Download :info 02.2010 - Aids-Hilfe - Deutsche Aids-Hilfe
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25 Jahre AIDS-<strong>Hilfe</strong> Düsseldorf e.V.<br />
Veränderungen in der Substitution – auch in Haft!<br />
Angelika Rhouzzal<br />
Beratung für Drogengebraucher,<br />
Inhaftierte und<br />
Haftentlassene<br />
Telefon 0211/77095-25<br />
angelika.rhouzzal@<br />
duesseldorf.aidshilfe.de<br />
18 :<strong>info</strong> #2 2010<br />
Substitution bei Opiatabhängigkeit ist ein<br />
umstrittenes, wenngleich als wirksam<br />
beschrie benes Therapiekonzept durch<br />
einen Ersatzstoff, wie z.B. Methadon.<br />
Die AIDS-<strong>Hilfe</strong>n haben sich schon immer<br />
dafür eingesetzt, dass diese Behandlungsmethode<br />
zum Einsatz kommt, da nicht alle<br />
Opiatabhängigen für eine Abstinenzorientierung<br />
zugänglich sind. Die Vorteile von<br />
einer Substitutionsbehandlung liegen u.a.<br />
darin, dass sich die Betroffen kein illegales<br />
Heroin und somit auch nicht die Unsummen<br />
an Geld für den Konsum beschaffen müssen.<br />
Das hilft den Betroffenen, einen Weg aus der<br />
Illegalität zu finden und spart der Gesellschaft<br />
Kosten, die durch Beschaffungskrimina<br />
lität und daraus resultierenden<br />
Ge richts verfahren und Haftstrafen entstehen.<br />
Für AIDS-<strong>Hilfe</strong>n ist aber vor allem der<br />
präventive Aspekt im Hinblick auf die<br />
Gesundheit, nämlich die Verhinderung des<br />
Erwerbs und der Weitergabe von HIV und<br />
Hepatitis-Infektionen durch den intravenösen<br />
Drogenkonsum ein bedeutendes Ziel<br />
einer solchen Behandlung. Die Durchführung<br />
der Methadonbehandlung wird durch<br />
die Richtlinien der Bundesärztekammer<br />
geregelt, die im Februar 2010 verändert<br />
worden sind. Hiermit soll für die Ärzte eine<br />
größere Rechtssicherheit und Flexibilität<br />
erreicht werden, und den Betroffenen<br />
sollen deutlich mehr Behandlungsmöglichkeiten<br />
zur Verfügung stehen.<br />
Die Suchtmittelfreiheit ist dabei nicht<br />
mehr das oberste Ziel der Substitution. Dieses<br />
Ziel erreicht in der Realität nur ein<br />
geringer Teil der Suchtkranken. Viel häufiger<br />
ist zu beobachten, dass Betroffene einer<br />
dauerhaften Behandlung bedürfen.<br />
Folgende Ziele der Behandlung werden in<br />
den Richtlinien beschrieben:<br />
• Sicherung des Überlebens<br />
• Reduktion des Gebrauchs anderer<br />
Sucht mittel<br />
• Gesundheitliche Stabilisierung und<br />
Behandlung von Begleiterkrankungen<br />
• Teilhabe am Leben in der Gesellschaft<br />
und am Arbeitsleben<br />
• Opiatfreiheit<br />
Dabei wurden besonders die Urlaubsvertretungen<br />
der substituierenden Ärzte und die<br />
„Take-Home-Verordnung“ (das Verschreiben<br />
des Substitutionsmittels zur Selbsteinnahme<br />
des Patienten) deutlich vereinfacht.<br />
Bei „Konsum weiterer psychotroper Substanzen“<br />
soll der Arzt zunächst die Ursache<br />
eruieren und nach Möglichkeiten ihrer<br />
Beseitigung suchen, bevor es zum Behandlungsabbruch<br />
kommt.<br />
Im Weiteren wird ausdrücklich auf das<br />
hohe Gefährdungspotential, das mit einem<br />
Behandlungsabbruch verbunden hingewiesen.<br />
Vor einem Abbruch der Behandlung<br />
soll immer geprüft werden, ob eine<br />
schlechte Zusammenarbeit mit dem Patienten<br />
Resultat der Suchterkrankung oder<br />
einer anderen psychischen Erkrankung ist.<br />
Nicht zu vergessen ist die Aufnahme von<br />
Diamorphin (synthetisches Heroin) in den<br />
Katalog der Substitutionsmittel. Die Vergabe<br />
von Diamorphin unterliegt besonderen<br />
Bestimmungen.<br />
Bedeutung und Besonderheiten für die Haft<br />
Im Jahr 2008 wurden in den Gefängnissen<br />
in NRW 139 Gefangene substituiert. Hierunter<br />
fielen auch die, die mittels eines Substitutes<br />
einen sogenannten warmen Entzug<br />
von Opiaten durchliefen. Zum Vergleich<br />
wurden im ganzen Jahr 2008 allein im<br />
Bereich der kassenärztlichen Vereinigung<br />
Nordrhein ca. 10 000 Substituierte gezählt.<br />
Die ärztliche Versorgung in den Gefängnissen<br />
muss der Versorgung außerhalb entsprechen<br />
(laut Strafvollzugsgesetz), hier<br />
klafft eine deutliche Lücke. Dies wird noch<br />
einmal deutlicher, wenn man bedenkt,<br />
dass etwa 40 – 50% der Inhaftierten eine<br />
Drogenproblematik haben.<br />
AIDS-<strong>Hilfe</strong>n haben sich daher gerade<br />
auch für die Substitution in Gefängnissen<br />
stark gemacht. Dort kursieren zwar relativ<br />
viele Drogen, aber es stehen keine sterilen<br />
Spritzen und Desinfektionsmittel zur Verfügung.<br />
So werden gerade hier hoch riskant<br />
Drogen konsumiert.<br />
Vor diesem Hintergrund hat das Justizministerium<br />
NRW ebenfalls im Februar<br />
2010 die „Ärzlichen Behandlungsempfeh-<br />
Text: Angelika Rhouzzal · Foto: privat