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Dr. med. Argeo Bämayr<br />

Mobbing <strong>und</strong> <strong>strukturelle</strong> Gewalt<br />

<strong>als</strong> <strong>spezifische</strong> Formen<br />

der psychischen Gewalt<br />

Eine gesellschaftskritische Beschreibung<br />

der überall verbreiteten psychischen Gewalt in Deutschland<br />

Coburg<br />

2011


Mobbing <strong>und</strong> <strong>strukturelle</strong> Gewalt<br />

<strong>als</strong> <strong>spezifische</strong> Formen<br />

der psychischen Gewalt<br />

Die Aufzeichnungen auf dieser Homepage fußen auf den Erfahrungen einer 25-jährigen<br />

psychiatrisch/psychotherapeutischen Tätigkeit in der Behandlung von Patienten, die<br />

psychische Gewalt in Form von Mobbing <strong>und</strong>/oder <strong>strukturelle</strong>r Gewalt erfahren haben. Im<br />

Vordergr<strong>und</strong> steht die Aufdeckung <strong>und</strong> Beschreibung der Krankheitsursachen für<br />

„psychotraumatische Belastungsstörungen“. Während dies bei der Krankheitsursache<br />

„Mobbing“ relativ leicht gelingt, ist die Krankheitsursache „<strong>strukturelle</strong> Gewalt“ nur<br />

erschwert zu analysieren. Die Ursache der „<strong>strukturelle</strong>n Gewalt“ versteckt sich subtil hinter<br />

Rechtsvorschriften <strong>und</strong> erschließt sich daher rational im Regelfall nur Insidern, während<br />

Betroffene oft nur emotional reagieren <strong>und</strong> unter den ges<strong>und</strong>heitlichen Folgen leiden, ohne<br />

die <strong>strukturelle</strong> Systematik zu erfassen.<br />

Eigene, weit verstreute bisherige Veröffentlichungen über die Themenkreise „Psychische<br />

Gewalt in Form von <strong>strukturelle</strong>r Gewalt <strong>und</strong> Mobbing“ werden in Bezug auf das<br />

Ges<strong>und</strong>heitssystem (Opfer <strong>und</strong> Helfer) zusammengeführt. Zusammenhänge zwischen<br />

Mobbing <strong>und</strong> <strong>strukturelle</strong>r Gewalt werden aufgezeigt. Betreffend die Mobbingproblematik<br />

werden nur einige Problembereiche herausgegriffen, auf welche bisher in der (Fach)-Literatur<br />

entweder nicht oder zu wenig eingegangen wird, wie z.B. die Beschreibung des „Mobbing-<br />

Syndroms“ aus psychotraumatischer Sicht. Im wesentlichen befassen sich folglich die<br />

Themen dieser Homepage mit der Krankheitsursache „<strong>strukturelle</strong> Gewalt“ im<br />

Ges<strong>und</strong>heitssystem Deutschlands.<br />

Strukturelle Gewalt <strong>und</strong> Mobbing <strong>als</strong> bevorzugte Herrschaftsinstrumente<br />

in Deutschland<br />

Weltweit breiten sich Mobbing <strong>und</strong> die <strong>strukturelle</strong> Gewalt nahezu ungebremst aus. Diese<br />

Formen der psychischen Gewalt wirken sich auf weite Teile in der Bevölkerung<br />

ges<strong>und</strong>heitlich <strong>und</strong> wirtschaftlich schädlich aus. Insbesondere Institutionen der Macht in<br />

Staat, Wirtschaft <strong>und</strong> zivilen Gesellschaften, sowie Macht besessene Einzelpersonen<br />

verhindern mittels psychischer Gewalt eine gerechte Verteilung der vorhandenen Güter <strong>und</strong><br />

Produktionsmittel. Der vorexerzierte rücksichtslose Einsatz der psychischen Gewalt der<br />

„Stärkeren“ gegenüber „Schwächeren“ dient vielen <strong>als</strong> Vorbild <strong>und</strong> wird daher von vielen<br />

Menschen zum eigenen Vorteil praktiziert.<br />

Die Ausbeutung mittels psychischer Gewalt existiert sowohl zwischen Staaten, <strong>als</strong> auch<br />

innerhalb eines Staatsgefüges betreffend alle nur denkbaren Institutionen (Behörden, Firmen,<br />

Kirchen, Banken, Vereine, Schulen usw.). Die Gewalt zwischen Staaten ist nicht nur in<br />

Kriegen zu beobachten, sondern auch in „Friedenszeiten“, z.B. im Verhältnis zwischen<br />

Industrie- <strong>und</strong> Entwicklungsländern, welche z.B. über <strong>spezifische</strong> Firmen den<br />

Ausbeutungsterror unter Berufung auf Patente in weite Schichten der ländlichen Bevölkerung<br />

hinein tragen. In allen neuzeitlichen Formen des Krieges nimmt zwischenzeitlich die<br />

psychische Gewalt qualitativ <strong>und</strong> quantitativ einen höheren Rang <strong>als</strong> die körperlichen Gewalt<br />

ein.<br />

Bei diesen Gegebenheiten verw<strong>und</strong>ert es nicht mehr, dass bisher nur wenige, den humanen<br />

Charakter bewahrende Staaten (z.B. in Skandinavien) die psychische Gewalt auch in Form<br />

von Gesetzen einzudämmen versuchen. Deutschland gehört nicht dazu! In Deutschland ist die<br />

psychische Gewalt in Form der <strong>strukturelle</strong>n Gewalt straf- <strong>und</strong> zivilrechtlich zulässig.


Obwohl die Verletzung der Psyche schlimmer <strong>und</strong> nachhaltiger <strong>als</strong> die Verletzung des<br />

Körpers sein kann, in Form des Suizids sogar tödlich verlaufen kann, stellt die psychische<br />

Gewalt keine Straftat der Körperverletzung dar. Auch Mobbing ist strafrechtlich zulässig,<br />

solange keine gesonderten Straftatbestände (z.B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung,<br />

Körperverletzung) vorliegen. Zivil- <strong>und</strong> arbeitsrechtlich kann Mobbing verfolgt werden. Die<br />

erfolgreiche Umsetzung ist kompliziert <strong>und</strong> daher bisher nur selten gelungen. Das<br />

überwiegend an der Arbeitsstelle stattfindende Mobbing wird bei Mobbing-Opfern häufig in<br />

Form einer <strong>strukturelle</strong>n Gewalt von Behörden auf dem Boden von Gesetzen <strong>und</strong><br />

Ausführungsbestimmungen durch Krankenkassen, medizinischem Dienst, Arbeitsämtern,<br />

Ausländerbehörden usw. fortgesetzt. Von der <strong>strukturelle</strong>n Gewalt durch die<br />

Medizinalbürokratie sind nicht nur Patienten betroffen sondern auch das medizinische<br />

Personal. Die ges<strong>und</strong>heitlichen Auswirkungen unterscheiden sich nicht, ob sie von der<br />

<strong>strukturelle</strong>n Gewalt oder von Mobbing verursacht worden sind. Dies lässt sich anhand<br />

eigener Studien belegen.<br />

Während über Mobbing eine umfangreiche Literatur zur Verfügung steht, wird die<br />

allgegenwärtig vorhandene <strong>strukturelle</strong> Gewalt <strong>als</strong> „gottgegeben“ <strong>und</strong> schicksalhaft<br />

hingenommen. Mit der zunehmenden Komplexität einer Gesellschaft wächst die Gefahr der<br />

<strong>strukturelle</strong>n Gewalt trotz der offiziellen Anerkennung der Menschenrechte. Die größte<br />

Gefahr für die Menschenrechte geht – weltweit – immer von Staatsorganen aus. Die Artikel<br />

1 bis 17 des Gr<strong>und</strong>gesetzes bezwecken nämlich vorrangig den Schutz des Bürgers vor<br />

Übergriffen durch die Staatsmacht. Das im Jahr 1949 installierte Gr<strong>und</strong>gesetz ist <strong>als</strong>o das<br />

Ergebnis der französischen Revolution <strong>und</strong> der bitteren Erfahrungen aus dem Dritten Reich.<br />

Scheibchenweise wird jedoch in Deutschland seit Bestehen dieses Gr<strong>und</strong>gesetzes die<br />

Einschränkung der Gr<strong>und</strong>rechte eben von diesen Institutionen vollzogen, vor denen der<br />

Bürger geschützt werden soll. Dies sind die Legislative, die Exekutive <strong>und</strong> die Judikative.<br />

Immer mehr Gesetze, welche vom B<strong>und</strong>esverfassungsgericht <strong>als</strong> verfassungswidrig eingestuft<br />

werden mussten <strong>und</strong> der jährlich erscheinende Gr<strong>und</strong>rechtereport belegen dies eindrücklich.<br />

Im Vergleich zur Ursprungsfassung des Gr<strong>und</strong>gesetzes im Jahr 1949 ist das derzeitig gültige<br />

Gr<strong>und</strong>gesetz bezüglich der Menschenrechte ein aufgeblähter Torso geworden. Sechs Gesetze<br />

zur Änderung des Gr<strong>und</strong>gesetzes haben die Gr<strong>und</strong>rechte des Bürgers in ihrem Wesensgehalt<br />

so verstümmelt, dass sie kaum mehr wieder zu erkennen sind. Die drei Artikel 17a, 18 <strong>und</strong> 19<br />

des Gr<strong>und</strong>gesetzes beschäftigen sich ausschließlich mit Beschränkungen, Einschränkungen<br />

<strong>und</strong> Verwirkung von Gr<strong>und</strong>rechten. Ein Bürger, der das derzeit gültige Gr<strong>und</strong>gesetz unter<br />

Hinweis auf die alleinige Anerkennung des Gr<strong>und</strong>gesetz in der Fassung des Jahres 1949<br />

ablehnt, begibt sich in die Gefahr, <strong>als</strong> Verfassungsfeind eingestuft zu werden.<br />

Die Anzahl von Gr<strong>und</strong>rechtseinschränkungen in weiteren Gesetzen ist unübersehbar. Immer<br />

wieder müssen verfassungswidrige Bestimmungen von hohen B<strong>und</strong>esgerichten wie vom<br />

B<strong>und</strong>esverfassungsgericht oder B<strong>und</strong>esgerichtshof aufgehoben werden. Deshalb hat das<br />

B<strong>und</strong>esverfassungsgericht in seinem Urteil vom 3. März 2004 über den „großen<br />

Lauschangriff“ den Gesetzgeber auf seine Pflicht hingewiesen, bereits im<br />

Gesetzgebungsverfahren die Vorgaben des Gr<strong>und</strong>gesetzes zu berücksichtigen. Erlasse der<br />

Gesetzgeber weiterhin Gesetze, die offensichtlich den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht<br />

genügen, werde das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben. Der Gesetzgeber hält sich nicht<br />

daran. Meist handelt es sich um Verfassungsverstöße aus dem Bereich der inneren Sicherheit<br />

(Großer Lauschangriff (2004), „B<strong>und</strong>estrojaner“ (Februar 2007), Automatisierter<br />

Kontodatenabruf (Juli 2007), der den Verdacht auf eine „Staatsparanoia“ aufkommen lässt,<br />

welche sodann von den höchsten Gerichten geheilt werden müssen. Den „Vogel“ schoss der<br />

B<strong>und</strong>esinnenminister ab, der allen Ernstes den Abschuss von entführten Passagierflugzeugen<br />

<strong>als</strong> verfassungskonform eingestuft hatte. Ob sich schon einmal der Verfassungsschutz mit<br />

Politikern beschäftigt hat, welche offensichtlich nicht mehr auf dem Boden des Gr<strong>und</strong>gesetzes


stehen? Wohl kaum, vielmehr gewinnt man den Eindruck, dass die vornehmste Aufgabe des<br />

Verfassungsschutzes darin besteht, verfassungswidrige Machenschaften der Staatsmacht vor<br />

den Bürgern zu schützen, die von der Staatsmacht die Einhaltung der Gr<strong>und</strong>rechte fordern.<br />

Die Erschwerung der Ausübung des Demonstrationsrechts durch Gesetze <strong>und</strong> (unzulässige)<br />

Kontrollen von Demonstranten im Vorfeld von Demonstrationen bestätigen diese<br />

Einschätzung.<br />

Dabei kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Gesetzgeber bewusst die<br />

Grenzen weit überschreitet, um im Falle einer Korrektur durch die höchsten Gerichte dennoch<br />

einen hohen Prozentsatz seiner Einschränkungen zu verwirklichen, frei nach dem Motto:<br />

Zehn Schritte vor, zwei Schritte notgedrungen zurück, aber man ist dann wenigstens acht<br />

Schritte weiter. Diese Praxis findet sich bei nahezu allen Gesetzesänderungen <strong>und</strong> wird von<br />

der Exekutive bei der Erstellung von untergesetzlichen Ausführungsbestimmungen, Erlassen,<br />

Richtlinien usw. prompt übernommen. Die unzulässigen Vorhaben sind somit erst mal über<br />

viele Jahre hinweg gesichert bis die höchsten Gerichte in ferner Zukunft ihre Entscheidung<br />

getroffen haben. Unter dieser <strong>strukturelle</strong>n Gewalt darf der betroffene Bürger erst einmal<br />

jahrelang zappeln.<br />

In Verbindung mit einer inflationären Gesetzesflut, die allesamt fremd bestimmend auf den<br />

Bürger einwirken, hat sich eine <strong>strukturelle</strong> Gewalt etabliert, die der Willkür Tür <strong>und</strong> Tor<br />

öff<strong>net</strong>. Ohne Gesetze herrscht Anarchie. Mit einer unübersehbaren Anzahl von Gesetzen<br />

ebenfalls. Diesem Zustand nähert sich unsere Gesellschaft, da das Optimum an Regelungen<br />

längst weit überschritten ist. In vielen Bereichen herrscht folglich schon das Chaos, besonders<br />

arg im Ges<strong>und</strong>heitswesen <strong>und</strong> im Finanzwesen. Die Staatsmacht biegt sich in ihrer<br />

„Dreifaltigkeit“ (Legislative, Exekutive, Judikative) ihre eigene Gesetzesflut zurecht, wie sie<br />

will. Gerichte finden besonders in Sozial-, Verwaltungs- <strong>und</strong> Finanzgerichtsverfahren für<br />

jedes beliebige Urteil in der Gesetzesflut schon irgendwo eine gesetzliche Begründung, die<br />

ihre Entscheidung meist der Staatsmacht gefällig rechtfertigt.<br />

Bürger, die sich an die Gerichte wenden, machen die bittere Erfahrung, dass die Justiz dem<br />

obrigkeitsstaatlichen Denken streng verhaftet ist. Gerichte der unteren Instanzen urteilen<br />

nahezu immer entlang untergeord<strong>net</strong>er Rechtsvorschriften <strong>und</strong> prüfen daher so gut wie nie, ob<br />

die untergeord<strong>net</strong>en Vorschriften mit dem übergeord<strong>net</strong>en Recht in Einklang stehen. Selbst<br />

Verwaltungsvorschriften haben in der Urteilsfindung Vorrang vor dem Gesetzeswortlaut. Und<br />

wenn ein Bürger es wagt, Verwaltungsvorschriften <strong>und</strong> Gesetze <strong>als</strong> verfassungswidrig<br />

anzuklagen, fühlt sich kaum ein Gericht bemüßigt, sich ernsthaft mit dieser Argumentation<br />

auseinanderzusetzen. Derartige Einwände werden lapidar abgeschmettert. Sollen sich die<br />

höheren Gerichte mit diesem beleidigenden Ansinnen der Bürger beschäftigen. Urteile von<br />

wenigen Richtern, die das übergeord<strong>net</strong>e Recht direkt oder indirekt in ihre Entscheidung<br />

einfließen lassen, werden im Regelfall von den nächst höheren Instanzen „kassiert“. Die<br />

höheren Instanzen stufen ihre Urteile meist <strong>als</strong> „endgültig“ ein <strong>und</strong> lassen daher gegen ihre<br />

Urteile Berufungen oder Revisionen nicht zu. Und die allerhöchsten Gerichte geben<br />

Beschwerden gegen die Nichtzulassung einer Berufung so selten statt, dass man an einen<br />

Glückstreffer in der Lotterie denken möchte.<br />

Besonders konfliktträchtig gestalten sich sozialgerichtliche Verfahren von Kassenärzten,<br />

wenn mit medizinischer Sachautorität begründete Anliegen mit dem amtsautoritären<br />

Regelwerk im staatlichen Ges<strong>und</strong>heitssystem kollidieren. Je überzeugender der medizinische<br />

Sachvortrag selbst mit Hinweisen auf übergeord<strong>net</strong>e Rechtsvorschriften vorgetragen wird,<br />

umso eher empfindet die Jurisprudenz diesen Sachvortrag <strong>als</strong> Wettkampf zwischen Ärzten<br />

<strong>und</strong> Juristen, der in einem sogenannten „Rechtsstaat“ immer zu Gunsten der Amtsautorität<br />

entschieden wird. Dieses Strickmuster findet sich auch im Rahmen von Petitionen, so dass<br />

man konstatieren muss, dass viele medizinische Sachverhalte in diesem staatsdirigistischen


System fremdbestimmt förmlich ver<strong>gewalt</strong>igt werden. Das Ausmaß <strong>und</strong> die Relevanz dieses<br />

Sachverhalts findet sich in einer Fülle von Beispielen, wie sie in dieser Homepage<br />

nachgelesen werden können.<br />

Dieses System, das sich <strong>als</strong> Rechtsstaat einstuft, eröff<strong>net</strong> dem Rechtsmissbrauch häufig Tür<br />

<strong>und</strong> Tor. Leidtragender dieses Systems ist meist der Bürger, welcher das Sozi<strong>als</strong>ystem in<br />

Anspruch nehmen muss. Daher finden sich im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

<strong>und</strong> der Arbeitslosenversicherung in Verbindung mit der Gr<strong>und</strong>sicherung die übelsten<br />

Auswüchse einer Entrechtung durch die Legislative, die Exekutive <strong>und</strong> die Judikative. Der<br />

Satiriker Gerhard Polt, das bayerische Urgestein, nimmt analog hierzu verwaltungsrechtliche<br />

„juristisch einwandfreie Entscheidungen“ von „Einser-Juristen“ aufs Korn, welche in der<br />

Sache nicht gerechtfertigt sind <strong>und</strong> auch nicht dem Willen des Volkes entsprechen.<br />

Im Zusammenwirken der Einschränkung der Gr<strong>und</strong>rechte, der gr<strong>und</strong>sätzlichen Zulässigkeit<br />

der psychischen Gewalt (<strong>strukturelle</strong> Gewalt <strong>und</strong> Mobbing), der chaotischen Gesetzgebung,<br />

dem immer willkürlicherem Vorgehen der Exekutive <strong>und</strong> der aus allem resultierenden<br />

Beliebigkeit der Rechtsprechung ist in Deutschland in weiten Bereichen ein<br />

Rechtsmissbrauchsstaat, wenn nicht gar ein Unrechtsstaat entstanden. Das System mit immer<br />

gleichen Berufspolitikern, die sich unabhängig von den jeweiligen Parteien in Bezug auf den<br />

Machterhalt <strong>und</strong> die Machtausübung immer weniger unterscheiden, lässt sich durch die<br />

Bevölkerung nicht mehr beeinflussen. Hieraus resultiert wohl das Unwort des Jahres 2010,<br />

der „Wutbürger“.<br />

Die zunehmende Überwachung durch soziale <strong>und</strong> ordnungspolitische Exekutivorgane unter<br />

Missachtung des informationellen Selbstbestimmungsrechts zementiert die Verhältnisse. Eine<br />

heute entstehende „weiße Rose“ würde keinen Tag lang unentdeckt bleiben, wenn sich unser<br />

jetziges Herrschaftssystem in eine offen auftretende Diktatur wandeln würde. Demokratien<br />

können folglich keinen Schutz vor der Entstehung von totalitären Systemen bieten.<br />

Demokratien entwickeln stattdessen immer deutlicher eine Alibifunktion für die Errichtung<br />

einer Diktatur, die mit h<strong>und</strong>erttausenden von Paragraphen unsachgemäß <strong>und</strong> überzogen die<br />

Bevölkerung fremdbestimmt. Hannah Arendt prägt hierfür in „Macht <strong>und</strong> Gewalt“ (Piper 19.<br />

Auflage 2009) den Begriff „Niemandsherrschaft“:<br />

„Wir müssten heute diesen Gr<strong>und</strong>formen (Monarchie, Oligarchie, Aristokratie <strong>und</strong><br />

Demokratie) noch die jüngste <strong>und</strong> vielleicht furchtbarste Herrschaftsform hinzufügen,<br />

die Bürokratie oder die Herrschaft, welche durch ein kompliziertes System von Ämtern<br />

ausgeübt wird, bei der man keinen Menschen mehr, weder den Einen noch die Wenigen,<br />

weder die Besten noch die Vielen, verantwortlich machen kann, <strong>und</strong> die man daher am<br />

besten <strong>als</strong> Niemandsherrschaft bezeich<strong>net</strong>.“<br />

In Form einer Opferbeschuldigung wird der Bevölkerung die Schuld zugewiesen: „Ihr habt<br />

uns ja gewählt, <strong>als</strong>o beschwert Euch nicht!“ Offensichtliches Unrecht wird von einigen<br />

Politikern allenfalls <strong>als</strong> „Gerechtigkeitsdefizit“ oder „Gerechtigkeitslücke“ bagatellisiert. Die<br />

Aufrechterhaltung der Wehrpflicht trotz einer massiv eingeschränkten Einberufungsquote<br />

über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren verstößt selbst nach Auffassung des<br />

Altb<strong>und</strong>eskanzlers Helmut Schmid gegen die Verfassung. Immer mehr Bürger, die diese<br />

Sachverhalte rationalisieren oder intuitiv verspüren können, bleiben den Wahlen fern. Sie<br />

können <strong>und</strong> wollen diesem so entstehenden „Unrechtsstaat“ keine demokratische<br />

Legitimation liefern.<br />

Die tatsächlich erlaubte Zulässigkeit der psychischen Gewalt ist das wirkungsvollste<br />

Instrument, um dieses Systems einer „demokratisch gewählten Diktatur“ mit ausgeprägten<br />

Elementen einer bürokratischen Willkür aufrecht erhalten zu können. Die nur schwer


nachweisbare psychische Gewalt sowohl in Form der <strong>strukturelle</strong>n Gewalt <strong>als</strong> auch des<br />

Mobbing gelingt nur im Rahmen einer Analyse eng umgrenzter Sachverhalte, so dass im<br />

Folgenden dieser Nachweis nur exemplarisch aufgezeigt werden kann <strong>und</strong> zwar vorrangig in<br />

den Bereichen, in denen auf prof<strong>und</strong>e Kenntnisse zurückgegriffen werden kann. Beruflich<br />

bedingt ist dies die <strong>strukturelle</strong> Gewalt im Ges<strong>und</strong>heitssystem im Kontext zu den<br />

ges<strong>und</strong>heitlichen Auswirkungen durch Mobbing <strong>und</strong> die <strong>strukturelle</strong> Gewalt im<br />

Arbeitslosensektor mit ihren krankmachenden Auswirkungen.<br />

Strukturelle Gewalt <strong>und</strong> Mobbing im Kassenarztsystem Deutschlands<br />

Die Begriffe „<strong>strukturelle</strong> Gewalt“ <strong>und</strong> „Mobbing“ lassen sich im weitestgehenden Sinne<br />

definieren <strong>als</strong> einen Psychoterror, um Ergebnisse bei Einzelpersonen oder Gruppen zu<br />

erzielen, die mit sachgerechten, rechtlich <strong>und</strong> ethisch sauberen Mitteln nicht zu erreichen sind.<br />

Beispiele sind hierfür die Entfernung aus einem sozialen Verband, oder die Durchsetzung der<br />

Übernahme u<strong>net</strong>hischer <strong>und</strong>/oder pseudolegaler oder gar illegaler Aufgaben <strong>und</strong> Handlungen.<br />

Der Begriff „<strong>strukturelle</strong>s Mobbing“ ist umstritten, da Mobbing/Bossing aus juristischer Sicht<br />

eine personenidentifizierbare „Täter-Opfer-Konstellation“ voraussetzt, welche beim<br />

„<strong>strukturelle</strong>n Mobbing“ noch schwerer nachzuweisen ist, <strong>als</strong> beim „individuellen Mobbing“.<br />

Da es gesellschaftliche Phänomene auf politischer <strong>und</strong> wirtschaftlicher Ebene gibt, deren<br />

Methoden sich nicht von Mobbinghandlungen personenidentifizierbarer Mobber<br />

unterscheiden, erscheint es gerechtfertigt, den Begriff des „<strong>strukturelle</strong>n Mobbing“ synonym<br />

zur „<strong>strukturelle</strong>n Gewalt“ zu verwenden.<br />

Der Unterschied des „<strong>strukturelle</strong>n Mobbing“ zum personenidentifizierbaren Mobbing zeigt<br />

sich nur darin, dass das „<strong>strukturelle</strong> Mobbing“ immer unter rechtsmissbräuchlicher Berufung<br />

auf Vorschriften oder gegen höherwertiges Recht verstoßend von übergeord<strong>net</strong>en<br />

Institutionen <strong>und</strong> immer gegen untergeord<strong>net</strong>e Gruppen <strong>und</strong> primär nicht gegen<br />

Einzelpersonen ausgeübt wird. Jedoch werden mehr oder weniger gewollt einzelne<br />

Gruppenmitglieder unterschiedlich stark dem Mobbing <strong>und</strong> den hieraus resultierenden Folgen<br />

ausgesetzt, um über eine Gruppenzersetzung u<strong>net</strong>hische Ziele durchzusetzen. Nur selten<br />

gelingt es, das „<strong>strukturelle</strong> Mobbing“ <strong>als</strong> systematische Methode so nachzuweisen, wie<br />

anhand der von Mielke schriftlichen erstellten Richtlinie des Ministeriums für Staatssicherheit<br />

der DDR Nr. 1/76, Seite 47 <strong>und</strong> 48 (siehe Kasten).<br />

Richtlinie des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR<br />

Nr. 1/76, Seite 47 <strong>und</strong> 48<br />

„2.6.2. Formen, Mittel <strong>und</strong> Methoden der Zersetzung<br />

Die Festlegung der durchzuführenden Zersetzungsmaßnahmen hat auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen<br />

Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der<br />

Individualität der bearbeiteten Personen <strong>und</strong> in Abhängigkeit von der jeweils zu<br />

erreichenden Zielstellung zu erfolgen.<br />

Bewährte Formen der Zersetzung sind:<br />

– systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens <strong>und</strong> des<br />

Prestiges auf der Gr<strong>und</strong>lage miteinander verb<strong>und</strong>ener wahrer, überprüfbarer <strong>und</strong><br />

diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer <strong>und</strong> damit<br />

ebenfalls diskreditierender Angaben;


– systematische Organisierung beruflicher <strong>und</strong> gesellschaftlicher Misserfolge zur<br />

Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen;<br />

– zielstrebige Untergrabung von Überzeugungen im Zusammenhang mit bestimmten<br />

Idealen, Vorbildern usw. <strong>und</strong> die Erzeugung von Zweifeln an der persönlichen<br />

Perspektive;<br />

– Erzeugen von Misstrauen <strong>und</strong> gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von<br />

Gruppen, Gruppierungen <strong>und</strong> Organisationen;<br />

– Erzeugen bzw. Ausnutzen <strong>und</strong> Verstärken von Rivalitäten innerhalb von Gruppen,<br />

Gruppierungen <strong>und</strong> Organisationen durch zielgerichtete Ausnutzung persönlicher<br />

Schwächen einzelner Mitglieder;<br />

– Beschäftigung von Gruppen, Gruppierungen <strong>und</strong> Organisationen mit ihren internen<br />

Problemen mit dem Ziel der Einschränkung ihrer feindlich-negativen Handlungen;<br />

– örtliches <strong>und</strong> zeitliches Unterbinden bzw. Einschränken der gegenseitigen<br />

Beziehungen der Mitglieder einer Gruppe, Gruppierung oder Organisation auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage geltender gesetzlicher Bestimmungen, z.B. durch Arbeitsplatzbindungen,<br />

Zuweisung örtlich entfernt liegender Arbeitsplätze usw.<br />

Bei der Durchführung von Zersetzungsmaßnahmen sind vorrangig zuverlässige,<br />

bewährte, für die Lösung dieser Aufgaben geeig<strong>net</strong>e IM einzusetzen.<br />

Bewährte Mittel <strong>und</strong> Methoden der Zersetzung sind:<br />

– das Heranführen bzw. der Einsatz von IM, legendiert <strong>als</strong> Kuriere der Zentrale,<br />

Vertrauenspersonen des Leiters der Gruppe, übergeord<strong>net</strong>e Personen, Beauftragte<br />

von zuständigen Stellen aus dem Operationsgebiet, andere Verbindungspersonen<br />

usw.;<br />

– die Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, Telegramme, Telefonanrufe<br />

usw.; kompromittierender Fotos, z.B. von stattgef<strong>und</strong>enen oder vorgetäuschten<br />

Begegnungen;<br />

– die gezielte Verbreitung von Gerüchten über bestimmte Personen einer Gruppe,<br />

Gruppierung oder Organisation;<br />

– gezielte Indiskretionen bzw. das Vortäuschen einer Dekonspiration von<br />

Abwehrmaßnahmen des MfS;<br />

– die Vorladung von Personen zu staatlichen Dienststellen oder gesellschaftlichen<br />

Organisationen mit glaubhafter oder unglaubhafter Begründung.<br />

Diese Mittel <strong>und</strong> Methoden sind entsprechend den konkreten Bedingungen des<br />

jeweiligen Operativen Vorganges schöpferisch <strong>und</strong> differenziert anzuwenden,<br />

auszubauen <strong>und</strong> weiterzuentwickeln.“<br />

Diese Richtlinie unterscheidet sich in der Zielsetzung nicht von „wissenschaftlichen“<br />

Forschungsergebnissen zu möglichst wenig nachweisbaren Mobbingmethoden <strong>und</strong><br />

-handlungen. Selbst wenn diese oder eine ähnliche Richtlinie der deutschen Staatsmacht nicht<br />

in schriftlicher Form vorliegen sollte, so lassen sich im Endergebnis auch im jetzigen Vollzug<br />

politischen Handelns Abläufe <strong>und</strong> Ergebnisse entdecken, denen dieses Muster <strong>als</strong> Gr<strong>und</strong>lage<br />

zu dienen scheint. Jedenfalls handelt es sich bei diesen Handlungsanweisungen um ein Macht<br />

erhaltendes Instrumentarium, welches unabhängig von der politischen Herrschaftsform<br />

angewandt werden dürfte.<br />

Ärzte, die die „bewährten Formen der Zersetzung“ der o.a. zitierten Richtlinie in Beziehung<br />

zur ärztlichen Stellung im deutschen Ges<strong>und</strong>heitssystem setzen, haben schon die Frage<br />

gestellt, ob diese Richtlinie <strong>als</strong> politische Vorlage dient, um die niedergelassene Ärzteschaft<br />

in die Fänge von Medizinkonzernen zu überführen. Eine Antwort hierauf kann man sicherlich


erst dann geben, wenn sich nach der Zersetzung des derzeit bestehenden Ges<strong>und</strong>heitssystems<br />

hierfür politisch Verantwortliche <strong>als</strong> Aufsichtsräte in solchen Konzernen wiederfinden.<br />

Der Nachweis des „<strong>strukturelle</strong>n Mobbing“ gelingt erst im Rahmen einer umfassenden<br />

psychologische, medizinischen, soziologischen, juristischen, politologischen, semantischen<br />

Gesamtschau im Sinne einer Situationsanalyse über die Ursachen, Intentionen <strong>und</strong><br />

Handlungen der im Regelfall nicht persönlich identifizierbaren „Mobber“, sowie den<br />

typischen Mobbingfolgen <strong>und</strong> Reaktionsmustern, wie man sie auch bei individuell<br />

Gemobbten findet. Zur Darstellung des „<strong>strukturelle</strong>n Mobbing“ bietet sich das<br />

Ges<strong>und</strong>heitswesen Deutschlands mit seinem staatsdirigistischen Kassenarztsystem an.<br />

Ursachen <strong>und</strong> Auslöser des „<strong>strukturelle</strong>n Mobbing“ im Kassenarztsystem<br />

Die Bedingungen für ein „<strong>strukturelle</strong>s Mobbing“ im Kassenarztsystem sind ideal. Das<br />

deutsche Ges<strong>und</strong>heitswesen ist gesetzlich geregelt <strong>und</strong> entzieht sich dadurch den Regeln der<br />

freien Marktwirtschaft. Staatliche Organisationen wie diese gesetzliche Krankenversicherung<br />

sind selbst in problemlosen Zeiten gekennzeich<strong>net</strong> von einem Übermaß an Reglementierung<br />

<strong>und</strong> einer hieraus resultierenden Schwerfälligkeit. Dies sind Tausende von Paragraphen in<br />

Gesetzen, Richtlinien, Ausführungsbestimmungen, Erlassen, Dienstanweisungen, Satzungen,<br />

Gebührenordnungen, Verträgen, Anlagen, Formblattvordrucken usw., die sich teils sogar<br />

widersprechen <strong>und</strong> amtsautoritär medizinische Sachzwänge missachten.<br />

Als staatliche bzw. halbstaatliche Organisationen mit Zwangsmitgliedern sowohl auf Seiten<br />

der Versicherten (Patienten) <strong>als</strong> auch der Akteure (niedergelassene Ärzte) herrschen<br />

amtsautoritäre Strukturen vor, welche umgehend an der Reglementierungsschraube zu drehen<br />

beginnen, wenn Schwierigkeiten auftreten. Bei fortwährenden Finanzierungsproblemen hat<br />

sich die Reglementierungsschraube so heiß gedreht, dass sie zwischenzeitlich nur noch<br />

sinnentleert dreht <strong>und</strong> dabei jede Menge Abrieb <strong>und</strong> Ausschuss hinterlässt. Die dadurch rasch<br />

entfaltete aber sinnentleerte Planwirtschaft negiert Erkenntnisse, dass planwirtschaftliche<br />

Systeme den marktwirtschaftlichen Systemen hoffnungslos unterlegen sind, wie dies der<br />

Untergang der DDR <strong>und</strong> des kommunistischen Systems belegt. Man stelle sich nur vor, die<br />

Lebensmittelversorgung in Deutschland wäre so planwirtschaftlich reglementiert wie das<br />

Ges<strong>und</strong>heitswesen: Fehl- <strong>und</strong> Mangelernährung wären an der Tagesordnung <strong>und</strong> selbst<br />

Verhungerte wären zu beklagen. Die Lehren aus einer staatlichen Unfähigkeit, komplexe<br />

Organisationen flexibel beherrschen zu können, will man im Ges<strong>und</strong>heitswesen, im<br />

Gegensatz zum staatlichen Rückzug z.B. aus dem Post-, Bahn <strong>und</strong> Kommunikationsbereich<br />

nicht ziehen. Stellt doch das Ges<strong>und</strong>heitswesen die letzte zivile Bastion dar, in welcher<br />

staatliche Stellen noch ihre Macht auskosten können.<br />

Die Planwirtschaft im Ges<strong>und</strong>heitswesen muss zwangsweise in einen Widerspruch zur<br />

freiheitlichen Gr<strong>und</strong>ordnung geraten, da Planwirtschaft <strong>und</strong> freie Marktwirtschaft im selben<br />

Herrschaftssystem nicht kompatibel sind. Die Planwirtschaft bedarf umso gravierenderen<br />

Steuerungs- <strong>und</strong> Kontrollmechanismen, je komplexer ein System wie hier das<br />

Ges<strong>und</strong>heitssystem ist. Gleichzeitig geht jede Planwirtschaft mit Organisationsmängeln einher<br />

<strong>und</strong> eben jene Organisationsmängel sind generell der Nährmoden <strong>und</strong> damit die<br />

entscheidende Ursache von Mobbing. Mobbing ohne Organisationsmängel ist nämlich kaum<br />

vorstellbar. Mobbing verursachende Organisationsmängel kennzeichnen förmlich das<br />

deutsche Kassenarztsystem. Beispiele sind:<br />

– Überforderungen am Arbeitsplatz (z.B. Einhaltung von Budgets, hausärztliche<br />

Notdienste durch Fachärzte usw.),


– schwerwiegende Führungsfehler (z.B. Befehls- statt Auftragsstruktur, Prüfungsorgien,<br />

Pflichtenkollisionen, Rechtsunsicherheiten usw.),<br />

– Entrechtungen (z.B. örtliche <strong>und</strong> zeitliche Dauerpräsenz, Eingriffe in die medizinische<br />

Behandlung, usw.),<br />

– wirtschaftliche Destabilisierung (Planungsunsicherheit durch Unberechenbarkeit des<br />

Einkommens, Entlohnungssystem in Punkten, Deckelung des Einkommens selbst bei<br />

überdurchschnittlicher Beanspruchung ärztlicher Leistungen, Regressverfahren bis in<br />

6-stellige Euro-Bereiche usw.),<br />

– Identifikationsentzug mit dem ursprünglichen Unternehmensziel (weg von der<br />

vertrauensvollen Arzt-Patient-Beziehung, hin zum Zuteilungsfunktionär <strong>und</strong><br />

Verwalter des Patienten),<br />

– gestörtes „Betriebsklima“ auf allen Ebenen<br />

- Konflikt Krankenkasse - Kassenärztliche Vereinigung,<br />

- Konflikt Kassenärztliche Vereinigung - Kassenarzt,<br />

- Konflikt Hausarzt - Facharzt,<br />

- Konflikt Arzt - Patient <strong>als</strong> Resultat des Chaos.<br />

Der Planwirtschaft <strong>und</strong> der damit einhergehenden Organisationsmängel ist die unsachgemäße<br />

<strong>und</strong>/oder überzogene Fremdbestimmung immanent, welche zwangsweise mit der<br />

gr<strong>und</strong>gesetzlich garantierten „selbstbestimmten medizinischen Behandlung“ durch den<br />

Patienten <strong>und</strong> der ärztlichen Berufsfreiheit kollidieren muss. Dies ist in einem freiheitlichen<br />

System nur mit rechtsstaatlich zweifelhaften, rechtsmissbrauchenden <strong>und</strong>/oder<br />

rechtswidrigen Mitteln umsetzbar. Dabei fliesen Mobbingursachen <strong>und</strong> Mobbingmethoden<br />

nahtlos ineinander über <strong>und</strong> bewirken in ihrer Gesamtheit eine Demotivation der gesamten<br />

Ärzteschaft im niedergelassenen Bereich <strong>und</strong> in Kliniken <strong>und</strong> somit eine Gefährdung der<br />

Volksges<strong>und</strong>heit. Die Vermeidung der ärztlichen Berufsausübung von frisch approbierten<br />

Medizinern dürfte dabei <strong>als</strong> politisch gewolltes Primärziel des <strong>strukturelle</strong>n Mobbing zu<br />

interpretieren sein. Nach der Lesart von Politikern verursacht nämlich jeder praktizierende<br />

Arzt Kosten, die das Gemeinwesen unnötig belasten. Die „Abstimmung mit den Füssen“ ist<br />

bei den Berufsanfängern bereits im vollen Gang. Der geschlossene Abmarsch der etablierten<br />

Hausärzte Bayerns aus diesem diktatorischen System ist zwar zunächst gescheitert, aber nur<br />

eine Frage der Zeit, dann aber sicherlich mit einem Dominoeffekt im gesamten B<strong>und</strong>esgebiet<br />

unter Einschluss von Fachärzten. Es sei denn, die Errichtung von Medizinischen<br />

Versorgungszentren durch Medizinkonzerne kommt dem Ausstieg <strong>und</strong> der Selbstorganisation<br />

der niedergelassenen Ärzte zuvor. Dies würde das Ende einer wohnortnahen <strong>und</strong><br />

vertrauensvollen Arzt-Patient-Beziehung bedeuten.<br />

Die nachfolgenden Manuskripte <strong>und</strong> Artikel schildern den bürokratischen Terror hinter den<br />

Kulissen <strong>und</strong> werden sicherlich noch den letzten Zweifler davon überzeugen, dass dieses mit<br />

<strong>strukturelle</strong>r <strong>und</strong> individueller Gewalt aufrechterhaltene System tatsächlich existiert. Da<br />

dieses Systems von innen heraus unkorrigierbar ist, bedarf es eines Neustarts, der wieder die<br />

Dominanz von medizinischen Sachzwängen über die Diktatur der Bürokratie herstellt. Die<br />

Bürokratie hat sich der Medizin unterzuordnen <strong>und</strong> nicht umgekehrt. Und am wichtigsten:<br />

Mobbing ist <strong>als</strong> Straftatbestand einzuordnen <strong>und</strong> allen Staatsbediensteten ist eine persönliche<br />

zivilrechtliche Verantwortung aufzuerlegen.

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