Umsatzsteuerrecht - Aktuell für den Unternehmer Verschärfte ...
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Subbauunternehmen<br />
S<br />
baut <strong>für</strong><br />
Generalunternehmer G<br />
Bauwerk im Auftragswert<br />
von 100 T€<br />
Kapitel D.<br />
Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG)<br />
Fall 9: ein Bauunternehmer erbringt eine Werklieferung als Bauleistung <strong>für</strong> einen<br />
<strong>Unternehmer</strong>, welcher selbst Bauleistungen erbringt<br />
Ort der<br />
unbewegten<br />
Lieferung: wo<br />
das Gewerk<br />
sich bei<br />
Abnahme befindet<br />
„ruhende Lieferung“ bei G<br />
Generalbauunternehmen<br />
G<br />
(trägt die deutsche<br />
USt <strong>für</strong> <strong>den</strong> S<br />
i.H.v. 19 T€!)<br />
(hat ggf. VoSt-<br />
Anspruch<br />
i.H.v. 19 T€!)<br />
Achtung: auch sonstige Bauleistungen führen zur gleichen Lösung wie Werklieferungen;<br />
siehe Fall 10 (Steuerschuldnerschaft des Kun<strong>den</strong> bei Ort des Umsatzes bei sonstigen<br />
Leistungen)!