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Lagerplatz - Bayerische Staatsforsten

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BAYERISCHE STAATSFORSTEN (AöR)<br />

Kundenbetreuerbüro Laubsägeholz, Wertholz, Export<br />

Eichen- und Buntlaubwertholzsubmission in 97450 Arnstein am 16.03.2010<br />

Seite: 5<br />

Einzahlungsstelle:<br />

Dresdner Bank Konto-Nr. 03 282 600 00 (BLZ 700 800 00)<br />

Als Verwendungszweck muss unbedingt die jeweilige Rechungsnummer angegeben<br />

werden.<br />

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Betrages (= valutagerechte<br />

Gutschrift) bei der Dresdner Bank spätestens am Fälligkeitstag (AZT) maßgebend. Eine<br />

ggf. rückwirkende Wertstellung ist ohne Bedeutung.<br />

Bitte beachten:<br />

Für Auslandskunden gilt:<br />

Die vom Überweisungsbetrag einbehaltene bankübliche Gebühr ist vom Kunden<br />

zu berücksichtigen und durch diesen zu übernehmen (s. anliegendes Merkblatt).<br />

Voraussetzung für die Aushändigung der Holzfreigabe ist außer der Zahlung des<br />

Kaufpreises und evtl. Nebenkosten, auch die Bezahlung der aufgelaufenen<br />

Zinsen und bei Auslandskunden die Begleichung der Bankgebühr.<br />

Bei der Verbringung des Rohholzes in Länder der EU oder in Drittländer hat der<br />

Kunde zeitnah einen Nachweis der Verbringung (Frachtbrief mit<br />

Empfangsbestätigung) an das Kundenbetreuerbüro Laubwertholz in Arnstein zu<br />

liefern.<br />

Der Verkauf frei Waldstraße beinhaltet nicht die Verpflichtung des Forstbetriebs zur<br />

Kostentragung bei evtl. notwendiger Schneeräumung.<br />

Informationspflicht des Käufers bei Schutzbehandlungen gegen Insekten:<br />

Der Käufer verpflichtet sich, den Forstbetrieb rechtzeitig vor Schutzbehandlungen des<br />

Holzes gegen Insekten zu informieren. Dazu wird dem Forstbetrieb der Zeitpunkt, der<br />

Umfang, die Art der Maßnahmen und der beauftragte Unternehmer schriftlich mitgeteilt.<br />

Wie gemäß Nr. 3.1 der Verkaufs- und Zahlungsbedingungen (Entrindung, Schutz vor<br />

Schädlingen) vereinbart, entscheidet der Forstbetrieb mit dem Käufer im Benehmen<br />

über die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen.

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