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Umsatzsteuerrecht - Aktuell für den Unternehmer Verschärfte ...

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Kapitel C.<br />

Warenverkehr – international (9)<br />

Fall 3 - Grundfall international - Europäische Union (EU):<br />

Zwingende Voraussetzungen <strong>für</strong> diese steuerfreie Lieferung sind <strong>für</strong> <strong>den</strong> D:<br />

(b) Belegnachweis bei Beförderung (selbst):<br />

1. durch das Doppel der Rechnung (§§ 14, 14a UStG)<br />

2. durch einen handelsüblichen Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort (Staat und Gemeinde) ergibt,<br />

insbesondere Lieferschein<br />

3. durch eine Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines Beauftragten und<br />

4. in <strong>den</strong> Fällen der Beförderung des Gegenstands durch <strong>den</strong> Abnehmer durch eine Versicherung des Abnehmers<br />

oder seines Beauftragten, <strong>den</strong> Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu befördern<br />

Für <strong>den</strong> Fall, dass der Kunde die Ware selbst abholt, sind folgende Angaben zusätzlich notwendig:<br />

* Name und Anschrift des Abnehmers<br />

* Unterschrift des Abnehmers<br />

* ggf. Pass- bzw. Ausweiskopie<br />

Für <strong>den</strong> Fall, dass der Kunde einen Beauftragten zur Abholung der Ware beauftragt hat ist zudem<br />

die Einholung folgender Belege notwendig:<br />

* schriftliche Vollmacht zum Nachweis der Abholberechtigung sowie<br />

* ggf. Pass- bzw. Ausweiskopie.

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