27.09.2013 Aufrufe

Umsatzsteuerrecht - Aktuell für den Unternehmer Verschärfte ...

Umsatzsteuerrecht - Aktuell für den Unternehmer Verschärfte ...

Umsatzsteuerrecht - Aktuell für den Unternehmer Verschärfte ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Subbauunternehmen<br />

S<br />

baut <strong>für</strong><br />

Generalunternehmer G<br />

Bauwerk im Auftragswert<br />

von 100 T€<br />

Kapitel D.<br />

Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG)<br />

Fall 9: ein Bauunternehmer erbringt eine Werklieferung als Bauleistung <strong>für</strong> einen<br />

<strong>Unternehmer</strong>, welcher selbst Bauleistungen erbringt<br />

Ort der<br />

unbewegten<br />

Lieferung: wo<br />

das Gewerk<br />

sich bei<br />

Abnahme befindet<br />

„ruhende Lieferung“ bei G<br />

Generalbauunternehmen<br />

G<br />

(trägt die deutsche<br />

USt <strong>für</strong> <strong>den</strong> S<br />

i.H.v. 19 T€!)<br />

(hat ggf. VoSt-<br />

Anspruch<br />

i.H.v. 19 T€!)<br />

Achtung: auch sonstige Bauleistungen führen zur gleichen Lösung wie Werklieferungen;<br />

siehe Fall 10 (Steuerschuldnerschaft des Kun<strong>den</strong> bei Ort des Umsatzes bei sonstigen<br />

Leistungen)!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!