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Download :info 02.2010 - Aids-Hilfe - Deutsche Aids-Hilfe

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25 Jahre AIDS-<strong>Hilfe</strong> Düsseldorf e.V.<br />

Veränderungen in der Substitution – auch in Haft!<br />

Angelika Rhouzzal<br />

Beratung für Drogengebraucher,<br />

Inhaftierte und<br />

Haftentlassene<br />

Telefon 0211/77095-25<br />

angelika.rhouzzal@<br />

duesseldorf.aidshilfe.de<br />

18 :<strong>info</strong> #2 2010<br />

Substitution bei Opiatabhängigkeit ist ein<br />

umstrittenes, wenngleich als wirksam<br />

beschrie benes Therapiekonzept durch<br />

einen Ersatzstoff, wie z.B. Methadon.<br />

Die AIDS-<strong>Hilfe</strong>n haben sich schon immer<br />

dafür eingesetzt, dass diese Behandlungsmethode<br />

zum Einsatz kommt, da nicht alle<br />

Opiatabhängigen für eine Abstinenzorientierung<br />

zugänglich sind. Die Vorteile von<br />

einer Substitutionsbehandlung liegen u.a.<br />

darin, dass sich die Betroffen kein illegales<br />

Heroin und somit auch nicht die Unsummen<br />

an Geld für den Konsum beschaffen müssen.<br />

Das hilft den Betroffenen, einen Weg aus der<br />

Illegalität zu finden und spart der Gesellschaft<br />

Kosten, die durch Beschaffungskrimina<br />

lität und daraus resultierenden<br />

Ge richts verfahren und Haftstrafen entstehen.<br />

Für AIDS-<strong>Hilfe</strong>n ist aber vor allem der<br />

präventive Aspekt im Hinblick auf die<br />

Gesundheit, nämlich die Verhinderung des<br />

Erwerbs und der Weitergabe von HIV und<br />

Hepatitis-Infektionen durch den intravenösen<br />

Drogenkonsum ein bedeutendes Ziel<br />

einer solchen Behandlung. Die Durchführung<br />

der Methadonbehandlung wird durch<br />

die Richtlinien der Bundesärztekammer<br />

geregelt, die im Februar 2010 verändert<br />

worden sind. Hiermit soll für die Ärzte eine<br />

größere Rechtssicherheit und Flexibilität<br />

erreicht werden, und den Betroffenen<br />

sollen deutlich mehr Behandlungsmöglichkeiten<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Die Suchtmittelfreiheit ist dabei nicht<br />

mehr das oberste Ziel der Substitution. Dieses<br />

Ziel erreicht in der Realität nur ein<br />

geringer Teil der Suchtkranken. Viel häufiger<br />

ist zu beobachten, dass Betroffene einer<br />

dauerhaften Behandlung bedürfen.<br />

Folgende Ziele der Behandlung werden in<br />

den Richtlinien beschrieben:<br />

• Sicherung des Überlebens<br />

• Reduktion des Gebrauchs anderer<br />

Sucht mittel<br />

• Gesundheitliche Stabilisierung und<br />

Behandlung von Begleiterkrankungen<br />

• Teilhabe am Leben in der Gesellschaft<br />

und am Arbeitsleben<br />

• Opiatfreiheit<br />

Dabei wurden besonders die Urlaubsvertretungen<br />

der substituierenden Ärzte und die<br />

„Take-Home-Verordnung“ (das Verschreiben<br />

des Substitutionsmittels zur Selbsteinnahme<br />

des Patienten) deutlich vereinfacht.<br />

Bei „Konsum weiterer psychotroper Substanzen“<br />

soll der Arzt zunächst die Ursache<br />

eruieren und nach Möglichkeiten ihrer<br />

Beseitigung suchen, bevor es zum Behandlungsabbruch<br />

kommt.<br />

Im Weiteren wird ausdrücklich auf das<br />

hohe Gefährdungspotential, das mit einem<br />

Behandlungsabbruch verbunden hingewiesen.<br />

Vor einem Abbruch der Behandlung<br />

soll immer geprüft werden, ob eine<br />

schlechte Zusammenarbeit mit dem Patienten<br />

Resultat der Suchterkrankung oder<br />

einer anderen psychischen Erkrankung ist.<br />

Nicht zu vergessen ist die Aufnahme von<br />

Diamorphin (synthetisches Heroin) in den<br />

Katalog der Substitutionsmittel. Die Vergabe<br />

von Diamorphin unterliegt besonderen<br />

Bestimmungen.<br />

Bedeutung und Besonderheiten für die Haft<br />

Im Jahr 2008 wurden in den Gefängnissen<br />

in NRW 139 Gefangene substituiert. Hierunter<br />

fielen auch die, die mittels eines Substitutes<br />

einen sogenannten warmen Entzug<br />

von Opiaten durchliefen. Zum Vergleich<br />

wurden im ganzen Jahr 2008 allein im<br />

Bereich der kassenärztlichen Vereinigung<br />

Nordrhein ca. 10 000 Substituierte gezählt.<br />

Die ärztliche Versorgung in den Gefängnissen<br />

muss der Versorgung außerhalb entsprechen<br />

(laut Strafvollzugsgesetz), hier<br />

klafft eine deutliche Lücke. Dies wird noch<br />

einmal deutlicher, wenn man bedenkt,<br />

dass etwa 40 – 50% der Inhaftierten eine<br />

Drogenproblematik haben.<br />

AIDS-<strong>Hilfe</strong>n haben sich daher gerade<br />

auch für die Substitution in Gefängnissen<br />

stark gemacht. Dort kursieren zwar relativ<br />

viele Drogen, aber es stehen keine sterilen<br />

Spritzen und Desinfektionsmittel zur Verfügung.<br />

So werden gerade hier hoch riskant<br />

Drogen konsumiert.<br />

Vor diesem Hintergrund hat das Justizministerium<br />

NRW ebenfalls im Februar<br />

2010 die „Ärzlichen Behandlungsempfeh-<br />

Text: Angelika Rhouzzal · Foto: privat

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