24.10.2012 Aufrufe

Lagerplatz - Bayerische Staatsforsten

Lagerplatz - Bayerische Staatsforsten

Lagerplatz - Bayerische Staatsforsten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

BAYERISCHE STAATSFORSTEN (AöR)<br />

Kundenbetreuerbüro Laubsägeholz, Wertholz, Export<br />

Eichen- und Buntlaubwertholzsubmission in 97450 Arnstein am 16.03.2010<br />

Seite: 3<br />

Die Gebotseröffnung erfolgt um 9.00 Uhr.<br />

Die EDV-technische Auswertung wird am Forstbetrieb Arnstein durchgeführt.<br />

Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt offiziell am 17.03.2010 nach Beendigung der<br />

Eichen- und Buntlaubwertholz-Submission im Forstbetrieb Arnstein.<br />

Schriftliche oder fernschriftliche Zurückziehungs- oder Widerrufungserklärungen werden<br />

nur anerkannt, wenn sie vor Öffnung des ersten Gebotes am jeweiligen Submissionstag<br />

in der Hand des Verkaufsleiters sind.<br />

Verkaufsleiter: Hubert Weikhart, Kundenbetreuer Laubwertholz<br />

Die Zuschlagserteilung ist freibleibend, insbesondere bei zu tiefen Geboten.<br />

II. Verkaufsbedingungen<br />

Für den Verkauf gelten die beiliegenden Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für<br />

Holzverkäufe der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Staatsforsten</strong> AÖR (VZB) vom 07.07.2005 Nr. 09.00<br />

sowie die Allgemeine Versteigerungs- und Submissionsbedingungen für Holzverkäufe<br />

der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Staatsforsten</strong> AÖR (VZB-VS) vom 07.07.2005 Nr. 09.00.<br />

Jeder Bieter erkennt durch die Abgabe seines Gebots diese allgemeinen, sowie<br />

die folgenden besonderen Bedingungen an und verzichtet auf die nachträgliche<br />

Einrede, dass ihm diese nicht bekannt gewesen seien.<br />

Mit dem Zuschlag gilt der Verkauf – ausnahmlich nachfolgender Konditionen - als<br />

rechtsverbindlich abgeschlossen. Der Zuschlag erfolgt durch mündliche<br />

Annahmeerklärung am Verkaufstag.<br />

Dem Verkaufsleiter nicht bekannte und ausländische Käufer sowie solche, ohne<br />

festen Wohnsitz im Inland, als auch solche, an deren Zahlungsfähigkeit<br />

begründete Zweifel bestehen, haben vor der Rechtsverbindlichkeit des Zuschlags<br />

folgende Voraussetzungen zu erfüllen:<br />

• Es wird Sicherheitsleistung in Form einer unwiderruflichen selbstschuldnerischen<br />

Bankbürgschaft einer Bank mit Sitz im Inland verlangt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!