Umsatzsteuerrecht - Aktuell für den Unternehmer Verschärfte ...
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Kapitel C.<br />
Warenverkehr – international (9)<br />
Fall 3 - Grundfall international - Europäische Union (EU):<br />
Zwingende Voraussetzungen <strong>für</strong> diese steuerfreie Lieferung sind <strong>für</strong> <strong>den</strong> D:<br />
(b) Belegnachweis bei Beförderung (selbst):<br />
1. durch das Doppel der Rechnung (§§ 14, 14a UStG)<br />
2. durch einen handelsüblichen Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort (Staat und Gemeinde) ergibt,<br />
insbesondere Lieferschein<br />
3. durch eine Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines Beauftragten und<br />
4. in <strong>den</strong> Fällen der Beförderung des Gegenstands durch <strong>den</strong> Abnehmer durch eine Versicherung des Abnehmers<br />
oder seines Beauftragten, <strong>den</strong> Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu befördern<br />
Für <strong>den</strong> Fall, dass der Kunde die Ware selbst abholt, sind folgende Angaben zusätzlich notwendig:<br />
* Name und Anschrift des Abnehmers<br />
* Unterschrift des Abnehmers<br />
* ggf. Pass- bzw. Ausweiskopie<br />
Für <strong>den</strong> Fall, dass der Kunde einen Beauftragten zur Abholung der Ware beauftragt hat ist zudem<br />
die Einholung folgender Belege notwendig:<br />
* schriftliche Vollmacht zum Nachweis der Abholberechtigung sowie<br />
* ggf. Pass- bzw. Ausweiskopie.