgebend.<br />
(2) Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.<br />
(3) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, darunter<br />
der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, persönlich teilnehmen. Schriftliche, telegrafische,<br />
fernschriftliche oder fernmündliche Beschlussfassungen des Aufsichtsrates sind nur zulässig,<br />
wenn kein Aufsichtsratsmitglied diesem Verfahren widerspricht.<br />
§ 12 Vorsitzender des Aufsichtsrates und sein Stellvertreter<br />
(1) Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden<br />
Vorsitzenden zu wählen. Ihre Amtszeit richtet sich nach der Dauer ihres Aufsichtsratsamtes.
Scheidet der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende während seiner Amtszeit aus<br />
seinem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl vorzunehmen.<br />
(2) Die Stellvertreter werden in der vom Aufsichtsrat zu beschließenden Reihenfolge an<br />
Stelle des Vorsitzenden tätig, wenn dieser verhindert ist.<br />
(3) Der Aufsichtsratsvorsitzende ist befugt, Erklärungen des Aufsichtsrates in dessen<br />
Namen abzugeben.<br />
§ 13 Einberufung<br />
(1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden die Sitzungen des Aufsichtsrates durch<br />
den Vorsitzenden einberufen und geleitet.<br />
§ 14 Auslagenersatz und Vergütung<br />
(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten ihre notwendigen Auslagen ersetzt.<br />
(2) Ferner steht ihnen eine von der Hauptversammlung festzulegende Vergütung zu.<br />
(3) Soweit Bezüge der Umsatzsteuer unterliegen, ist diese von der Gesellschaft zusätzlich<br />
zu erstatten.<br />
V. Hauptversammlung<br />
§ 15 Einberufung<br />
(1) Innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres findet die ordentliche<br />
Hauptversammlung statt.<br />
(2) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand und in den gesetzlich vorgesehenen<br />
Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen.<br />
(3) Außerordentliche Hauptversammlungen sind in den durch Gesetz oder Satzung vorgesehenen<br />
Fällen sowie dann einzuberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert.<br />
§ 16 Ort und Bekanntmachung<br />
(1) Die Hauptversammlung kann außer am Sitz der Gesellschaft auch am Sitz einer deutschen<br />
Wertpapierbörse abgehalten werden.<br />
(2) Die Einberufung muss mindestens einen Monat vor dem Tage, bis zu dessen Ablauf<br />
die Aktien nach § 17 Abs. 2 zu hinterlegen sind, unter Angabe der Tagesordnung im Bundesanzeiger<br />
bekanntgemacht werden. Dabei sind der Tag der Veröffentlichung und der Tag,<br />
bis zu dessen Ablauf die Hinterlegung erfolgt sein muß, nicht mitzurechnen.<br />
§ 17 Teilnahmerecht<br />
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur<br />
Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die<br />
ihre Aktien bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder<br />
bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen innerhalb der sich aus dem folgenden<br />
Absatz ergebenden Frist während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur<br />
Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.<br />
(2) Die Hinterlegung hat bis zum Ablauf des 10. Tages vor dem Tage der Hauptversammlung<br />
zu geschehen. Fällt der letzte Tag der Hinterlegungsfrist auf einen Sonntag, einen am<br />
Sitz der Gesellschaft staatlich anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Hinterlegungsfrist<br />
mit dem letzten, diesem Tag vorgehenden Werktag.<br />
27
28<br />
(3) Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung<br />
einer von der Gesellschaft bestellten Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken oder<br />
Stellen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.<br />
(4) Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank<br />
muß die von diesen auszustellende Hinterlegungsbescheinigung (Hinterlegungsschein)<br />
spätestens am Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft eingegangen<br />
sein.<br />
§ 18 Stimmrecht<br />
(1) Jede Stückaktie mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 gewährt in der Hauptversammlung<br />
eine Stimme.<br />
(2) Sind Aktien nicht voll eingezahlt, so beginnt das Stimmrecht, wenn auf die Aktie die<br />
gesetzliche oder die höhere satzungsmäßige Mindesteinlage geleistet ist.<br />
§ 19 Vorsitz<br />
(1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates, im<br />
Falle der Verhinderung dessen Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, so bestimmen die<br />
anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates ein anderes Aufsichtsratsmitglied zum Vorsitzenden<br />
der Hauptversammlung. Ist kein Aufsichtsratsmitglied erschienen oder zur Leitung der<br />
Versammlung bereit, so eröffnet der an Lebensjahren älteste Aktionär die Versammlung und<br />
lässt von dieser den Vorsitzenden wählen.<br />
(2) Der Vorsitzende leitet die Versammlung und bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände<br />
sowie die Art und Form der Abstimmung.<br />
§ 20 Beschlussfassung<br />
(1) Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen gefaßt, soweit nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit fordert.<br />
(2) In den Fällen, in den nach dem Gesetz eine Mehrzahl des bei der Beschlussfassung<br />
vertretenen Grundkapitals erforderlich ist, genügt – soweit gesetzlich zulässig – die einfache<br />
Kapitalmehrheit.<br />
§ 21 Wahlen<br />
(1) Gewählt wird durch Abgabe von Stimmen für oder gegen jeweils einen Kandidaten<br />
(Einzelwahl). Der Versammlungsleiter kann jedoch, wenn kein anwesender stimmberechtigter<br />
Aktionär oder Aktionärsvertreter widerspricht, anordnen, dass über mehrere Kandidaten für<br />
ebenso viele gleichartige Ämter zusammen oder einheitlich abgestimmt wird (Listenwahl). In<br />
beiden Fällen ist gewählt, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat.<br />
(2) Die Hauptversammlung kann vor einer Wahl beschließen, dass diese nicht als Einzeloder<br />
Listenwahl, sondern in der Weise erfolgt, dass für ein zu besetzendes Amt mehrere<br />
Kandidaten zur Wahl gestellt werden und jeder anwesende Stimmberechtigte für einen von<br />
ihnen stimmen kann. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die einfache absolute Mehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen erhalten hat.<br />
(3) Wenn im ersten Wahlgang niemand diese Mehrheit erreicht, findet ein zweiter Wahlgang<br />
als Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten<br />
Stimmen erhalten haben. Wenn hiernach mehr als zwei Kandidaten für die Stichwahl in
Betracht kommen, werden unter ihnen die beiden Kandidaten für die Stichwahl durch das<br />
Los bestimmt.<br />
(4) Im zweiten Wahlgang ist derjenige Kandidat gewählt, der mehr Stimmen erhalten hat<br />
als der andere. Bei Stimmengleichheit bestimmt das Los denjenigen, der als gewählt gilt.<br />
VI. Jahresabschluss<br />
§ 22 Jahresabschluss und Lagebericht<br />
(1) Innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Geschäftsjahres hat der Vorstand für das<br />
vergangene Geschäftsjahr die Jahresbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresabschluss)<br />
sowie den Lagebericht aufzustellen und den Abschlussprüfern vorzulegen. Unverzüglich<br />
nach Eingang des Prüfungsberichtes hat der Vorstand den Jahresabschluss, den<br />
Lagebericht und den Prüfungsbericht sowie seinen Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns<br />
dem Aufsichtsrat vorzulegen.<br />
VII. Schlussbestimmungen<br />
§ 23 Satzungsänderungen<br />
Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, kann der Aufsichtsrat beschließen.<br />
29
30<br />
Anlage 2<br />
Eröffnungsbilanz zum 14. 4. 2000<br />
Eröffnungsbilanz der<br />
cyflenwad Neunundsiebzigste Vermögensverwaltungs <strong>AG</strong> Kleinmachnow<br />
zum 14. 4. 2000<br />
AKTIVA<br />
Ausstehende Einlagen 50.000,00<br />
PASSIVA<br />
50.000,00<br />
Gezeichnetes Kapital 50.000,00<br />
50.000,00<br />
Das Grundkapital wurde gemäß Bestätigung der Commerzbank Berlin vom 14. 4. 2000 in<br />
voller Höhe eingezahlt.
Anlage 3<br />
Gewinn und Verlustrechnung zum 14. 4. 2000<br />
Gewinn- und Verlustrechnung zum 14. 4. 2000<br />
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
Betriebliche Aufwendungen 0,00<br />
Erträge 0,00<br />
Summe Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0,00<br />
Trotz des seit 1. 1. 2000 laufenden operativen <strong>Prozessfinanzierungs</strong>geschäfts sind bei der<br />
Gesellschaft bis 14. 4. 2000 keine Kosten der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgelaufen.<br />
Die gesamten in der Vorgesellschaft vom 1. 1. bis 14. 4. 2000 angefallenen betrieblichen Aufwendungen<br />
für<br />
Personalkosten,<br />
Miete für Geschäftsräumlichkeiten,<br />
Kfz-, Computer-, Kopier-, Telefon-, Telefax- und Diktiertechnik,<br />
Software,<br />
Büromöbel und Bürobedarf,<br />
Layout und Druck der Geschäftsunterlagen,<br />
Telekommunikation und Porto,<br />
Markenrechtsschutz,<br />
Internet Domains und Homepage,<br />
Werbung,<br />
Rechtsberatung,<br />
Buchhaltung und Kontoführung<br />
sind von der Vorgesellschaft getragen worden.<br />
Einnahmen wurden bis zum 14. 4. 2000 nicht erzielt.<br />
31
32<br />
Anlage 4<br />
Anzahl und Erlöse aus Prozessen<br />
Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />
Anzahl geprüfte<br />
Prozesse<br />
Anzahl finanzierte<br />
150 450 900 1.450 2.250 2.800 3.400<br />
Prozesse<br />
Anzahl beendete<br />
30 90 180 290 450 560 680<br />
Prozesse 7 32 76 133 202 304<br />
Erlöse aus<br />
Prozessen in 546.000 2.496.000 5.928.000 10.374.000 15.756.000 23.712.000<br />
übrige Erträge<br />
in 240.000 158.565 144.490 141.517 194.474 329.128 609.564<br />
Erlöse gesamt<br />
in 240.000 704.565 2.640.490 6.069.517 10.568.474 16.085.128 24.321.564<br />
Erlöse aus Prozessen in Mio.<br />
Mio<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
0<br />
0,546<br />
2,496<br />
5,928<br />
10,374<br />
15,756<br />
23,712<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Anlage 5<br />
Planbilanz 2000 bis 2006<br />
31. 12. 2000 31. 12. 2001 31. 12. 2002 31. 12. 2003 31. 12. 2004 31. 12. 2005 31. 12. 2006<br />
AKTIVA<br />
A. Anlagevermögen<br />
I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
513.611 477.778 441.944 406.111 370.278 334.444 298.611<br />
II. Sachanlagen 10.833 8.333 5.833 3.333 833 0 0<br />
B. Umlaufvermögen<br />
I. Forderungen u. sonstige<br />
Vermögensgegenstände<br />
524.444 486.111 447.778 409.444 371.111 334.444 298.611<br />
Forderungen aus Leistungen<br />
Sonstige Vermögens-<br />
240.000 176.141 660.123 1.517.379 2.642.119 4.021.282 6.080.391<br />
gegenstände 10.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000<br />
II. Kassenbestand,<br />
250.000 196.141 680.123 1.537.379 2.662.119 4.041.282 6.100.391<br />
Kontoguthaben 3.995.687 3.861.925 4.355.896 6.762.881 10.571.929 14.124.159 18.374.948<br />
4.245.687 4.058.066 5.036.019 8.300.260 13.234.048 18.165.441 24.475.339<br />
C. Rechnungs<br />
abgrenzungsposten 0 0 0 0 0 0 0<br />
Summe Aktiva: 4.770.131 4.544.177 5.483.797 8.709.704 13.605.159 18.499.885 24.773.950<br />
PASSIVA<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Grundkapital 1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000<br />
Vorzugskapital 0 0 0 0 0 0 0<br />
II. Kapitalrücklagen 4.200.000 4.200.000 4.200.000 4.200.000 4.200.000 4.200.000 4.200.000<br />
III. Gewinnrücklagen 0 0 0 0 112.121 311.632 675.724<br />
IV. Bilanzgewinn/-verlust -949.869 -1.895.823 -2.156.203 -510.296 1.620.006 3.790.701 6.917.762<br />
B. Rückstellungen<br />
4.450.131 3.504.177 3.243.797 4.889.704 7.132.127 9.502.332 12.993.487<br />
Steuerrückstell. (25 %) 0 0 0 0 433.032 997.553 1.820.464<br />
sonstige Rückstellungen 300.000 1.020.000 2.220.000 3.800.000 6.020.000 7.980.000 9.940.000<br />
C. Verbindlichkeiten<br />
1. Verbindlichkeiten aus<br />
300.000 1.020.000 2.220.000 3.800.000 6.453.032 8.977.553 11.760.464<br />
Lieferg. und Leistg. 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000<br />
2. Sonstige Verbindlichkeiten 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000<br />
20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000<br />
D. Rechungsabgrenzungsposten 0 0 0 0 0 0 0<br />
Summe Passiva: 4.770.131 4.544.177 5.483.797 8.709.704 13.605.159 18.499.885 24.773.950<br />
33
34<br />
Anlage 6<br />
Plan Gewinn- und Verlustrechnung 2000 bis 2006<br />
31. 12. 2000 31. 12. 2001 31. 12. 2002 31. 12. 2003 31. 12. 2004 31. 12. 2005 31. 12. 2006<br />
1. Umsatzerlöse 240.000 546.000 2.496.000 5.928.000 10.374.000 15.756.000 23.712.000<br />
2. Sonstige betriebliche Erträge 0 0 0 0 0 0 0<br />
3. Materialaufwand<br />
240.000 546.000 2.496.000 5.928.000 10.374.000 15.756.000 23.712.000<br />
Aufwendungen für bezogene Leistungen<br />
Prozessführung/Gutachten 75.000 225.000 450.000 725.000 1.125.000 1.400.000 1.700.000<br />
Honorare für Fremdleistungen 24.007 72.020 144.041 232.066 360.102 448.127 544.154<br />
RA-Kosten/Gerichtskosten 300.000 900.000 1.800.000 2.900.000 4.500.000 5.600.000 6.800.000<br />
4. Personalaufwand<br />
399.007 1.197.020 2.394.041 3.857.066 5.985.102 7.448.127 9.044.154<br />
a) Gehälter 84.622 189.479 214.679 241.222 248.458 255.912 263.589<br />
b) Sozialabgaben 3.679 7.579 11.710 16.081 16.564 17.061 17.573<br />
88.301 197.058 226.389 257.303 265.022 272.973 281.162<br />
5. Abschreibungen<br />
6. Sonstige betr. Aufwendungen<br />
25.556 38.333 38.333 38.333 38.333 36.667 35.833<br />
Gründung 5.000 0 0 0 0 0 0<br />
Recht/Beratung 6.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000<br />
Werbung 50.000 120.000 144.000 172.800 207.360 248.832 298.598<br />
Bürokosten<br />
Vertriebsprovisionen für<br />
16.906 48.207 48.207 48.207 48.207 48.207 48.207<br />
Kapitalerhöhung 576.000 0 0 0 0 0 0<br />
Aufsichtsrat 1.600 6.400 6.400 6.400 6.400 6.400 6.400<br />
Übrige 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500<br />
Spesen 20.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000<br />
677.006 218.107 242.107 270.907 305.467 346.939 396.706<br />
7. Sonst. Zinsen/ähnl.Erträge<br />
8. Zinsen und ähnliche<br />
0 158.565 144.490 141.517 194.474 329.128 609.564<br />
Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 0<br />
9. Ergebnis der gewöhnlichen<br />
Geschäftstätigkeit<br />
10. Steuern vom Einkommen<br />
-949.869 -945.954 -260.380 1.645.908 3.974.550 7.980.423 14.563.710<br />
und vom Ertrag: 50 % 0 0 0 0 1.732.127 3.990.211 7.281.855<br />
11. Sonstige Steuern 0 0 0 0 0 0 0<br />
12. Jahresfehlbetrag/<br />
Jahresüberschuss -949.869 -945.954 -260.380 1.645.908 2.242.423 3.990.211 7.281.855<br />
13. Gewinn-/Verlustvortrag<br />
14. Entnahmen aus<br />
0 -949.869 -1.895.823 -2.156.203 -510.296 0 0<br />
Kapitalrücklagen<br />
15. Entnahmen aus<br />
0 0 0 0 0 0 0<br />
Gewinnrücklagen<br />
16. Einstellungen in<br />
0 0 0 0 0 0 0<br />
Gewinnrücklagen 0 0 0 0 112.121 199.511 364.093<br />
17. Bilanzgewinn/-verlust -949.869 -1.895.823 -2.156.203 -510.296 1.620.006 3.790.701 6.917.762<br />
Ausschüttungen im Folgejahr 0 0 0 0 1.620.006 3.790.701 6.917.762<br />
Bilanzgewinn/-verlust nach<br />
Ausschüttungen -949.869 -1.895.823 -2.156.203 -510.296 0 0 0
Anlage 7<br />
Liquiditätsplanung 2000 bis 2006<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />
1. Jahresergebnis -949.869 -945.954 -260.380 1.645.908 2.242.423 3.990.211 7.281.855<br />
2. zzgl. Abschreibungen 25.556 38.333 38.333 38.333 38.333 36.667 35.833<br />
3. abzgl. Investitionen 0 0 0 0 0 0 0<br />
4. zzgl. Forderg. 1.1. 0 250.000 196.141 680.123 1.537.379 2.662.119 4.041.282<br />
5. abzgl. Forderg. 31.12. 250.000 196.141 680.123 1.537.379 2.662.119 4.041.282 6.100.391<br />
6. zzgl. Rückstellg 31.12. 300.000 1.020.000 2.220.000 3.800.000 6.453.032 8.977.553 11.760.464<br />
7. abzgl. Rückstellg. 1.1. 0 300.000 1.020.000 2.220.000 3.800.000 6.453.032 8.977.553<br />
8. zzgl. Verbindl. 31.12. 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000<br />
9. abzgl. Verbindl.1.1 0 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000<br />
10. abzgl. Ausschüttg. 0 0 0 0 0 1.620.006 3.790.701<br />
11. zzgl. Kapitalerhöhg. 4.850.000 0 0 0 0 0 0<br />
12. Liquiditätsveränderung 3.995.687 -133.762 493.972 2.406.984 3.809.048 3.552.230 4.250.789<br />
13. Liquiditätssaldo zum 1. 1. 0 3.995.687 3.861.925 4.355.896 6.762.881 10.571.929 14.124.159<br />
14. Liquiditätssaldo zum 31. 12. 3.995.687 3.861.925 4.355.896 6.762.881 10.571.929 14.124.159 18.374.948<br />
Liquiditätssaldo in Mio. zum 31. 12.<br />
Mio.<br />
20<br />
18<br />
16<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
3,995.687<br />
3,861.925<br />
4,355.896<br />
6,762.881<br />
10,571.929<br />
14,124.159<br />
18,374.948<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />
35
36<br />
Anlage 8<br />
Plan-Renditeberechnung 2000 bis 2006<br />
5. 5. 2000 31. 12. 2000 31. 12. 2001 31. 12. 2002 31. 12. 2003 31. 12. 2004 31. 12. 2005 31. 12. 2006<br />
Vollausschüttung<br />
unterstellt 0 0 0 0 0 1.620.006 3.790.701 6.917.762<br />
Alt-Aktionäre<br />
Kapitaleinsatz nominal 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000<br />
Stimmrechte 8,33% 4,17% 4,17% 4,17% 4,17% 4,17% 4,17% 4,17%<br />
Kapitaleinsatz insges. in 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000<br />
Rendite für Aktionäre in<br />
Rendite bezogen auf den<br />
0 0 0 0 0 67.500 157.946 288.240<br />
Nominalbetrag in % 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 135,00% 315,89% 576,48%<br />
Rendite bezogen auf den<br />
Kapitaleinsatz in % 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 135,00% 315,89% 576,48%<br />
1. Kapitalerhöhung<br />
Kapitaleinsatz nominal 550.000 550.000 550.000 550.000 550.000 550.000 550.000 550.000<br />
Stimmrechte 91,67% 45,83% 45,83% 45,83% 45,83% 45,83% 45,83% 45,83%<br />
Kapitaleinsatz insges. in 550.000 550.000 550.000 550.000 550.000 550.000 550.000 550.000<br />
Rendite für Aktionäre in<br />
Rendite bezogen auf den<br />
742.503 1.737.405 3.170.641<br />
Nominalbetrag in % 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 135,00% 315,89% 576,48%<br />
Rendite bezogen auf den<br />
Kapitaleinsatz in % 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 135,00% 315,89% 576,48%<br />
2. Kapitalerhöhung<br />
Kapitaleinsatz nominal 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000<br />
Stimmrechte 50,00% 50,00% 50,00% 50,00% 50,00% 50,00% 50,00%<br />
Kapitaleinsatz insges. in 4.800.000 4.800.000 4.800.000 4.800.000 4.800.000 4.800.000 4.800.000<br />
Rendite für Aktionäre in<br />
Rendite bezogen auf den<br />
810.003 1.895.350 3.458.881<br />
Nominalbetrag in % 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 135,00% 315,89% 576,48%<br />
Rendite bezogen auf den<br />
Kapitaleinsatz in %<br />
Nachrichtlich<br />
0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 16,88% 39,49% 72,06%<br />
Nominalkapital 600.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000<br />
Rendite bezogen auf den Kapitaleinsatz der 2. Kapitalerhöhung<br />
in Prozent<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
0<br />
0 0 0<br />
16,88<br />
39,49<br />
72,06<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Kontakt<br />
<strong>ACIVO</strong> <strong>Prozessfinanzierungs</strong> <strong>AG</strong><br />
Servicecenter Leipzig<br />
Forststraße 9<br />
04229 Leipzig<br />
Telefon: (0341) 497 22 - 0<br />
Telefax: (0341) 497 22 - 11<br />
e-mail: info@acivo.com<br />
Internet: http://www.acivo.com
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